Protokoll der Landratssitzung vom 14./15. Dezember 2016
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Nr. 1103 |
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2016-250 vom 20. September 2016
Vorlage: Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 - 2016-250_01-14 vom 3. November 2016: Budgetanträge Vorlage vom 15. November 2016: Anträge zum Budget 2017 - Bericht der Finanzkommission vom 6. Dezember 2016 - Beschluss des Landrates vom 15. Dezember 2016: < (modifiziert) beschlossen > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) erklärt, Kantonsgerichtspräsidentin Christine Baltzer nehme gemäss gemäss § 54 Absatz 1 der Geschäftsordnung von Amtes wegen an der Budgetberatung teil. In der Detailberatung wird das Kapitel «Gerichte» vorgezogen werden, damit sie nicht ungebührlich lang hier bleiben muss.
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erklärt einleitend, das Budget und der Finanzplan würden neu in einer Publikation, dem Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 (AFP), zusammengefasst. Der Kommissionsbericht behandelt neben dem Budget und dem AFP auch die14 landrätlichen Budgetanträge und die sieben Anträge des Regierungsrates.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) bittet einige Zuschauer/innen auf der Tribüne, ihr Transparent wieder einzurollen, damit den unter ihnen sitzenden Medienschaffenden nicht die Sicht in den Saal verwehrt bleibt. – Dieser Aufforderung wird umgehend entsprochen.
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) fährt fort: Das oberste Ziel für die Jahre 2017-2020 ist die Konsolidierung des Staatshaushaltes, d.h. eine ausgeglichene Erfolgsrechnung 2017 und ein Selbstfinanzierungsgrad von 80-100 % im Jahr 2020.
Der vorgelegte AFP 2017-2020 sah die die Erreichung der Zielsetzungen vor. Der Regierungsrat rechnete in der Vorlage mit einem positiven Saldo der Erfolgsrechnung von CHF 6.2 Mio. In der Zwischenzeit hat sich die Situation in Bezug auf das Jahr 2017 in verschiedenen Bereichen verändert, so dass von einem Minus in der Höhe von CHF 19,8 Mio. ausgegangen wird.
Der AFP kommt dieses Jahr in einem völlig neuen Kleid daher, und entsprechend gross war die Arbeit für die Finanzkommission: Sie hat das Geschäft an einer Rekordzahl von Sitzungsstunden behandelt. Schon das jetzt vorliegende Budget wurde nach den künftigen Vorgaben erstellt. Im Zahlenteil werden die Schwerpunkte der Direktionen und Dienststellen als einleitendes Kapitel publiziert, und den Dienststellen werden die verschiedenen Aufgaben zugeteilt.
Die Finanzen werden auf zweistelligen Kontengruppen ausgewiesen. Neu werden Stellen anstatt Sollstellen pro Dienststelle ausgewiesen. Die Fonds werden per 1. Januar 2017 in die Staatsrechnung integriert und nicht mehr ausserhalb ausgewiesen.
Eintreten auf die Vorlage war in der Finanzkommission unbestritten. Der neue Aufgaben- und Finanzplan wird von den Kommissionsmitgliedern positiv aufgenommen. Das Instrument ermöglicht eine vier Jahresperspektive und bietet die Grundlage für eine Orientierung an Aufgaben. Bemängelt wurde, dass die Indikatoren für die Jahre 2015 und 2016 fehlen.
Der AFP bietet weiteres Potential und soll unter Mitwirkung des Landrats in den nächsten Jahren verbessert werden. Eine weitere Forderung betrifft die konsequente Orientierung an Aufgaben.
Nun zu den spezifische Bemerkungen der Subkommissionen:
Das Budget der Kantonalen Behörden musste gegenüber der Rechnung 2015 um rund CHF 1.5 Mio. oder 8 % angehoben werden. Der Mehraufwand entsteht durch die Ausgaben für IT-Projekte. Die Subko 4 kann das Budget 2017 der Kantonalen Behörden grundsätzlich nachvollziehen.
Bei der Finanz- und Kirchendirektion nimmt im Jahr 2017 der Finanzertrag um CHF 5 Mio. zu. Dies aufgrund der höheren Gewinnbeteiligung des Kantons an der BLKB und der höheren Gewinnerwartung, verrechnet mit dem Wegfall der Verzinsung des Dotationskapitals. Der Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 der FKD ist für die Subko 3 nachvollziehbar und alle Fragen wurden umfassend und gut verständlich beantwortet.
Die Budgets und Planungen der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion haben sich in den vergangenen Jahren als unzuverlässig erwiesen, vor allem bei den Spitalkosten. Auch wenn der Kanton für 2016 eine Budgetunterschreitung im Umfang von gegen CHF 20 Mio. erwartet, bleibt die Planungsgrundlage für diesen grössten Kostenblock des Kantons unsicher. Bei den Spitälern ist das dem AFP zugrundeliegende Mengengerüst mit vielen und grossen Fragezeichen versehen. Im zahlenmässig dominanten Spitalbereich existieren mit den Fallpauschalen echte Stückpreise, aber diese Preise sind kaum zurückgegangen. Abzuwarten bleibt, was das Projekt der Spitalfusion für den Kanton für finanzielle Auswirkungen haben könnte. Seitens der Subko 1 besonders zu erwähnen sind die Fortschritte der Direktion beim Führungsinstrumentarium. Verglichen mit vor fünf Jahren wurden viele Verbesserungen realisiert.
Im Bereich der Bau- und Umweltschutzdirektion ist der Wegfall der U-Abo-Subventionen derzeit noch ungewiss. Und im Finanzplan ist die Einführung der Energieabgabe ab dem Jahr 2018 vorgesehen; das ist aber im Moment nach der Abstimmung vom 27. November 2016 kein Thema mehr. Sämtlich Anliegen und Zusatzfragen wurden beantwortet. Deshalb kann die Subko 2 den AFP 2017- 2020 der BUD nachvollziehen und stimmt ihm zu.
Von den vorgegebenen CHF 10,2 Mio. Personal-Sparmassnahmen der Sicherheitsdirektion konnten insgesamt CHF 8,8 Mio. mit konkreten Massnahmen im AFP eingestellt werden; der Rest ist noch in Planung. Der AFP der SID ist für die Subko 3 nachvollziehbar.
Das Budget der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion weist im Vergleich mit der Rechnung 2015 über alles eine Steigerung von CHF 6,9 Mio. (gegenüber Rechnung 2014 von CHF 9,8 Mio.) aus. Der Personalaufwand ist um CHF 15 Mio. Wegen der Umstellung auf 6 Primarschuljahre gesunken. Dieser Aufwand fällt nun allerdings grösstenteils bei den Gemeinden an. Die Trägerbeiträge an die Universität und die FHNW steigen gemäss aktuellen Leistungsaufträgen noch an. Ab 2018 ist für die FHNW die angestrebte Reduktion von CHF 2 Mio. im AFP eingestellt. Der Beitrag an die Universität soll ab 2020 gemäss Finanzstrategie um CHF 25 Mio. reduziert werden. – Gegenwärtig laufen an den Schulen zwei Entwicklungen gegeneinander: Die Schülerzahlen steigen um 5 % und die Klassengrössen wachsen, während gleichzeitig das Lehrpersonal reduziert wird. Im Bildungsbereich müssen Sparanstrengungen immer mit grosser Sorgfalt gemacht werden müssen. Notwendiges ist von Wichtigem und Wünschbarem zu unterscheiden. Die Subko 4 kann das Budget 2017 der BKSD grundsätzlich nachvollziehen.
Zum Entlastungspaket 12/15 haben die Gerichte wesentliche Beiträge geleistet. Zudem wurden mit dem Budget 2016 2,9 Stellen abgebaut. Der AFP der Gerichte ist für die Subko 3 nachvollziehbar und alle Fragen wurden umfassend und gut verständlich beantwortet.
Die Finanzkommission beantragt mit 11:0 Stimmen bei 1 Enthaltung Zustimmung zum von ihr unterbreiteten Landratsbeschluss; die Kommissionshaltung zu den einzelnen Budgetanträgen und Regierungsanträgen ist dem schriftlichen Bericht zu entnehmen bzw. wird in der Detailberatung noch erläutert.
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
– Eintretensdebatte
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, es sei kein Meisterstück des Regierungsrates gewesen, ein Budget mit schwarzen Zahlen zu präsentieren. Es war sogar ungeschickt, am Tag vor der Landratsdebatte über den Abzug des Selbstbehalts bei den Krankenkassen und über den Pendlerabzug solche Zahlen zu kommunizieren. Solche Aussagen lösen im eigenen Kanton aber auch in den Nachbarkantonen sofort wieder Begehrlichkeiten und falsche Erwartungen aus. Der nun vorliegende Voranschlag mit einem Minus von CHF 18,9 Mio. gibt die harte Realität besser wieder. Es sieht aber so aus, als ob auf Grund des erstmals vorliegenden AFP der Kanton einigermassen optimistisch in die Zukunft schauen kann. Mit dem Plan alleine ist es aber noch nicht gemacht. Der AFP ist dennoch nützlich, auch wenn er in Bezug auf die vorangegangenen Jahre noch zu wenig Vergleichsmöglichkeiten zulässt.
Das Budget ist das erste AFP-Jahr. Die Jahre 2018 bis 2020 sind die darauf folgenden Finanzplanjahre. Die Prognosen sind besser als auch schon und man darf hoffen, dass der Kanton schon bald wieder schwarze Zahlen schreibt, konkret ab 2019. Die Vierjahresoptik soll die mittelfristige Planung auf allen Ebenen verstärkt möglich machen. Soweit so gut. Man darf sich aber nicht blenden lassen. Trotz allen positiven Vorzeichen ist äusserste Vorsicht geboten. Damit es wie geplant herauskommt, müssen sich die Chancen und Risiken die Waage halten. Auch der Sparwille muss aufrecht erhalten bleiben. Es braucht Vernunft, Wille und einen absoluten Sinn für das Notwendige.
Die Zukunft ist alles andere als rosig. Man darf zwar mit der Ablieferung des Nationalbankgewinns rechnen, es gibt aber auch einige Zeitbomben und Kostentreiber. Insbesondere die BLPK ist eine solche. Die dortige Deckungslücke wird dem Kanton einen Strich durch die Rechnung machen. Auch die Abstimmung über die sogenannte Fairness-Initiative der Gemeinden steht noch aus. Man muss wohl auch dort mit Rückerstattungskosten rechnen. Dazu kommen die Spitalkosten. Dort ist man noch nicht über den Berg. Die Spitäler werden wohl noch mehr Eigenkapital brauchen.
Die vollumfängliche Umsetzung der ab 2017 geplanten Finanzstrategiemassnahmen (siehe Seite 331 der Vorlage) muss das oberste Ziel sein. Wegfallende Massnahmen müssen – wie es der Regierungsrat vorgibt – durch neue Entlastungen kompensiert werden. Kontinuierlich müssen alle Aufgaben überprüft werden: Was ist wichtig und richtig?
Ob der Kanton sein Ziel erreicht, hängt in erster Linie von der bürgerlichen Mehrheit und dem Volk ab. Am Horizont wartet die Unternehmenssteuerreform III. Und auch der Uni-Vertrag wird weiterhin hohe Kosten generieren. Daran ändert auch die Ausgleichszahlung von Basel-Stadt nichts.
Trotz allem muss der Turnaround in dieser Legislatur geschafft werden. Die SVP-Fraktion möchte ihren Beitrag dazu leisten. Das wird alles andere als ein Kinderspiel. Vor allem wenn man sich den Risiken im AFP bewusst ist, wird klar, dass die Sanierung des Staatshaushalts vor allem auf der Ausgabenseite und nicht durch Steuererhöhungen erreicht werden muss. Die Steuersätze für Gutverdienende sind im Vergleich zur restlichen Schweiz heute sehr hoch. Mehr geht nicht, sonst verliert der Kanton die guten Steuerzahler.
Einige Worte zum Investitionsbudget: Geplant sind Nettoinvestitionen von CHF 261 Mio. Das ist mehr als der geplante Durchschnitt von jährlich CHF 200 Mio. für die nächsten 10 Jahre. Man muss darauf achten, dass die geplanten Investitionen professionell und kostengünstig getätigt werden. Vielleicht braucht es ein spezielles Infrastrukturprogramm, wie es die USA oder China auf den Weg gebracht haben.
Der AFP soll Teil des Programms zur Stärkung der finanziellen Steuerung sein, basierend auf dem totalrevidierten FHG. Die Finanzkommission ist daran, die Beratungen zu diesem Gesetz abzuschliessen. Man darf zuversichtlich sein, dass die nötigen griffigen gesetzlichen Instrumente, welche die SVP schon lange fordert, endlich eingeführt werden.
Grundsätzlich befindet sich der Kanton auf Kurs. Das zeigen die bis jetzt umgesetzten Sparmassnahmen von über CHF 100 Mio.
Die SVP-Fraktion wird auf die Vorlage eintreten. Die Fraktion wird sich zu den einzelnen Budgetanträge äussern, sofern nötig. Es braucht aber nicht zu jedem Antrag eine Debatte. Vielleicht wird von linker Seite wieder kritisiert, man wolle nicht diskutieren. Aber das ist der Fraktion egal.
Mirjam Würth (SP) sagt namens der SP-Fraktion, das Budget 2017 und der AFP 2018-2020 seien zwar zweckoptimistisch, aber durch und durch ein Abbauprogramm, das die Fraktion grundsätzlich ablehne.
Bereits beim Druck des umfangreichen Papiers waren einige Punkte aufgrund von politischen Abstimmungen Makulatur, da z.B. einige Steuergesetz-Änderungen politisch nicht mehrheitsfähig waren oder da die fest eingerechnete Reduktion der Gemeinwirtschaftlichen Leistungen bei den Spitälern (S.138 des AFP) nicht umsetzbar ist. Statt schwarzer Zahlen zeichnet sich erneut ein bürgerlich verantwortetes Defizit ab. So sorgen der vom Parlament abgelehnte Pendlerabzug und der Selbstbehalt bei Krankheitskostenabzug schon von Anfang an für Ertragsausfälle. Dass Ersatzmassnahmen es richten, wird zwar ultimativ verlangt, die Umsetzung dürfte aber sehr schwierig sein. Wie sollen die Kosten im Gesundheitswesen reduziert werden, wenn die Demographie in die andere Richtung zeigt und unsere Bevölkerung Gesundheit berechtigterweise als Lebensgrundlage beansprucht und entsprechend konsumiert? Ausserdem hätte sich die Regierung schon lange besser mit Basel-Stadt koordinieren müssen. Die regionale Spitalplanung wird jetzt endlich angepackt. Erste Schritte sind eingeleitet, doch bis sie finanziell auch wirksam werden, dauert es noch ein paar Jahre.
Zur Bildung: Wollen wir wirklich bei der Bildung sparen, die einzige Ressource, welche die Schweiz und damit auch das Baselbiet hat? Ist das nicht ein Schuss ins Bein und lähmt den Kanton in Zukunft?
Der Aufgaben und Finanzplanung ist eine Vorausplanung. Solange das neue Gesetz zur verstärkten finanziellen Steuerung nicht verabschiedet ist, wirkt auch der Finanzplan 2018-2020 nur orientierend und nicht rechtskräftig. Aber dank dem AFP verschiebt sich die Sicht langsam in Richtung Aufgabenorientierung. Diese muss sich als konsequente Herangehensweise etablieren. Aber nur wenn die Aufgaben-Orientierung sich auch in der Organisation widerspiegelt, erhalten wir keinen Papiertiger, sondern ein zukunftsorientiertes Instrument.
Der Aufgaben und Finanzplan ist überflutet vom Baselbieter «Unwort des Jahres», der Personalabbau-Massnahme Dir-WOM-2. Ausserdem sind die angestrebten CHF 45 Mio. Personalabbau-Massnahmen viel harziger umzusetzen und entwickeln sich völlig anders als angekündigt. Statt einer effektiven Reduktion der Leistungen – wie im Juli 2015 proklamiert – stehen heute Effizienz-Steigerungen und nur vage definierte Ersatz-Massnahmen im Vordergrund. Wie diese umgesetzt werden sollen, ist in vielen Bereichen noch völlig offen. Insbesondere, wie in der Bildung gespart werden soll, ist Gegenstand von grossen Diskussionen und scheint ein Mysterium zu sein. Bei fast jeder Direktion gibt es ein Dir-WOM-2-Projekt, z.T. als einziges Projekt. Man könnte meinen, dass sich die ganze Verwaltung nur mit der Dir-WOM-2-Planung und -Umsetzung beschäftigt. Darüber sollte das Tagesgeschäft, dafür ist die Verwaltung eigentlich da, auf keinen Fall zu kurz kommen. Denn wenn der Kanton genug gespart hat, dafür aber alles andere nicht mehr funktioniert, nützt das auch niemandem.
Die Werterhaltung, gerade im Immobilien-Bereich, erwähnt seien die Sekundarschulbauten, ist im Finanzplan zu wenig berücksichtigt. Die Gebäude des Kantons drohen zu – man muss es sagen – vergammeln. Hilferufe von LehrerInnen werden überhört.
Viel zu optimistisch ist die Budgetierung im Gesundheitsbereich. Im Moment wird nur mit einer jährlichen Steigerung von 2,5 % gerechnet. Angesichts der Zunahme der Krankenkassenpämien von 5-6 % pro Jahr ist ein Wachstum der kantonalen Gesundheitskosten von nur 2,5 % total unrealistisch. Ausserdem erläuterte das Bundesamt für Statistik gerade gestern, dass die Krankheitskosten in den nächsten Jahren jährlich um mindestens 5 % wachsen werden.
Die SP wird sowohl das Budget als auch den Aufgaben- und Finanzplan, der durchwegs ein Abbau-Paket ist, ablehnen. Das gilt auch, wenn die Versuche der SP, mit Budgetanträgen für die SP relevante Bereiche wie Bildung, Soziales und Umwelt zu verbessern, angenommen werden.
Christof Hiltmann (FDP) sagt, die FDP-Fraktion begrüsse die neue Struktur des AFP. Es wurde ein zweckdienliches Instrumentarium geschaffen, um den Kanton zu führen. Der Fokus geht weg von der Einjahresbetrachtung hin zu einem Ausblick auf mehre Jahre. Um die Auswirkungen von Ausgaben zu sehen, braucht es eine solche Betrachtungsweise. Damit hätten in der Vergangenheit viele Fehlentwicklungen verhindert werden können. Der neue AFP ist also ein wichtiger Schritt vorwärts. Man darf hoffen, dass das neue FHG so angenommen wird, wie es im Moment vorgesehen ist. Damit wird der AFP in Zukunft richtig verwendet werden können.
Ein Blick zurück: Im Sommer 2015 präsentierte der Regierungsrat seine Finanzstrategie mit dem Ziel, bis 2020 eine Entlastung von CHF 200 Mio. zu erreichen. Dies soll sowohl ausgaben- als auch einnahmeseitig passieren. Die FDP-Fraktion stellte sich schon vor einem Jahr hinter diese Strategie. Sie hat aber schon von Beginn weg gesagt, dass die geplante Einsparung zu klein sei. Denn zum einen werden gewisse Massnahmen nicht umgesetzt werden können, weil sie im demokratischen Meinungsbildungsprozess auf der Strecke bleiben, und zum anderen werden sich gewisse Rahmenbedingungen verschlechtern. Darum hat die FDP-Fraktion eine Einsparung von zusätzlichen CHF 100 Mio. verlangt, vor allem auf der Ausgabenseite. Der Kanton Basel-Landschaft ist ein finanzstarker Kanton. Die Abschöpfung des Steuersubstrates ist hoch. Das heisst, dass im Grundsatz der Kanton genügend Geld zur Verfügung hat. Er ist aber nicht genügend vorsichtig beim Ausgeben dieses Geldes. Der Kanton muss die Kosten in den Griff bekommen und nicht zusätzliche Einnahmen generieren. Wenn Einnahmen aus einer cleveren Standortstrategie resultieren, hat natürlich niemand etwas dagegen.
Die 100-Millionen-Forderung der FDP-Fraktion wurde stark kritisiert. Die Fraktion würde nicht sagen, wo denn gespart werden soll. Das ist aber auch nicht primär das Ziel von MilizpolitikerInnen. Das ist Aufgabe der BerufspolitikerInnen im Regierungsrat und von der Verwaltung. Gleichwohl hat die FDP-Fraktion im vergangenen Jahr Vorschläge gemacht, zum Beispiel zur Sanierung der BLPK. Damit ist die FDP-Fraktion im Landrat leider gescheitert. Die Fraktion wird diesbezüglich aber neue Ideen präsentieren.
Man darf festhalten, dass die Forderung nach weiteren CHF 100 Mio. nicht aus der Luft gegriffen sind. Im vergangenen Jahr wurde klar, dass die vom Regierungsrat gesteckten Ziele noch nicht erreicht sind. Es braucht also zusätzliche Massnahmen. Leider kann heute noch nicht über die versprochenen Massnahmen diskutiert werden. Die Fraktion ist aber gespannt auf die Vorschläge des Regierungsrates.
Enttäuscht ist die FDP-Fraktion von der Massnahme Dir-WOM 2, also der Massnahme zur Reduktion der Personalkosten. Man muss feststellen, dass man hier nicht auf Kurs ist. Offenbar ist es nicht so einfach, wie gedacht. Aber auch das war zu erwarten. Darum hat die FDP-Fraktion auch nein zu den indirekten Steuererhöhungen in Form des Pendlerabzuges und der Streichung des Selbstbehaltes für Krankheitskosten gesagt. Damit ist das Budget vom Oktober (leicht schwarz) heute wieder rot.
Man darf festhalten, dass der Kanton grundsätzlich auf Kurs ist. Der Trend zeigt in die richtige Richtung. Es gibt keine Abwärtsspirale. Die Erholungstendenzen sind aber noch sehr zaghaft. Und neue Herausforderungen kommen aus verschiedenen Richtungen. Darum darf man kostenseitig nicht locker lassen und muss die Einnahmen im Blick behalten. Vor diesem Hintergrund ist es vermessen, wenn nicht gar mutig, neue Anträge zu stellen, welche die Ausgaben im 2017 weiter in die Höhe treiben sollen. Die FDP-Fraktion ist insbesondere dezidiert gegen Anträge von linksgrüner Seite. Bei den regierungsrätlichen Anträgen ist das Bild differenzierter. Besteht eine gesetzliche Grundlage oder ist der Antrag nachvollziehbar, wird die Fraktion mitdiskutieren und dann schauen, wie sie abstimmen wird. Zu den Anträgen von linksgrün wird die FDP-Fraktion gleichwohl Stellung beziehen. Sie wird sich der Diskussion also nicht verweigern.
Der Kanton braucht grösste Ausgabendisziplin, um auf Kurs zu bleiben. Es wäre schön gewesen, wenn es schon im 2017 ein Plus gegeben hätte. Nun ist es halt ein Minus. Das ist unschön. Wichtig ist aber der langfristige Trend und der zeigt in die richtige Richtung. Der Kanton muss aber weiterhin vorsichtig bleiben.
Die FDP-Fraktion tritt auf die Vorlage ein. Zurückweisen bringt niemandem etwas, zuletzt den MitarbeiterInnen des Kantons.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, man sei geneigt zu sagen «alle Jahre wieder». Und trotzdem ist es in diesem Jahr anders. Fast mit Wehmut aber auch mit Vorfreude darf konstatiert werden, dass das Budget zum letzten Mal im herkömmlichen Rahmen behandelt wird. Das 2017 wird ein Übergangsjahr. Danach wird der Fokus auf die mittelfristige Planung gelegt und auch die Diskussion um die Budgetanträge wird anders verlaufen. Immer natürlich unter dem Vorbehalt, das FHG werde angenommen.
Der grösste Schwachpunkt der Budgetierung ist auch in diesem Jahr wieder zu Tage getreten: Budgets sind immer eine Glückssache. Wann und wie man ein Budget macht, ist immer die grosse Frage. Zwischen dem Redaktionsschluss des zu diskutierenden Budgets und dem heutigen Tag hat es ganz viele Entwicklungen gegeben, die am Schluss meistens zu einer Verschiebung des Saldos im zweistelligen Millionenbereich kommen. Auf der anderen Seite stehen die Budgetanträge, wo meist über Beträge zwischen CHF 50'000 und CHF 100'000 diskutiert wird, selten über grösser Beträge.
