Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011
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2010-325 vom 23. September 2010 Motion von Sara Fritz, CVP/EVP-Fraktion: Verbot sexistischer Werbung - Beschluss des Landrats vom 14. April 2011: < abgelehnt > |
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) begründet, weshalb der Regierungsrat die Ablehnung der Motion beantragt.
Die Motion verlangt ein Verbot von sexistischer Werbung. Wenn Werbung Züge harter Pornografie annimmt, ist sie bereits heute verboten. Werbung mit harter Pornografie ist nämlich unvereinbar mit der Menschenwürde und darum strafbar.
Der Begriff des Sexismus ist sehr unscharf und entsprechend offen. Ein generelles Verbot von sexistischer Werbung würde zahlreiche Abgrenzungs- und Vollzugsfragen aufwerfen: Was ist noch erlaubt und was nicht? Wie soll ein Verbot durchgesetzt werden, zum Beispiel gegenüber auswärtigen Medien und speziell gegenüber dem Internet? Der Vorstoss ist ja nicht auf Plakatwerbung beschränkt, sondern richtet sich gegen Werbung generell.
Der Regierungsrat bezweifelt auch, ob mit einem solchen Verbot der Jugendschutz verbessert werden könnte. Denn wer Pornografie - zum Beispiel im Internet - konsumieren will, braucht dazu keine Werbung.
Der Bundesrat hat ein solches Verbot ebenfalls abgelehnt. Es würde darum wenig Sinn machen, nun auf Kantonsebene ein Verbot einzuführen. Wie sollte es beispielsweise im Fernsehen oder in auswärts produzierten Zeitungen durchgesetzt werden? Wenn schon, dann müsste die angestrebte Regelung nicht nur im Baselbiet, sondern gesamtschweizerisch durchgesetzt werden können.
Die Selbstregulierung in der Werbebranche wird durch die Lauterkeitskommission sichergestellt. Diese Selbstkontrolle funktioniert gut, auch nach Auffassung des Bundesrates. Ein generelles Werbeverbot, wie von der Motionärin verlangt, ist deshalb nicht erforderlich.
Für Sara Fritz (EVP) ist sexistische Werbung keine Frage des Geschmacks, sondern sie zeugt von mangelndem Respekt gegenüber der Frau und dem Mann.
Es geht letztlich um die Würde des Menschen, um die Vermeidung von Diskriminierung und um den Schutz der persönlichen Freiheit, also um drei verfassungsmässige Werte. Wenn (meistens) Frauen in der Werbung als reine Sexobjekte herhalten müssen, verletzt dies auf krasse Weise die Menschenwürde.
Diskriminierung, also Erniedrigung, aufgrund des Geschlechts liegt vor, wenn in der Werbung - gemäss den Grundsätzen der Lauterkeitskommission - mittels Stereotypen die Gleichwertigkeit der Geschlechter in Frage gestellt wird, wenn Unterwerfung oder Ausbeutung dargestellt werden, wenn zwischen Person und Produkt kein natürlicher Zusammenhang besteht und wenn eine Person in rein dekorativer Funktion als Blickfang dargestellt wird.
Sexistische Werbung im öffentlichen Raum missachtet den Schutz der persönlichen Freiheit all jener Menschen, die solche Bilder nicht sehen wollen.
Immer wieder wird auf die Lauterkeitskommission verwiesen. Diese Kommission ist ein Selbstregulierungsorgan der Werbebranche; sie hat keinerlei Sanktionsmöglichkeiten. Und dennoch ist ihre Arbeit wichtig: Ihre Grundsätze sind dann sinnvoll, wenn sie auch wirklich angewandt werden. Die Kommission hat zwar verschiedentlich schon sexistische Werbung gerügt, aber leider kommt sie erst dann zum Einsatz, wenn die Werbung bereits öffentlich ausgehängt ist. Es wäre aber erstrebenswert, dass respektlose, sexistische Werbung gar nicht erst publiziert werden darf.
Eine Definition für «sexistische Werbung» zu finden, ist nicht ganz einfach. Denn es ist nicht immer eindeutig, ob eine Werbung sexistisch ist. Es gibt aber auch genügend eindeutige Fälle. Und zudem gibt es auch andere Gesetze im Kanton Baselland, die ungenaue Definitionen vorweisen: So verbieten sowohl das Notariatsgesetz in § 10 als auch die interkantonale Vereinbarung für Lotterien und Wetten in Artikel 19 «aufdringliche Werbung». Dieser Begriff ist nicht klarer als die Definition, was sexistische Werbung ist und was nicht. Eine anspruchsvolle, aber nicht unmögliche Auslegung eines Tatbestandes sollte niemanden davon abhalten, sich für ein Verbot sexistischer Werbung einzusetzen. Es wäre wünschbar, dass sich der Landrat einen Ruck gibt und ein Zeichen setzt.
Je nach Verlauf der Diskussion ist eine Umwandlung der Motion in ein Postulat denkbar.
Die Motion wird von einer Minderheit der CVP/EVP-Fraktion unterstützt. Das Anliegen an und für sich ist nicht bestritten, aber im besonderen besteht Skepsis über die Umsetzbarkeit der Forderung.
Myrta Stohler (SVP) meint, mit einem Verbot sexistischer Werbung allein im Kanton Basel-Landschaft erreiche man gar nichts. Im Fernsehen oder in einschlägigen Zeitschriften wird solche Werbung weiterhin jederzeit sichtbar bleiben. Eine klare Gesetzgebung, wie von Sara Fritz gefordert, nur in einem einzelnen Kanton würde das gewünschte Ziel nie erreichen.
