Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erwähnt einleitend, dass der Regierungsrat die Überweisung der Motion ablehne.

Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) meint, für ein Verbot, wie es die Motion fordere, wäre ein Eingriff in die Handels- und Gewerbefreiheit - auf welche sich Anbieter von sexuellen Dienstleistungen ebenfalls berufen können - nötig, wobei dafür ein schwerwiegendes öffentliches Interesse geltend gemacht werden können müsste. Das ist in diesem Fall nicht gegeben, weil keine Verstösse gegen die Rechtsordnung vorliegen, insbesondere auch keine Verstösse gegen das Strafrecht.


Ein solches Plakatverbot wäre auch unverhältnismässig und kaum vollziehbar. Es ist in der Praxis schwierig, zwischen erlaubter und verbotener Werbung zu unterscheiden. Es würden sich zahlreiche, inhaltliche Abgrenzungsfragen stellen, die äusserst heikel sind. Das Verbot ginge auch zu weit und würde einseitig nur die Plakatwerbung treffen. Es würde aber in keiner Weise die Sexinserate in den Printmedien und die Erotik und Pornografie im Internet treffen. Gerade letztere sind unter dem Aspekt des Jugendschutzes und des Menschenhandels wohl die grössere Gefährdung.


Heute wird die Selbstregulierung in der Werbebranche durch die Lauterkeitskommission sichergestellt. Sie ist ein Organ der Stiftung Schweizer Werbung für die Lauterkeit in der kommerziellen Kommunikation. Die Lauterkeitskommission beurteilt Beschwerden gegen unlautere Werbung und fordert nötigenfalls die betroffene Firma auf, die Werbung einzustellen. Die Entscheide werden publiziert und in der Praxis durchwegs befolgt. Nach den Richtlinien der Lauterkeitskommission ist die Werbung dann unlauter, wenn sie ein Geschlecht diskriminiert, indem sie die Würde von Frau oder Mann verletzt. Auch in der OECD und der EU sollen Selbstregulierung und Selbstkontrolle durch die Wirtschaft gefördert und verstärkt werden. Diese Selbstkontrolle funktioniert gut, auch nach Auffassung des Bundesrates. Zudem ist die Hemmschwelle kleiner, an die Lauterkeitskommission zu gelangen, als einen Richter anzurufen.


Im Baselbiet sind in den letzten Jahren keine Probleme aufgetreten, so dass aus Sicht des Kantons kein Zwang zum Handeln besteht. Wenn in gewissen Gemeinden Probleme auftreten sollten, dann könnte dies im kommunalen Reklamereglement geregelt werden, so wie dies die Gemeinde Reinach getan hat.


Aus diesen Gründen beantragt der Regierungsrat, diese Motion nicht zu überweisen.


Sara Fritz (EVP) erwähnt die Gründe, warum sie sich gezwungen fühlte, einen Vorstoss für ein Verbot von Werbung für Bordelle und deren Dienstleistungen einzureichen:


n Basel-Stadt ist vom Grossen Rat ein ähnlicher Vorstoss überwiesen bzw. vom Regierungsrat ein Verbot von solch sittenwidrigen Plakaten ausgesprochen worden. Ein solches Verbot ist im Interesse der Öffentlichkeit, weshalb diese Motion überwiesen werden sollte.


Hanni Huggel (SP) erinnert daran, dass Werbung die Menschen bekanntlich auf verschiedensten Ebenen beeinflussen wolle, was gerade bei Kindern und Jugendlichen ein sehr grosses Problem sei. Die Mehrheit der Bevölkerung kann durch Werbung beeinflusst werden. Ihre Fraktion will die Motion überweisen, weil Werbung für sexuelle Dienstleistungen unwürdig ist. Dafür werden viele Frauen z.B. aus dem asiatischen Raum angeheuert und mit Versprechungen hierhin gelockt, wo sie dann in die Abhängigkeit von Zuhältern geraten. So etwas kann nicht gutgeheissen werden, weshalb auch die Werbung dafür verboten werden muss. Eigentlich müssten Zuhälter wie Drogendealer behandelt werden, weil beide ein unanständiges Geschäft mit Menschen machen. Der Vorstoss könnte allenfalls auch als Postulat überwiesen werden, um abzuklären, wie auf der Basis von gesetzlichen Grundlagen Werbung eingeschränkt werden könnte, wenn sie Kinder und Jugendliche negativ beeinflusst.