Den Planungsprozess auf eine längere Periode auszurichten, ist gut. Das Budget 2017 ist das zweite Budget innerhalb der vom Regierungsrat proklamierten Finanzstrategie. Diese hat schwarze Zahlen bis 2019 zum Ziel. Das Jahr 2017 wird zum Lackmustest. Im laufenden Jahr 2016 hat der Regierungsrat primär Massnahmen umgesetzt, die in seiner eigenen Kompetenz liegen. Das hat sich relativ positiv für die Finanzen ausgewirkt. Es ist nicht auszuschliessen, dass es Ende 2016 eine positive Überraschung geben wird. Das zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, genau zu budgetieren. Die Tatsache, dass Einzelposten – zum Beispiel der Spitalbereich – in der Grössenordnung von +/- CHF 20-30 Mio. schwanken, zeigt, wie wichtig eine längerfristige Planung ist. Es zeigt aber auch, dass die angestrebten Schlüsselprojekte (zum Beispiel die Einsparungen beim U-Abo) gar nicht so entscheidend sind für wirkliche Erfolge. Viel entscheidender ist, wie der Regierungsrat es als Team schafft, machbare Lösungen zu finden und seine MitarbeiterInnen in die richtige Richtung zu dirigieren. In diesem Bereich hat der Regierungsrat deutliche Fortschritte gemacht. Das ist eine bodenständige Basis zum Weitermachen.
Man darf heute prognostizieren, dass sich – wenn es so weiter geht – die Finanzlage mittelfristig auf einem guten Gleis befindet. Der Zustand des Gleises wird sich verbessern. Es fragt sich aber, ob das Gleis in die richtige Richtung führt.
Die Welt verändert sich rasant und dynamisch. Es ist zwingend nötig, dass der Kanton auf diese Veränderungen reagiert und nicht passiv bleibt. Es ist extrem wichtig, dass der Kanton investiert und zwar fokussiert dort, wo die Zukunft des Kantons liegt. Es ist darum falsch, dass die Investitionen bei der BUD angesiedelt sind. Die Investitionen gehören zur BKSD und zur VGD um Innovationen zu ermöglichen. Es soll im Regierungsrat ein Investment-Komitee gebildet werden unter der Leitung der VGD und zusammen mit der BKSD und der FKD. Der Kanton könnte so die Investitionen auf die Zukunft ausrichten statt auf Beton. Die BUD soll sich auf das konzentrieren, was sie am besten kann, nämlich Bauten möglichst schlau und kostengünstig ihrem Zweck zuzuführen. Es geht nicht, dass bei der Bildung gespart wird. Beim wichtigsten Rohstoff darf nicht gespart werden. Das heisst aber nicht, dass jeder Bildungsfranken, der heute ausgegeben wird, sakrosankt ist. Es darf innerhalb des Bildungsbudgets umverteilt werden, aber die Gesamtsumme darf nicht kleiner werden. Die Herausforderungen draussen in der Welt verlangen nach mehr Investitionen in die Bildung. Der Fokus soll aber auch hier weg von der Sanierung hin zum Gestalten gelegt werden. Am Schluss wird der heutige Regierungsrat nicht daran gemessen, ob er schwarze Zahlen erreicht hat, sondern ob der Kanton Basel-Landschaft in 15 Jahren immer noch Teil einer prosperierenden Region sein wird. Darum die Bitte an den Regierungsrat: Denkt trotz allen Sparbemühungen an die längerfristige Zukunft!
Die Fraktion der Grünen/EVP wird auf die Vorlage eintreten und zustimmen. Ausserdem werden die meisten Budgetanträge unterstützt werden.
Simon Oberbeck (CVP) verspricht, sich nach den vorhergehenden teilweise epischen Voten kürzer zu halten.
Der AFP ist ein Schritt in die richtige Richtung. Das Budget sieht fast ein Plus vor. Das ist erfreulich. Der Regierungsrat zeigt, dass er sich engagiert. Gemäss seinem Vorschlag wäre ein Plus möglich gewesen. Es war der Landrat, der dieses Budget wieder in die roten Zahlen geführt hat. Der Landrat kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen.
Die Fraktion der CVP/EVP tritt auf die Vorlage ein und stimmt ihr zu. Die Anträge zum Budget werden grossmehrheitlich abgelehnt. Ein Antrag wird unterstützt.
Ein Hinweis zu Handen der FDP: Man sieht, dass der Regierungsrat vorwärts macht. Wenn man zusätzlich CHF 100 Mio. einsparen möchte, muss man schon sagen, wo. Der Regierungsrat verdient das Vertrauen des Landrates.
An die Seite der SP-Fraktion: Wieso soll man Anträge diskutieren, wenn das Budget so oder so abgelehnt wird? Das ist unverständliche Pseudo-Oppositionspolitik. So macht man keine Politik.
Daniel Altermatt (glp) sagt, es sei verwunderlich, was hier vorgegangen sei. Die Worte des Regierungsrates zum Budget mit den schwarzen Zahlen haben noch nachgehallt, als der Landrat bereits Korrekturen vornahm und die Zahlen wieder rot waren. Was ist die Aussagekraft eines solchen Budgets? Es ist nicht mehr als ein Wunschkonzert.
Auch nach all den Korrekturen sind Budget und Finanzplan zu optimistisch. Zum Beispiel liest man auf Seite 6 der Vorlage, dass in den nächsten Jahren weitere Einschüsse in die BLPK nötig sein werden. Man braucht keine Kristallkugel, um davon auszugehen, dass ein dreifacher Millionenbetrag fällig wird.
Der Kanton hat weiterhin ein strukturelles Defizit. Die Strukturen müssen geändert werden. Das sagt sich leicht. Trotzdem: Es gibt noch Potenzial, das nicht ausgeschöpft ist.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) dankt für die Voten und die grundsätzlich gute Aufnahme des AFP. Ein besonderer Dank gilt allen MitarbeiterInnen, die sich für diesen AFP engagiert haben. Sie alle haben eine hervorragende Arbeit geleistet. Einige davon sitzen jetzt – in ihrer Freizeit – auf der Tribüne.
Er staunt über gewisse Aussagen, die soeben gemacht wurden. Er selber war bei der Vorstellung des AFP nicht euphorisch, wie heute kolportiert. Er hat schon damals zwei Szenarien präsentiert, eines mit und eines ohne Berücksichtigung des Selbstbehalts bei den Krankheitskosten und des Pendlerabzugs. Auf den Seiten 6-7 in der Vorlage sind auch alle Risiken aufgelistet. Die Risiken werden also transparent dargelegt. Es ist langweilig, immer wieder dasselbe zu hören.
Klar ist: Der Kanton lebt über seinen Verhältnissen. Man kann natürlich auf das Budget nicht eintreten und die Augen vor dieser Tatsache verschliessen. Das bewirkt aber nichts und ist höchstens medial interessant. Der Regierungsrat macht sich Gedanken, wohin der Weg gehen soll, wie der Kanton vorwärts kommt.
Es ist auch falsch, dass der Kanton nur spare. CHF 169 Mio. wird in die Uni, also die Bildung investiert. Das sind 6,4 % des gesamten Aufwands. Zu sagen, man «schmürzele» bei der Bildung, ist schlicht falsch. Die grössten Investitionen liegen im Bildungsbereich: Der Neubau des FHNW-Campus und das neue Biozentrum sind die grössten Investitionen der kommenden Jahre. Der Kanton spart also nicht bei der Bildung. Das ist nicht wahr und wird nicht wahrer, wenn man es immer wieder sagt.
Effizienzfragen dürfen und müssen gestellt werden. Nicht jede Effizienzmassnahme ist bösartiges Sparen.
Der Finanzdirektor ruft dazu auf, mit der nötigen Entschlossenheit und Verantwortung an die Arbeit zu gehen.
Es gibt Themen, die in der Tat in der Verwaltung schwierig zu diskutieren sind. Ständig müssen neue Sparmassnahmen gesucht werden. Das ist schwierig, aber es gibt keine Alternative. Zum Beispiel wurden Steuererhöhungen hier im Saal noch nie diskutiert. Wenn der Regierungsrat aber die indirekten Steuern erhöhen möchte, wird er vom Landrat ausgebremst. Das ist Pech für den Regierungsrat. Aber man kann nicht sagen, er habe nicht versucht, auch einnahmeseitig etwas zu machen.
Der Kanton Basel-Landschaft liegt in einer Region mit einem Wirtschaftswachstum. Die Region ist gesund, die Wirtschaft hier arbeitet gut. Man kann nicht der Wirtschaft die Schuld geben, dass der Kanton zu wenig Geld hat. Der Kanton liegt in einem interessanten Wirtschaftsstandort mit interessanten Rahmenbedingungen. Das muss wieder einmal gesagt werden.
[Applaus von bürgerlicher Seite]
Kantonsgerichtspräsidentin Christine Baltzer dankt für die Gelegenheit, sich kurz zum Budget 2017 und zum AFP 2018-2020 äussern zu dürfen. Ein Dank an die Finanzkommission und an den Landrat für den Verzicht auf Anträge, welche die Gerichte betreffen. Die Gerichte brauchen ungefähr 1 % des Staatshaushalts zur Erledigung ihrer Aufgabe, der Rechtsprechung. Die Anzahl Fälle sind vom Gericht nicht beeinflussbar. Es wurde darum bewusst ein einfacher Indikator für den AFP gewählt: Die Anzahl aller Fälle, im Bewusstsein, dass sich im Laufe der Jahre die kleinen, mittleren und grossen Fälle ungefähr die Waage halten.
Einzelne Abteilungen mussten in den letzten Jahren bedeutend mehr Fälle bearbeiten. Dies wurde ohne zusätzliche Ressourcen erledigt. Das führt aber dazu, dass die Verfahrensdauern länger werden. Auch gibt es mehr Überträge auf die Folgejahre. Es gilt, hier eine Balance zwischen Sparanstrengungen und Rechtmässigkeit zu finden . Der Bogen darf nicht überspannt werden.
Mit CHF 220,9 Mio. ist der Saldo fast gleich hoch wie 2016. Im AFP wird von konstanten Fallzahlen ausgegangen. Allerdings sind neue Gesetze in Kraft getreten oder treten noch in Kraft, die eine Auswirkung auf die Fallzahlen haben könnten, zum Beispiel bei den strafrechtlichen Ausschaffungen, der Mehrwertabgabe im öffentlichen Recht oder die neuen Regelungen betreffend Vorsorge beim Kindsunterhalt. Darum kann nicht mit Sicherheit gesagt werden, wie sich die Fallzahlen entwickeln werden.
Der Personalaufwand für 115 Stellen – verteilt auf 145 MitarbeiterInnen –, für 76 nebenamtliche RichterInnen, 33 FriedensrichterInnen und ca. 20 Volontariatsstellen beträgt CHF 22.7 Mio. Das ist ungefähr gleich viel wie im Vorjahr. Fast ein Viertel des Aufwandes fällt für Anwaltshonorare und für Gerichtsgebühren in Verfahren mit unentgeltlicher Rechtspflege an. Immerhin werden ungefähr 20 % dieses Betrages wieder eingebracht, seit die Gerichte die diesbezüglichen Nachzahlungen lückenlos bewirtschaften.
Zum Schluss: Im ersten Quartal 2017 werden die Gerichte eine Vorlage einreichen, um den Aufwand um CHF 315'000 zu reduzieren und den Ertrag um ca. CHF 100'000 zu verbessern. Diese Entwicklung ist im AFP 2018-2020 noch nicht enthalten. Weitere Einsparungen sind evtl. durch eine Reduktion der Präsidialpensen zu erreichen. Dazu braucht es zuerst eine Gesetzesänderung.
Miriam Locher (SP) präzisiert die Haltung der SP-Fraktion: Es ist ein Abbaubudget. Die SP-Fraktion versucht, mit Anträgen bei ihr wichtigen Punkten Verbesserungen vorzunehmen. Das Budget wird nicht so oder so abgelehnt. Man kann sich vorstellen, dem Budget zuzustimmen, wenn die für die SP-Fraktion wichtigen Budgetanträge genehmigt werden. Sie freut sich auf eine angeregte Diskussion.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Budget und AFP
Kapitel Aufgaben- und Finanzplan
Keine Wortmeldungen.
Kapitel Gerichte
Keine Wortmeldungen.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) verabschiedet Kantonsgerichtspräsidentin Christine Baltzer.
Kapitel Kantonale Behörden
Keine Wortmeldungen.
Kapitel FKD
Antrag 2016-250_01 von Kathrin Schweizer: Erhöhung der Prämienverbilligung um CHF 2 Mio.
Direktion/Dienststelle: FKD, Finanzverwaltung (2102)
Kontogruppe: 363 Beiträge an private Haushalte
+2'000'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) sagt, die FIK lehne den Antrag mit 8:4 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Es stellt sich die Frage, wie man die Verbilligung verrechnet. Eine Verbilligung bringt wohl nichts.
Antragstellerin Kathrin Schweizer (SP) stellt fest, dass die Krankenkassenprämien jedes Jahr massiv wachsen. Gerade für 2017 sind die Anstiege in der Nordwestschweiz massiv wie kaum woanders in der Schweiz. Trotzdem hat der Regierungsrat beschlossen, die Prämienverbilligung zu reduzieren. Die Richtprämie von einst CHF 225 beträgt nächstes Jahr noch CHF 200. Das heisst, dass man noch maximal CHF 200 an die Prämie bekommt. Das ist zu wenig. Tiefe und mittlere Einkommen leiden stark unter den hohen Prämien. Eine höhere Franchise kann man häufig nicht wählen, denn man muss zuerst Geld haben, um sparen zu können. Die Kopfprämie ist ungerecht und kann nur mit der Prämienverbilligung ausgeglichen werden.
Der Bund schüttet einen Teil der Gesundheitskosten an die Kantone aus. Gemäss FKD sind es CHF 11 Mio. mehr als in diesem Jahr. Demgegenüber steht beim Kanton eine Aufwandsteigerung um nur CHF 9 Mio. Der Regierungsrat möchte also auf Kosten der Prämienzahler das Budget um CHF 2 Mio. schönen. Dass kann die SP-Fraktion nicht akzeptieren. Der Kantonsbeitrag muss wenigstens gleich hoch bleiben wie im laufenden Jahr. Darum wird eine Aufstockung um CHF 2 Mio. beantragt.
Michael Herrmann (FDP) entgegnet, es werde nichts geschönt. Man muss den Gesamtblick behalten und die Flughöhe erhöhen. Man muss nämlich auch in Betracht ziehen, wie Familien und Kinder im Kanton generell entlastet werden. Das Steuersystem ist so ausgerichtet, dass bis zu relativ hohen Einkommen keine oder nur sehr wenig Steuern bezahlt werden müssen. Man darf nicht nur eine Massnahme herauspicken, sondern muss das Ganze im Auge behalten. Darum lehnt die FDP-Fraktion den Antrag ab.
Pia Fankhauser (SP) freut sich darüber, dass in diesem Jahr offenbar eine Diskussion über die Anträge stattfinde. Es wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Gesundheitskosten irgendwann einmal nicht mehr steigen. In den nächsten Jahren wird das aber nicht der Fall sein. Das hat auch mit der Einführung der Fallkostenpauschale zu tun. Damals wurde gesagt, dank Wettbewerb werden die Kosten nun in den Griff bekommen. Wie alle wissen, wurde nichts besser. Darunter leiden jene, die die Prämien nicht mehr bezahlen können. Prämienverbilligungen sind ein wesentlicher Ausgaben-Bestandteil für viele Haushaltseinkommen. Wenn man weniger Geld für die Krankenkassen benötigt, kann man mehr Geld für anders ausgeben. Das muss in der angesprochenen Gesamtschau auch beachtet werden.
Werner Hotz (EVP) sagt, die Grüne/EVP-Fraktion unterstütze den Antrag grossmehrheitlich. 2016 wurde die Prämienverbilligung reduziert. Die Krankenkassenprämien steigen aber weiter an. Für viele Familien ist diese Prämie eine grosse finanzielle Belastung. Die Fraktion möchte ein soziales Zeichen setzen und unterstützt den Antrag. Eine Minderheit in der Fraktion findet die Sparmassnahme zumutbar und vertretbar.
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) möchte aufzeigen, wie die Finanzierung funktioniere. Die Bundesbeiträge betragen 7,5 % der Bruttogesundheitskosten. Weil der Betrag jedes Jahr steigt, steigen auch die Zahlungen des Bundes. Der Kanton hat für 2020 CHF 11 Mio. mehr an Prämienverbilligungen vom Bund eingestellt als 2015. Aber auch der Kantonsanteil steigt. Von 2017 bis 2020 steigen die Kosten des Kantons um CHF 5,5 Mio. Gesamthaft steigen also die Prämienverbilligungen. Im Vergleich zum 2015 werden gesamthaft CHF 8,3 Mio. mehr an Prämienverbilligungen ausbezahlt. Das Umfeld ist übrigens dynamisch. Der Bund möchte im Rahmen seines Stabilisierungsprogramms den Prozentsatz von 7,5 auf 7,3 senken. Man wird sehen, was dann passiert. Der Nationalrat hat heute ausserdem einer Entlastung der Familien zugestimmt. Es geht um die Frage, ob Familien in Zukunft noch Prämien für ihre Kinder bezahlen sollen. Der Kanton bewegt sich übrigens im Benchmark. Die Lösung ist ähnlich wie in anderen Kantonen und wird der Sache gerecht.
://: Der Antrag 2016/250_01 wird mit 54:32 Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Thomas Löliger, Landeskanzlei
Antrag 2016-250_02 von Mirjam Würth: Sicherung von Ausbildungsplätzen und geschützten Arbeitsplätzen in der Verwaltung Direktion/Dienststelle: FKD, Personalamt (2104) Kontogruppe: 30 Personalaufwand
+ CHF 977'500
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (9:4 Stimmen)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erklärt, der Regierungsrat habe in der Kommissionsberatung argumentiert, dass ein genereller Personal- und Leistungsabbau mit einem Abbau von Betreuenden einhergehe. Der Kanton verfehlt den anvisierten Ausbilungsplatzanteil knapp.
Mirjam Würth (SP) sagt, in diesem Antrag zum Budget gehe es um die Sicherung von Ausbildungsplätzen und geschützten Arbeitsplätzen in der Verwaltung. Es ist eine der zentralen Aufgaben der Verwaltung, als Vorbild voran zu gehen und Ausbildungsplätze und geschützte Arbeitsplätze anzubieten. Im vorliegenden Antrag ist die Rede von 18 Ausbildungsstellen, welche im Zeitraum des AFP abgebaut werden sollen. Es sind aber nicht nur 18 Ausbildungsstellen, sondern sogar 36. Die Argumentation, die Ausbildungsstellen müssten im gleichen Ausmass wie die anderen Stellen abgebaut werden, welche der Dir-WOM-2 unterliegen, stimmt nicht. Ein Abbau von 36 Stellen auf 255 Stellen entspricht einer Reduktion 14,1 % und ist deutlich höher als 10 %. Abgesehen davon hat der Kanton ein weiteres Makulaturdokument verfasst. Darin steht: «Wir machen unsere Lernenden stark und verschaffen ihnen Vorteile auf dem Arbeitsmarkt.» Damit brüstet sich der Kanton auf der einen Seite, auf der anderen Seite baut er in einem grossen Mass Ausbildungsstellen ab. Drei geschützte Arbeitsplätze werden nicht mehr eingestellt. Diese sind im Moment zwar nicht besetzt, aber sie bieten Sicherheit, dass bei Eintreten von eingeschränkter Einsatzfähigkeit auf solche Arbeitsplätze zurückgegriffen werden kann. Die Votantin bittet um Zustimmung.
Saskia Schenker (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion bestreite das Anliegen von Ausbildungsplätzen und integrativen Arbeitsplätzen nicht. Die Fraktion lehnt diesen Budgetantrag aber ab. Der Kanton hat eine anständige Anzahl Ausbildungsplätze – diese 5,2% werden unterstützt. Es gibt wenig interkantonale Vergleiche. Aber im Vergleich mit dem Kanton Aargau ist der Kanton Baselland gut aufgestellt.
Im Jahr 2017 hat der Kanton noch sechs integrative Arbeitsplätze, Basel-Stadt hingegen nur einen. Die Fraktion unterstützt das Vorgehen des Regierungsrats, im AFP die Stellen einzustellen, welche wirklich gebraucht werden, und nicht auf Reserve zu planen.
Jan Kirchmayr (SP) findet es speziell, wenn im AFP der BKSD steht, dass ein Steuerungsmechanimus eingeführt werden soll, damit weniger Schülerinnen und Schüler die WMS und FMS besuchen und über die Maturitätsquote nachgedacht wird, während gleichzeitig 14,1 % der Lehrstellen abgebaut werden sollen. Das ist ein überproportionaler Abbau bei der Verwaltung. Das ist keine Vorbildsfunktion. Es ist auch nicht verantwortungsvoll, sondern eher peinlich. Bezüglich der erwähnten «anständigen» Anzahl Lehrstellen – ist es denn anständig, 14,1% der Lehrstellen abzubauen?
Werner Hotz (EVP) erklärt, die Grüne/EVP-Fraktion unterstütze den Antrag grossmehrheitlich aus der Überlegung, dass die Sicherung von Ausbildungsplätzen und geschützten Arbeitsplätzen in der Verwaltung – gerade auch in der heutigen Zeit – Sinn mache, wertvoll und vorbildlich sei. Es ist der Fraktion ein Anliegen, dass der Kanton – proportional zu den Vollzeitstellen – eine gewisse Anzahl an Ausbildungsplätzen und geschützten Arbeitsplätzen anbietet. Der Budgetantrag wird – im Sinn eines sozialen Zeichens – grossmehrheitlich unterstützt.
://: Der Landrat lehnt den Antrag 2016/250_02 mit 50:31 Stimmen bei 1 Enthaltung ab.
Kapitel VGD
Antrag 2016-250_03 von Miriam Locher: Erhöhung um CHF 190‘000, um die Zahnputzinstruktionen an den kantonalen Schulen flächendeckend durchzuführen
Direktion/Dienststelle: VGD, Amt für Gesundheit (2214)
Kontogruppen: 30 Personalaufwand / 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
+ CHF 190'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (8:4 Stimmen, 1 Enthaltung)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) sagt, die VGD habe argumentiert, dass es hier um Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden gehe. Ein Teil der Gemeinden sind bereits daran, das umzusetzen.
Miriam Locher (SP) sagt, an der Wichtigkeit dieser Thematik habe sich seit den letzten Diskussionen nichts geändert. Es ist bekannt, dass die Zahnputzinstruktionen, gerade bei kleineren Kindern, präventiv wirken. Eine ungenügende oder falsche Zahnpflege generiert hohe Folgekosten im Erwachsenenalter, die dann die Allgemeinheit tragen muss. Trotzdem hat das Parlament den Betrag von CHF 190'000 zur Weiterführung der Instruktionen an den Baselbieter Kindergärten und Primarklassen im letzten Jahr aus dem Budget gestrichen.
Heute liegen bereits erste Erkenntnisse dazu vor: Wie in der Antwort des Regierungsrats erwähnt, gibt es zwar Gemeinden, die das Angebot aufrechterhalten möchten. Allerdings ist das in den meisten Fällen nur in einem reduzierten Umfang möglich. So wird bspw. in Frenkendorf oder Aesch die Häufigkeit der Klassenbesuche reduziert, was wiederum ganz klar Einfluss auf die Qualität der Präventionsmassnahmen hat. Von einer erfolgreichen Übergabe an die Gemeinden kann keineswegs die Rede sein.
Dass sich laut Begründung des Regierungsrates eine Verpflichtung des Kantons zur Übernahme der Aufgabe der Zahnputzinstruktion rechtlich nicht ableiten lässt, findet die Votantin in Anbetracht der Formulierung im Gesetz zu mindest diskussionswürdig. In § 3 des Gesetzes über die Kinder- und Jugendzahnpflege steht «Gesamtheitliche Vorsorgemassnahmen – wie Zahnputzinstruktionen – werden vom Kanton durchgeführt.» Es ist laut Gesetz auch Aufgabe des Kantons, für die Durchführung und somit auch für die Finanzierung der Zahnputzinstruktionen besorgt zu sein. Es ist unfair, diesen Ball den Gemeinden zuzuspielen und somit die Zahngesundheit der Kinder und Jugendlichen aufs Spiel zu setzen. Der SP-Fraktion reicht die Aussage des Regierungsrats nicht, dass Lösungen evaluiert werden sollen. Zum Wohle der Kinder soll der Kanton seine Aufgabe wieder wahrnehmen und die Zahnputzinstruktionen wieder übernehmen, damit sie – wie in allen anderen Kantonen – flächendeckend durchgeführt werden können.
Saskia Schenker erklärt, die FDP-Fraktion lehne den Antrag ab. Es ist nicht so, dass nichts passiert ist. Der Kanton resp. das Amt für Gesundheit konnte mit dem Verband Mundgesundheit bereits eine Lösung finden. Es haben bereits 35 Gemeinden verbindlich zugesagt, 16 Gemeinden sind interessiert. Die Abklärungen sind am Laufen. Und jetzt soll einfach mitten im Prozess kehrt gemacht werden, ohne dass klar ist, was das effektive Resultat sein wird? Die Auswirkungen, welche hier so negativ dargestellt werden, sind heute gar noch nicht absehbar. Der Prozess läuft. Vor einem Jahr wurde der Entscheid getroffen. Diesen jetzt zu ändern, wäre falsch.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) findet, es wichtig, anzuerkennen, dass die Damen und Herren viel mehr machen, als den Kindern zu zeigen, wie man die Zähne putzt. Sie nehmen die Ernährungspyramide durch und zeigen, was eine gesunde Ernährung beinhaltet. Vor längerer Zeit konnte der Votant einer solchen Stunde beiwohnen; das hatte eine nachhaltige Wirkung.
Wenn aufgrund eines Besuches in einer Klasse nur ein Loch vermieden werden kann, sind die Kosten schon wieder eingeholt. Natürlich spart der Kanton, aber die Kosten werden verlagert. Die Familien müssen den Zahnarzt bezahlen. Das kann nicht die Lösung sein. Volkswirtschaftlich ist das Geld sehr gut investiert – in die Zähne der Jugendlichen, in die Gesundheit und eine gute Ernährung.
Andrea Heger erklärt, die Grüne/EVP-Fraktion unterstüze beinahe einstimmig die Wiederaufnahme des Betrags. Die Fraktion teilt diese Interpretation des Gesetzes, dass die Zahnputzinstruktion eine Kantonsaufgabe ist. Es ist nett, dass die Gemeinden versuchen, das aufzufangen. Aber es ist nicht die Aufgabe der Gemeinden – es ist die Aufgabe des Kantons. Wie Saskia Schenker möchte auch die Votantin an der Argumentation vom letzten Jahr anschliessen. Die Prävention verhindert grosse Folgekosten. Die Fraktion möchte lieber in Prävention als in Folgekosten investieren. Auch für die einzelne Person kostet ein Loch vielmehr, als wenn man aufgrund der Zahnputzinstruktionen die Steuern erhöhen müsste.
Natürlich würden jetzt viele Gemeinden einspringen, wenn sich der Kanton aus der Verantwortung schleiche, so Kathrin Schweizer (SP). Die Frage ist: Was steht im Gesetz über die Kinder- und Jugendzahnpflege? Es heisst: «Gesamtheitliche Vorsorgemassnahmen – wie Zahnputzinstruktionen – werden vom Kanton durchgeführt.» Es ist widersprüchlich, wenn der Regierungsrat schreibt, aus diesem Passus könne man nicht schliessen, dass der Kanton die Zahnputzinstruktionen durchführen müsse. Es ist schwierig für die Gemeinden, dass Geld in den Gemeindeversammlungen zu beantragen, weil eigentlich klar ist, dass es sich um eine Kantonsaufgabe handelt. Die Gemeinden springen ein und versuchen das irgendwie durchzukriegen. Aber eigentlich ist es Aufgabe des Kantons und deshalb soll er das auch weiterhin durchführen.
://: Der Landrat lehnt den Antrag 2016/250_03 mit 51:32 Stimmen bei 3 Enthaltungen ab.
Kapitel BUD
Antrag 2016-250_04 von Mirjam Würth: Sicherung Finanzierung Umsetzung kantonale Neobiota-Strategie
Direktion/Dienststelle: BUD, Sicherheitsinspektorat (2312)
Kontogruppe: 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
+ CHF 300'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (8:5 Stimmen)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) verzichtet auf eine Wortmeldung.
Man könnte meinen, sie hätte kein anderes Problem als die Neobioten, sagt Mirjam Würth (SP). [Heiterkeit]
Wie hat sich die Gesetzgebung in der Schweiz und im Kanton Baselland entwickelt? Zuerst gab es Natur- und Umweltschutzgesetze – 20-30 Jahre bevor Finanzhaushaltsgesetze gemacht wurden. Ein ausgeglichener Finanzhaushalt nützt nichts, wenn rundherum nichts mehr funktioniert. Ursprünglich hat man die Natur- und Umweltschutzgesetze gemacht, weil man die Wälder schützen wollte. Die Wälder boten Schutz gegen Lawinen. Heute muss man sich mit Neobioten und Neozoen auseinandersetzen, da sie eine Bedrohung sind.
Die Lage wurde vom Bund und vom Kanton erkannt. Der Kanton hat eine gute Neobiotenstrategie verabschiedet, welche ganz genau sagt, was zu tun ist. Es wurde auch festgehalten, wie viel Geld es in einem Verpflichtungskredit brauchen würde. Die Strategie wurde ohne Geld verabschiedet. Mit einem Budgetantrag wurde Geld für eine minimale Umsetzung eingestellt. Letztes Jahr lag immer noch kein Verpflichtungskredit vor. Ein Verpflichtungskredit wurde versprochen. Und oh Wunder: Es ist etwas gekommen. Da drin steht: Kein Geld. Es gibt eine Neobiotenstrategie und einen Antrag, wie das umgesetzt werden soll – nämlich ohne Geld. Was macht das für einen Sinn?
Vor zwei Jahren hat der Landrat reagiert. Letztes Jahr war das nicht möglich. Die Votantin legt den Landräten und Landrätinnen ans Herz, sich die Prioritäten zu überlegen. Wenn der Kanton an der Bildung spart und dabei vergisst, was eigentlich der Grund für das Wohlergehen in der Region ist, wenn man dort spart und meint, es gebe dann trotzdem noch die Forschung und die Prosperität, dann liegt man falsch. Wenn der Natur keine Sorge getragen wird, ist es dasselbe. Kurzfristig kann sogar eine Million in diesem Jahr gespart werden. Aber was sind die Folgen? In diesem Sinn wird die Votantin nicht müde, Budgetanträge zu diesem Thema zu stellen und beantragt CHF 300'000, um die minimalen Aufgaben weiterzuführen. Ansonsten wird das Defizit, welches den Kindern überantwortet wird, umso grösser, wenn sie in 10 Jahren das 100-fache zahlen müssen.
Für Lotti Stokar (Grüne) ist es kaum zu verstehen: Der Landrat hat die Strategie vor zwei Jahren einstimmig verabschiedet. Die Kreditvorlage wird bald in den Landrat kommen. In der Vorlage werden die Tranchen für die Jahre 1-5 ausgewiesen. Die Jahre haben aber leider keine Jahreszahlen mehr. Daraus lässt sich ableiten, dass in dieser Legislatur die Meinung herrscht, der Kanton könne sich das nicht leisten. Wer aber ein Garten oder ein Stückchen Land nahe an der Natur hat, weiss wie schnell es passiert, dass Neobioten überhand nehmen. Der Aufwand wird mit jedem Jahr grösser. Deshalb ist es ein dringlicher Wunsch, dass der Kanton anfängt, die Strategie umzusetzen. Für das Jahr 1 sind in der Vorlage CHF 900'000 für 12 Massnahmen vorgesehen. Der Antrag möchte CHF 300'000. Die Grüne/EVP-Fraktion unterstützt den Antrag, in Sinne eines ersten Schrittes, um ein bisschen weiter zu kommen.
Simon Oberbeck (CVP) masst sich nicht an, ein Neobiota-Experte zu sein. Anhand der vorangegangenen Voten kann man das Gefühl haben, es wuchert alles, und es wird gar nichts gemacht. In der Regierungsantwort ist zu lesen, dass schon jetzt Massnahmen umgesetzt werden – aus den Budgets der einzelnen involvierten Dienststellen.
Es ist ein politischer Entscheid, wie prioritär die Strategie umgesetzt werden soll. Der Regierungsrat zeigt, in welchem Zeitraum er diese Umsetzung sieht. Ein große Mehrheit der CVP/BDP-Fraktion lehnt den Antrag deshalb ab.
Saskia Schenker (FDP) ergänzt zu Simon Oberbeck, die Umsetzung sei verschoben worden, aber die Massnahmen versanden nicht. Im aktuellen Budget werden Massnahmen in der Höhe von rund einer halben Million umgesetzt.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, es sei korrekt, im Moment bekämpfen die Dienststellen und Direktionen die Neobioten im Rahmen der üblichen Aufgaben – im Alltag. Alltag heisst, dass bei Einsätzen im Zusammenhang mit Naturschutz im Wald, Schutzwald und Jungwaldpflege Neobioten bekämpft werden. Aber eben nur gerade, wenn man etwas vor Ort macht. Auch dort, wo zum Beispiel der Bund Vereinbarungen geschlossen hat und dadurch Mittel zur Verfügung stehen, werden Neobioten bekämpft. Was aus Sicht des Kantonsförsters, welchen die Votantn angefragt hat, auf der Strecke bleibe, sind spezifische, einzig durch das Vorhandensein von Neobioten ausgelöste Massnahmen. Notwendig wäre beispielsweise die konsequente, nicht nur punktelle Bekämpfung vom Knöterichvorkommen entlang der Fliessgewässer – und zwar von oben herab, sonst haben die unteren wieder ein Problem. Das zeigt auf, dass gesamthaft etwas gemacht werden muss. Der Verzicht auf zusätzliche Mittel hat zur Folge, dass die früher ergriffenen Massnahmen wertlos werden. Der Kanton verpasst damit als Grundeigentümer seine Vorbildsfunktion.
Es wurde gesagt, es werde nur verschoben und sistiert. Es gibt aber eine Bundesstrategie vom 18. Mai 2016. In dieser Strategie werden auch die Kantone in die Pflicht genommen. Die Kantone sollen gemeinsam mit dem Bund im Jahr 2017 anfangen, die Neobioten zu bekämpfen. Es ist ein Problem, wenn der Kanton Baselland erst im Jahr 2020 anfängt. Und leider wachsen die Neobioten nicht erst dann, wenn der Kanton wieder Geld dafür hat. Aufgrund der Bundesstrategie stehen jetzt bereits Bundesgelder im Bereich Wald zur Verfügung. Diese können nur abgeholt werden, wenn der Kanton gleichzeitig auch Mittel einsetzt. Aus diesem Grund unterstützt die Votantin den Budgetantrag. Es muss genau überlegt werden, ob es nicht wichtiger wäre, jetzt gemeinsam mit den anderen Kantonen und gleichzeitig mit dem Bund etwas zu machen, als eine Insellösung anzustreben, welche bei Neobioten ganz sicher keine gute Idee ist.
Mirjam Würth (SP) sagt, es stimme, dass der Regierungsrat gewisse Sachen unternehme. Aber das wurde bereits vor der Neobiotenstrategie gemacht. Diese hätte es ja dann gar nicht gebraucht. Man kann immer sagen, dass etwas gemacht wird – das haben sie aber auch schon vorher gemacht, und werden es auch nachher machen. Es braucht eine Strategie, um weiterzukommen. Diese Strategie liegt vor. Die Strategie wird sogar vom Bundesrat gefordert. Es gibt Unterstützungsprogramme seitens des Bundes, zur Bekämpfung von Neobioten. Und trotzdem hat der Kanton den Eindruck, nichts machen zu müssen. Das Bisherige nützt nichts. Wenn man kein Geld spricht, dann kann man die Strategie einstampfen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, alle Jahre wieder sei das ein Thema. Landrätin Mirjam Würth bringt das regelmässig ein. Sie habe die BUD auch schon bei einer Informationsveranstaltung für die Gemeinden unterstützt. Die Gemeinden und die Grundeigentümter wurden über die Neobiotenstrategie informiert; was man erkennen muss und was man machen muss. Die Bekämpfung der Neobioten ist nicht nur Sache des Kantons auf seinen eigenen Arealen, sondern die Gemeinden und die Grundeigentümer müssen ebenfalls mitziehen.
Es stimmt nicht, wenn behauptet wird, dass der Kanton nichts mache. Der Kanton bekämpft die Neobioten regelmässig im Rahmen vom normalen Unterhaltsarbeiten. Die Massnahmen in der Strategie gehen darüber hinaus. Die Strategie wurde im Auftrag des Landrats erarbeitet. Die Finanzierung der zusätzlichen Massnahmen werden erst ab 2020 bis 2024 geplant. Momentan gibt es kein Geld für die zusätzlichen Massnahmen, aber das Bisherige wird weitergeführt.
://: Der Landrat lehnt den Antrag 2016/250_04 mit 46:39 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Anträge 2016-250_05 von Christoph Hänggi: Kantonale Denkmalpflege, und 2016-250_06 von Florence Brenzikofer: Verpflichtungskredit Subvention Kulturdenkmäler 2016-2020
Direktion/Dienststelle: BUD, Kantonale Denkmalpflege (2308)
Kontogruppe: 36 Transferaufwand
+ CHF 50'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (8:5 Stimmen)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erklärt, der Antrag sei gestellt worden, da der Regierungsrat die Jahrestranche in seiner eigener Kompetenz reduziert habe. Im 2018 wird dieser Betrag wieder auf CHF 300'00 erhöht. Der Verpflichtungskredit von CHF 1.5 Mio. wurde mit der Vorlage 2015/404 eingestellt.
Mit der Überweisung seiner Motion 2013/153 über die kantonale Denkmalpflege sei der eben erwähnte Verpflichtunskredit zu Stande gekommen, erklärt Christoph Hänggi (SP). Am 25. Februar 2016 hat der Landrat mit 82:3 Stimmen beschlossen, CHF 1.5 Mio. verteilt auf die nächsten Jahre 2016-2020 in den Verpflichtungskredit einzustellen, um die Kulturdenkmäler zu schützen und um die im Laufe der Jahre entstandenen Schäden zu beheben.
Subvention sind Investitionen. Alles was in der Denkmalpflege gesprochen wird, löst Investitionen aus und unterstützt die Bauwirtschaft, indem neue Aufträge zu Stande kommen.
Für das Jahr 2017 wurde jetzt die Reduktion um CHF 50'000 angesagt. Vor nicht ganz 10 Monaten hat der Landrat einen Beschluss gefasst. Der Votant findet es relativ frech, dass der Regierungsrat sich schon wieder traut, zu kürzen. Er bittet die Landrätinnen und Landräte, diesen Entscheid zu korrigieren.
Es ist ein erster Antrag im Bereich Kultur, welcher in dieser Budgetdebatte diskutiert wird. Es ist grundsätzlich festzuhalten, dass es sich bei alle Anträgen zur Kultur meistens um relativ geringe Beträge handelt, hier um CHF 50'000. Sogar Oskar Kämpfer hat in einem Interview gesagt, so schlecht stehe es gar nicht mehr um die Finanzen des Kantons und wollte auch schon wieder Geld ausgeben. Ist es die richtige Strategie, bei der Kultur zu sparen? Wäre es nicht sinnvoll, bei diesem letzten Stückchen Identität des Kantons – den Kulturdenkmälern, der Kultur – den Sparzwang zu reduzieren? Das wäre eine wirkliche Strategie mit einem Schwerpunkt. Aber der Regierungsrat ist nicht so gefahren. Er möchte auch bei der Kultur sparen – ziemlich massiv sparen. Der Kanton ist kein verlässlicher Partner in Richtung Kultur und in Richtung der Kulturschaffenden.
Der Verpflichtungskredit soll 2017 auf CHF 300'000 belassen werden; das Konto um CHF 50'000 aufgestockt werden. Es gibt beispielsweise in Laufen Kulturdenkmäler, für welche bald Geld eingesetzt werden muss. Vor 6,7 Jahre war der Kredit für das Thema einiges höher. In den letzten Jahren wurde dieser Kredit von CHF 1.2 Mio. bis heute auf 300'000, jetzt auf CHF 250'000, heruntergespart.
Florence Brenzikofer (Grüne) spricht, wie ihr Vorredner, zu den Anträgen 2016_05 und 2016_06. Die Denkmal- und Heimatschutzkommission gewährt jährlich einen Beitrag an Renovationen, Restaurationen und Konservierung von geschützten und schützenswerten Kulturdenkmälern. Der Tätigkeitsbericht der zuständigen Kommission zeigt jedes Jahr auf, wohin das Geld fliesst. So zum Beispiel auch im Tätigkeitsbericht 2015: Es wurden Fassaden renoviert, Dachreparaturen vorgenommen, Zustandserfassungen von Kirchen bezahlt, ein Schloss und zwei Museen saniert. Der Bericht der zuständigen Kommission zeigt auf, dass die Beurteilungen sehr sorgfältig und differenziert gemacht werden. Die Subventionen werden über den ganzen Kanton getätigt – alle Regionen können davon profitieren. Werden die Subventionsbeiträge um weitere CHF 50'000 gekürzt, wie das der Regierungsrat für das Jahr 2017 vorsieht, läuft man Gefahr, dass die schützenswerten Kulturdenkmäler nach und nach wirklich verfallen. Renovationen werden schwieriger und entsprechend teurer, wenn man lange wartet. Es ist eine Investition in denkmalpflegerische Aspekte. Das löst weitere Investitionen aus, es ist eine Wertsteigerung. Aus diesem Gesichtspunkt ist der Erhalt dieser CHF 300'000 auch für das Jahr 2017 wichtig. Vor fünf Jahren war der Betrag doppelt so hoch – bei CHF 700'000. Mit dem Sparpaket wurde dieser Betrag um mehr als die Hälfte auf CHF 300'000 gekürzt. Es ist zu beachten, dass der Betrag schon massiv gekürzt wurde.
Die Folgen der Kürzungen werden erst in ein paar Jahren ersichtlich sein und dann ist es zu spät. Die Votantin bittet die Landrätinnen und Landräte, ihre Meinung nochmals zu überdenken und diese CHF 50'000 zu sprechen, um den gleichen Betrag wie im 2016 aufrechtzuerhalten – zum Schutz der unersetzbaren Baukulturgüter und zur Bewahrung der schönen Ortsbilder im Baselbiet.
Dieses Thema wurde schon mehrmals disktuiert, stellt Michael Herrmann (FDP) fest. Auch die FDP-Fraktion schätzt die Kulturgüter des Kantons. Er würde nicht so weit gehen, zu sagen, dass sei das letzte Stückchen Identität des Kantons. Man muss akzeptieren, dass es Menschen gibt, welche die Werte und Prioritäten ein bisschen anders setzen. Was ist das Kulturgut wert? Wie viel soll da investiert werden? Die Fraktion hält die Kürzung als vertretbar. Es liegt schliesslich auch in der Kompetenz des Regierungsrats und es ist gut, dass er diese wahrnimmt und auslotet, wo etwas zurückgestellt werden kann. Der Betrag wird lediglich zurückgestellt. Die Fraktion lehnt beide Budgetanträge ab.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) könnte das Ziel, welches die Antragsstellenden verfolgen, eigentlich unterstützen. Die Denkmäler sollen erhalten bleiben und wo nötig Subventionen gesprochen werden. Die Situation ist folgende: Der Kanton befindet sich im Sparmodus. Es ist nicht frech von der Regierungsrätin. Es ihre Pflicht, überall ein paar Franken zusammen zu kratzen, welche sie sparen kann. Hier sind es halt CHF 50'000 von CHF 300'000. Substantiell keine riesen Sache. Aber man muss mit allen Anstrengungen sparen.
Das Szenarium, dass alle Denkmäler jetzt kaputt gehen, ist nicht realistisch. Es gibt auch noch eine Eigeninitiative. Das lässt sich verkraften. Der Votant freut sich auf den Moment, wenn der Betrag wieder erhöht werden kann. Aber im Moment muss gespart werden.
Andreas Bammatter (SP) zitiert aus der kantonalen Medienmitteilung vom 18.11.2015, «Denkmal und Heimatschutz ist eine Verbundaufgabe und ein gemeinsames Engagement von öffentlicher Hand sowie von Privaten. Gemäss der Bundesverfassung obliegt der Natur- und Heimatschutz den Kantonen.»
Es geht um 600 Objekte, 800 Gebäude, von denen sich 2/3 in Privatbesitz befinden. Eine Budgetkürzung von CHF 50'000 auf CHF 300'000 entspricht 16 %. Diese werden gestrichen, zu Lasten der Privaten, welche sich engagieren und einen Antrag stellen, welcher bewilligt werden muss. Das wird für ein Jahr gekürzt, danach – allenfalls – wieder auf CHF 300'00 erhöht. Das ist ein Witz, dann soll man ehrlich sein und zur Kürzung stehen. Aber vor 11 Monaten wurde anders entschieden.
Stefan Zemp (SP) sagt, der Denkmalschutz bleibe im Kanton. Denkmalschutz hat mit Baselland Tourismus zu tun, welcher dem Baselbieter Volk Orte empfiehlt, um möglichst genussvolle Stunden in historisch gepflegten Gebäuden verbringen zu können. Und dann spart der Kanton am Denkmalschutz. Denkmalschutz bedeutet auch lokale Arbeitsplätze. Es ist Wissen, welches erhalten bleibt. Wissen von Jahrhunderte alten Handwerkertraditionen, welche noch wissen, wie Sachen gebaut werden, welche 300 Jahre halten. Das Kunsti-Dach in Sissach lässt grüssen; es ist nach nicht mal 10 Jahren marode.
Es ist klar, dass für die Denkmalpflege keine CHF 50'000 zur Verfügung stehen, weil die Identität nicht an alten Gemäuern hängt, sondern offensichtlich an Umfahrungsstrassen für CHF 650 Mio. und Rheinstrassen für CHF 45 Mio. Deshalb haben wir keine CHF 50'000 um das Lokale zu pflegen.
Christoph Hänggi (SP) schliesst sich seinem Vorredner an. Grosse Beträge werden durchgewunken, bei kleinen Beträgen ist der Kanton im Sparmodus. Mit einem kleinen Zeichen könnte man zeigen, dass der Kanton doch auch vorwärts schaut.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, es sei nicht so, dass wenn die Tranche um CHF 50'000 gekürzt werde, gar kein Geld mehr zur Verfügung stehe. Es stehen immer noch CHF 250'000 zur Verfügung, welche den Sanierungswilligen ausbezahlt werden können. Es ist vorgesehen, dass die Kürzung für das Jahr 2017 erfolgt, und die CHF 50'000 ab 2018 wieder eingestellt werden. Es ist eine einmalige Kürzung, als Beitrag an das Jahr 2017. Der Regierungsrat macht Sparvorgaben. Die Kürzung trägt dazu bei, dass diese eingehalten werden können.
://: Der Landrat lehnt die Anträge 2016/250_05 und 2016/250_06 mit 48:37 Stimmen ab.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) unterbricht die Budgetberatung bis am Donnerstag Morgen.
Für das Protokoll:
Stéphanie Bürgi, Landeskanzlei
Nr. 1118
(Fortsetzung)
Antrag 2016-250_07 von Thomas Bühler: Investitionsprogramm 2017 und Finanzplan 2018-2020 Bereich Tiefbau
Direktion/Dienststelle: BUD, Tiefbauamt Strassen (2301)
Kontogruppe: 5 Investitionsausgaben
- 500'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (8:5 Stimmen)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) stellt fest, der vorliegende Antrag töne eigentlich gut, da gespart werden soll. Die Regierung konnte allerdings in der Kommission darlegen, weshalb der Antrag nicht umgesetzt werden könne und weshalb er daher keinen Sinn mache. Der Antrag wurde in der Kommission mit 8:5 Stimmen abgelehnt.
Thomas Bühler (SP) zitiert Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP), welcher darlegte, dass der Kanton zurzeit im Sparmodus funktioniere. Dies könne man tatsächlich in vielen Bereichen feststellen. Die SP-Fraktion musste die eine oder andere Sparmassnahme teilweise sehr zähneknirschend schlucken und beschränkt sich mit ihren Anträgen zum Budget auf einige wesentliche Punkte. Viele dieser Anliegen wurden bereits gestern abgelehnt.
