Protokoll der Landratssitzung vom 14./15. Dezember 2016
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[2. Lesung]
2016-094 vom 12. April 2016 Vorlage: Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (SGS 400, RBG) betreffend § 106 Abstellplätze und neuem § 106a Reduktion der Abstellplätze im Planungsverfahren - Bericht der Bau- und Planungskommission vom 22. November 2016 - Beschluss des Landrats vom 1. Dezember 2016 < 1. Lesung abgeschlossen > - Beschluss des Landrates vom 14. Dezember 2016: < beschlossen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erinnert daran, dass der Landrat am 1. Dezember 2016 die erste Lesung ohne Änderungen durchgeführt habe.
Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) verzichtet auf das Wort.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) begrüsst auf der Zuschauertribüne alt Regierungsrat Erich Straumann.
– 2. Lesung Raumplanungs- und Baugesetz
Keine Wortbegehren.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat lehnt die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes mit 59:19 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffern 1-3 keine Wortbegehren
Ziffer 4
Markus Meier (SVP) beantragt Streichung der Ziffer 4. Da sich der Regierungsrat bereits bereit erklärt hat, umzusetzen, wozu sie hier eingeladen wird, kann auf die Einladung verzichtet werden.
Urs Kaufmann (SP) plädiert für Ablehnung des Antrags. Es handelt sich um einen ersten wichtigen konkreten Schritt hin zu einer gewissen Liberalisierung. Die Gemeinden sollen ein Mittel bekommen, im Rahmen von Quartierplänen und von Ausnahmeüberbauungen nach einheitlichem Plan ein differenzierteres Vorgehen zu wählen: Sie sollen in Absprache mit dem Investor und unter Berücksichtigung der ÖV-Verbindungen innerhalb eines gewissen Spielraums festlegen können, wie viele Parkplätze es braucht. Der Regierungsrat muss nun eine entsprechende Verordnungsänderung vornehmen und dabei die Gemeinden einbeziehen. Besonders wichtig ist es auch, keine Anzahl für Besucherparkplätze zu fixieren. Denn es gibt keinen objektiven Grund, weshalb dieser Wert gerade bei 0,3 pro Wohnung liegen soll; der VSS empfiehlt eine Richtgrösse von 0,1.
Thomas Eugster (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion möchte ebenfalls an der Kommissionsfassung festhalten, weshalb sie den Antrag ablehnt.
Markus Meier (SVP) rät immer dann, wenn von der linken Seite das Wort «Liberalisierung» ins Feld geführt wird, zu besonderer Vorsicht.
Felix Keller (CVP) meint, nach der soeben erfolgten Ablehnung der Gesetzesänderung sei es sinnvoll, nun die Verordnung anzupassen; an Ziffer 4 ist festzuhalten.
://: Der Antrag der SVP-Fraktion auf Streichung von Ziffer 4 des Landratsbeschlusses wird mit 59:28 Stimmen abgelehnt.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes in der von der Bau- und Planungskommission beantragten Form mit 52:32 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu.
Landratsbeschluss
über die Änderung des Raumplanungs- und Baugesetzes (RGB)
vom 14. Dezember 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Die Änderung und Ergänzung des Raumplanungs- und Baugesetzes wird abgelehnt.
2. Die Motion 2012/244 von Lotti Stokar, «Ermöglichung von autofreien Siedlungen im Kanton Basel-Landschaft; Ausnahmen von der Pflicht, Parkplätze zu erstellen», wird abgeschrieben.
3. Das Postulat 2015/016 von Bianca Maag-Streit, «Parkplätze reduzieren bei Alterswohnungen», wird abgeschrieben.
4. Der Regierungsrat wird eingeladen, im Sinne seiner Zusicherung in der Kommissionsberatung zur Landratsvorlage 2016/094 eine entsprechende Verordnungsanpassung auszuarbeiten und die Gemeinden nach Massgabe der Verordnung über die Anhörung der Gemeinden (SGS 140.32) einzubeziehen.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei