Protokoll der Landratssitzung vom 14./15. Dezember 2016
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2016-316 vom 25. Oktober 2016
Vorlage: Einmietung 1. Rechenzentrum der kantonalen Verwaltung, Baukredit und Einmietungsvorlage - Bericht der Finanzkommission vom 1. Dezember 2016 - Beschluss des Landrates vom 15. Dezember 2016: < beschlossen; FFR > |
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) führt aus, dass das jetzige Rechenzentrum veraltet und in einem erbärmlichen Zustand sei. Daher musste ein neuer Standort gesucht werden. Es wurden Standorte geprüft, auch zum Kauf. Es zeigte sich, dass es von der Infrastuktur günstiger ist, sich in ein grösseres Gebilde einzumieten, das alle baulichen Anforderungen und Vorkehrungen an Sicherheit, Erdbebensicherheit etc. erfüllt. Daher kam man auf die Einmietung für fünf Jahre bei der Quickline Business AG in Münchenstein. Die Kommission hat hinterfragt, warum der Vertrag nur für fünf Jahre und nicht länger abgeschlossen wurde. Die Strategie ist jene, dass in fünf Jahren bei der aktuellen Entwicklung der IT nicht klar ist, ob diese in fünf Jahren noch den gleichen Platz benötigt oder sogar viel weniger. Daher wurde der Mietvertrag für fünf Jahre abgeschlossen mit Option auf Verlängerung. Es war unklar, was mit dem bestehenden Raum passiert. Dieser ist im Keller eines Gebäudes der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung eingemietet, entsprechend kann kein grosser Gewinn erzielt werden. Die Kommission war unzufrieden, dass nicht klar ist, was mit diesen Räumen passiert, sondern einfach die neuen Räume bezogen wurden. Der Antrag wurde mit 11:0 bei zwei Enthaltungen angenommen.
– Eintretensdebatte
Dieter Epple (SVP) sagt, die SVP-Fraktion unterstütze den Antrag in allen Punkten. Eine neue Einmietung mit dem nötigen Ausbau macht Sinn und ist gesamthaft verständlich. Nicht befriedigend ist, dass die Vorlage nicht mitteilt, was mit der frei werdenden Räumlichkeiten passiert. Das darf erwartet werden. Hoffentlich verliert der Kanton da kein Geld. Der Regierungsrat wird gebeten auf diese, und vermutlich auch noch teuren Mietvertrag ein spezielles Auge zu werfen und neu zu verhandeln bzw. zu kündigen.
Urs Kaufmann (SP) geht weiter als die Vorredner: Es ist nicht nur ein dringender Handlungsbedarf, es gibt erhebliche Betriebsrisiken mit dem aktuellen Rechnungszentrum. Gewisse Ersatzteile sind kaum noch erhältlich; würde das Kältemittel entweichen könnte es nicht mehr gleich mit R22 aufgefüllt werden. Es muss dringend gehandelt werden, die Vorlage ist daher überfällig. Es ist positiv, dass damals die eigene Sanierung und ein eigenes Rechenzentrum überprüft wurde. Die vorliegende Mietlösung ist flexibel, grösserer und geringerer Flächenbedarf können flexibel dazu gemietet oder gekündigt werden. Es ist sehr gut, dass bei den gleichbleibenden Kosten der Mietvertrag nur auf fünf Jahre abgeschlossen werden konnte, dieser war zunächst für zehn Jahre vorgesehen. Die neue Lösung ist auch deutlich energieeffizienter als das bisherige Rechenzentrum. Unter Angesicht der hohen Dringlichkeit wird die Vorlage der SP-Fraktion unterstützt.
Klaus Kirchmayr (Grüne) sagt: Dringlich, flexibel, nachhaltig, besser in der Umwelteffizienz – die Grüne/EVP-Fraktion stimme zu.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Keine Wortbegehren.
– Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Einmietung 1. Rechenzentrum der kantonalen Verwaltung mit 69:0 Stimmen zu.
Landratsbeschluss
zur Einmietung 1. Rechenzentrum der kantonalen Verwaltung
vom 15. Dezember 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der neuen Einmietung des 1. Rechenzentrums der kantonalen Verwaltung bei der Quickline Business AG an der Weidenstrasse 41 in 4142 Münchenstein wird zugestimmt.
2. Es wird ein Verpflichtungskredit (Baukredit) für einmalig anfallende Ausgaben in der Höhe von CHF 1.334 Mio. inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0 % bewilligt.
3. Die Ausgaben für den Ausbau der Informatikinfrastruktur in der Höhe von CHF 800´000 inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0 % zu Lasten der Erfolgsrechnung werden bewilligt.
4. Die jährlich anfallenden Mietausgaben von durchschnittlich CHF 513´500 inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0 % zu Lasten der Erfolgsrechnung werden bewilligt
5. Die Ziffern 2, 3 und 4 dieses Beschlusses unterliegen gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
Für das Protokoll:
Léonie Schwizer, Landeskanzlei