Im Bereich der Strassen und des Tiefbaus kann Thomas Bühler nur sehr wenig vom genannten Sparmodus des Kantons feststellen. Er selbst ist an den Wochenenden recht viel mit dem Velo unterwegs, auch im Homburger- oder Waldenburgertal oder auf der Strecke Bubendorf-Ziefen. Dabei staunt er immer wieder über den luxuriösen Ausbaustandard der Velowege in einem Kanton mit klammen Finanzen. Die Strasse auf die Schafmatt bezeichnet er bis zur Grenze zum Kanton Solothurn als «Schoggisträsschen», obwohl ein derart hoher Ausbaustandard gar nicht notwendig sei.
Als eines seiner Lieblingsthemen in diesem Zusammenhang erwähnt Thomas Bühler den Kreisel in Lausen. Im Jahr 2015 habe der Kanton im Saarbaum in Lausen einen riesigen Kreisel gebaut, nur wisse niemand, weshalb. Anscheinend könnte südlich des Bahnhofs Lausen einmal ein Wirtschaftsentwicklungsgebiet entstehen, welches über den genannten Kreisel erschlossen werden soll. Im Investitionsprogramm 2017 wurden sogar Mittel eingestellt, um fünfhundert Meter weiter noch einen zweiten derartigen Kreisel zu bauen. Angesichts der Finanzknappheit des Kantons erstaunt diese Planung, zudem sei noch kein Unternehmen bekannt, welches sich in Lausen niederlassen möchte und welches viel Verkehr generieren würde.
Die SP-Fraktion möchte in Kultur, Bildung oder Naturschutz investieren, denn dafür würden Gelder nachhaltiger eingesetzt als allein im Tiefbaubereich. Hier habe man den Eindruck, mittels Posteriorisierungen oder Anpassungen des Ausbaustandards Kosten reduzieren zu können. Thomas Bühler ruft die bürgerlichen Ratsmitglieder auf, dem vorliegenden Budgetantrag zuzustimmen, obwohl Investitionen keine direkten Auswirkungen auf die laufende Rechnung haben. Auch eine Investition muss jedoch amortisiert werden und dies macht sich dann in den nächsten Jahren in der laufenden Rechnung bemerkbar. Aus diesem Grund dürfe man sich nicht grundsätzlich davor verschliessen, bei Investitionen zu kürzen.
Thomas Bühlers Antrag bedeutet, dass im Jahr 2017 im Bereich Stassenbau an Stelle von rund 37 Mio. Franken eine halbe Million Franken weniger zur Verfügung stünde. Dies heisst nicht zwingend, dass der Unterhalt nicht mehr gewährleistet wird, sondern es könnten auch einzelne Projekte zurückgestellt oder Ausbaustandards angepasst werden. Thomas Bühler sieht einfach nicht ein, was am Anliegen der SP-Fraktion verkehrt sein soll.
Die Studie «Zustandsanalyse und Werterhaltung bei den Kantonsstrassen in der Schweiz» vom Juli 2010 (Infra-Bericht) zeigt, dass 90 % unseres Strassennetzes in einem ausreichenden Zustand seien und nur bei 10 % der Strassen momentan betreffend Unterhalt Massnahmen ergriffen werden müssen. Im schweizweiten Vergleich steht unser Kanton damit gut da. Die geforderte Einsparung von 500'000 Franken kann also gut verkraftet werden und Thomas Bühler ist der Ansicht, die zuständige Regierungsrätin könne mit ihren Mitarbeitenden die notwendigen Priorisierungen vornehmen.
Thomas Bühler bittet seine Kolleginnen und Kollegen, mit der Zustimmung zum vorliegenden Antrag ein Zeichen zu setzen und nicht grundsätzlich alles, was von Seiten SP oder Grüne eingebracht wird, abzulehnen. Auch mit etwas weniger Mitteln als beantragt werde der Verkehr im Kanton Basel-Landschaft nicht zusammenbrechen.
Hannes Schweizer (SP) betont, die vom Postulat geforderten Einsparungen würden nicht bedeuten, dass die Strassen weniger unterhalten werden können, dass weniger Sanierungsarbeiten vorgenommen werden oder dass weniger im Hinblick auf die Zukunft geplant wird, sondern dass günstigere Varianten gewählt werden und beispielsweise auf gewisse künstlerische Elemente im Strassenbau verzichtet wird. Die Werterhaltung unserer Strassen ist also auch in Zukunft nicht gefährdet.
Vor 14 Tagen hat der Landrat bei einem fertigen Projekt mit klar definierten Projektierungskosten Einsparungen von beinahe einer Million Franken beschlossen mit dem Auftrag, ein Schulgebäude einfach günstiger zu bauen (2016/293). Angesichts dieses Entscheids empfindet es Hannes Schweizer als durchaus zumutbar, bei einem Budget von 37 Mio. Franken beim Tiefbauamt 500'000 Franken einzusparen. Dabei soll das Schwergewicht auf Werterhaltungsmassnahmen liegen, nicht auf luxuriösen Ausbaustandards. Sparpotential sei durchaus vorhanden und Thomas Bühlers Votum habe eigentlich klar gemacht, dass es keinen Grund gebe, das vorliegende Budgetpostulat abzulehnen.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bezeichnet die Investitionen in den Strassenunterhalt in unserem Kanton als Ärgernis, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Dörfern und bei der Bevölkerung. Viele Leute verstehen nicht, dass Luxusstrassen (aus-)gebaut werden. In der Finanzplanung 2016 bis 2019 wird in praktisch allen Bereichen des Kantons an bestehenden Standards gerüttelt. Ein Vergleich der Standards im Tiefbau in unserem Kanton mit denjenigen im Kanton Bern zeigt, dass diese bei uns deutlich höher als andernorts sind. Die geforderte Einsparung von 500'000 Franken ist angesichts dieser Tatsache realistisch, denn die Standards könnten entsprechend angepasst werden. Auch der Bereich Tiefbau soll seinen Beitrag zu den Sparbemühungen unseres Kantons leisten.
Hanspeter Weibel (SVP) kann der Argumentation seiner Vorredner durchaus etwas abgewinnen. Er bittet jedoch, bei Diskussionen um «Schoggivelowege» oder «Kunst am Bau» konsequent zu sein und auch hier Einsparungen vorzunehmen. Er selbst nennt als Ärgernis einen Kreisel in Münchenstein, welcher nach nur wenigen Jahren bereits wieder neu gebaut wurde. Dazu wurde ein Extrakreisel für Velofahrende erstellt. Auch an der Verbindungsstrasse Bottmingen - Münchenstein wurde ein neuer Veloweg gebaut, der alte aber wurde beibehalten. Aufgrund diverser weiterer Beispiele von nicht ganz einleuchtenden Sanierungen neigt Hanspeter Weibel daher dazu, dem vorliegenden Postulat zuzustimmen. Mit konsequenter Planung und dem Herunterfahren von Standards in unserem Kanton könne auch beim Strassenbau (und bei Velowegen!) Geld gespart werden.
Michael Herrmann (FDP) pflichtet seinen Vorrednern insofern bei, dass gewisse Sanierungen übertrieben und ein Stück weit unverständlich waren. Wichtig sei es daher, die Standards im Strassenbau grundsätzlich neu zu beurteilen. Ein noch hängiger Vorstoss von Christof Hiltmann beziehe sich genau auf dieses Thema. Jetzt einfach irgendwie das Budget zu kürzen, macht gemäss Michael Herrmann aber keinen Sinn.
Aufgrund der vorliegenden Fakten liessen sich die Mitglieder der FDP-Fraktion davon überzeugen, die beantragte Budgetkürzung abzulehnen. Für den Unterhalt der Strassen und somit den Investitionsschutz seien die beantragten Mittel unerlässlich.
Kathrin Schweizer (SP) betont, auch für die SP-Fraktion sei die Werterhaltung von Strassen und Infrastruktur unbestritten. Laut Infra Suisse sind aber über 90 % der Strassen in unserem Kanton in ausreichendem Zustand. Als beunruhigend in diesem Zusammenhang erachtet Kathrin Schweizer die Tatsache, dass im Finanzplan von ganz anderen Zahlen gesprochen wird. Die Regierung schreibt, dass nur 56 % der Strassen in unserem Kanton über einen ausreichenden Zustand verfügen. Dies würde bedeuten, dass 44 % der Strassen sofort saniert werden müssten. Entweder wurden diese Zahlen in der Vorlage genannt, um die hohen Beiträge an die Werterhaltung und Investitionen im Strassenverkehr zu rechtfertigen, oder die Regierung wusste nicht genau, um was für Zahlen es sich in der Vorlage handelte. Gemäss Informationen aus dem Tiefbauamt ist die genannte Zahl von 56 % falsch.
Glaubt man der Infra Suisse, welche sich in ihrer Studie auf Zahlen der Kantone abstützt, ist der Strassenzustand in unserem Kanton sehr gut und darum können hier die Mittel für einmal auch etwas reduziert werden. Kathrin Schweizer bittet darum, das vorliegende Postulat zu unterstützen mit dem Anliegen, dass mit den vorhandenen Mitteln möglichst effizient umgegangen wird und das Vorhandene erhalten wird.
In der Finanzkommission erklärte Regierungsrätin Sabine Pegoraro, der Strassenzustand werde kontinuierlich erhoben, jedoch konnte sie nicht erklären, wie genau dies getan werde und was der aktuelle Stand sei. Laut Tiefbauamt sei die Zahl von nur 56 % der Strassen in unserem Kanton, welche vom Zustand her als ausreichend bezeichnet werden können, wohl falsch. Dass derart falsche Zahlen im Finanzplan stehen und damit die Notwendigkeit gewisser Mittel begründet wird, erachtet Kathrin Schweizer als enttäuschend. Auch aus diesem Grund wird sie dem Budgetpostulat zustimmen.
Felix Keller (CVP) findet es richtig, dass Standards diskutiert werden. Am Beispiel der Baslerstrasse in Allschwil führt er aus, dass diese zwar funktional sei, im Bereich der Tramhaltestellen die Standards jedoch nicht erfüllt werden. Diese müssen nun offenbar verlängert werden und es braucht Velowege, welche hinter den Tramhaltestellen verlaufen. Ist das Geld für solche Sanierungen richtig investiert?
Bei der Napoleonstrasse in Allschwil erhält die Nutzerin oder der Nutzer den Eindruck, seit Napoleon über diese Strasse zog, habe man hier nicht viel verändert, ausser sie mit einem Schwarzbelag zu versehen. Jedes Jahr im Frühjahr muss das Tiefbauamt Schlaglöcher, welche aufgrund von Frost entstanden sind, ausbessern. Auch zeigt sich (vor allem seit der Bus Nr. 64 diese Strasse befährt), dass sich das Wasser bei Regen an einigen Stellen staut und dies dazu führt, dass der Bus eine derartige Wasserfontäne verursacht, dass Velo- und Autofahrenden die Sicht komplett geraubt wird. Hier ist die Verkehrssicherheit nicht mehr gewährleistet und Investitionen notwendig.
Für das Sparen zeigt die CVP/EVP-Fraktion eigentlich immer Sympathien, jedoch besteht heute ein Manko bei den Investitionen in den Strassenunterhalt. Es braucht ausreichend Mittel, um die Verkehrssicherheit minimalen Standards anzupassen und diese auch zu erhalten. Aus diesem Grund wird die CVP/EVP-Fraktion das vorliegende Postulat grossmehrheitlich ablehnen.
Oskar Kämpfer (SVP) fordert seine Kolleginnen und Kollegen auf, in dieser Frage wieder die richtige Flughöhe einzunehmen. Es handle sich hier um ein finanzpolitisches Geschäft, welches aber von seinen Vorrednerinnen und Vorrednern mit Inhalten betreffend Ausführung gefüllt werde. Diesen Weg erachtet er als falsch. Es möge wohl sein, dass in unserem Kanton in weiten Bereichen zu hohe Standards gelten, jedoch haben diejenigen Kreise, welche das vorliegende Postulat nun unterstützen, vor nicht allzu langer Zeit an hohen Standards für Velowege im Homburgertal festgehalten. Diese Art der Diskussion erachtet Oskar Kämpfer als unseriös. Es gibt Fehler, welche korrigiert werden müssen, im vorliegenden Fall jedoch handelt es sich um ein finanzpolitisches Geschäft und die entsprechenden Investitionen sollten getätigt werden können. Aus diesem Grund bittet er darum, den vorliegenden Antrag abzulehnen.
Susanne Strub (SVP) zeigt Sympathien für Thomas Bühlers Anliegen, denn genau in diese Richtung ging ihre Motion 2016/099 mit dem Titel «Radrouten am richtigen Ort», welche einen sofortigen Stopp des Ausbaus der Radrouten und eine Überarbeitung des über 30-jährigen kantonalen Richtplans verlangte. Zwar werde sie nun das vorliegende Budgetpostulat unterstützen, jedoch zeigt sie kein Verständnis dafür, dass ihre Motion bei der Beratung im Landrat nur von ihrer eigenen Fraktion unterstützt worden war.
Christoph Häring wird dem Budgetpostulat – auch aus Sicht eines Unternehmers – zustimmen, denn sonst wäre der Landrat nicht mehr glaubwürdig. Mit der postulierten, kleinsten Kürzung im Bereich Tiefbau müsse unser Staat locker umgehen können.
Martin Rüegg (SP) verweist in diesem Zusammenhang auf die Relationen. Gestern hat der Landrat in der Diskussion um die Subvention von Kulturdenkmälern 50'000 Franken als unabdingbaren Sparbeitrag zum Budget deklariert. Wohlgemerkt ging es dabei um 50'000 Franken bei einem Budget von 300'000 Franken, also um einen Sechstel oder 16 % des Budgets. Würde der gleiche Massstab beim Bereich Tiefbau angewendet, müsste über ein Budgetpostulat in der Höhe von 6 bis 7 Mio. Franken diskutiert werden. Zur Debatte steht aber eine Kürzung um 500'000 Franken bei einem Gesamtbudget von 48 Mio. Franken, also eine Kürzung um 1 %. Es handelt sich um einen moderaten Antrag und in absoluten Zahlen um zehnmal Mehr als bei den 50'000 Franken, welche bei den Kulturdenkmälern eingespart wurden. Diese Zahlen bittet er zu berücksichtigen.
Stefan Zemp (SP) erinnert an die Diskussion anlässlich der letzten Landratssitzung über den Verpflichtungskredit für einen Neubau an der Sekundarschule Laufen mit einer Projektsumme von rund 41,5 Mio. Franken (2016/293). Seitens FDP wurde damals beantragt, eine Million einzusparen. Diesem Vorschlag stimmte eine Mehrheit begeistert zu, obwohl das Projekt in der Kommission gutgeheissen wurde. Nun werde bei einem Budget von 48 Mio. die Einsparung von nur der Hälfte, also 500'000 Franken, beantragt. Wer auf 48 Mio. Franken nicht eine halbe Million einsparen könne, wäre ein schlechter Unternehmer.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) zeigt sich überzeugt davon, dass der aktuelle Vorstoss politisch-ideologisch motiviert sei. In den letzten zwölf bis dreizehn Jahren sei stets der gleiche Vorstoss eingereicht worden, auch als noch nicht die Rede vom Sparen war. Ausserdem verlangt die Ratslinke mit ihren übrigen Budgetpostulaten keine weiteren Einsparungen. Mit dem beantragten Budget für den Bereich Tiefbau werde die Verkehrssicherheit sowie der notwendige Unterhalt gewährleistet. Das Budget wurde bereits abgespeckt und weitere Einsparungen seien nicht möglich. Ginge es um eine Tramlinie oder einen Veloweg, würden seitens SP und Grüne bestimmt keine Einsparungen gefordert.
Klaus Kirchmayr (Grüne) bezeichnet den vorliegenden Antrag sehr wohl als finanzpolitisches Geschäft und die Argumentation sei genau die Gleiche wie diejenige im Zusammenhang mit dem Schulhaus in Laufen (2016/293) vor zwei Wochen. Es müsse möglich sein, das Budget von 48 Mio. Franken für den Bereich Tiefbau um eine halbe Million Franken zu senken. Damit der Landrat glaubwürdig bleibe, müsse er diesem Antrag zustimmen.
Peter Riebli (SVP) betont, bei jedem Projekt könnten mit Scope-Changes Einsparungen vorgenommen, wie dies auch im Zusammenhang mit der Vorlage 2016/293 geschah. Im vorliegenden Fall drehe sich die Diskussion jedoch nicht um ein konkretes Projekt, sondern um Unterhalt. Es müssen jährlich gewisse Mittel in den Unterhalt investiert werden, um den Wert von Infrastrukturen zu erhalten. Peter Riebli spricht sich gegen die Kürzung des bereits relativ tiefen Betrags aus, jedoch müsse dafür gesorgt werden, dass mit den gesprochenen Mitteln möglichst viel erreicht wird.
Thomas Bühler (SP) verlangt nicht per se eine Reduktion der Investitionen beim Unterhalt. Er traut es dem Tiefbauamt und Regierungsrätin Sabine Pegoraro zu, die Einsparungen an den richtigen Stellen vorzunehmen, sei dies beim Unterhalt (Anpassung von Standards), beim Verschieben gewisser Massnahmen auf einen späteren Zeitpunkt oder bei Projektanpassungen. Er ist überzeugt, dass trotz der beantragten Budgetreduktion die Sicherheit der Verkehrsteilnehmenden nach wie vor gewährleistet werden könne. Thomas Bühler ist mit der Idee, das Velonetz nicht mehr weiter auszubauen, nicht einverstanden. Durchaus bereit ist er aber zu Diskussionen über die Art und Weise, wie das Velonetz vervollständigt werde.
Oskar Kämpfer (SVP) beantragt, die Rednerliste zu schliessen. Die aktuelle Diskussion empfindet er als unredlich, denn es gehe nicht allein um die Reduktion des Budgets um eine halbe Million Franken, sondern auch um künftige Einsparungen durch eine Festlegung des Anteils der Investitionen im Bereich «Strasse» auf maximal 33 %.
Christoph Buser (FDP) hat an den Ausbaustandards unserer Strassen und Velowege bereits mehrfach Kritik angebracht. Die Mitarbeitenden des Tiefbauamtes halten sich an die heute geltenden Standards und eine Reduktion des Budgets würde bedeuten, dass nach gleichen Standards schlicht weniger getan werde. Angepasst werden müssten die Standards. Aus diesem Grund stellt der vorliegende Antrag den falschen Ansatz dar.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) lässt über den Antrag auf Schliessung der Rednerliste abstimmen.
://: Mit 69:16 Stimmen bei 1 Enthaltung wird dem Antrag auf Schliessung der Rednerliste stattgegeben.
Felix Keller (CVP) nimmt Christoph Busers Votum auf. Eine Reduktion um 500'000 Franken würde bedeuten, dass die Standards gleich bleiben, allenfalls aber gewisse Projekte zurückgestellt werden. Die beantragten Mittel für das Investitionsprogramm 2017 im Bereich Tiefbau sind gemäss Felix Keller notwendig, die Standards sollen im Zusammenhang mit einzelnen Projekten angepasst werden. Die vorhandenen Mittel müssen auf jeden Fall klug investiert werden.
Hanspeter Weibel (SVP) betont, beim mehrmals zitierten Landratsbeschluss zur Vorlage 2016/293 (Neubau Sekundarschule Laufen) habe man nicht über Standards, sondern über Geld gesprochen. Der nun diskutierte Antrag 2016-250_07 stelle für ihn genau das Gleiche dar. Der Landrat müsse nicht Strassenbaustandards beschliessen, sondern Mittel. Wenn weniger Mittel zur Verfügung stehen, muss diskutiert werden, wie ein Auftrag erfüllt werden kann und wo allenfalls Standards angepasst werden. Weshalb sollen Einsparungen bei einem Schulhausbau möglich sein, nicht jedoch im Bereich Tiefbau? Die vorgesehenen Projekte sollen umgesetzt werden, jedoch mit etwas weniger Geld.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erklärt, es handle sich beim vorliegenden Antrag von Thomas Bühler um ein jährlich wiederkehrendes Anliegen. Die beantragte Kürzung würde bei der Erfolgsrechnung und somit beim Substanzerhalt wirksam. Jährlich weist Sabine Pegoraro jeweils darauf hin, dass unsere Strassen einen Wiederbeschaffungswert von 3,1 Mia. Franken aufweisen. Zu diesem grossen Bauwerk gilt es, Sorge zu tragen. Gemäss der bereits zitierten Infra-Studie müssten jährlich zwischen 1,8 und 2,6 % des Wiederbeschaffungswertes für den nachhaltigen Substanzerhalt im Bereich Tiefbau investiert werden, in unserem Kanton also jährlich zwischen 50 und 80 Mio. Franken. Tatsächlich investiert Basel-Landschaft brutto 42 Mio. Franken und netto sollen im Budget 2017 36 Mio. Franken eingestellt werden. Dies sind 14 % der Nettoinvestitionen. Der für sämtliche Direktionen und Dienststellen geltende Sparauftrag der Regierung wurde damit umgesetzt. Eine weitere Senkung der Investitionen ist ohne langfristige Schädigung des Strassennetzes nicht möglich.
Die bereits angesprochenen Zahlen der Infra-Studie beziehen sich auf den Zustand der Strassen im Jahr 2005. Damals war der Zustand von rund 90 % unserer Strassen ausreichend bis gut. Die neuesten Zahlen zeigen, dass 82 % unserer Strassen weiterhin über einen mindestens ausreichenden Zustand verfügen. Rund 80 km des Kantonsstrassennetzes sind demnach schlecht und müssen saniert werden. Die in der Vorlage angegebene Zahl von nur 56 % der Strassen mit ausreichendem Zustand bezeichnet Sabine Pegoraro als falsch. Sie entschuldigt sich für diesen Fehler, dessen Ursprung nicht klar eruiert werden konnte.
Über die Standards im Strassenbau diskutiert der Landrat alljährlich im Zusammenhang mit dem Budget und jeweils auch im Zusammenhang mit einzelnen Projekten. Bei Neubauten ist gemäss Sabine Pegoraro stets am meisten Sparpotential vorhanden. Bei Sanierungen jedoch bestimmt der Zustand einer Strasse die Kosten. Je schlechter eine Strasse, desto teurer wird eine Sanierung. Über die Ausgestaltung der Oberfläche (Verkehrsinseln, Rabatten, etc.) würde man sich wohl nie einig. Grundsätzlich müssen die geltenden Sicherheitsvorschriften umgesetzt werden.
Viele Gemeinden verlangen heute den Einbau von Flüsterbelägen, diese Beläge jedoch sind relativ teuer. Sinnvoll wäre es auf jeden Fall, im Landrat einmal eine Grundsatzdebatte über Velowege zu führen. Es besteht der Auftrag, ein kantonales Radroutennetz zu erstellen und zu erhalten. Hier könnten die gleichen Diskussionen wie diejenigen im Zusammenhang mit dem übrigen Strassennetz geführt werden. Diese Diskussion jedoch im Rahmen der aktuellen Budgetdebatte zu führen, erachtet Sabine Pegoraro als müssig.
Die Investitionen für Sanierungen und den Substanzerhalt unserer Strassen bewegen sich an der untersten Grenze. Falls der Landrat nun eine Reduktion des Budgets beschliessen sollte, möchte Sabine Pegoraro genau wissen, wo diese Einsparungen vorgenommen werden müssen. In 90 % aller Fälle seien die geplanten Investitionen unerlässlich.
Sabine Pegoraro bittet den Landrat, das vorliegende Budgetpostulat aus den genannten Gründen abzulehnen. Sollte einmal der Eindruck entstehen, die Planung eines bestimmten Projekts liege daneben, so soll dies den Verantwortlichen mitgeteilt werden. Der grösste Teil der heute ausgeführten und geplanten Massnahmen mache Sinn, um den Werterhalt der Strassen sicherzustellen.
– Abstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Budgetantrag 2016/250_07 mit 50:38 Stimmen zu. Damit reduziert sich das Budget für den Bereich Tiefbau um 500'000 Franken.
Kapitel SID
Keine Wortbegehren.
Kapitel BKSD
Antrag 2016-250_08 von Miriam Locher: Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem Zoo Basel
Direktion/Dienststelle: BKSD, Generalsekretariat BKSD (2500)
Kontogruppe: 36 Transferaufwand
+ 85'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (6:6 Stimmen, 1 Enthaltung; Stichentscheid des Präsidenten)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) informiert, der vorliegende Antrag sei in der Finanzkommission mit Stichentscheid des Präsidenten knapp abgelehnt worden. Der Zollibesuch sei für Schulklassen richtig und wichtig, allerdings könnten die Eintrittsgebühren auch über die individuellen Klassenbudgets bestritten werden.
