Protokoll der Landratssitzung vom 7. Mai 2009
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2008-332 vom 10. Dezember 2008 Motion von Urs Hintermann, SP: Kommunales Ausländerstimmrecht - Beschluss des Landrats am 7. Mai 2009: < abgelehnt > |
Folgend Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) wurde bereits vor fünf Jahren in diesem Saal über das Stimmrecht für Ausländer diskutiert. Damals wurde der Vorstoss von Jürg Wiedemann eingereicht und dieser begründete anders als heute Urs Hintermann. An der ablehnenden Haltung des Regierungsrates änderte sich indes nichts. Der Regierungsrat vertritt die Meinung, dass Stimm- und Wahlrecht an die Staatsbürgerschaft gekoppelt bleiben sollten - und zwar untrennbar! Es handelt sich um eine bewährte Tradition, die beibehalten werden sollte.
Einige Kantone haben ein solches Stimm- und Wahlrecht für Ausländer bereits auf kommunaler oder gar kantonaler Ebene eingeführt. Der Regierungsrat möchte dem aber nicht gleich tun. Ein Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene wirkt nach Auffassung des Regierungsrates nicht integrationsstärkend. Wirksame Massnahmen zur Integration sind solche, wie sie mit dem Integrationsgesetz vorgesehen sind, also Sprach- und Integrationskurse. Zuerst kommt die Integration und, sobald diese mit der Einbürgerung abgeschlossen ist, das Stimm- und Wahlrecht. Eine Einführung des Stimm- und Wahlrechts nur auf kommunaler Ebene hätte einen weiteren Nachteil: es käme nämlich zu einer Ungleichbehandlung, wenn eine Gemeinde das Recht einführt und die andere nicht. Wenn schon, dann müsste das Recht gesamthaft eingeführt werden.
Urs Hintermann zielt mit seinem Vorstoss wohl insbesondere auf jenen Teil der ausländischen Bevölkerung ab, der sich aus wirtschaftlichen Gründen in der Schweiz aufhält und in einigen Jahren weiterziehen wird. Gerade dort macht es aber wirklich keinen Sinn, weil die Integration im Land und die Verbundenheit zu diesem nicht eintreten wird.
Nochmal: Der Regierungsrat ist der Auffassung, dass dieses Recht untrennbar mit der Staatsbürgerschaft verbunden sein sollte und bittet daher um Ablehnung des Vorstosses.
Urs Hintermann (SP) wurde von den Argumenten der Regierungsrätin nicht überzeugt. Das Argument, es sei bei uns Tradition und wir hätten es schon immer so gemacht, ist in der heutigen Zeit sehr schwach. Noch vor wenigen Jahren haben auch die meisten Leute an den freien Markt geglaubt und heute wissen wir, dass auch dieser nicht immer funktioniert. Man kann also mit der Zeit schlauer werden, was auch für dieses Thema gilt.
Die Ausgangslage für den Vorstoss ist eigentlich typisch. Es wurde in dieser Sitzung nämlich bereits über Probleme mit Asylbewerbern, über Integrationsfragen und im Kontext der Raserproblematik über Ausländer, die zu schnell fahren, gesprochen. Die Ausländerthematik wird immer mit Problemen gekoppelt. Doch es gibt auch eine andere Seite. Unsere Region ist nämlich hochgradig abhängig von Ausländern. Diese sind zumeist im Ausland geboren und wohnen mehr oder weniger lange bei uns. Die regionale Wirtschaft würde niemals blühen und gedeihen, wenn alles durch Urschweizer erbracht werden müsste. Ohne die ausländischen Arbeitskräfte stünden wir nicht, wo wir heute stehen. Die Rede ist dabei nicht von jenen Arbeitskräften, die für einfache Arbeiten in den 50er und 60er-Jahren eingewandert sind, sondern von den qualifizierten Kräften. Erst kürzlich konnte Urs Hintermann vernehmen, dass 80% der Neueinstellungen der Novartis Ausländer sind. Was für die Life-Sciences gilt, trifft auch für andere Branchen zu.
Es scheint schwierig zu sein, dies im Kopf auseinander zu dividieren. Wird an Ausländer gedacht, so ist zu schnell von Problemen die Rede und die möglichen Chancen werden vergessen. Diese Menschen leben und arbeiten aber nicht nur hier, sie zahlen auch ihre Steuern und engagieren sich sozial oder in Vereinen. Diese Pflichten in der Gesellschaft tragen sie mit, erhalten aber nicht dieselben Rechte. Es hinterlässt ein schlechtes Gefühl, wenn man sich bereits seit 10 oder 15 Jahren in einem Land aufhält und nicht mitbestimmen kann.
Es ist schade, dass Regierungsrätin Sabine Pegoraro im vergangenen Jahr nicht an den Reinacher Gesprächen teilgenommen hat. Dort kamen Ausländer zu Wort, die bereits seit 10 oder 15 Jahren in der Schweiz leben und Steuern zahlen, aber beispielsweise nicht über eine Freizeitanlage in ihrem Quartier mitbestimmen dürfen. Die Meinungen dieser Leute waren klar, sie wünschen sehr wohl die Möglichkeit, mitbestimmen zu dürfen. Natürlich gilt das nicht für alle. Es sei aber daran erinnert, dass eine Stimmbeteiligung von mehr als 50% auch bei den Schweizern eine absolute Ausnahme darstellt. Also will auch die Hälfte der Schweizer nicht mitbestimmen.
Die Alternative zum Ausländerstimmrecht ist die Einbürgerung. Das ist für jene, die sehr lange - bis ans Lebensende - in der Schweiz bleiben wollen, eine gute und richtige Sache. Die Lage ist aber nicht immer so einfach, denn oft muss, wer sich einbürgert, seinen bisherigen Pass abgeben, was für viele ein zu grosses Hindernis darstellt, um den Schritt tatsächlich auch zu wagen. Man überlege sich den Umkehrschluss: Wer in diesem Saal wäre bereit, wenn er für längere Zeit ins Ausland arbeiten ginge, dort Steuern zahlt und mitbestimmen möchte, dafür die Schweizer Staatsbürgerschaft aufzugeben? Sehr anschaulich wird die Problematik, wenn man nach Deutschland schaut: Dort wurde erst vor wenigen Jahren die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, was prompt eine Welle von Einbürgerungsgesuchen in der Schweiz zur Folge hatte. Diese Menschen haben also sehr wohl die Schweizer Staatsbürgerschaft angestrebt, wollten dafür aber ihre bisherige Staatsbürgerschaft nicht aufgeben. Auch nicht wenige arbeiten in der Schweiz und möchten nach der Pensionierung zurück in ihre Heimat. Für diese Gruppe ist eine Einbürgerung ebenfalls keine Lösung. Und schliesslich gibt es in den rechten Reihen die Bemühungen, die Schwelle zur Einbürgerung noch weiter zu erhöhen, was den angesprochenen Leuten ebenso erschweren würde, die Staatsbürgerschaft anzunehmen.
Es geht nicht um die Frage, ob ein Schritt richtig und der andere falsch wäre. Was spricht dagegen, beides zu tun, also jenen, die eine gewisse Zeit in der Schweiz gelebt haben, als Alternative zur Einbürgerung das kommunale Stimmrecht anzubieten?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro meinte, dass eine Einführung auf kommunaler Ebene nicht sinnvoll sei, wenn schon, dann müsste die Einführung flächendeckend auf dem Kantonsgebiet, eventuell gar unter Einschluss des kantonalen Stimm- und Wahlrechts vollzogen werden, um einen Flickenteppich zu vermeiden. Der Motionär muss davon nicht überzeugt werden und würde sich dagegen, wenn der Wunsch vorgebracht würde, nicht sperren. Vorgeschlagen hat Urs Hintermann den ersten Schritt, damit die Gemeinden vorerst selbst entscheiden können, ob sie dies möchten. Jene Gemeinden, die das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer einführen wollen, könnten das dann auch und die anderen lassen es bleiben.
Zurecht wurde auch erwähnt, dass andere Kantone dieses Recht bereits eingeführt haben. Es handelt sich also nicht um einen Pioniervorschlag. Mehrere Kantone haben dieses kommunale Stimm- und Wahlrecht schon erfolgreich eingeführt und gute Erfahrungen damit gemacht. Im übrigen kennt ein Viertel aller Länder auf dieser Erde ein Stimmrecht für Ausländer. Es kann wirklich nicht die Rede davon sei, dass man ungewohntes Neuland betreten würde.
Die Welt wird bei einer Ablehnung des Vorstosses nicht untergehen und die Ausländer werden nicht von heute auf morgen die Koffer packen und verschwinden. Der Vorstoss böte aber die Möglichkeit, ohne Risiko die Attraktivität des Standorts zu erhöhen. Es wäre zudem ein Zeichen, dass diese Menschen willkommen sind, nicht nur als Arbeitskräfte, sondern auch als Mitbürgerinnen und Mitbürger. Die internationale Schule in Reinach brachte einen Zuwachs an hochqualifizierten Arbeitskräften für die Gemeinde mit sich, was sich unter anderem auch als Bereicherung für das kulturelle Leben und den Austausch in der Gemeinde herausstellt.
Im Falle einer Überweisung hat die Regierung die Möglichkeit darzulegen, wie sie die Schwellenwerte festlegen würde. Natürlich soll niemand das Recht nach zwei Jahren Aufenthalt erhalten, aber beispielsweise nach fünf Jahren ununterbrochener Niederlassung.
Der Motionär bittet um Überweisung des Vorstosses. Es wäre ein guter und wichtiger Beitrag, ohne Risiko und er kostet nichts.
Glücklicherweise war die Schweiz folgend Siro Imber (FDP) nie ein Land, welches sich durch die Abstammung definierte, zumindest nicht der moderne Bundesstaat. Vielmehr entscheidend sind die politischen Institutionen und dadurch auch die politischen Rechte und Pflichten. Aus diesem Grund ist Siro Imber gegen diese Motion. Die politischen Rechte sind Identitätsmerkmale unseres Staates. In den Einbürgerungsgesprächen in Allschwil stellt der Sprecher immer wieder fest, dass sich die Leute sehr darauf freuen, diese Rechte ausüben zu dürfen. Untergräbt man diese Rechte, dann rüttelt man an der Definition des Bundesstaates und gerade auch dem Kanton Basel-Landschaft. Basel-Landschaft definierte sich nämlich immer durch die Politik und die Rechte seiner Bürger, und nicht durch eine Abstammung. Die Motion ist abzulehnen!
Jacqueline Simonet (CVP) gelang es nicht, als klare Befürworterin des Anliegens ihre Fraktion davon zu überzeugen. Eine grosse Mehrheit wird die Motion ablehnen und eine kleine Minderheit befürworten. Urs Hintermann hat das Anliegen hinreichend begründet. Auf einige Punkte sei noch hingewiesen:
Die Mehrheit der Fraktion vertritt die Meinung, dass die politischen Rechte einen Preis haben, nämlich die Einbürgerung. Wer Interesse an diesen Rechten hat, soll sich einbürgern lassen. Natürlich gibt es die Gefahr von Missbräuchen, wie es bei jeder Neuerung der Fall ist. Dies führte auch zur mehrheitlichen Ablehnung des Anliegens.
Zugunsten der Motion muss aber festgehalten werden, dass es sich in aller Regel um wohlhabende und gut integrierte Personen handelt, die von diesem Recht Gebrauch machen könnten. Diese Personen wohnen schon seit langem hier und tragen viel zu unserem Leben bei. Jene Kantone, die dieses Recht bereits eingeführt haben, verzeichnen keinerlei Probleme damit. Es gab keine bösen Überraschungen.
Zudem: Jacqueline Simonet stammt aus einer seit Generationen schweizerischen Familie und wehrt sich dagegen, dass gemäss Siro Imber nur eine Definition des Bundesstaates existieren würde. Die welschen Kantone sind genauso schweizerisch und haben auch ein Recht auf ihre Sicht der Dinge.
Schliesslich muss auch über die Gemeindeautonomie gesprochen werden. Die Motion wünscht, dass die Gemeinden über eine Einführung entscheiden können und plötzlich wehrt sich eine Seite, die sonst für mehr Gemeindeautonomie kämpft, gegen eine solche. In anderen Themen führt genau diese Seite die Gemeindeautonomie als Argument an.
Jacqueline Simonet ist nach wie vor für die Motion, ein Grossteil ihrer Fraktion aber eben nicht. Wahrscheinlich ist die Zeit dazu noch nicht reif.
Ernst Wüthrich (SVP) zufolge mag es nicht überraschen, dass die SVP-Fraktion diese Motion ablehnt. Verwiesen wird auf das normale Einbürgerungsverfahren und wer Interesse am Stimmrecht hat, kann es sich dort erwerben.
Ruedi Brassel (SP) bezieht sich auf die Aussage der Regierungsrätin, wonach erst die Einbürgerung die vollendete Integration darstelle. Diese Aussage bedeutet, dass ein Integrationsprozess als alleiniges Ziel die Einbürgerung hätte. Das sollte aber offen belassen werden. Es soll doch auch möglich sein, dass Leute hier leben, sich integrieren, sich aber nicht einbürgern lassen und dennoch etwas in den Bereichen mitbestimmen wollen, die sie direkt betreffen, aber halt ohne Einbürgerungszwang. Der Vorstoss möchte das ermöglichen.
Zu Siro Imber: Die Liberalen traten im 18./19. Jahrhundert mit einer grossen Utopie in die Weltgeschichte ein, nämlich dem Verlangen nach gleichen Rechten für alle, Demokratie als universalem Prinzip und Offenheit gegenüber Grenzen und Anderen. Betrachtet man die Integrationsleistung in der Schweiz 1848 und die Folgen auf Einbürgerungen von Ausländern, welche damals problemlos innert Tagen eingebürgert wurden, so sieht man, dass Blut und Boden mit diesem Verständnis einer liberalen Demokratie rein gar nichts zu tun haben. Später wurde dies erst konstruiert. An dieser Stelle soll aber nicht die Geschichte wiederholt werden...
Die grossen liberalen Vordenker wären genau von so einer Idee beseelt gewesen, wie sie der Vorstoss verlangt. Alle, die hier ihren Lebensmittelpunkt haben, sollen an den demokratischen Rechten partizipieren können.
"Seien wir doch keine Hinterwäldler!" Der Satz hat einen bestimmten Grund und ist fast wörtlich zu verstehen. Niemand soll damit verletzt werden. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden kennt genau diese Institution, also das Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene. Längst nicht alle Gemeinden im Kanton haben das realisiert, sehr wohl aber die Gemeinde Wald. "Und hinter Wald [Anm.: der Gemeinde] müssen wir nun wirklich nicht zurückliegen" .
[Heiterkeit]
Folgend Madeleine Göschke (Grüne) wurde von Jacqueline Simonet und Urs Hintermann gut aufgezeigt, weshalb ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler Ebene ermöglicht werden sollte. Jede Gemeinde kann und soll selber entscheiden. Es gibt gewichtigere Unterschiede zwischen den Gemeinden, als sie hieraus erwachsen könnten. Die Grüne Fraktion unterstützt die Motion.
Gemäss Thomas de Courten (SVP) ist, wer das Schweizer Bürgerrecht schätzt und ehrt, noch lange kein Hinterwäldler! Ein zentraler Punkt des Schweizer Bürgerrechts ist das aktive Stimm- und Wahlrecht. Wer den Ausländern das Stimm- und Wahlrecht geben möchte und glaubt, es hätte keine Auswirkungen auf das Schweizer Bürgerrecht, der ist naiv. Würde das gemacht, dann wäre das eine Schlechterstellung der Schweizer im eigenen Lande. Das Stimm- und Wahlrecht ist ein Teil des Bürgerrechts. Das Bürgerrecht ist verbunden mit Rechten, aber auch mit Pflichten - untrennbar. Ein Schweizer muss Militärdienst leisten, ein Ausländer nicht. Ein Schweizer muss die örtliche Rechtsordnung und das politische System mittragen und unterstützen, ein Ausländer nicht. Ein Einbürgerungswilliger ist auf dem Weg dahin und muss das erfüllen. Wenn das Ausländerstimmrecht eingeführt wird, dann wäre das eine Privilegierung der Ausländer im eigenen Land, was Thomas de Courten nicht mittragen kann.