Myrta Stohler (SVP) meint, solche Werbung werde trotz Verbot auf öffentlichem Grund weiterhin möglich sein, aber dann halt auf privatem Grund. Frauenhandel und Prostitution können mit einem solchen Verbot allein in Baselland nicht unterbunden werden. Auch wird es weiterhin Prostitution geben, weshalb die SVP den Vorstoss ablehnt.


Rahel Bänziger (Grüne) hält entgegen, dass das älteste Gewerbe der Welt keine zusätzliche Werbung auf Plakatwänden nötig habe. Einschlägige Angebote lassen sich in Zeitungen und im Internet finden. Deshalb unterstützt ihre Fraktion die Motion grossmehrheitlich im Sinne der Begründungen von CVP und SP.


Siro Imber (FDP) hält - unter Anspielung auf das Argument der Freiheit, Bilder mit sexuellem Inhalt nicht sehen zu müssen - eine Einschränkung der Meinungsfreiheit aufgrund politischer Mehrheiten für problematisch: Werbung sei ein Ausdruck von Meinungsfreiheit. Wenn zudem von solchen Bildern negative Auswirkungen auf Kinder zu befürchten sind, müssten diesen die Augen verbunden werden, denn im öffentlichen Raum (z.B. im Internet oder in einem öffentlichen Bad) werden sie vielleicht mit noch viel schlimmeren Sachen konfrontiert. Im Weiteren sind Frauen nicht zwingend Sexobjekte, denn sie haben vielleicht selber bestimmt, solche Arbeit zu machen, und halten das für richtig. Es ist nur eine Behauptung, dass alle Frauen, die in diesem Bereich tätig sind, ausgebeutet werden. Ist man gegen die Ausbeutung, muss nicht die Werbung bekämpft werden, sondern müssen die einschlägigen Bestimmungen des Strafrechts angewandt werden. Die FDP lehnt Motion und Postulat ab.


Christine Gorrengourt (CVP) fragt sich, ob wirklich nicht genügend öffentliches Interesse an der Regelung dieser Frage bestehe. Soll man noch ein paar Jahre warten, bis die Männer gleichermassen von sexistischer Werbung betroffen sein werden? Erst dann aber wird die ganze Öffentlichkeit von dieser Frage betroffen sein und nicht nur die Frauen.


Mirjam Würth (SP) fordert ihre Kolleginnen und Kollegen im Landrat auf, die Sexualisierung der Gesellschaft als Problem wahrzunehmen. In den Schulen besteht heute das Problem, dass Mädchen und junge Frauen nicht mehr richtig wissen, wie sie sich gegenüber gleichaltrigen oder älteren Mitschülern darstellen sollen und wie sie auf diese wirken. Der Votantin ist es wichtig, dass sich die Gesellschaft bewusst wird über ihr Bild von sich selbst: Verwiesen sei auf Fernsehsendungen, die vor allem Äusserlichkeiten sehr stark betonen. Gerade vom Landrat müssten doch auch noch andere Werte hervorgehoben werden. Deshalb unterstützt die Votantin den Vorstoss als Motion.


Sara Fritz (EVP) ergänzt ihre erste Aussage dahingehend, dass entsprechende Werbung natürlich nicht nur im öffentlichen Raum, sondern z.B. auch in den Zeitungen und im Internet problematisch sei, wo es auch sehr viel davon gebe. Aber mit ihrem Vorstoss will sie sich auf ein Werbeverbot auf Plakatwänden im öffentlichen Raum beschränken, weil dies eine greifbare Definition der betreffenden Art von Werbung ist und weil bei dieser im Unterschied zu allen anderen Formen von Werbung normalerweise keine Freiheit besteht, sie zu sehen oder nicht: Bei Fernsehen, Zeitung oder Internet besteht immer die Möglichkeit, frei zu entscheiden, solche Medien zu nutzen oder nicht.


://: Der Landrat lehnt die Überweisung der Motion 2010/301 mit 39:37 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei


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Ende der Morgensitzung: 11.58 Uhr.



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