Miriam Locher (SP) erklärt, der Landrat stimme heute darüber ab, ob der Kanton Basel-Landschaft seinen Schülerinnen und Schülern auch künftig kostenlose Zollibesuche mit allenfalls zoopädagogischer Begleitung ermöglichen wolle, oder ob ein weiterer Bildungsabbau auf Kosten der Kinder und Jugendlichen vorangetrieben werden soll. Die SP-Fraktion positioniert sich in dieser Frage klar: Ein Bildungsabbau muss auf jeden Fall verhindert werden. Die Argumente der Gegnerinnen und Gegner des vorliegenden Budgetpostulats können problemlos entkräftet werden.
Im Vorfeld zur heutigen Budgetdebatte wurde Miriam Locher verschiedentlich auf den Sinn oder eben Unsinn eines Zolliabkommens angesprochen. Zollibesuche mit der Schule seien unnötig, denn die Eltern könnten mit ihren Kindern den Zoo besuchen. Unbestritten gibt es Eltern, welche sich ein Zolliabonnement leisten können und mit ihren Kindern in den Zolli gehen. Diese Besuche sind aber in keiner Art und Weise mit Zollibesuchen im Klassenverband zu vergleichen. Ausserdem sind viele Familien nicht in der Lage, einen Zollibesuch mit ihren Kindern zu finanzieren. Besuche mit der Familie sind sicher zu begrüssen, im Zusammenhang mit dem Budget geht es aber vor allem auch um den zoopädagogischen Aspekt eines Zollibesuchs, die Vor- und Nachbereitung in der Klasse, den Miteinbezug in den Regelunterricht, etc. Die Argumente, dass Eltern diese Aufgaben übernehmen sollten, zeigen lediglich auf, dass die Kenntnisse über den wahren Wert eines pädagogisch begleiteten Zollibesuchs fehlen.
Zollibesuche sind eher nicht für diejenigen Kinder absolut wichtig, welche mit ihren Eltern in der Freizeit in den Zoo gehen. Besonders profitieren können Kinder aus bildungsfernen Familien. Schulbesuche im Zolli sind daher nicht nice to have, sondern eine wertvolle Ergänzung des Unterrichts im Klassenzimmer sowie ein wichtiger Beitrag zur Chancengerechtigkeit.
Der Zolli ermöglicht Kindern und Jugendlichen lebensnahe Begegnungen in einer heute digitalisierten Welt. Der Wert solcher Begegnungen lässt sich in einer Vielzahl von Punkten erkennen: Das Erlebnis mit der Klasse ermöglicht den Kindern wertvolles soziales Lernen im öffentlichen Raum sowie Begegnungen mit Tieren in der Realität. Derartige Begegnungen fördern ein umfassendes Verständnis und Lernerlebnis. Weiter wird mit Zollibesuchen das ökologische Bewusstsein gefördert. Kinder und Jugendliche lernen, Gesamtzusammenhänge zu erkennen. Dank der zoopädagogischen Begleitung werden Kinder und Jugendliche auch auf kritische Aspekte im Bezug auf die Tierhaltung im Zolli aufmerksam gemacht. Dieser Mehrwert in Bezug auf ein nachhaltiges Handeln lässt sich in keinem Klassenzimmer auch nur annähernd erreichen.
Nebst dem pädagogischen Wert gilt es auch, den finanziellen Aspekt des Entscheids, die Vereinbarung mit dem Zoo Basel nicht zu verlängern, zu beleuchten. Oftmals hörte Miriam Locher in den vergangenen Wochen Aussagen wie: «9 bis 10 Franken für einen Eintritt, das ist doch kein Problem!» Derartigen Aussagen muss vehement widersprochen werden. Die Argumentation, 9 bis 10 Franken seien zu verschmerzen und die Erziehungsberechtigten könnten diesen Betrag bei allfälligen Zollibesuchen übernehmen, gelte schlicht und ergreifend nicht. Auch in unserem Kanton können es sich viele Familien nicht leisten, derartige Zusatzausgaben zu tätigen. Argumente, welche in Richtung Beteiligung der Eltern gehen, zeugen von keinem Verständnis für finanziell schwächer gestellte junge Familien in unserem Kanton. Solche Behauptungen erwecken den Anschein von elitärer Arroganz.
Miriam Locher hat in den vergangenen Wochen auch die Argumentation vernommen, dem Zolli gehe es finanziell gut, daher sollte dieser Schülerinnen und Schüler gratis willkommen heissen. Der Zolli leiste im pädagogischen Bereich extrem wertvolle Arbeit und biete eine Vielzahl von tollen Angeboten, welche von Schulklassen kostenlos genutzt werden können. Aufgrund der finanziellen Situation des Zollis Kindern einen Gratiseintritt zu gewähren, bezeichnet Miriam Locher als lächerlich. Gute Angebote dürfen und sollten etwas kosten. Selbstverständlich steht Schulklassen ein Exkursionsbudget zur Verfügung, trotzdem mache die Argumentation, Zollibesuche darüber abzurechnen, keinen Sinn. Müssten Zollibesuche künftig über das ordentliche Budget abgerechnet werden, muss auf andere, ebenso wichtige Exkursionen verzichtet werden. Der Verzicht auf die Erneuerung der Leistungsvereinbarung mit dem Zoo Basel stellt also einen effektiven Bildungsabbau auf Kosten der Kinder und Jugendlichen dar, wie er in unserem Kanton offenbar zur Tagesordnung zu gehören scheint.
In den vergangenen Wochen wurden über 7'700 Unterschriften für die Petition «Zolli auch für unsere Kinder!» gesammelt. Dies zeigt, wie gross der Wunsch in der Bevölkerung ist, das bestehende Abkommen mit dem Zoo Basel aufrecht zu erhalten. Ausserdem wird unser Kanton nie mehr ein Abkommen mit dem Zolli zu derart guten Konditionen aushandeln können.
Miriam Locher ruft ihre Kolleginnen und Kollegen dazu auf, diese unsinnige Massnahme auf Kosten der Kinder und Jugendlichen fallen zu lassen und dem Budgetantrag 2016-250_08 und somit dem Erhalt der Leistungsvereinbarung mit dem Zoo Basel zuzustimmen.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
Christof Hiltmann (FDP) stellt fest, es gehe um Kinder und um den Zolli – eine altehrwürdige Institution. Der Zoo ist sehr beliebt. Ist man gegen diesen Antrag, macht man sich wohl nicht beliebt. Der Votant wird trotzdem versuchen zu erklären, weshalb ein grosser Teil der FDP-Fraktion dem Antrag nicht viel abgewinnen kann.
Es geht weder um den Zolli noch um die Kinder. Der Votant geht mit seiner Tochter oft in den Zolli. Der Zoo ist eine wunderbare Institution. Es ist ein schöner Park mitten in der Stadt mit pädagogischen und Erlebnisaspekten. Das wird niemand in Abrede stellen. Deshalb geht es nicht um den Zolli, sondern ums Prinzip. Der Kanton muss sparen. Hier bekommt eine Institution einen Betrag ohne gesetzliche Grundlage. Wieso nicht in den Tierpark Lange Erlen gehen, um eine Konkurrenzinstitution zu nennen. Der Tierpark Lange Erlen kann gratis besucht werden. Das Überzeugende am Tierpark Lange Erlen ist, dass dort vor allem Tiere aus der Region zu sehen sind. Das hat auch einen gewissen Wert. Es gäbe auch einiges zu lernen. Aber nochmals: Es geht nicht darum, die Instutionen gegeneinander auszuspielen, sondern dass hier eine Institution ohne Grundlage unterstützt wird. Andere Instituteionen, welche ähnliche, pädagogisch wertvolle Programme anbieten, werden nicht unterstützt. Mit welchem Grund? Für den Regierungsrat wäre es schwierig nein zu sagen, wenn der Tierpark Lange Erlen um Unterstützung beten würde. Das ist eine Grundsatzdiskussion. Es geht nicht um Kinder und Lehrpersonen. Es wird etwas ohne Grundlage unterstützt. Man hat es einfach immer schon so gemacht, weshalb es so weitergeführt werden soll. Das überzeugt nicht.
Ein anderer Aspekt ist ebenfalls schräg: Der Antrag kommt von der links-grünen Seite – einer Seite, welche schnell die fragwürdige Tierhaltung in solchen Institutionen kritisiert. Hier besteht ein Paradoxon. Es scheint, als würden die Interessen der Lehrpersonen über die Interessen der Tiere gestellt. Der Votant ist nicht der Meinung, dass der Zolli ein Problem in der Tierhaltung hat. Der Zolli ist diesbezüglich vorbildlich.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es konnten nicht alle in der FDP-Fraktion überzeugt werden. Die Fraktion wird den Antrag grossmehrheitlich ablehnen.
Sabrina Corvini-Mohn (CVP) erklärt, für die Mitglieder der CVP/BDP-Fraktion sei der Zolli eine Institution, welche eben nicht vergleichbar sei mit x anderen Institutionen. Der Zolli bietet ein grosses Bildungsangebot für die Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton Basel-Landschaft. Das ist toll für die Kinder in der Region. Andere müssen eine Stunde mit dem Zug fahren, bis sie an einem Ort sind, wie es der Zolli Basel ist. Die Fraktion hat deshalb Sympathien für den Budgetantrag und wird diesen einstimmig unterstützen.
Klar könnte man das Zolli-Abkommen künden. Die Kinder könnten auch auf eine andere Art in den Zolli kommen – aber nicht mehr zu diesen Konditionen. Es gibt deshalb keinen Grund, das Zolli-Abkommen zu künden. Die Kinder profitieren. Schliesslich ist der Zolli Basel ein Aushängeschild für die Region. Das soll weiterhin so beibehalten werden.
Reto Tschudin (SVP) erinnert daran, dass man sich in der Budgetdebatte befinde. Es geht nicht um Emotionen bezüglich dem Zolli, sondern um blanke CHF 85'000, welche dem Budget belastet werden sollen.
Man hat sich vorher entschieden – der Votant hat Thomas Bühler unterstützt –, dass CHF 500'000 gespart werden sollen. Es ist deshalb die logische Konsequenz, diesen Antrag ebenfalls abzulehnen. Auch hier muss der Gürtel enger geschnallt werden. Die Lehrpersonen müssen sich in Gottes Namen anders organisieren mit den Kindern. Und auch als Familienvater sagt der Votant, dass andere Lösungen gefunden werden müssen. Der Kanton Baselland ist im Sparmodus. Entsprechend muss die Sach durchgezogen und der Antrag entsprechend abgelehnt werden.
Jacqueline Wunderer (SVP) ist dieser Antrag nicht wurst. Sie spricht als Einzelsprecherin und nicht für die SVP-Fraktion Sie kann sich noch sehr gut an die Zolli-Besuche als Schülerin erinnern. Man könnte Tiere sehen, welche man noch nie gesehen hat oder auch nie sehen in freier Wildbahn sehen wird. Man kann Tiere sehen, welche vom Aussterben sind. Es sind Tiere, die nie mehr in ihrem Leben hungern müssen, Durst haben oder von Wilderern gejagt werden.
Es war immer ein gutes und lehrreiches Erlebnis. Die verschiedensten Schulfächer haben sich für einen Zolli-Besuch geeignet – zum Zeichnen, als Vortragthema oder als Projektarbeit. Und um es nicht zu vergessen, ein ganz anderer wichtiger Aspekt: Man ist aus dem Klassenzimmer gekommen und musste sich bewegen.
Für die Votantin selber ist der Zolli durch die Schulbesuche über Jahre zu einem der wichtigsten Begegnungsorte geworden. Da die Votantin als Kind nicht die Möglichkeit hatte, eigene Haustiere zu haben, waren die Zolli-Tiere ein Ersatz.
Die Votantin hat gelernt, wie man Tiere behandelt und respektiert und was sie zurückgeben, wenn man lieb und korrekt zu ihnen ist. Die Erfahrung, die Prägung, das Interesse und Verständnis für Tiere und Natur zu entwickeln, waren u.a. den Schulbesuchen des Basler Zollis zu verdanken.
Mit der Streichung von diesen Geldern gingen Schulklassen sicher weniger oder gar nicht mehr in den Zolli. Es ist auch bekannt, dass viele Eltern mit ihren Kindern den Zolli nicht besuchen. Langfristig gesehen wären die Folgen traurig. Kinder, welche mangels Kenntnis kein Interesse an Tieren und der Natur haben, werden sich auch nicht mehr dafür einsetzen. Wenn die Zahl der Zolli-Besucher zurückgeht, gibt es Qualitätseinbussen. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Abwechslung für die Tiere im Zolli die Besucher sind. Die Votantin spricht aus eigener Erfahrung. Sie wünscht sich von Herzen, dass das, was ihr die vielen Zolli-Besuche als Schülerin für ihre Entwicklung und ihre Sensibilisierung für Tiere und Natur gebracht haben, auch weiterhin den Kindern ermöglicht werden.
Andrea Heger (EVP) erklärt, die Grüne/EVP-Fraktion unterstütze den Budgetantrag einstimmig. Es besteht wohl Einigkeit, dass mit dem Geld, welches die Vereinbarung den Kanton kostet, gute Dienste geleistet werden. Einzeleinkäufe durch die Schulen wären weitaus teurer. Es wurde argumentiert, Filme könnten einen Ersatz bieten. Das ist kein gleichwertiger Ersatz für eine direkte Begegnung. Dass das viele so sehen, zeigen die über 7'700 Unterschriften zur Petition, welche gestern überreicht wurde.
Mit einem Zoo-Besuch können die Kinder mehr Verständnis aufbauen und haben eine grössere emotionale Verbundenheit, weil viel mehr Sinne einbezogen werden, als wenn ein Film angeschaut würde. Folglich können sie bei einem Zoobesuch besser die Schutzbedürftigkeit der Tiere und der Umwelt aufnehmen
Der Zoo Basel hat grosse Anstrenungen unternommen, damit die Tierhaltung heutigen Standards entspricht. Das ist nicht mehr mit früher zu vergleichen. Exemplarisch werden ganze Naturkreisläufe gezeigt.
Bei der Überwälzung der Kosten an die Gemeinden besteht das Risiko, dass aufgrund ihrer finanziellen Situation der Gemeinden einige Schulen die Ausflüge gar nicht mehr machen würden. Das Resultat wären weniger Zoobesuche. Wenn die Vereinbarung beibehalten werden kann, ist die Votantin überzeugt, dass die Zoobesuche in Zukunft steigen werden. Weil die Gemeinden knapp bei Kasse sind, geht man dann vielleicht eher in den Zoo anstelle eines anderen Ausfluges. Damit hätte man in Zukunft nochmehr für das gleiche Geld.
Nochmals zum Geld: Man könnte sagen, die Votantin als Primarlehrerin sei befangen. Die Votantin ist aber nicht nur Primarlehrerin, sondern auch Steuerzahlerin. Und deshalb zurück zu den Aussagen der Kollegen Hiltmann und Tschudin. Die Votantin spricht emotionslos als zahlende Person und sagt, sie bezahle Steuern für den Kanton und die Gemeinde. Müssen zukünftig die Gemeinden die Kosten übernehmen, kostet es insgesamt mehr, während weniger davon profitieren können. Die Finanzierung durch den Kanton ist aus Sicht der SteuerzahlerInnen günstiger. Die Votantin will die günstigere Lösung.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) weist ganz emotionslos darauf hin, dass noch sieben Personen auf der Rednerliste seien.
– Antrag auf Schliessen der Rednerliste
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt einen Ordnungsantrag auf Schliessen der Rednerliste.
Miriam Locher (SP) zum Ordnungsantrag: Der SP-Fraktion stösst es bezüglich Schliessung der Rednerliste sauer auf, dass es im Landrat Leute gibt, welche sich immer wieder zu Wort melden. Und kaum haben sie sich äussern können, stellen sie den Antrag auf Schliessen der Rednerliste. Das zeugt nicht von einem Demokratieverständnis. Leider ist die betroffene Person nicht im Raum. Das stört die SP-Fraktion wirklich extrem.
://: Dem Ordnungsantrag wird mit 60:18 bei einer Enthaltung zugestimmt.
Regina Werthmüller (parteilos) stellt fest, es handle sich effektiv um ein emotionales Thema. An Miriam Locher gerichtet merkt die Votantin an, es sei schade, wenn sie ihr Statement polemisch und ideologisch abhalten würde. Es gibt auch auf der rechten Ratsseite Leute, die für den Zolli sind. Es wäre schade, wenn dadurch allenfalls einige ihre Meinung ändern.
Viele Argumente sprechen für den Erhalt der Leistungsvereinbarung mit dem Zoo Basel – sprich den Erhalt der Gratiseintritte für Schulklassen in der Höhe von CHF 85'000. In erster Linie ist es aus Sicht der Votantin eine Solidaritätsbekundung des Kantons Basel-Landschaft an die Institution Zoo Basel. Über 100 Jahre besteht diese schon. Der Zoo Basel hat sehr viel geleistet in den letzten 100 Jahren. Es ist unverständlich, wenn der pädagogische Wert in Abrede gestellt wird. Man kann beim Besuch des Zoos sehr viele pädagogische Erfahrungen machen. Wenn man als Kind da war, wird man mit den eigenen Kindern wieder hingehen. Es hat einen multifunktionalen Effekt. Es ist ein guter Realitätsbezug zur Natur und zur Tierwelt in der – wie Miriam Locher gesagt hat – digitalisierten Welt. Es ist etwas zum Anfassen. Es gibt den Streichelzoo, wo sich die Kinder beteiligen können. Natürlich wäre dies auch im Tierpark Lange Erlen möglich. Allerdings gibt es nichts vergleichbares wie den Zoo Basel in der Region.
Die glp/GU-Fraktion ist sich nicht ganz einig. Die Votantin wird diesen Antrag sicher unterstützen und allenfalls auch weitere Mitglieder der Fraktion.
Regula Meschberger (SP) findet es nicht tragisch, wenn es in einer Budgetdebatte ein bisschen emotional wird. Spannend ist, wenn der freisinnige Sprecher der SP-Fraktion erzählt, wie sie zur Tierhaltung im Zolli stehe, nach dem der Votantin keine Stellungnahme der SP zu diesem Thema bekannt ist. Aber man kann noch lernen.
Um was geht es eigentlich: Es geht um eine Leistungsvereinbarung mit einer Institution, wie sie auch mit anderen Institutionen abgeschlossen ist. Der Zolli Basel nimmt einen Teil des Bildungsauftrags war, welchen die Volksschule so gar nicht leisten kann. In der Leistungsvereinbarung steht genau drin, was der Zolli bieten muss. Der Zolli bekommt nicht einfach Geld. Der Zolli nimmt mit der eigenen Fachstelle Pädagogik einen Teil des Bildungsauftrages der Volksschule wahr. Dafür muss der Kanton eine finanzielle Leistung erbringen. Diese zu streichen, wäre das dümmste, was man machen könnte, denn die Leistung, welche der Zolli erbringt, kann von der Volksschule in dieser Art nicht erbracht werden. Deshalb muss man zu diesem Budgetantrag ja sagen.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) bemerkt, dass es grundsätzlich zwei Argumentationen gebe, warum man diese CHF 85'000 bezahle. Einerseits, weil er eine wichtige Attraktion bietet. Aus der ganzen Schweiz und aus dem nahen Ausland kommen Leute nach Basel, um den Zolli zu besuchen. Der Zolli hat einen Wert, vergleichbar mit verschiedenen Kulturveranstaltungen oder dem Stadttheater etc., welche auch unterstützt werden. Andererseits werden die CHF 85'000 bezahlt, weil der Kanton eine Gegenleistung bekommt. Die Schülerinnen und Schüler aus dem Kanton können gratis in den Zolli. Regula Meschberger hat das so ausgeführt. Es besteht die Meinung, dass der Zolli einen grossen pädagogischen Wert hat. Genau dort hat der Votant mit der Argumentation von Miriam Locher Mühe. Viele haben den pädagogischen Wert hochgehalten. Genau dahinter setzt der Votant ein grosses Fragezeichen. Früher beherbergte der Zolli nur einheimische Tiere. Er hat sich vergrössert, weil er eine Attraktion werden wollte. Heute gibt es sehr viele Tiere aus tropischen, subtropischen oder polaren Gebieten, die ihr natürliches Verhalten, ihre Instinkte vollkommen verloren haben. Sie werden in Gehegen gehalten, in denen sie sich ganz anders verhalten. Wenn man mit den Kindern bzw. mit Schulklassen in den Zolli geht, wird ihnen dieses Bild vermittelt. Der Votant stellt sich die Frage, ob er genau das will und die Kinder dadurch ein völlig falsches Bilder der Lebensweise dieser Tiere bekommen. Es gibt heute sehr gute Dokumentarfilme, welche das Leben von Elefanten und Löwen wesentlich besser zeigen. Genau der pädagogische Wert wird vom Votanten bestritten.
Gleichzeitig sind die CHF 85'000 bei einem 800-Millionen-Budget ein Klacks. Die Argumentation, es handle sich dabei um einen substantiellen Beitrag an die Sparbemühungen, ist nicht nachvollziehbar.
Dem Votanten geht es nicht darum, dass CHF 85'000 gespart werden. Viel wichtiger wäre es, den pädagogischen Wert für die Schulklassen zu sehen. Wenn dieser vorhanden ist, würde der Votant auch CHF 850'000 für den Zolli ausgeben wollen. Allerdings gibt es Alternativen, welche sinnvoller sind als ein Zolli-Besuch, bei welchem letztlich ein falsches Bild vermittelt wird.
Der Zolli Basel macht wahrscheinlich im Rahmen seiner Möglichkeiten einen sehr guten Job. Grosswild, wie Elefanten und Giraffen, kann gar nicht anders gehalten werden. Der Zolli Basel versucht das bestmögliche zu machen. Die Frage, ob es sinnvoll ist, stellt sich trotzdem, oder ob nicht nach Alternativen gesucht werden soll, mit welchen der Lebensraum der Tiere besser vermittelt werden kann.
Dominik Straumann (SVP) will sich nicht zum pädagogischen Mehrwert äussern. Es gibt allerdings drei andere Punkte, über die es wert ist, sich Gedanken zu machen. Erstens ist der Votant Vater, ist sehr überzeugt vom Zolli Basel und hat, seit die Kinder auf der Welt sind, das Familienabo – aus Überzeugung. Die Eigenverantwortung ist wichtig. Der Votant nimmt diese Verantwortung wahr. Seine Familie ging schon früh mit den Kindern in den Zolli. Das ist nicht eine reine Aufgabe des Kantons. Weiter müsste diskutiert werden, auf welcher Stufe man sich hier befindet. Die 1. bis 6. Klassen, welche hauptsächlich davon betroffen sein dürften, gehören zu den Aufgaben der Gemeinden bzw. liegt in deren Finanzhoheit. Hier müsste sich der VBLG zusammen mit den Gemeinden überlegen werden, ob und wie diese Aufgabe übernommen werden könnte. Das ist keine Aufgabe des Kantons. Ab 13 oder 14 Jahren ist ein Zoobesuch wohl schwierig durchzuführen und auch nicht mehr von gleichem pädagogischen Wert. Allerdings kann der Votant darüber nicht urteilen.
Als Jugendlicher – gefühlt vor 30 Jahren – gab es verschiedene Firmen und verschiedene Aktionskarten, mit welchen verschiedene Institutionen besucht werden konnten. Man konnte in Schwimmbäder, in den Zolli, an Fussballspiele etc. Es ist vorstellbar, dass eine Firma den Betrag übernimmt und den Schülerinnen und Schülern den Eintritt in den Zoo sponsert.
Eltern haben eine Eigenverantwortung. Sie sollen mit den Kindern in den Zolli gehen und die Kosten entsprechend tragen. Und bezüglich den Finanzen: Das ist eine Aufgabe der Gemeinden. Deshalb ist der Votant für den Zolli aber gegen diesen Budgetantrag.
Peter Riebli (SVP) kann Jacqueline Wunderer rein emotional recht geben. Gleichzeitig muss der Votant feststellen, dass er eine ganz traurige Jugend hatte, weil es da, wo er aufgewachsen ist, weit und breit keinen Zoo hatte. Wenn der Votant Wildtiere anschauen wollte, musste er morgens um fünf aufstehen, musste zu Berg gehen, sah Gämsen, Steinböcke und Adler. Dazu gab der Wildhüter eine einigermassen pädagogische Einführung darüber, was mit diesen Wildtieren ist, wie sie leben und wie man zu diesen Sorge tragen muss. Vielleicht sagen nun einige hier: «Man merkt es. Der Riebli hat Schaden gelitten, dass er nicht täglich in den Zoo konnte und das nicht finanziert war.»