Die SVP-Fraktion lehnt den Vorstoss ab - sowohl als Motion als auch als Postulat.
Daniele Ceccarelli (FDP) unterstützt die Argumentation von Regierungsrätin Sabine Pegoraro.
Der Vorstoss ist auch im bernischen Kantonsparlament eingereicht und abgelehnt worden.
Störend ist, dass der Vorstoss selber sexistisch ist. Man muss sich dagegen verwahren, dass Männer, die nicht jedes Plakat sexistisch finden, automatisch in eine Ecke gedrängt werden und sich vorwerfen lassen müssen, Frauen nur als Sexualobjekte zu betrachten.
Der Vorstoss belegt eine gewisse Doppelmoral - auch wenn das die CVP nicht gerne hören wird: Gerade von den Parteien mit starker Bindung zum Religiösen wären nicht solche Vorstösse wegen ein paar Plakätchen mit halb angekleideten Frauen zu erwarten, sondern endlich einmal eine deutlich vernehmliche Kritik an gewissen Vorgängen in der Kirche und anderen religiösen Institutionen. Diese müssten aufs Schärfste verurteilt werden, denn dort liegt wirklich vieles im Argen.
Die FDP-Fraktion lehnt den Vorstoss ab, in welcher Form auch immer.
Siro Imber (FDP) stört sich am Wortlaut des Vorstosses: «Auf Plakatwänden werden Frauen als Sexualobjekte abgebildet, und es wird vermittelt, dass die Frau Besitz oder Beute des Mannes sei.» Damit wird der Frau ihre Sexualität abgesprochen. [Gelächter]
Nur weil gewisse Leute die Darstellung einer Frau so empfinden, dass sie «Besitz oder Beute des Mannes» sei, heisst das noch lange nicht, dass diese Frau das gar nicht möchte bzw. dass sie keine eigene, selbstbestimmte Sexualität hat. Genau das wird aber mit der Motion suggeriert. Insofern ist der Vorstoss selber sexistisch, indem er Frauen und Männer in gewisse Schemata zu drücken versucht. Das sind aber völlig veraltete Rollenbilder, die in der heutigen Gesellschaft nicht mehr stimmen.
Rahel Bänziger (Grüne) ringt nach dem Gehörten nach Fassung und versucht, das Thema etwas weniger emotional anzugehen als ihre Vorredner. Die Fachstelle für Gleichstellung im Präsidialdepartement der Stadt Zürich hat sich die Mühe genommen, eine Definition von sexistischer Werbung - Sexismus ist etwas anderes als Sex! - zu erarbeiten: «Werbung ist dann sexistisch, wenn sie ein Geschlecht, meistens die Frau, in traditionell beschränkter Funktion, als sexuell verfügbares Wesen oder nur mit stereotypen Eigenschaften darstellt; wenn sie Körper oder Körperteile [...] als Blickfang einsetzt und so voyeuristische Instinkte bedient.» So betrachtet, ist der Vorstoss überhaupt nicht sexistisch.
Ausser in Werbung für Badebekleidung oder Unterwäsche müssten eigentlich gar keine halbnackte Models auf den Werbeflächen gezeigt werden. Man sollte eher auf themenzentrierte Werbung setzen.
Tatsächlich wäre eine Definition von «sexistischer Werbung» nötig, und zwar auch in den beiden Basel. Aber unscharfe Begrifflichkeiten sind ja in der Gesetzgebung gar nichts Aussergewöhnliches - da eröffnet sich ein neues Tätigkeitsfeld für viele Anwälte.
Die grüne Fraktion wird der Motion grossmehrheitlich zustimmen.
Mirjam Würth (SP) hat Verhaltenspsychologie studiert - allerdings von Tieren [Gelächter] - aber Menschen gehören ein Stück weit ja auch dazu. Es ist erwiesen, dass ein Geschlecht auf das andere Geschlecht visuell anders reagiert als umgekehrt. Genau das macht sich die Werbung zunutze. Es gibt ganz selten ein typisches Frauenprodukt, das mit dem Bild eines sich räkelnden halbnackten Mannes beworben wird. Dagegen zeigt die Werbung für viele Produkte, z.B. für Autos, Menschen oder Dinge, die mit diesem Produkt überhaupt nichts zu tun haben.
Analog zur Tabakwerbung - wo man den Schutz der Jugend vor Augen hat - sollte auch sexistische Werbung verboten und damit die Menschenwürde (und auch die Jugend) geschützt werden.
Die immer wieder angesprochene Lauterkeitskommission hat keine präventive Wirkung - sie bewertet Werbung immer erst nach deren Erscheinen - und auch keine punitive Kompetenz, sie kann also niemanden bestrafen, sondern höchstens mitteilen, dass eine bestimmte Werbung den guten Geschmack verletzt habe.
Rund die Hälfte der SP-Fraktion würde den Vorstoss als Motion überweisen; fast die ganze SP-Fraktion stünde hinter einem Postulat.
Elisabeth Augstburger (EVP) lebt in einem Liestaler Quartier, in dem auch viele Kinder wohnen, und hat sich, als seinerzeit mit Plakaten für eine Erotikmesse geworben wurde, gefragt: Was geben wir den Kindern und Jugendlichen für Vorbilder ab in Bezug auf den Wert der Frau?
Die Motion verdient die Unterstützung des Rates - im Interesse der Kinder und Jugendlichen.
Sara Fritz (EVP) gibt bekannt, sie wandle ihre Motion in ein Postulat um.
://: Das als Motion eingereichte Postulat 2010/325 wird mit 45:33 Stimmen bei vier Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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