Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Die Regierung möchte das Postulat nicht entgegen nehmen, teilt Beatrice Fuchs (SP) mit.

Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) begründet: Der Kanton Basel-Landschaft bekennt sich zu einer fairen Lohnpolitik. Hierbei richtet er seinen Mitarbeitenden einen den Anforderungen und Aufgaben sowie der Leistung entsprechenden Lohn aus und achtet besonders darauf, für gleichwertige Arbeit den gleichen Lohn zu bezahlen. Der Kanton Basel-Landschaft benutzt für die Umsetzung der Lohnpolitik eine einheitliche Systematik, die dazu dient, Funktionen den entsprechenden Lohnklassen zuzuweisen.


Die bisher gezahlten Löhne der Gemeinden sind für den Kanton Basel-Landschaft grundsätzlich nicht von Relevanz - Ausnahme Härtefall. Entscheidend ist die Vereinbarkeit der zu treffenden Lohnfestsetzungen mit dem Gleichbehandlungsgebot. Es bedingt der Anwendung der einheitlichen Systematik. Ansonsten würde der Weg für Lohnklagen eröffnet werden.


Im Weiteren wurde die Terminierung so vorgenommen, dass die betroffenen Gemeindeangestellten vom Kanton den Arbeitsvertrag frühzeitig im April 2011 erhalten. Dies ist bereits erfolgt. Mit einzelnen wurden auch schon Gespräche geführt.


Auch im Hinblick auf die Arbeitnehmerzufriedenheit kann die Regierung keine Lösung gutheissen, die im gesamten Team der künftigen Hauswarte und Reinigungsfachleute in der kantonalen Verwaltung zu Ungleichheiten führt.


Der Regierungsrat ist überzeugt, eine sachlich wohl begründete, dem Gleichbehandlungsprinzip vollauf Rechnung tragende Lösung gefunden zu haben, die insbesondere auch dem Fairnessgebot gegenüber den bisher bei Kanton angestellten Hauswarten und Reinigungspersonen Rechnung trägt und Härtefalllösungen ermöglicht. Jörg Krähenbühl bittet das Ratsplenum um Ablehnung des Postulats.


Martin Rüegg (SP) meint, die Situation sei nicht ganz einfach, insbesondere für diejenigen Betroffenen, die nun nicht weiter von den Gemeinden beschäftigt werden. Vielleicht müsste man den Betroffenen raten, wenn immer möglich bei den Gemeinden zu bleiben, respektive man müsste an die Gemeinden appellieren, ihre Leute zu halten. Denn im Gegensatz zu vielen andern Fällen ist diesmal die Bezahlung bei den Gemeinden besser als beim Kanton.


Den Grundsatz des Kantons, dass das Lohnsystem nicht wegen dieser Fälle ausser Kraft gesetzt respektive anders interpretiert werden kann, anerkenne er natürlich. Ihn nimmt aber Wunder, wie es bei der Einführung von Harmos bei den Lehrpersonen aussieht, die neu auf Primarschulstufe unterrichten [6. PS-Jahr]. Müssen diese auch mit Lohneinbussen rechnen, weil sie bisher anders bezahlt sind, oder ist dort etwas anderes vorgesehen? Hierzu müsste sich wohl auch der Bildungsdirektor noch äussern.


Die Härtefallregelung ist an und für sich gut und die Arbeitnehmerorganisationen haben sich auch positiv dazu geäussert. Nur: werden die Betroffenen, die tatsächlich in eine Härtefallsituation geraten, den Mut haben, dies auch zu äussern? Das stehe auf einem andern Papier. Er ist daher weiterhin skeptisch und bittet um Überweisung des Postulats, nicht zuletzt, weil sich die Frage auch bei den Lehrpersonen stellen wird, wenn es um Harmos geht.


Felix Keller (CVP) zitiert aus der VL 2010/317 (Kapitel 6.2 Unterhalt und Betrieb): « Übertrag des Personals von der Gemeinde an den Kanton. Diese Modell wurde vom VBLG sowie zahlreichen Gemeinden gefordert. In diesem Modell überträgt die Gemeinde das bisherige Personal im Bereich der Hauswartung und der Reinigung an den Kanton und erbringt so keine Leistung mehr für die Sekundarschulbauten und -anlagen. Der Kanton hat in diesem Modell die Aufgabe, Über- oder Unterkapazitäten auszugleichen sowie das Problem Lohnklassenunterschiede zwischen der alten arbeitgebenden Gemeinde und dem neuen Arbeitgeber Kanton zu lösen .» Angesichts dieser Ausführungen in der Vorlage versteht die CVP-/EVP-Fraktion nicht ganz, warum die Regierung nicht bereit ist, das Postulat entegegenzunehmen und über die Sachlage zu berichten, so dass man anschliessend darüber diskutieren kann, ob das Postulat abgeschrieben werden kann oder nicht. Die Regierung sollte das Postulat entgegen nehmen.


Marie-Theres Beeler (Grüne) und die grüne Fraktion sind der Meinung, dass die Übertragung der Sekundarschulbauten und des Personals nicht dazu führen sollte, dass langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestraft werden. Nun sei es - gemäss Zitat ihres Vorredners - in der Tat Sache des Regierungsrates, wie er diese Aufgabe löse, und er werde dem Landrat auch entsprechend berichten können, sofern das Postulat überwiesen wird, was auch der Wunsch der Grünen ist.