Es geht eigentlich nicht um den Zoo. Und auch nicht darum, ob dieser gut oder schlecht ist. Der Votant findet es eine sehr gute Institution. Es ist selber oft dort und war auch mit seinen Kindern oft dort. Hier geht es um Zooeintritte. Wer bezahlt die Zooeintritte? Müssen sie vom Kanton bezahlt werden? Kollege Straumann hat es sehr schön gesagt: Das ist keine Kantonsaufgabe.
Regierungsrat Anton Lauber kann vom Votanten nun einmal eine positive Aussage zu den Finanzen von Kanton und Gemeinden hören: Es wird immer von finanzieller Äquivalenz gesprochen. Mit Bezug auf die finanzielle Äquivalenz muss festgestellt werden, dass Zooeintritte für Primarschulen eine Aufgabe der Gemeinde sind. Das sagt der Votant als Gemeindepräsident. Das tut teilweise auch weh. Er wäre aber bereit, so etwas zu bezahlen. Damit hätten die Schulen auch die Möglichkeit, die Institution zu wählen, welche sie für richtig halten. Wenn man weiss, dass heute an den Schulen eine Pauschale für Ausflüge zur Verfügung steht, und gleichzeitig weiss, dass diese gesamtkantonal nicht ausgeschöpft wird, stellt sich die Frage, was hier überhaupt diskutiert wird. Der Kanton soll eine Institution unterstützen, obwohl es eigentlich um Zooeintritte geht. Die Zooeintritte sind wertvoll. Sie müssten jedoch aufgrund der finanziellen Äquivalenz grösstenteils durch die Gemeinden getragen werden. Es kann nicht sein, dass der Kanton gezielt eine Institution auswählt und andere auslässt. Kollege Wiedemann hat sehr schön gesagt, dass es den Lehrpersonen überlassen sein sollte zu entscheiden, welche die pädagogisch richtige Institution ist, um den Kindern Tiere näher zu bringen. Es braucht keine Leistungsvereinbarung mit einem Zoo, wobei alles über den gleichen Leisten geschlagen wird. Das ist keine Kantonsaufgabe. Entsprechend können die CHF 85'000 gut gestrichen werden.
Der Votant gibt sein Wort: Wenn ein Antrag von der Primarschule in seinem Dorf vorliegt, wird dieser auch bewilligt, dass die Schülerinnen und Schüler einmal im Jahr in den Zoo gehen können. Der Kanton kann sich die CHF 85'000 sparen.
Das Budget wird diskutiert. Wenn die öffentliche Hand von Sparen spricht, wird das mit dem Privathaushalt verglichen. Wenn der Votant zu Hause von Sparen spricht, bedeutet das, dass er Geld, das er hat, nicht ausgibt. Wenn der Kanton von Sparen spricht, bedeutet das, dass Geld, das er nicht hat, nicht ausgegeben wird. Wenn der Kanton die CHF 85'000 sowieso nicht hat, kann er sie sich auch sparen.
Mirjam Würth (SP) fühlt sich als Naturschützerin gefordert, etwas zum Thema Zoo sowie Sinn und Unsinn von Zooeintritten für Kinder zu sagen.
Zurzeit gibt es einen Leistungsauftrag. Es besteht ein Bildungsauftrag. Das ist sinnvoll. Der Tierpark Lange Erlen und der Zoo haben ganz andere Ausrichtungen. Die beiden Institutionen haben andere Ziele und auch andere Anerkennungen.
Über die Tierhaltung im Zoo kann man sich streiten. Als Naturschützerin hat die Votantin Mühe mit der Tierhaltung. Sie hat sich in den letzten 40 bis 50 Jahren deutlich verbessert. Aus pädagoischer Sicht ist wichtig, dass Kinder mit solchen Tieren in Kontakt kommen. Was ist überhaupt ein Elefant? Wie gross ist der? Wie gross ist eine Giraffe? Selbstverständlich können nicht alle nach Afrika reisen, um das zu erleben. Viele konnten das noch nie. Der Besuch im Zoo war der einzige Weg, ein solches Tier einmal in Natura zu sehen.
Die Votantin ist fest der Meinung, dass man nur das schützen kann, was man kennt. In diesem Sinne schliesst sich die Votantin den Ausführungen von Jacqueline Wunderer an. Sie hat sehr schön beschrieben, was sie im Zoo empfunden und erlebt hat.
Der Zoo hat einen wichtigen Auftrag zur Arterhaltung. Es ist heute so, dass vom Aussterben bedrohte Arten – zugegebenermassen nicht unter tiergerechter Bedingungen – gehalten werden. Der Zoo hat eine ganz andere Funktion.
Aber wie gesagt: Es geht um einen Leistungsauftrag zur Bildung. Es wäre toll, wenn das an die Gemeinden übergeht. Aber dann sollte es ein geordneter Übergang sein und nicht einfach in der Art, dass auf Kantonsebene der Betrag gestrichen wird und man schaut, was passiert.
Auch als Naturschützerin legt die Votantin den Mitgliedern des Landrates die CHF 85'000 ans Herz. Es hat einen Wert für unsere Kinder.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) begrüsst auf der Tribüne von der Primarschule Muttenz Margelacker 2, die Klassen 5e und 5f mit ihren Lehrerinnen Sonja Magloire und Jacqueline Jourdan. Herzlich willkommen im Landrat. Die Schülerinnen und Schüler werden nun Zeuginnen und Zeugen einer Abstimmung über den Zoo Basel und ob sie als Schulklassen weiterhin in den Zoo gehen können oder nicht.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erklärt, es gehe nicht darum, ob die Schülerinnen und Schüler weiterhin den Zoo besuchen könnten oder nicht, denn das sei nach wie vor möglich.
Es wurde vorhin in der Debatte die Frage aufgeworfen, ob CHF 85'000 ein «Klacks» seien. Betrachtet man diese Summe vor dem Hintergrund des Gesamtbudgets, handelt es sich nicht um einen grossen Betrag. Dennoch liegt der Direktion eine Finanzstrategie vor, nach welcher sie das Budget entlasten muss. Darum screent sie systematisch, wo diesbezüglich Handlungsspielraum vorliegt.
Um ganz sachlich zu argumentieren: Der Transferaufwand wurde untersucht und es wurde analysiert, welche Leistungsvereinbarungen nicht auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen. Dies ist beim Zoo der Fall. Zudem wurde geschaut, ob die Institution gefährdet wäre, würde die Leistungsvereinbarung mit ihr nicht mehr abgeschlossen. Das ist hier jedoch ganz klar nicht der Fall.
Die BKSD betrachtete auch die Auswirkungen auf die Schulen und ob die Ziele des Lehrplans auch ohne die vorliegende Leistungsvereinbarung weiterhin eingehalten werden können, was ganz klar bejaht werden muss.
Die Schulen und die Lehrpersonen können auch künftig selber Prioritäten setzen, innerhalb ihres Exkursionsbudgets zu entscheiden, wohin sie gehen. Sei das in den Zoo oder eben nicht. Die Votantin ist Peter Riebli für den Hinweis dankbar, dass diesbezüglich ein Trägerschaftsprinzip herrscht: Die Primarschulen werden von den Gemeinden getragen, die Sekundarschulen vom Kanton. Bei der Sekundarschule steht jeder Schülerin und jedem Schüler ein Exkursionsbudget von CHF 275 pro Jahr zur Verfügung. Innerhalb dieses Budgets können die Lehrpersonen Prioritäten setzen. Stand 12. Dezember 2016 ist dieses Exkursionsbudget noch nicht ausgeschöpft. Darüber ist die Regierungsrätin persönlich froh, möchte aber auch betonen, dass offensichtlich noch «Luft» in diesem Budget vorhanden ist und sich die Schulen die Schwerpunkte entsprechend setzen können.
In dem Sinn bittet die Votantin um Ablehnung des Antrags.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag 2016-250_08 mit 55:32 Stimmen zu.
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (8:4 Stimmen, 1 Enthaltung)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) gibt bekannt, keinen Kommentar zu diesem Antrag abgeben zu wollen.
Miriam Locher (SP) sagt einleitend, man habe es schon ein paar mal hören können, sowohl in der gestrigen, als auch in der heutigen Debatte: «Alle Jahre wieder». Der Titel würde auch zur Jahreszeit passen, doch die Weiterführung des Titels hat nichts Besinnliches mehr. Denn alle Jahre wieder wehrt sich die SP-Fraktion gegen die Abbaumassnahmen, speziell auch gegen diejenigen im Bildungsbereich. Und alle Jahre wieder wehrt sie sich gegen den Bildungsabbau im Kanton Baselland.
Die Votantin geht nach wie vor davon aus, dass es allen Parlamentarienrinnen und Parlamentariern wichtig ist, dass junge Menschen lernen, Verantwortung für ihr Handeln und ihre Leistungen zu übernehmen und die Konsequenzen daraus zu tragen. Genauso wichtig ist es, dass diese eine Persönlichkeit entwickeln, dass sie mitdenken und mithelfen, Grundsteine für ihre Zukunft zu legen. Auf diese Grundsteine haben eben auch die Freifächer an den Gymnasien Einfluss. Schülerinnen und Schüler müssen die Möglichkeit haben, aktiv auf ihren Lernprozess Einfluss zu nehmen, um so in den bereits erwähnten Bereichen gestärkt zu werden. Wem diese Begründung zu schwammig ist, sei gesagt, dass es weitere Aspekte gibt, welche von immenser Wichtigkeit sind: Eine grosse Anzahl Freifächer an den Gymnasien dient der Vorbereitung von Ergänzungsfächern oder Wahlkursen. Somit kommt ihnen eine zusätzliche Bedeutung zu. Die Votantin ist sich zudem sehr bewusst, dass die hier zur Debatte stehenden Freifächer zu den obligatorischen Freifächern gehören und über die Gymnasien verteilt weiterhin angeboten werden müssen. Aber es stellt sich die Frage, ob alle Stundenpläne den Besuch solcher Freifächer an anderen, entfernten Schulen zulassen. Diese Frage ist klar zu verneinen. Der Verzicht auf Freifächer an verschiedenen Schulen wird ganz klar und definitiv zu einem Bildungsabbau führen.
Was die Formulierung im Budget angeht:
«Das Freifachangebot soll stufenweise um letztlich 20 % gekürzt werden, damit wird die Begabungsförderung empfindlich eingeschränkt».
Der Begriff «empfindlich» könnte auch durch ein aussagekräftigeres Synonym wie zum Beispiel «gravierend», «tiefgreifend» oder «schwerwiegend» ersetzt werden. Beim Lesen dieses Satzes im Bezug auf die Bildung der Jugendlichen müssten allen Anwesenden die Alarmglocken läuten. Die Bildung ist und bleibt die wichtigste Ressource im Kanton. Darum sei die Frage erlaubt, ob diese Einschränkung wirklich hingenommen werden soll und der Bildungsabbau somit gewollt ist.
Es ist zwar schön, dass die Gymnasien durch die Zusammenarbeit mit der Universität eine zusätzliche Fördermöglichkeit geschaffen haben. Aber – und das schreibt die Regierung sogar selber – diese betrifft lediglich die ausgezeichneten Schülerinnen und Schüler. Begabtenförderung sollte – nein, muss – jedoch auf einem viel niederschwelligeren Niveau möglich sein.
Die SP-Fraktion wünscht sich eine gute Schule mit motivierten Schülerinnen und Schülern, welche die Möglichkeit haben, ihr volles Potential auszuschöpfen. Denn Bildung ist und bleibt die wichtigste Ressource. Darum spricht sich die SP-Fraktion dezidiert dafür aus, das Freifachangebot im jetzigen Umfang aufrecht zu erhalten.
Klaus Kirchmayr (Grüne) erklärt, auch eine grosse Mehrheit der Grüne/EVP-Fraktion unterstütze den vorliegenden Budgetantrag. Bei den Schülern, welche Freifächer besuchen, handelt es sich typischerweise um hochmotivierte Schüler. Solche, welche mit einem Plan zur Schule gehen und welche sich später in der Regel durch einen hohen Grad an Energie und einen grossen Beitrag an die Gesellschaft auszeichnen. In dem Sinn wäre es extrem verfehlt, diese selbstmotivierten Studenten, welche dieses Angebot nutzen wollen, zu strafen. Genau das würde aber mit dem vorliegenden Antrag geschehen. Auch ist kein Franken so gut investiert wie der, welcher in Freifächer investiert wird. Denn hier findet ein aktives Lernen- Wollen statt. Somit ist die Bildung dort am effizientesten.
In diesem Sinn sollte der Budgetantrag unterstützt werden.
Michael Herrmann (FDP) glaubt, man könne noch so lange blumig erklären, dass das Bildungssystem knapp vor dem Scheitern sei, würde irgendwo auch nur im Ansatz gespart oder auf etwas verzichtet. Gut analysiert kann jedoch getrost auch einmal etwas in Frage gestellt und eingespart werden. Dementsprechend findet es die FDP-Fraktion verantwortbar, den vorliegengen Budgetantrag nicht zu unterstützen.
Jan Kirchmayr (SP): Theater, Robotik, Musical, Orchester, Debattierclub, Japanisch, Chinesisch, Schülerzeitung und Informatik – das seien Freifächer, welche von den Gymnasien nicht obligatorisch angeboten werden müssten. Dies aus dem Grund, weil sie die Schüler nicht auf die Ergänzungs- und Wahlkurse vorbereiten. Trotzdem handelt es sich dabei um wichtige Freifächer, tragen sie doch etwas zur Bildungsvielfalt bei. Dabei muss man sich überlegen, ob an den Gymnasien nur noch das angeboten wird, was in der Stundentafel steht oder ob die motivierten Schülerinnen und Schüler, die Möglichkeit erhalten sollten, ein solches Freifach zu besuchen, das sich vom normalen Unterricht auch deutlich unterscheidet. Der Kanton Baselland sollte das ganz klar anbieten und so ein Vorbild für diejenigen Schülerinnen und Schüler sein.
Jürg Wiedemann (Grüne-Unabhängige) glaubt, das sei genau so ein Fall, in dem die Streichung von CHF 67'000, eines relativ kleinen Betrags, zu einem klaren Bildungsabbau führe. Klaus und Jan Kirchmayr haben es bereits gesagt: Solche Angebote an den Gymnasien sind für sehr motivierte Schülerinnen und Schüler, welche in einem Bereich etwas erarbeiten können, welcher im normalen Schulangebot keinen Platz hat und in welchem sie sich eventuell auch später weiter entwickeln. Fördert man nun gewisse Stärken der Schülerinnen und Schüler nicht, führt dies ganz klar zu einem Bildungsabbau.
Auch ist der Besuch von Fächern, welche sie motiviert, ein Ausgleich. Er ist zudem stressfrei, weil diese Fächer in der Regel nicht geprüft und auch nicht benotet werden. Das den Schülerinnen und Schülern wegzunehmen geht in die falsche Richtung.
Paul Wenger (SVP) sagt, es sei wohl unbestritten, dass Bildung etwas sehr wichtiges sei. Und sicherlich gibt es unter den von Jan Kirchmayr aufgezählten Freifächern solche, die sehr interessant sind, und Menschen, welche diese gerne besuchen.
Ob jedoch tatsächlich ein Bildungsabbau stattfindet, wenn diese Freifächer abgeschafft werden, kann bezweifelt werden. Hochmotivierte Menschen, wie sie von Klaus Kirchmayr erwähnt wurden, besuchen diese Freifächer. Es gibt jedoch auch hochmotivierte Menschen, welche einen anderen Bildungsweg, zum Beispiel den Berufsbildungsweg, gewählt haben und hochmotiviert zum Beispiel nach einer Berufsmatura in den Passerelle-Lehrgang einsteigen. Dieser kostet CHF 5'500, was nicht der Kanton bezahlt, sondern die hochmotivierten Leute selber. Es gibt also neben dem Freifachangebot auch durchaus andere Überlegungen anzustellen.
Man könnte auch einmal sagen, die Gratismentalität, welche in vielen Bereichen herrscht, sollte vielleicht hier einmal überdacht und bei den Freifächern einmal mit einem kleinen Preisschild versehen werden. Zudem ist die Situation im gymnasialen Bildungsweg bei weitem nicht so, dass ohne diese Freifächer die Gymnasien im Kanton Baselland zusammenbrechen würden.
Paul R. Hofer (FDP) findet, aufgrund der vergangenen Voten hätte der Eindruck entstehen können, es würden alle Freifächer abgeschafft und es fände ein Bildungsabbau statt. In Tat und Wahrheit muss aber jede gut geführte Organisation regelmässig überprüfen, ob alle ihre Angebote noch richtig und zweckmässig sind. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass hin und wieder eine Straffung erfolgt. Insofern geht es beim vorliegenden «Bildungsabbau» einzig und alleine darum, die Leistungen wieder einmal so zu straffen, dass das Angebot an der Nachfrage ausgerichtet und ein Überangebot verhindert wird. In diesem Sinn soll die Streichung erfolgen.
Jan Kirchmayr (SP) repliziert auf Paul Hofer bezüglich Prüfung und Straffung des Angebots und wendet ein, die Freifächer, welche über eine zu geringe Nachfrage verfügten, würden nicht durchgeführt.
Was das Votum von Paul Wenger angeht, ist es nicht so, dass der Besuch des Gymnasiums gratis ist. Man muss in die Klassenkasse einzahlen und die Lehrmittel müssen selber berappt werden. Insofern stellt sich schon die Frage, wie man darauf kommen kann, es herrsche eine Gratismentalität. Der Besuch eines Gymnasiums kostet sowohl den Schüler als auch seine Eltern.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) betont, der Kanton Baselland wolle selbstverständlich das beste Angebot zur Verfügung stellen. Er beherbergt fünf top Gymnasien. Jedes davon setzt sich seine eigenen Schwerpunkte, auch was die Freifächer betrifft. Es geht in der heutigen Diskussion nur um die freien Freifächer und es gibt diesbezüglich wahrlich ein sehr grosses Angebot. Das Gymnasium Liestal bietet fast 30 Freifächer an. Vor diesem Hintergrund kann wirklich nicht von einem Bildungsabbau gesprochen werden, wenn die Auswahl nun etwas verkleinert wird, werden doch noch immer weit über 20 Freifächer angeboten.
Es handelt sich hier also um eine vertretbare Massnahme, welche keine grossen Einschränkungen nach sich zieht. Aus diesen Gründen sollte der Antrag abgelehnt werden.
://: Der Landrat lehnt den Antrag 2016-250_09 mit 52:31 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Antrag 2016-250_10 von Andreas Bammatter: Kinder- und Jugendarbeit (Ferienpass)
Direktion/Dienststelle: BKSD, Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (2511)
Kontogruppe: 36 Transferaufwand
+ 30'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung (9:4 Stimmen)
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) erwähnt, dass es sich hierbei um etwas handle, was der Kanton bisher noch nie unterstützt habe. Darum ist dies eine zusätzliche finanzielle Belastung. Vor dem Hintergrund der Sparbemühungen hat die Finanzkommission klar entschieden, den Antrag abzulehnen.
Andreas Bammatter (SP) findet, jeder habe eine zweite Chance verdient, auch wenn mit kleinen Brötchen gebacken werde, welche jedoch eine grosse Wirkung erzielten. In einem der Leistungsziele «familienergänzende Kinderbetreuung» steht:
«Der Kanton Basellandschaft bietet seinen Einwohnerinnen und Einwohnern Perspektiven. Die Solidarität ist gegeben. Kinder und Jugendliche werden in ihrem Heranwachsen unterstützt und gestützt»
Im Geschäft 2016/143 «Ferienpass – Präventionsarbeit, die sich auszahlt», wurde vom Votanten bereits versucht, etwas in diese Richtung zu lancieren. Die Motion wurde überwiesen und gleichzeitig abgeschrieben, weil der Regierungsrat konsequenterweise sagte, die Konsolidierung des Staatshaushaltes erfordere «ein Hintenanstellen, auch wenn der langfristige Nutzen einer Präventionsarbeit gegeben ist». Wie das üblicherweise gemacht wird, hat die Regierung aber einen Ausweg aufgezeigt, indem vorgeschlagen wird, beim Swisslos-Fonds eine einmalige Unterstützung zu beantragen. Will man jedoch langfristige Projekte durchführen, nützen einmalige Unterstützungen nichts. Das ist weder zielführend noch nachhaltig.
Persönlich und als Allschwiler merkt der Votant an, dass Allschwil als grösste Gemeinde wohl auch das grösste Potential an Jugendlichen im Alter zwischen zehn bis 13 Jahren habe, welche in der Sommerzeit mit dem Ferienpass angelockt werden könnten, damit diese nicht ausserhalb der Schulzeit auf einen anderen Weg gelangen. Das nennt sich Prävention. Der Finanzchef, selber auch Allschwiler, hat gesagt, weshalb er den Antrag nicht unterstützt. In Allschwil selber – das wurde heute bereits gesagt – gab es Allschwiler Alt-Landräte, welche die Sanierung der Baslerstrasse mitverzögert haben. So werden einige Millionen Franken «verlocht». Es ist die Rede von bis zu CHF 20 Mio. Diese Verlustinvestitionen wurden budgetiert. Angenommen, der Bund übernimmt davon CHF 10 Mio., was lediglich einem Gedankenspiel entspricht, bleiben noch immer CHF 10 Mio. Diese in ein Verhältnis zu den hier beantragten CHF 30'000 zu setzen bedeutet, dass 300 Mal CHF 30'000 für den Ferienpass gesprochen werden könnten.
Gibt es jedoch nur einen einzigen Fall eines Jugendlichen, der «auf die schiefe Bahn gerät» – und das weiss Regierungsrat Anton Lauber ganz genau, denn er war mit dem Votanten zusammen 10 Jahre in der Sozialhilfebehörde der Gemeinde Allschwil tätig – kostet dies sicherlich mehr als CHF 30'000. Er weiss auch – denn er war zusammen mit dem Votanten in der Jungwacht – ,dass Jugendarbeit insofern von Bedeutung ist, dass wenn einer «etwas von der Schiene gerät», dies in der Gruppe aufgefangen und der Jugendliche «zurückgeholt» werden kann. Alle, welche in einem Sportverein oder in der Jugendarbeit tätig sind, können das bestätigen und wissen, wovon hier die Rede ist.
Hier die CHF 30'000 nicht zu sprechen wäre leichtsinnig, denn jeder hat eine zweite Chance verdient. Diese soll hier mit der Unterstützung des Antrags genutzt werden. Der Kanton kann zudem als Brückenbauer zu den Gemeinden wirken. Er wäre Vorbild für sie und könnte sie motivieren, diese Jugendarbeit zu leisten und den Ferienpass in den Sommerwochen zu unterstützen, um den Jugendlichen, welche allen am Herzen liegen, eine gute Chance zu geben, auf den richtigen Lebensweg zu kommen.
Bianca Maag-Streit (SP) sagt, das Angebot des Ferienpasses sei eine wichtige Investition in die Prävention. Kindern und Jugendlichen wird eine sinnvolle Beschäftigung während der Ferienzeit angeboten. Nicht alle Familien können verreisen und wenn, dann auch nicht für sechs Wochen. Somit sind ganz viele Familien sehr dankbar, wenn ihre Kinder während der Schulferien einer abwechslungsreichen, interessanten, sinnvollen und lehrreichen Beschäftigung nachgehen können.
Im Rahmen des Regio-Ferienpasses der Gemeinden Aesch, Arlesheim, Dornach, Ettingen, Münchenstein, Pfeffingen, Reinach und Therwil wurden im letzten Jahr 3'554 Plätze angeboten. Somit konnten 3'554 Kinder an einem Anlass teinnehmen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Prävention.
Darum sollte der Budgetantrag zugunsten der Kinder, Grosskinder und Familien unterstützt werden. Es geht um einen verhältnismässig kleinen Betrag, das hat Andreas Bammatter bereits erwähnt. Dieser kann jedoch Grosses bewirken, weiss man doch, dass jeder Franken, der in die Prävention investiert wird, mehrfach zurückkommt. In dem Sinn sollte sich jetzt ein Herz gefasst und die sinnvolle und wichtige Arbeit für Kinder und Jugendliche unterstützt werden.
