Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Laut Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lehnt der Regierungsrat die Überweisung des Postulats 2010/361 ab.

Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) vermerkt einleitend, dass alle bedarfsabhängigen Sozialleistungen der Sozialhilfe vorgelagert seien. Damit soll verhindert werden, dass armutsgefährdete Personengruppen, die in bescheidenen, wirtschaftlichen Verhältnissen leben, bedürftig werden und Leistungen der Sozialhilfe beanspruchen müssen. Im Baselbiet gibt es relativ wenig Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind: 2009 waren es 2,2% der Bevölkerung, in Solothurn 2,5%, in Bern 3,9% und in Basel-Stadt 6,1%. Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen im Kanton Baselland erfüllen also ihren Zweck relativ gut.


Die Anpassung der Prämienverbilligung wird vom Regierungsrat jedes Jahr eingehend geprüft, sobald der Bund die Krankenkassenprämien für das jeweils nächste Jahr genehmigt hat. Das Postulat verlangt also etwas, was seit der Einführung von Prämienverbilligung, d.h. 1996, schon jedes Jahr gemacht wird. Im letzten Herbst kam der Regierungsrat zum Schluss, dass wegen der Finanzlage des Kantons die Richtprämie nicht anzuheben ist. Weil sich der Kanton nicht mehr leisten kann, wird 2011 gleich viel Prämienverbilligung bezahlt wie 2010. EmpfängerInnen von Sozialhilfe-, AHV- und IV-Ergänzungsleistungen werden von den zusätzlichen Kosten der Prämienerhöhung vollständig entlastet: EmpfängerInnen von Sozialhilfe bezahlen die kommunalen Sozialhilfebehörden die Differenz zwischen der Krankenkassenprämie und der Prämienverbilligung. BezügerInnen von Ergänzungsleistungen wird die kantonale Durchschnittsprämie vergütet, wie dies der Bund den Kantonen vorschreibt - deshalb sind auch CHF 5,1 Millionen mehr Beiträge zur Prämienverbilligung im Budget eingestellt worden.


Auch wenn der Regierungsrat dafür zuständig ist, so ist der Landrat insofern in den Prozess involviert, als der Finanzdirektor gemäss § 5 der Verordnung über die Prämienverbilligung die Finanzkommission über das Geschäft jährlich orientiert. Die Information über die Prämienverbilligung 2011 hat am 3. November 2010 stattgefunden. Es wurde aufgezeigt, dass bei vollem Ausgleich der Prämienerhöhung durch Erhöhung der kantonalen Richtprämie ein Mehraufwand von mehr als CHF 19 Millionen entstehen würde - bei halbem Ausgleich wären es immer noch CHF 9,6 Millionen. Der Regierungsrat war der Meinung, die Finanzlage des Kantons lasse so etwas sicher nicht zu.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2010/361 mit 35:31 Stimmen bei 6 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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