Hannes Schweizer (SP) berichtet, er habe vor sechs Wochen einen Brief von einem langjährigen Hauswart in Oberdorf erhalten. Darin schreibt dieser, er verstehe die Welt nicht mehr. Nun liege ein Vertrag zur Unterschrift bei ihm vor, welcher bedeute, dass er in Zukunft Fr. 350 weniger Lohn pro Monat erhalte. Der Betroffenen könne nicht verstehen, warum seine Arbeit - nur aufgrund eines Arbeitgeberwechsels - nun plötzlich Fr. 350 weniger wert sein solle. Auch Hannes Schweizer habe kein Antwort darauf gewusst, jedoch das vorliegende Postulat gemeinsam mit Martin Rüegg verfasst.


Die Einstellung und Besoldung des Gemeindepersonals erfolgt in den meisten Gemeinden aufgrund des Personalreglements des Kantons. Dies treffe auch für die Gemeinde Oberdorf zu, die nicht über ein eigenes Personalreglement verfügt. Nun müsste man doch in Treu und Glauben annehmen, dass dies so weiter läuft. Jetzt aber noch zu erwarten, dass die Gemeinden für die Differenz aufkommen, sei schon ein Armutszeugnis für einen Kanton, der sich als fortschrittlicher Arbeitgeber auszeichnen will. Er bittet um Überweisung des Postulats, damit mindestens die Frage geklärt wird und anschliessend entschieden werden kann, ob etwas korrigiert werden muss.


Oskar Kämpfer (SVP) meint, sämtliche Wechsel von einem Arbeitgeber zum andern hätten irgend welche Konsequenzen. Überweist man das Postulat, so wird der Regierungsrat über das berichten, was er soeben erläutert hat. Alle, die zugehört haben, wissen, dass die Verträge bereits verschickt sind. Die Regierung wird also höchstens noch darüber berichten können, dass sie unterschrieben sind. Ändern werde sich an dieser Tatsache überhaupt nichts mehr. Natürlich seien von Gemeinde zu Gemeinde gewisse Nuancen festzustellen, mehr aber nicht. Gewisse Härtefälle entstehen in Gemeinden mit relativ hohem Lohnniveau, das sei nicht zu bestreiten. Seines Erachtens sind aber in aller Regel sehr saubere Lösungen vorbereitet. Die SVP wird das Postulat nicht überweisen.


Laut Eva Chappuis (SP) geht es nicht um minimale Differenzen. 350 Franken sind bei dieser Einkommenshöhe kein minimaler Unterschied. Irgendwo in höheren Sphären möge dies dann wirklich nur noch eine minimale Differenz sein. Nicht aber bei Hauswartinnen und Hauswarten. Andererseits war in der Harmos-Vorlage zu lesen, dass Lehrerinnen und Lehrer, die aufgrund des Wechsels der Trägerschaft beim 6. Schuljahr vom Kanton zur Gemeinde wechseln, einen Besitzstand haben, und der Landrat hat einen entsprechenden Kredit genehmigt. Warum ist also bei den Hauswartinnen und Hauswarten nicht machbar, was offensichtlich bei der Lehrerschaft machbar ist?


Wenn der Kanton das Personal übernimmt, so sei es auch möglich, dem bestehenden Personal einen Besitzstand zu gewähren; dieser werde in jedem Fall irgendwann auslaufen. Gleichzeitig soll neues Personal selbstverständlich entsprechend dem kantonalen Besoldungsreglement angestellt werden. Bei der Lehrerschaft sei dies auch möglich, betont sie. Sie bittet um Überweisung des Postulats - auch wenn die Verträge bereits unterschriftsreif da liegen oder schon unterschrieben sind. Es könnten auch nachträgliche Korrekturen angebracht oder neue Verträge unterbreitet werden.


Petra Schmidt (FDP) findet, einerseits sei bei den Lehrkräften ab und zu etwas ein bisschen anders als bei den andern Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Andererseits geschehe der Wechsel bei den Lehrpersonen vom Kanton zu den Gemeinden, bei den Hauswarten aber von den Gemeinden zum Kanton. Bei den Lehrkräften könne man den Besitzstand gewähren. Die Gemeinden bezahlen die Kosten. Bei den Hauswarten ist es umgekehrt, aber das sei eine andere Diskussion...


Die FDP-Fraktion ist praktisch einstimmig gegen eine Überweisung des Postulats. Sie weist darauf hin, dass viele Hauswarte in den Gemeinden weitere Zusatzfunktionen wahrgenommen haben und vielleicht aus diesem Grund auch anders eingereiht waren. Daher gelte es, genau zu prüfen, welche Aufgaben das waren. Wolle man nun aber den Besitzstand für die einen gewähren und anheben, so heisse das im Klartext, dass das Lohnniveau für sämtliche Hauswarte und sämtliches Reinigungspersonal angehoben werden müsse - auch auf der Gymnasial-stufe, denn alle machen ja dieselbe Arbeit.


Martin Rüegg (SP) bedankt sich bei Eva Chappuis für die Unterstützung und Erinnerung daran, was in der Harmos-Vorlage festgeschrieben ist. Seiner Vorrednerin entgegnet er, genau zur Abklärung der von ihr aufgeworfenen Fragen brauche es das Postulat: Wechseln diese Funktionen oder nicht? Er ist überzeugt davon, dass die Personen genau denselben Job wie bisher machen - im Gegensatz zu den Lehrpersonen, die die Stufe wechseln. Und dort könnte man argumentieren, der Besitzstand sei eigentlich nicht gerechtfertigt; sie wechseln vom Sekundarstufenunterricht zum Primarstufenunterricht. Hier aber, wo das Personal dieselben Aufgaben erfüllt, nur von einem andern Arbeitgeber angestellt ist, sei eine Lohnungleichheit absurd und stossend. Es sollen fundierte Abklärungen getroffen und anschliessend entschieden werden.


://: Der Landrat überweist das Postulat 2011/079 mit 40 : 35 Stimmen bei 1 Enthaltung. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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