Saskia Schenker (FDP) findet, es werde sehr inhaltlich diskutiert. Natürlich ist der Ferienpass eine ganz tolle Sache, die es seit Jahren gibt und die sie selber erleben durfte. Dennoch ist das heutige Thema das Budget und der vorliegende Antrag entstammt einem Vorstoss, welcher bereits überwiesen und abgeschrieben wurde. Es geht nun um eine Neuausgabe, welche ins Budget aufgenommen werden soll und keine Grundlage hat. Das lehnt die FDP-Fraktion ab.
Florence Brenzikofer (Grüne) bezieht sich auf ihre beiden Vor-Vorrednerinnen und betont noch einmal, der Familienpass sei ein attraktives Angebot für Kinder. Die Votantin ist sich sicher, dass alle Anwesenden bereits einmal – wie Saskia Schenker – selber von diesem Angebot Gebrauch gemacht oder ihre Kinder oder Enkel davon profitiert haben. Zumindest jedoch kennen alle sicherlich Leute, welche dieses Angebot im Sommer jeweils nutzen.
Der Spardruck ist erkannt, dennoch darf nicht vergessen werden, was die Bedürfnisse junger Familien und Kinder sind. Diesbezüglich trägt die Politik auch die Verantwortung, solch sinnvolle und notwendige Angebote wie den Ferienpass zu unterstützen und zu stärken. Bianca Maag hat ausgeführt, wie viele Kinder und Jugendliche im unteren Baselbiet von diesem Angebot Gebrauch machen. Das ist in Liestal und Umgebung nicht anders. Die Angebote sind sehr attraktiv für die Familien, welche sich Ferien nicht leisten können.
Die Grüne/EVP-Fraktion ist überzeugt, dass es diesen Betrag von CHF 30'000 braucht und darum sollte der Antrag von Andreas Bammatter unterstützt werden.
Andreas Bammatter (SP) dankt seinen Vorrednerinnen und Vorrednern, welche seinen Antrag unterstützen. Er wiederholt, dass ein Fall einer jungen Person, welche vom Weg abkomme, auch CHF 30'000 koste. Kann nur ein solcher Fall verhindert werden, sind die Auslagen für den Antrag bereits wieder amortisiert. Auch darf die Wirkung nicht unterschätz werden, wenn der Kanton als Brückenbauer dasteht und die Gemeinden entsprechend mitziehen.
Der Vorstoss im Sommer hat der Votant gemacht, weil sich die Ferienpass-Anbieter in finanziellen Schwierigkeiten befinden. Auch sie müssten sonst ihre Leistungen abbauen. Insofern ist das nicht etwas, was dazu kommt – für den Kanton zwar schon. Für die Nutzer jedoch wäre es ein Abbau, würde das Geld nicht gesprochen. Darum sollte man sich nun, um es mit den Worten von Bianca Maag zu sagen, ein Herz fassen und mittels des grünen Knopfs die CHF 30'000 spenden.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) repliziert auf Andreas Bammatter und weist darauf hin – auch als langjähriger Präsident des Fussballverbandes Nordwestschweiz – ,dass auch dort sehr viel Arbeit geleistet werde. Auch die Vereine stellen Gesuche an den Swisslos- beziehungsweise den Sportfonds. Das Geld fällt ihnen auch nicht einfach in den Schoss. Aus dem Grund würde der Votant das Anliegen bloss im Rahmen des Swisslos-Fonds unterstützen, wo es auch hingehört. Es ist nicht richtig, den Antrag in die Erfolgsrechnung zu nehmen. So etwas muss separat finanziert werden. Der Votant fordert Andreas Bammatter in diesem Zusammenhang auf, ein Gesuch zu stellen.
Kathrin Schweizer (SP) repliziert auf Hans-Jürgen Ringgenberg und sagt, es sei schon so oft über den Swisslos-Fonds diskutiert worden. Wiederkehrende Ausgaben werden nicht bezahlt. Insofern kann der Ferienpass nicht über diesen Fonds finanziert werden. Darum gehört er in die laufende Rechnung.
://: Der Landrat lehnt den Antrag 2016-250_10 mit 50:33 Stimmen ab.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) schliesst die Vormittagssitzung kurz vor 12:00 Uhr und wünscht allen einen guten Appetit.
Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei
Nr. 1121
(Fortsetzung)
Antrag 2016-250_11 von Marie-Theres Beeler betreffend die Beibehaltung der Kantonsbeiträge beim Besuch von Privatschulen
Konto/Kontogruppe: 36 Transferaufwand
Direktion/Dienststelle: BKSD, Schulabkommen (2501)
CHF +153'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) sagt, der Antrag stehe fast zu früh in der Landschaft, weil das Geschäft noch in der Kommission sei und ein Mitbericht der Finanzkommission hängig sei. Dann kommt es in den Landrat und wird entschieden. Wenn der Betrag im Budget eingestellt wird ist nicht klar, welche Relevanz er hat. Die Finanzkommission hat den Antrag mit 9:2 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Marie-Theres Beeler (Grüne) sagt, aus formellen Gründen könne man unterschiedlicher Meinung darüber sein, ob der Antrag über eine Vorlage, die noch bevorstehe, rechtens sei oder nicht. Tatsache ist, dass noch nicht über eine Gesetzesänderung befunden ist, die eigentlich Voraussetzung wäre, dass dieser Budgetantrag angenommen werden kann. Nach heutigem Bildungsgesetz ist die Streichung nicht möglich, im Januar/Februar wird darüber befunden. Der Antrag ist ein Vorschlag zur Budgetentlastung, der sich als Vorschlag zur Nicht-Budget-Entlastung herausstellen könnte. Es gibt Gründe, für den Antrag und gegen die Streichung zu sein.
Der erste Grund gegen die Budgetminimierung zu sein sind bildungspolitische Gründe. Privatschulen ermöglichen eine Bildungsvielfalt, die zu einem attraktiven, innovativen Angebot von Schulen auf allen Stufen im Kanton Baselland beitragen. Sie sind nicht nur wichtig, weil sie für eine Minderheit eine Alternative zur öffentlichen Schule darstellen, sondern auch weil sie durch unterschiedliche pädagogische und didaktische Arbeitsweisen die gesamte Bildungslandschaft beleben, befruchten und sich die ganze Schullandschaft auch gegenseitig weiterentwickeln kann.
Dank verschiedenen Schulmodellen haben zahlreiche Kinder und Jugendliche die die Schulen besuchen auch die Chance auf eine erfolgreiche Schulkarriere wenn es in einer öffentlichen Schule aus irgend einem Grund einfach nicht stimmt. Und es können zum Teil teure Sonderbeschulungen und Stützangebote vermieden werden, wenn ein alternatives Schulmodell für einen Schüler oder eine Schülerin eine ganz normale Bildungskarriere ermöglicht.
Das dritte und schmerzhafteste: Die Streichung der Privatschulbeiträge wird die International School nicht beeinträchtigen. Aber die Streichung würde genau jene Schulen in ihrer Existenz gefährden, die Alternativen anbieten auch im pädagogischen Sinn und vor allem die, die sozial abgestufte Elternbeiträge und Familienbeiträge erheben. Das sind im Kanton Basel-Landschaft insbesondere die drei Rudolf-Steiner-Schulen – wenn die Oberstufe einzeln gezählt wird vier –, die Christliche Schule und die Schule für offenes Lernen in Liestal. Wenn eine dieser Schulen den Betrieb einstellen muss weil die Eltern, die ihre Kinder dort hin schicken, den Betrag nicht mehr zahlen können, gibt es nicht nur einzelne Kinder mehr in den öffentlichen Schulen, sondern dann gibt es in gewissen Gemeinden mehr Klassen und es kommen auf die Wohnortgemeinden und den Kanton Mehrkosten zu.
Mit Herzblut aufgebaute Bildungsinstitutionen werden durch die Kürzung massiv gefährdet, bildungspolitisch würde so viel verloren, dass sich die Sparmassnahmen nie rechtfertigen lassen würden. Das sind die bildungspolitisschen Gründe.
Die finanzpolitischen Gründe sind folgende: Die Vorlage 2016/252, die angenommen werden müsste, damit die Einsparung überhaupt möglich ist, stellt in keiner Weise die Konsequenzen dar, die durch die Streichung der Beiträge für Privatschulen entstehen. Es gibt keine Abschätzung der Rückkehr von Schülerinnen und Schülern an die öffentliche Schule, die die Gemeinden und Kanton das 5- bis 7-fache des Beitrags der aktuell pro Schüler und Schülerin an Privatschulen geleistet wird, kosten. In dem 5- bis 7-fachen sind Fördermassnhamen noch nicht enthalten. Heute morgen haben alle eine Mail der Elternlobby erhalten die erklärt, was eine Primarschülerin, ein Primarschüler und ein Sekundarschüler, eine Sekundarschülerin kosten. Laut kantonalen Berechnungen sind es CHF 16'700 auf der Primarstufe und CHF 19'700 auf der Sekundarstufe. In der Antwort auf den Antrag heisst es, die Schülerinnen und Schüler könnten in Klassen integriert werden. Das ist eine Augenwischerei. Sobald nur eine Schule schliesst sind diese Schülerinnen und Schüler nicht mehr einfach ohne Mehrausgaben in die Klassen integrierbar, vor allem nicht an den Schulstandorten.
Aus Gründen der Bildungspolitik, der Schulvielfalt und der nicht deklarierten Mehrkosten, die vielleicht auch entstehen – ein Teil der Mehrkosten entsteht gewiss, vielleicht die gleichen Mehrkosten entstehen ungewiss – soll die Streichung der Streichung bewilligt werden, das Budget 2017 beibehalten werden ohne Reduktion der CHF 153'000 für die Sparmassnahmen für den vorgegebenen Bildungsabbau im Bereich der Privatschulen. Aus bildungs- und finanzpolitischen Gründen soll der Antrag angenommen werden.
Roman Brunner (SP) verweist wie Roman Klauser darauf, dass die Vorlage derzeit in der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission beraten werde. Die Regierung hat richtig erkannt und verweist darauf, dass es im nächsten Quartal eine Debatte geben wird. Die Debatte soll nicht vorgezogen und über Vor- und Nachteile sowie Sinn und Unsinn der Privatschulen referiert werden, das hat Marie-Theres Beeler zum Teil schon ausgeführt. Es gibt sicher genügend Gelegenheit dies zu tun, wenn die Vorlage spruchreif ist. Die Regierung begründet die Ablehnung des Antrags damit, dass der Budgetantrag der Debatte zuvor kommt. Genau so greift die Streichung des Beitrags der Debatte darüber vor. Die SP-Fraktion folgt dieser umgekehrten Argumentation und unterstützt daher den Budgetantrag. Der Landrat oder vielleicht das Volk müssen diesem Abbau überhaupt zuerst noch zustimmen. Falls die Vorlage wirklich im kommenden Jahr und in der jetzt vorliegenden Form kommt – davon ist er nicht überzeugt – kann der entsprechende Beitrag immer noch das Budget entlasten, das wird dem Ergebnis des Kantons in der Rechnung sicher nicht schaden.
Simon Oberbeck (CVP) informiert, die CVP/BDP-Fraktion äussere sich in einer Mehrheit gegen den Budgetantrag. Es ist einerseits unbestritten, dass Privatschulen eine wichtige Rolle spielen. Es muss unterschieden werden zwischen den grossen Privatschulen und den gemeinnützigen Privatschulen. Wie die Vorredner sagten wird darüber anhand einer Vorlage diskutiert, da muss sicher auch diese Unterscheidung vorgenommen werden. Wichtig scheint, dass gerade bei grossen Privatschulen, die mit unterstützt werden, eigentlich Betriebsbeiträge gesprochen werden, weil über die Hälfte der Beträge an die jeweiligen Schulen gespendet werden. Sie werden also von den Eltern nicht gebraucht, sondern den Schulen gegeben. Das sind entsprechend Betriebsbeiträge. Die Vorlage und die Diskussion darüber soll abgewartet werden, daher wird die Mehrheit den Antrag ablehnen.
Christof Hiltmann (FDP) sagt, auch die FDP-Fraktion werde den Antrag aus den ausgeführten Gründen ablehnen. Die Beratungen in der BKSK werden abgewartet, dort wird es sicher interessante Diskussionen zu dem Thema geben. Die FDP ist durchaus bereit, in eine gewisse Richtung zu denken, das Thema Privatschulen ist sicher interessant. Im Zusammenhang mit dem Budget wird auf die inhaltliche Debatte verzichtet und der Regierung gefolgt.
://: Der Landrat lehnt den Budgetantrag 2016-250/11 mit 42:40 bei einer Enthaltung ab.
Antrag 2016-250_12 von Stefan Zemp betreffend Kunstkredit Baselland
Konto/Kontogruppe: 36 Transferaufwand
Direktion/Dienststelle: BKSD, Amt für Kultur/kulturelles (2512)
CHF +90'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung
Stefan Zemp (SP) sagt, der Kunstkredit sei ein Förderkredit des Kantons Baselland. Mit dem Kunstkredit werden jährlich Werkankäufe getätigt, es werden Künstler unterstützt, die sich mit gesellschaftlichen Strömungen und weiteren Geschehnissen in der Umwelt auseinandersetzen. Dadurch findet eine Diskussion statt und eine Auseinandersetzung. Wenn eine Ausstellung besucht wird kann es sein, dass man sich dadurch beeinflussen und beeindrucken lässt. Es ist ein Förderformat. Mit der Sistierung der Ankäufe ist eine Lücke entstanden. Den Kunstkredit Baselland gibt es seit 1930. Keiner hier ist so alt wie der Kunstkredit, nämlich 86 Jahre. Er ist selten kostendeckend. Es ist die grösste Kunstsammlung des Kantons Baselland und 60% sind öffentlich zugänglich. Welches Museum hat die Chance, 60% ihres Fundus öffentlich zu zeigen? Das schafft nur die Kunstsammlung des Kantons Baselland.
Die Kunstsammlung des Kantons Baselland ist auch ein Gedächtnis des Kantons. Vielfach wurden durch alte Techniken und Drucktechniken Ortspartien, Häuserkonstruktionen und bäuerliche Kulturen dargestellt. Unter anderem sind auch in der Regierungsratsgalerie ehemalige Regierungsräte porträtiert worden. Jene, die frisch im Landrat sind, wissen das vielleicht nicht: Im 1. Obergeschoss des Regierungsgebäudes hängt eine sogenannte Ahnengalerie der Regierungsräte. Aus Kostengründen wurde dies weg gespart, nun hängen relativ armselige Farbfotos dort. Die Farbfotos sollen selbst in einen Kontext zu den gemalten Werken von Künstlern gestellt werden.
Der Kunstkredit hat immer wieder international bekannte Künstler hervorgebracht, z.B. Walter Eglin, der in Worms studiert hat und in Basel-Stadt das Universitätsgebäude entscheidend mitgestalten durfte. Es war ein sehr grosser Kunstauftrag, den der Kanton Basel-Stadt damals vergeben hat an einen Künstler aus dem Kanton Baselland. Wer hier hoch blickt trifft auch ländliche Kulturen, es ist etwas antiquiert aber ein Zeitzeuge einer Zeit, als noch Geld vorhanden war und dem eine gewisse Wichtigkeit gegeben wurde. Hugo Cleis, der ebenfalls ein baselbieter Künstler ist, hat im Tessin in der Villa Vela – eine Industrievilla, die unter dem Schutz der Schweizerischen Eidgenossenschaft steht – eine eigene Abteilung, in der ihm eine Ausstellung gewidmet wird um seinem Schaffen den nötigen Respekt und die notwendige Ehrerbietung entgegenzubringen. Fritz Pümpin aus dem Oberen Baselbiet ist nur einer. In jüngster Zeit haben beispielsweise Julia und Claudia Müller, die ebenfalls vom Kunstkredit angekauft wurden, eine internationale Professur in Deutschland in Berlin und Hannover erhalten. Baselbieter Künstler können eine Strahlkraft auch im Ausland entwickeln und das fällt letzten Endes auch auf den Landrat zurück.
Es kann mit der Wirtschaftsförderung verglichen werden: wenn nicht gefördert wird, kommt in zehn Jahren nichts zurück. Jedes Jahr wird der Landrat von der Fondation Beyeler eingeladen, sie pilgern in Strömen dort hin und sind stolz, dass das Museum zur Ausstellung einlädt. Das, was dort gezeigt wird, hat zum Teil Grundlagen, die vom Fonds finanziert und entsprechend gefördert worden sind. Weil wenn dieser vor dreissig Jahren nicht gefördert worden wäre, wäre er heute nicht in der Fondation Beyeler. Und dort hat er ein internationales Renommee und eine grosse Ausstrahlung. Nicht zuletzt darf das kreative Potenzial der Gesellschaft nicht vernachlässigt werden. Wenn der FCB fünf Jahre beim Nachwuchs sparen würde, wäre es in zehn Jahren vorbei mit Shaqiri usw.
Der Landrat soll dem Budgetantrag zustimmen, die Handwerkergilde Oberbaselbiet hat einen inoffiziellen Kunstbanausenpreis kreiert. Diejenigen, die jetzt nicht den grünen Knopf drücken und das Anliegen unterstützen, outen sich offiziell als Kunstbanausen. Das Original ist eine im Cerapersoverfahren hergestellte Bronce, aus Kostengründen wurde ein Gipsabzug hergestellt, weil auch die Künstler sparen müssen. Selbstverständlich ist es ein Unikat und kein Multipel, es gibt also nur wenige, die als Kunstbanausen dastehen werden. Oder?
Saskia Schenker (FDP) sagt, Stefan Zemp mache es ihr nicht einfach, die Ablehnung des Antrags seitens der FDP-Fraktion zu begründen – das mit den Kulturbanausen werde nach der Sitzung ausdiskutiert. Der Regierungsrat hat eine Gesamtbeurteilung vorgenommen. Die daraus folgenden Einschränkungen sind der Regierung bewusst und werden nicht für gut befunden. Es geht um eine Gesamtbewertung vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzsituation.
Wichtig ist festzuhalten, dass mit den CHF 100'000, die weiterhin für den Ankauf von Kunst zur Verfügung stehen, weitere Ankäufe für die Kunstsammlung Baselland getätigt werden können. Es werden weiterhin gewisse Projekte und Künstlerinnen und Künstler aus der Region gefördert. In der Gesamtbeurteilung wurde festgehalten, dass die Gelder dort eingespart werden, wo sie nicht direkt in die Region fliessen bzw. der Region zu Gute kommen. Dies kann mitgetragen werden.
Florence Brenzikofer (Grüne) wiederholt, dass die Kunstsammlung 86 Jahre alt sei. Wie die Kuratorin sagt, ist es das Bildgedächtnis des Kantons Baselland. Es ist das kulturelle Erbe, von dem 70% öffentlich aushängt und für viele zugänglich ist. Mit den Ankäufen werden junge Künstlerinnen und Künstler unterstützt, gefördert und unterstützt auf dem Sprung auf die nationale oder internationale Kunstbühne. Wird der Antrag nicht unterstützt entsteht mit den Kürzungen eine Lücke in den Einkäufen. Es ist nicht nachhaltig möglich, die Sammlung auf dem Stand, den sie 86 Jahre hatte, zu halten. Bereits vor einem Jahr hat sich die Grüne/EVP-Fraktion gegen die Kürzung von CHF 140'000 ausgesprochen und wird daher das Budgetpostulat, das den Betrag um CHF 90'000 erhöhen will, unterstützen.
Elisabeth Augstburger (EVP) hebt einen Aspekt besonders hervor: Kunst und Kultur haben eine Wertschöpfung, die nicht zu unterschätzen ist, sind also auch ein Wirtschaftsfaktor. Die Kulturschaffenden tragen mit ihrer Arbeit zu einer Veranstaltung – einem Konzert, einer Aufführung oder einer Ausstellung – bei. Der Kunstverein Binningen hat ausgerechnet, dass 1/3 seiner Ausgaben für solche Veranstaltungen direkt dem lokalen Gewerbe zu Gute kommt. Zu einem ähnlichen Ergebnis kommt eine Studie mit dem Titel «Kultur als Wirtschaftsfaktor» der Bank Julius Bär für den Kanton Zürich aus dem Jahr 2015:
«Pro Subventionsfranken an die Kulturinstitute und Kulturschaffenden entsteht bei Unternehmen ausserhalb der Kulturbranche im Kanton Zürich eine Wertschöpfung von CHF 0.50.»
Kunst und Kultur sind nicht nur, aber auch ein Wirtschaftsfaktor und tragen so zur Lebensqualität insgesamt im Kanton bei. Es ist darum wichtig, genau auch so einen Faktor mit zu berücksichtigen.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) betont, dass jährlich CHF 30 Mio. für Kultur im Kanton Basel-Landschaft und im Kanton Basel-Stadt aufgewendet werden.
Der Kunstkredit wurde nicht sistiert, er wird im nächsten Jahr auf CHF 100'000 aufgestockt. Weiterhin werden die jungen Künstlerinnen und Künstler gefördert, ebenso wie die älteren und alten. Im Kanton Basel-Landschaft gibt es eine ausgeprägt Kunst- und Kulturförderung. Projekte und Produktionen werden gefördert. Gerade am letzten Donnerstag erhielt die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission eine Übersicht, was genau gefördert und geleistet wird. Rund CHF 3,2 Mio. werden für die Projekt- und Produktionsförderung jährlich aufgewendet. Der Swisslos-Fonds hat durchschnittlich zusätzlich CHF 4,8 Mio. in die Kultur gesteckt und einzelne Projekte unterstützt. Weiter werden Betriebsbeiträge an die basellandschaftlichen Institutionen gesprochen, z.B. das Kunsthaus Baselland und das Roxy. Es gibt eine Kulturförderung, eine Fachkommission Kunst und eine Kommission, die Gesuche, die dort zusätzlich eingereicht werden, bearbeitet. Es sind weitere namhafte Beträge, die gesprochen werden. Es gibt eine Kulturpartnerschaft mit Basel-Stadt, einen Ausschuss Literatur, einen Ausschuss Tanz und Theater – dort werden CHF 600'000 gesprochen –, einen Ausschuss für Musik – CHF 260'000 pro Jahr werden alleine durch den Kanton Basel-Landschaft vergeben –, einen Ausschuss für Film und Medienkunst, dort sind CHF 300'000 budgetiert. Es soll damit aufgehört werden zu sagen, dass Kunst und Kultur nicht unterstützt werden, dem ist nicht so. Es gibt eine sehr breite Kultur- und Kunstförderung im Kanton Basel-Landschaft. Im letzten Jahr wurde aufgezeigt, wie die Beiträge neu gestaffelt werden sollen. Es ist weiterhin möglich im Kunstkredit Gemälde anzukaufen und die Sammlung so fortzuführen, wie gesagt mit CHF 50'000 mehr als im letzten Jahr. Das Budgetpostulat soll abgelehnt werden.
://: Der Landrat lehnt den Budgetantrag 2016-250_12 mit 51:34 Stimmen ab.
Antrag 2016-250_13 von Stefan Zemp betreffend Fördergefäss Gastspiele/Tourneen
Konto/Kontogruppe: 36 Transferaufwand
Direktion/Dienststelle: BKSD, Amt für Kultur/kulturelles (2512)
CHF +70'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung
Stefan Zemp (SP) sagt, Kultur sei ein hartes Business im Kanton Basel-Landschaft. Die Handwerkergilde des Oberbaselbiets hat einen Kulturbanausenpreis gestiftet, der offiziell Oskar Kämpfer überreicht wird.
Es wurde ein paar Mal gesagt: Wer nicht fördert, hat in Zukunft nichts. Die Förderung ist wichtig. Wie oft waren sie an Preisverleihungen und haben z.B. einem jungen Fussballer des FCB zugejubelt und waren stolz, wenn dieser den Sprung in die Nationalmannschaft geschafft hat – obwohl er aus dem Ausland kommt und keine Schweizer Wurzeln hat sind alle unglaublich stolz darauf. Das bedingt eine Förderung. Im Kanton wird auch die Wirtschaft gefördert mit der Idee, in zehn Jahren einen Benefit davon zu haben. Wenn der Kanton in Zukunft Kulturpreisträger haben möchte, z.B. in der klassischen oder Rockmusik oder im Ballett – das Theater Basel wurde zu einem der renommiertesten Häuser in Europa gewählt punkto Sparte Ballet. Für derartige Sachen sind Nachwuchsförderbeiträge nötig. Im Baselbiet gibt es ein Junges Theater, aus dem – wenn der Landrat Förderbeiträge spricht – womöglich ein Volksschauspieler wie z.B: Ruedi Walter hervorkommt. Auch Ruedi Walter hat einmal so angefangen und heute reden alle über ihn. Daher sollen die je CHF 35'000 für Musik und Kultur gesprochen werden. Wer in 10 Jahren jubeln möchte, muss heute unterstützen. Wenn heute nicht unterstützt wird, muss sich niemand wundern, wenn Kultur andernorts stattfindet.