Sehr bedenklich stimme zudem ein weiterer Punkt: Es sei festzustellen, dass der Ausländeranteil in der Schweiz permanent zunehme. "Was denken Sie sich denn, wie sich die Ausländer mit Stimm- und Wahlrecht organisieren werden? Meinen Sie, die treten mit der SP oder der SVP auf? Vielleicht gründen die auch ihre eigenen Parteien und vertreten ihre eigenen politischen Forderungen! Und wenn wir dann über fremdländische Rechtsordnungsbestandteile wie Zwangsehen oder ähnliches abstimmen müssen oder plötzlich ein türkischer Kulturförderverein von der öffentlichen Hand unterstützt werden soll, dann sind das Aspekte, deren man sich auch bewusst sein muss. Ich bin klar dagegen!"
Drittens wird immer davon gesprochen, dass das Stimm- und Wahlrecht ein Teil der Integration sei. Würde aber das Ausländerstimmrecht auf Gemeindeebene vergeben, dann wären genau jene diskriminiert, die integrationswillig sind und auf dem Weg der Einbürgerung das Stimm- und Wahlrecht erhalten wollen. Warum sollte sich denn ein Ausländer überhaupt noch einbürgern lassen wollen, wenn er das Stimm- und Wahlrecht ohnehin erhalten würde? Warum sollte er sich in unsere Rechtsordnung und unsere Gesellschaft einordnen, wenn er ohnehin schon mitbestimmen darf? Diese Aspekte sind für Thomas de Courten zentral und wurden bisher nicht erwähnt.
[Beifälliges Klopfen von der Ratsrechten]
Siro Imber (FDP) fühlt sich missverstanden, denn er betonte, dass sich der Schweizer Bürger eben nicht über seine Abstammung, sondern über die Identifikation mit den politischen Institutionen definiert. Die Anforderungen für die Einbürgerung sind indes auch nicht hoch angesetzt. Formell muss die Wohnsitzdauer erfüllt sein. Materiell - und das ist wesentlich wichtiger - wird verlangt, dass die Person die Rechtsordnung respektiert, die Landessprache spricht, dass sie integriert ist und über das politische System Bescheid weiss. Auf diese Anforderungen wird bei den Einbürgerungen gut geschaut. Über den formellen Teil kann diskutiert werden. Wer sich zur Schweiz bekennt, der kann sich einbürgern lassen und am politischen System teilnehmen. Das wollte Siro Imber eigentlich zum Ausdruck bringen.
Wird von Ungleichbehandlung auf Gemeindeebene aufgrund eines Ausländerstimmrechts gesprochen, so muss folgend Jürg Wiedemann (Grüne) auch auf unterschiedliche Steuerbelastungen, auf unterschiedliche kulturelle Angebote, auf Unterschiede im Sozialbereich und auf viele andere Punkte hingewiesen werden. Auf Gemeindeebene gibt es viele Unterschiede. Ob dabei eine Gemeinde noch ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer kennt, ist nur ein Teilaspekt.
Noch wesentlich mehr stört sich Jürg Wiedemann daran, dass nun darüber gesprochen wird, ob es Ausländern gestattet sein soll, in Gemeinden über Gemeindeangelegenheiten mitzubestimmen, ob also beispielsweise Birsfelden eine neue Turnhalle bekommen soll. "Das geht uns hier in Liestal doch eigentlich nichts an!" Es sei schon fast anmassend, dass man den Gemeinden vorschreiben möchte, ob diese ihrer ausländischen Bevölkerung das Stimm- und Wahlrecht geben können sollen. So zentralistisch solle der Kanton Basel-Landschaft doch nicht werden. Man solle das vielmehr den Gemeinden überlassen.
Urs Hintermann (SP) bittet um Gelassenheit. Hörte man nun Thomas de Courten zu, dann müsste man den Eindruck gewinnen, mit dem Vorstoss würden faktisch Tür und Tor für Zwangsehen geöffnet. Hier gehen die Relationen verloren. Es geht nämlich - wie Jürg Wiedemann zurecht betonte - um das Stimmrecht auf kommunaler Ebene. Die kommunale Stufe wurde absichtlich vorgeschlagen, weil die Leute auf dieser Ebene noch am direktesten von Entscheiden betroffen sind und daher mitreden wollen und auf kommunaler Stufe wirklich keine staatserschütternden Entscheide getroffen werden können. Urs Hintermann weiss, ohne Jurist zu sein, dass Zwangsehen nicht auf kommunaler Ebene eingeführt werden können. Es geht vielmehr um Turnhallen, um Quartiervereine oder eine Tempo 30 Zone. Im übrigen haben die Ausländer auf kommunaler Ebene dieselben Pflichten, zahlen sie doch auch Steuern, und zwar in selbem Ausmass wie die Schweizer. Sie müssen nicht weniger entrichten, weil sie weniger mitbestimmen dürfen.
"Bitteschön, bewahren wir die Relationen!" Findet eine Gemeinde die Einführung des kommunalen Stimm- und Wahlrechts für Ausländer eine gute Idee, dann soll sie dieses einführen dürfen. Das führt zu keiner Revolution und auch keiner Übernahme der Schweiz durch die Ausländer!
Auch Isaac Reber (Grüne) bittet um etwas mehr Entspannung. In einigen anderen Kantonen sind solche Mitbestimmungsmöglichkeiten bereits Realität. In diesen Kantonen ist noch immer alles so, wie es sein sollte. Es geht nur um die kommunale Ebene und auf dieser sieht Isaac Reber keine Differenz in den Pflichten. Warum also solle es eine Differenz bei den Rechten geben? Wo die Pflichten sich unterscheiden, also auf der Bundesebene, da werden sich auch die Rechte unterscheiden. Insofern ist die fundamentale Abwehr des Vorstosses für Isaac Reber nicht nachvollziehbar. Es ist doch vielmehr schade, dass niedergelassene Bewohner dieses Landes in Dingen nicht mitsprechen dürfen, die sie unmittelbar betreffen. Sie können sich weniger einbringen und werden sich weniger verpflichtet fühlen. Isaac Reber lädt dazu ein, den Vorstoss zu unterstützen.
Christoph Frommherz (Grüne) zufolge lebt das Gemeinwesen vom Engagement seiner Bewohner. Auch die Stimmabgabe ist ein Engagement, man muss sich informieren, mitdenken und mitentscheiden. Insofern müsste man all jenen, die dies zu tun bereit sind, dankbar sein, auch den Ausländern. Mehr als 50% der Schweizer sind nämlich nicht dazu bereit, das regelmässig zu tun.
Kaspar Birkhäuser (Grüne) hält die Mobilität der Menschen in der heutigen Zeit für eine Tatsache. Menschen aus allen Staaten wechseln ständig ihren Wohnsitz. Wo sie sich für eine Zeit niederlassen, interessieren sie sich selbstredend für die gesellschaftlichen Angelegenheiten. Sie wollen bei den Regeln, von denen sie betroffen sein werden, mitreden und mitentscheiden. Was spricht dagegen, das zuzulassen? Es gibt sie nicht, die Gründe dagegen...
Die Behauptung von Thomas de Courten, Schweizer würden mit dem Ausländerstimmrecht schlechter gestellt, ist nicht nachvollziehbar. Das Ausländerstimmrecht dient einfach dem besseren Zusammenleben von Menschen an einem Ort, weshalb die Zustimmung empfohlen sei.
Rolf Richterich (FDP) hält den Gedanken von Urs Hintermann nicht für zu Ende gedacht, dass man Stimmrecht hat, wo man lebt. Rolf Richterich lebt viel im Geschäft und geniesst dort keine Stimmrechte, weil er dort nicht wohnt. Wäre es nicht noch wichtiger, sich auch dort einbringen zu können, wo man arbeitet? Dies als Gedanke zur Erweiterung der Motion.
Zudem, um das Schreckgespenst von Thomas de Courten zu Ende zu denken, wäre es doch durchaus möglich, dass man am Ende mit Ausländergemeinden dasteht. Die Gemeinde, die sich als erste für die fakultative Einführung entschliesst, könnte doch überschwemmt werden und die Schweizer flüchten aus diesem Raum heraus.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bezieht sich auf eine Bemerkung von Urs Hintermann, wonach die Standortattraktivität mit solch einem Recht erhöht werden könnte. Die Schweiz ist schon ausreichend attraktiv in dieser Hinsicht, einen Zusammenhang gibt es nicht.
Auch könnte der Eindruck entstanden sein, dass immer Ausländer im Fokus stehen, wenn irgendwo etwas passiert und dieses Problem gelöst werde, wenn sie das kommunale Stimm- und Wahlrecht erhalten. Nicht bestritten wird, dass die Ausländerinnen und Ausländer gebraucht werden. Als Beispiel wurde die kulturelle Ebene angesprochen. Hans-Jürgen Ringgenberg war selbst lange Zeit in einem grossen Sportverband tätig, wo viele Ausländer mitgemacht haben. Relevant war dort nicht, ob diese auf kommunaler Ebene über ein Stimmrecht verfügen.
Zu Jürg Wiedemann: Wird in Birsfelden eine Turnhalle gebaut, dann geht das den Landrat sehr wohl etwas an. Dies nicht als Bewohner der Gemeinde, sondern als Vertreter des Kantons. Eine solche Aussage, es sei nicht relevant für Liestal, ist für Hans-Jürgen Ringgenberg daneben.
Es bleibt im übrigen noch die Frage, was passiert, wenn dann eines Tages das kommunale Stimm- und Wahlrecht für Ausländer eingeführt ist. Urs Hintermann wäre wohl einer der ersten, der es auch auf kantonaler Ebene verlangen würde. Das ist wohl das eigentliche Ziel.
Ausländer können sich einbürgern lassen. Will sich jemand nicht einbürgern lassen, weil er seine andere Staatsbürgerschaft nicht aufgeben will, dann identifiziert sich diese Person nicht ausreichend mit der Schweiz. Also brauch sich eine solche Person nicht einbürgern lassen und sie muss auch kein Stimm- und Wahlrecht geniessen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) zufolge wurde mehrfach betont, dass Leute, die bereits seit langem in der Schweiz niedergelassen sind, das Stimm- und Wahlrecht erhalten sollten. Bereits jetzt kann man sich aber schon nach spätestens 12 Jahren einbürgern lassen. Eher sollte man also die Leute zu einer Einbürgerung ermutigen. So gewinnen diese auch das Stimm- und Wahlrecht.
Ruedi Brassel verstand nicht, weshalb die Einbürgerung der Abschluss der Integration sein soll: Die Einbürgerung ist nunmal der Abschluss einer erfolgreichen Integration, denn die Integration wird in diesem Rahmen geprüft. Ist sie erfolgreich, so wird die Person eingebürgert.
Es wurde auch gesagt, man könne die Leute nicht zur Einbürgerung zwingen, um das Stimm- und Wahlrecht zu erhalten. Gezwungen wird auch niemand. Das Weggli und den Bazen gibt es aber auch nicht. Wenn jemand nach dieser langen Zeit das Stimm- und Wahlrecht haben möchte, dann ist die Einbürgerung ein zumutbarer Schritt.
Jürg Wiedemann betonte, dass auch andere Fragen kommunal unterschiedlich gehandhabt werden, so auch die Steuern. Die Steuern sind aber nicht an das Bürgerrecht gebunden, sondern an den Wohnsitz. Es handelt sich also um einen qualitativ anderen Bereich. Zudem sind es unterschiedliche Kategorien, ob man kommunal oder auf höherer Ebene etwas verschieden handhaben möchte. Das Stimmrecht zählt auf kommunaler, kantonaler und eidgenössischer Ebene. Es wäre falsch, dort einzugreifen und die kommunale Ebene herauszupicken. Es ist ein persönliches und spezielles Recht, welches mit der Staatsbürgerschaft verbunden ist. Daher nochmal die Bitte, die Motion abzulehnen.
://: Der Landrat lehnt die Motion 2008/332 mit 28:40 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Pascal Andres, Landeskanzlei
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