Florence Brenzikofer (Grüne) unterstützt das Votum des Vorredners. Hinter der Sistierung der Förderung stehen Menschen mit Begabung. Diese Personen sollen gefördert werden, auch über die Kantonsgrenzen hinweg, dass sie Gastspiele und Tourneen machen können. Auch dies sind Leuchttürme des Kantons, der Betrag soll nicht sistiert werden, daher befürwortet die Grüne/EVP-Fraktion die CHF 70'000.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, der Vergleich mit dem Fussball hinke – dort wird nicht mit staatlichen Mittel gefördert. Der Einsatz von Stefan Zemp wird anerkannt; wenn alle für ihre Hobbies Geld beantragen würden, würde die Budgetsitzung drei Tage dauern. Der Budgetantrag soll abgelehnt werden.
://: Der Landrat lehnt den Budgetantrag 2016-250_13 mit 46:31 Stimmen bei vier Enthaltungen ab.
Antrag 2016-250_14 von Christoph Hänggi betreffend die Sicherung und Sanierung von Burgen und Ruinen
Konto/Kontogruppe: 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
Direktion/Dienststelle: BKSD, Amt für Kultur / Archäologie und Museum BL (2512)
CHF +250'000
Antrag des Regierungsrates: Ablehnung
Antrag der Finanzkommission: Ablehnung
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) sagt, dass im Bericht der Finanzkommission schon stehe, dass sich Antragsteller und die Regierung einig seien, dass es für die Sanierung von Burgen einen separaten Verpflichtungskredit brauche. Darum hat die Finanzkommission den Antrag mit 8:3 Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt.
Christoph Hänggi (SP) sagt, es handle sich bei seinem Antrag um die Frage nach dem Huhn un dem Ei. Es wurden schon oft Beträge ins Budget eingestellt, für die noch keine Vorlage existierte im Wissen, dass diese im kommenden Jahr erstellt wird. Der Antrag soll als Wunsch verstanden werden, dass die Vorlage im nächsten Jahr kommt. Daher soll der Antrag unterstützt werden.
Es wurde ein Konzept verabschiedet, nach dem sehr langfristig gearbeitet wird. Zuerst wurde die Ruine Homburg saniert, bis im nächsten Sommer wird die Ruine Pfeffingen in Stand gestellt. Als nächstes wäre die Sanierung der Farnsburg angesagt und folgend der Gutshof Munzach bei Liestal. Das alles wurde in der Landratsvorlage 2007/789 beschlossen. Dieser Entscheid ist lange her, in der Zwischenzeit wurde das Vorgehen mit der Bewilligung des Verpflichtungskredits für die Burg Pfeffingen 2010 bestätigt. Jetzt sollte es weiter gehen, es gibt aber noch keine Vorlage und geht daher nicht weiter.
Auch die Burgen und Ruinen wären ein Kulturgut im Kanton, die zur Identität beitragen und sehr beliebt sind als Ausflugsziel, als Freizeitbeschäftigung, als kultur- und geschichtsbewusstseinsfördernde Objekte auch für die Schülerinnen und Schüler. Es finden Schulausflüge und Sternwanderungen zur Burg Pfeffingen statt; es wäre erfreulich, wenn diese saniert der Öffentlichkeit wieder zugänglich ist. Aus finanzpolitischen Gründen scheint dies gestoppt worden zu sein, es ist keine Landratsvorlage geplant. Es wird scheinbar zugewartet bis 2020 in der Hoffnung, dass dann weitergemacht werden kann. Es muss jetzt geschaut werden, dass es weiter geht. Heute Vormittag wurde über Sicherheit gesprochen – dies könnte bei gewissen Mauern z.B. der Farnsburg berücksichtigt werden. Gesagt wird, es sei keine unmittelbare Gefahr, aber wer will das bewerten? Auch der Sicherheitsaspekt spielt in die Vorlage, dass die Sanierung wie vom Landrat beschlossen vorangetrieben wird. Im Wunsch, dass eine Vorlage kommt, soll der Betrag ins Budget eingestellt werden. So kann im Verlauf diesen Jahres weiter gemacht werden mit der Sanierung und dem Konzept.
Linard Candreia (SP) bittet darum, hier nicht zu sparen. Aus Burgen können extrem schnell Steinhaufen werden. Laut Professor Meyer hat die Nordwestschweiz eine hohe Dichte an Burgen. Dies bildet Potenzial in touristischer und kultureller Hinsicht. Die Erhaltung des Kulturguts gibt es nicht gratis. Es ist etwas nachhaltiges, den schönen Burgen in der Nordwestschweiz muss Sorge getragen werden. Das Budgetpostulat ist ein vernünftiger Vorschlag, der befürwortet werden darf. Es muss nicht einmal über einen grossen Schatten gesprungen werden, sondern nur über einen kleinen.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, es handle sich bei den CHF 250'000 um einen Bandkredit, der als Reserve ins Budget eingestellt werde. Es geht nicht irgendwann weiter, sondern dann, wenn es weitergehen muss. Dann reichen die CHF 250'000 nirgendwo hin, dafür kann nicht einmal ein Gerüst aufgestellt werden. Wenn es Handlungsbedarf gibt kommt ein Verpflichtungskredit in den Landrat. Dann kann darüber befunden werden, was zu welchen Kosten saniert werden soll. Jetzt einfach CHF 250'000 ins Budget einzustellen macht keinen Sinn. Wenn die Sanierung erfolgt, muss ein grösserer Beitrag gesprochen werden. Die Anträge auf Kredit werden rechtzeitig dem Landrat vorgelegt.
Christoph Hänggi (SP) erwidert, rechtzeitig wäre ihm zu spät. Das Gerüst für CHF 250'000 wäre ein goldenes. Mit diesem Betrag wird ermöglicht, dass in diesem Jahr bereits ein Projekt starten kann. Wenn der Betrag nicht eingestellt wird, kann es erst im nächsten Jahr starten.
://: Der Landrat lehnt den Budgetantrag 2016-250_14 mit 51:30 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab.
Anhänge zum Budget
Keine Wortmeldungen.
Anträge des Regierungsrates zum Budget 2017
Regierungsantrag 1: Reorganisation Polizei
Konto/Kontogruppe: 30 Personalaufwand, 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
Direktion/Dienststelle: SID, Polizei BL (2420)
CHF +330'000
Konto/Kontogruppe: 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
Direktion/Dienststelle: BUD, Hochbauamt (2304)
CHF +100'000
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
Martin Karrer (SVP) sagt, es sehe alles recht gut aus mit den CHF 430'000. Wer den Betrag aber im Detail anschaut stellt fest, dass nicht gespart wird. Im Gegenteil, es kostet mehr. Die Mehrkosten entstehen, indem der Ausbau des Führungskorps gefördert wird mit wiederkehrenden Lohnkosten von ca. CHF 40'000 netto auf Kosten des unteren Kaders. Aufgeführte Kosten für Teambildung für ein Polizeicorps, in dem jeder jeden kennt, sind befremdend. Kosten für Uniformen und Patten in dieser Höhe sind ebenfalls nicht nachvollziehbar. Zusätzliche Kommunikationskosten u.a. für Funk – als Kommandant einer Berufsfeuerwehr kann er das beurteilen – sind enorm hoch. Es wird allem Anschein nach ein Rolls Royce gekauft. Die SVP-Fraktion lehnt diesen Budgetbetrag mehrheitlich ab.
Saskia Schenker (FDP) sagt, die FDP-Fraktion werde dem Antrag zustimmen, wobei kritisch diskutiert worden sei. Grundsätzlich hat sich die Fraktion mit der Budgeterhöhung schwer getan, da dies im Budget Platz haben müsste. Die Fraktion liess sich überzeugen, dass die Reorganisation nicht rechtzeitig vorbereitet werden konnte und im Bereich «übriger Sach- und Betriebsaufwand» mit gewissen Mehrkosten einhergeht. Wie in der Finanzkommission hat die Fraktion beschlossen, nicht ein Zeichen zu setzen, das gegen die Reorganisation an sich gedeutet werden könnte.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, auch die Grüne/EVP-Fraktion unterstütze den Budgetantrag der Regierung. Damit wird konsequent die Strategie, möglichst viele Leute vorne an der Front bei den Leuten zu haben, verfolgt. Das kostet, der Zugewinn an Sicherheit und Präsenz ist aber weit überdurchschnittlich. Es ist daher eine sinnvolle Investition in die Zukunft, die zudem klar nachhaltig ist.
Dominik Straumann (SVP) meint, folgt den Worten von Klaus Kirchmayr im Grossen. Die Zusammensetzung der Positionen im Detail ist teilweise aber fraglich. Martin Karrer hat diese teilweise genannt. Wenn bei einer Zusammenlegung bzw. einer Reorganisation für «Zusatzbeschaffung für Mobiliar: Pulte, Garderobenkasten CHF 50'000» eingestellt werden. Wenn Umzugskosten in der gleichen Höhe ins Budget eingestellt werden und ein Change-Management von CHF 90'000 finanziert wird ist es fraglich, ob das wirklich das Ziel ist davon, was eigentlich angestossen wurde. Wenn das Ziel ist, die Leute zu zentralisieren, dass sie mehr Möglichkeiten und Zeit haben um auf der Strasse zu sein; wenn Unterhaltskosten an Objekten und Wegen gespart werden sollen ist es fraglich, wenn CHF 90'000 investiert werden müssen, um sich zusammenzufinden. Dann ist es ein destruktiver Weg gegenüber der Basis. Es gibt Änderungen in der Personalstruktur, was ganz in der Kompetenz der Regierung ist, wie viele Haupt- und Abteilungsleiter sie produziert. Aber wenn man etwas ändert und die Folgekosten höher werden, ist es kein Nutzen auf der Strasse. Es hat dann einfach andere Beförderungen und Lohnklasseneinreihungen gegeben. Wenn für den Rückbau der Polizeiposten über CHF 100'000 eingesetzt werden müssen ist fraglich, was dort verlegt wurde an Polychrom und weiteren EDV-Kabeln. Ein Rückbau ist gerechtfertigt wenn die Liegenschaft wieder genutzt wird. Die Positionen sind gesamthaft hoch für den daraus resultierenden Nutzen.
Simon Oberbeck (CVP) informiert, die CVP/BDP-Fraktion unterstütze den Regierungsantrag. Es ist unschön, dass er zu spät kam und daher heute als einzelner Antrag behandelt werden muss. Wenn die Reorganisation gewollt wird, muss auch Geld investiert werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt, die Äusserungen von Dominik Straumann klingen prüfenswert. Unbefriedigend ist, dass dies erst heute vorgebracht wird und dem nicht in der Kommision auf den Grund gegangen werden konnte. Es ist schwierig, dies jetzt auf dieser Basis zu machen. Die Argumente konnten nicht genügend beleuchtet werden, daher bliebt die Grüne/EVP-Fraktion bei der Unterstützung des Regierungsantrags.
Dominik Straumann (SVP) erwidert, dass eine Mail mit den Einzelpositionen in der Sitzung der Finanzkommission verteilt worden sei. Das muss mindestens Bestandteil sein der Summe, über die heute abgestimmt wird. Das Geld wird nicht in eine Position gesprochen, sondern in sieben Positionen.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) sagt, dass das Ziel mit der Polizei sei, für Sicherheit zu sorgen. Mit den verfügbaren Ressourcen soll maximal viel Sicherheit produziert werden für den Kanton und die Bevölkerung für alle Bezirke des Kantons. Wo wird diese Sicherheit produziert? Auf der Strasse, wenn sie präsent sind und Druck machen.
Der Kern und Inhalt der Reorganisation ist mehr Mobilität, und nicht mehr Zentralisierung. Künftig wird es eine mobile Polizei geben. Künftig werden alle Patrouillen vom gleichen Organ aus gesteuert. Mit dem gleichen Personalbestand können +18% mehr Patrouillen gefahren werden. Es ist die Aufgabe, in knappen Zeiten mit den vorhandenen Mitteln das Beste zu machen – dieser Weg wird hier konsequent verfolgt. Dass der Weg erfolgreich ist, hat sich in den letzten Jahren gezeigt. Es gibt gute Ergebnisse, aber bis jetzt musste man immer Dritteln. Schon jetzt waren die Posten Nachmittage, Tage und Wochen geschlossen, weil alle auf Patrouille geschickt wurden. Dieses erfolgreiche Vorgehen wird verstetigt, damit die Polizei mehr präsent ist für die Sicherheit im Kanton.
Diskutiert und bereits im Landrat besprochen wurde die Schliessung der Polizeiposten. Dies ist nur ein Teil der Reorganisation, die genaue Planung wurde in der Finanzkommission und der Justiz- und SIcherheitskommission vorgestellt. Das Projekt ist zielführend, für die grossen Veränderungen ist es nicht viel Geld. Ein ganz kleiner Teil von CHF 40'000 ist wiederkehrend. Die wiederkehrende Ersparnis, die ab 2018 greift, beträgt CHF 80'00. Bei den wiederkehrenden Kosten gibt es eine doppelt so hohe Ersparnis wie gebraucht wird, um die Reorganiation umzusetzen. Bei den weiteren einmaligen Kosten von CHF 390'000 wird es einmalige Gewinne in mehrfacher Höhe von ca. CHF 4-5 Mio. geben. Das wird erst nach der Umsetzung zu Buche schlagen. Fakt ist, dass die Rechnung sowohl bei den laufenden als auch den einmaligen Kosten mehr als aufgeht. Die Gegenrechnung ist positiv.
Bei berechtigten Anliegen wurde das Projekt angepasst – z.B. Arlesheim mit dem Gefängnis direkt im Polizeiposten, wo Assisteten im Posten untergebracht werden konnten, damit die Sicherheit weiterhin jederzeit gewährleistet ist und auch die Erhaltung des Postens in Waldenburg. So wie das Projekt jetzt aufgegleist ist, ist es richtig.
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 1 mit 59:22 Stimmen bei drei Enthaltungen.
Regierungsantrag 2: Wegfall der Strategiemassnahme FKD-WOM-17 und Reduktion der Strategiemassnahme FKD-WOM-5a
Konto/Kontogruppe: 40000000 Einkommenssteuern natürliche Personen
Direktion/Dienststelle: FKD, Kantonale Steuern (2107)
CHF -20'000'000
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 2 mit 83:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Regierungsantrag 3: Nachfolge Leitung Finanzkontrolle
Konto/Kontogruppe: 31 Sach- und übriger Betriebsaufwand
Direktionen/Dienststelle: KB, Finanzkontrolle (2004)
CHF +50'000
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 3 stillschweigend.
Regierungsantrag 4: Gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen für das Kantonsspital BL für die Jahre 2017-2019 (Verpflichtungskredit GWL KSBL 2017-2019)
Konto/Kontogruppe: 36 Transferaufwand
Direktion/Dienststelle: VGD, Amt für Gesundheit, Spitäler und Therapieeinrichtungen (2214)
CHF +3'000'000
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
Saskia Schenker (FDP) sagt seitens FDP-Fraktion , dass dem Antrag zugestimmt werde, weil der Vorschlag von der Regierung komme und es noch keine andere Entscheidung gebe. Zu diesem und dem nächsten Regierungsantrag gibt es noch keine politische Diskussion, die anhand der zwei Landratsvorlagen zu den Verpflichtungskrediten 2017-19 geführt wird. Die Zustimmung an dieser Stelle bedeutet keine politische Entscheidung, dass auch in den Vorlagen die ganze Erhöhung gesprochen wird.
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 4 mit 85:0 Stimmen bei einer Enthaltung.
Regierungsantrag 5: Gemeinwirtschaftliche und besondere Leistungen für die Psychiatrie BL für die Jahre 2017-2019 (Verpflichtungskredit GWL PBL 2017-2019)
Konto/Kontogruppe: 36 Transferaufwand
Direktion/Dienststelle: VGD; Amt für Gesundheit, Spitäler und Therapieeinrichtungen (2214)
CHF +1'400'000
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 5 stillschweigend.
Regierungsantrag 6: Verpflichtungskredit für die Finanzierung der Weiterbildung von Assistenzärztinnen und -ärzten bis zum ersten Facharzttitel in den Privatspitälern des Kantons Basel-Landschaft für die Jahre 2017-2019
Konto/Kontogruppe: 36 Transferaufwand
Direktionen/Dienststelle: VGD, Amt für Gesundheit, Spitäler und Therapieeinrichtungen (2214)
CHF +90'000
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 6 stillschweigend.
Regierungsantrag 7: Befristete personelle Unterstützung für die Neuverhandlung der Kulturpartnerschaft zwischen den Kantonen Basel-Landschaft und Basel-Stadt
Konto/Kontogruppen: 30 Personalaufwand
Direktion/Dienststelle: BKSD; Amt für Kultur/kulturelles (2512)
CHF +90'500
Antrag der Finanzkommission: Zustimmung
Michael Herrmann (FDP) sagt, dass dem Antrag kritisch nachgegangen worden sei. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass dies im regulären Budget Platz haben müsste. Es wird beantragt, dem Budgetpostulat nicht zuzustimmen.
Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, die Bildungs-, Kultur- und Sportinformation sei an der letzten Sitzung genau informiert worden, weshalb es diese Aufstockung brauche. Diese Information haben die Kommissionsmitglieder so mitgenommen und hoffentlich der Fraktion mitgeteilt.
Martin Rüegg (SP) fragt Michael Herrmann, warum dann bei Regierungsantrag 3 zur Neubesetzung der Leitung Finanzkontrolle nicht gleich argumentiert worden sei?
Georges Thüring (SVP) richtet an Regierungsrätin Gschwind die Frage, ob sich im Vergleich zu den in der BKSK-Sitzung vermittelten Informationen etwas geändert habe?
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) erwidert, es habe sich nichts geändert. In der letzten Sitzung der BKSK wurde aufgezeigt, dass der Auftrag Kulturförderung mit den bestehenden Stellenprozent professionell ausgeführt werden kann. Wenn jetzt aber mit dem Kanton Basel-Stadt neu verhandelt wird, braucht es zusätzliche Ressourcen. Daran hat sich nichts geändert.
Oskar Kämpfer (SVP) sagt an Martin Rüegg gerichtet, es sei ihm nicht peinlich, einem lang gedienten Landratsmitglied zu erklären, warum die Besetzung der Leitung Finanzkontrolle eine ganz andere Schiene sei und die externe Begleitung ein höheres Gewicht habe im Vergleich zu der Verhandlung der Kulturträgerschaft. Dort braucht es eine gewisse Erfahrung und Leute, die schon im Business sind – jene, die der Kanton schon hat. Zwei komplett andere Schienen, die Frage ist damit hoffentlich etwas beantwortet.
://: Der Landrat genehmigt den Regierungsantrag 7 mit 41:37 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
– Rückkommen
Marc Scherrer (CVP) sagt, er habe einen Rückkommenskommentar oder einen Rückkommensantrag, je nachdem, wie sich die SP bzw. Thomas Bühler verhalte. Es betrifft den Antrag 2016-250_07, Investitionsprogramm 2017, Finanzplan 2018-2020. Der Landrat hat darüber abgestimmt, dass im Investitionsplan 2017 CHF 500'000 eingespart werden. Der Antrag umfasst aber auch folgende Aussage: «Das Investitionsprogramm 2017-2026 ist so anzupassen, dass der Anteil der Investitionen im Bereich Strasse maximal 33% beträgt». Im Aufgaben- und Finanzplan auf S. 45 sind CHF 824 Mio. eingestellt, die rund 37% ausmachen. 33% wären CHF 90 Mio. weniger, es geht also um rund 10 Mio. pro Jahr, die eingespart werden sollen. Es ist klar, dass in der Budgetdebatte nicht über das Investitionsprogramm 2017-2026 abgestimmt werden kann. Über Mittag wurde aber klar, dass diesbezüglich keine Einigkeit herrscht. Sollte der Konsens herrschen, dass in den nächsten zehn Jahren, resp. im Investitionsprogramm 2017-2026 die CHF 90 Mio. eingespart werden sollen, würde die CVP/BDP-Fraktion vermutlich anders verhalten. Bevor ein Rückweisungsantrag erfolgt soll geklärt werden, ob sich Thomas Bühler auf die CHF 500'000 im 2017 beschränkt, oder ob wirklich niedergeschrieben werde, dass es sich um CHF 90 Mio. handle. Es ist ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied.
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) fragt nach, ob Marc Scherrer einen Rückkommensantrag stelle? Ohne Rückkommensantrag und wenn das Parlament nicht Rückkommen beschliesst, kann nicht diskutiert werden.
Rolf Richterich (FDP) kann die Konfusion nicht ganz nachvollziehen. Es ist ein Budgetantrag, es geht um das Budget 2017 und den Betrag von CHF 500'000. Was sonst in dem Antrag steht ist Makulatur und nach heute gegessen, sonst muss Kollege Bühler nochmal einen Vorstoss machen. Die CHF 500'000 für 2017 sind gekürzt, darüber muss nicht länger diskutiert werden.
Thomas Bühler (SP) bedankt sich für die Worterteilung.
Besprochen und diskutiert wurde, was heute rechtsverbindlich beschlossen werden kann unter dem Punkt 1.2 des Landratsbeschlusses im Rahmen der Nettoinvestitionen in der Investitionsrechnung. Dort resultiert eine Reduktion um CHF 500'000 von CHF 36,4 Mio. auf neu CHF 35,9 Mio. Das andere ist die Stossrichtung, die Idee der SP an die Regierung, die Ivestitionsplanung der kommenden Jahre noch einmal anzuschauen. Das kann hier, das ist klar, nicht beschlossen werden, unter Punkt 4 ist es lediglich eine Kenntnisnahme. Das kann so nicht festgenagelt werden, Rolf Richterich sieht es richtig, die CHF 500'000 sind verbindlich. Es braucht daher kein Rückkommen.
Marc Scherrer (CVP) sagt, wenn dies in diesem Sinn von der SP als Wunsch geäussert werde und der Antrag im Rahmen der Budgetdebatte nicht als Postulat überwiesen wurde, ist das in Ordnung. Wenn es so protokolliert wird, wird der Rückkommensantrag zurückgezogen.
– Detailberatung Dekret zum Steuerfuss 2017
Keine Wortmeldungen.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Dekret zum Steuerfuss 2017 mit 79:0 Stimmen bei 8 Enthaltungen zu.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) verweist auf die gemäss den vorangegangenen Beschlüssen aktualisierten Zahlen, die auf dem Projektor zu sehen sind.
Keine Wortbegehren.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss über den Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020 mit 66:19 Stimmen bei zwei Enthaltungen zu.
Landratsbeschluss
Aufgaben- und Finanzplan 2017-2020
vom 15. Dezember 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Das Budget 2017 als erstes Jahr des Aufgaben- und Finanzplans 2017-2020 wird wie folgt festgesetzt:
1.1 Aufwandüberschuss in der Erfolgsrechnung von CHF 18,9 Mio., bestehend aus einem Aufwand von CHF 2'661,9 Mio. und einem Ertrag von CHF 2'643,0 Mio.
1.2 Nettoinvestitionen in der Investitionsrechnung von 260,1 Mio., bestehend aus Investitionsausgaben von CHF 288,1 Mio. und Investitionseinnahmen von CHF 28,0 Mio.
1.3 Aus der Gesamtrechnung resultierender Finanzierungssaldo 2017 von CHF -225,7 Mio.
2. Der Finanzplan 2018-2020 als die drei folgenden Jahre des Aufgaben- und Finanzplans 2017-2020 wird genehmigt.
3. Mit dem Dekret zum Steuerfuss 2017 wird der Steuerfuss für die Einkommenssteuer natürlicher Personen für das Jahr 2017 auf 100 % festgelegt.
4. Die Investitionsplanung ab 2021 bis 2026 wird zur Kenntnis genommen.
5. Die Jahresprogramm-Massnahmen 2017 des Regierungsrates werden zur Kenntnis genommen.
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Anpassungen bei den Leistungsaufträgen der Direktionen vorgenommen wurden.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei