Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011
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2011-081 vom 31. März 2011 Interpellation von Karl Willimann, SVP Fraktion: HPL: Entlastung der Rheinstrasse Ober Quartierstrassen in Füllinsdorf? - Schriftliche Antwort des Regierungsrats vom 5. April 2011 - Beschluss des Landrats vom 14. April 2011: < erledigt > |
://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.
Karl Willimann (SVP) schickt voraus, dass er hier als Betroffener die 'Betroffenheitsdemokratie' bemühe. Allerdings gehe es auch um die Anliegen eines Teils seiner Wählerschaft... " Anyway", was hier passiert sei, verstosse ein wenig gegen Treu und Glauben eines Bevölkerungsteil von Füllinsdorf, der an dieser geplanten Umfahrung wohnt. Denn in der Baustellenplanung sei nie die Rede davon gewesen, dass eine Sackgassenquartierstrasse geöffnet wird und als Entlastung der Rheinstrasse dienen soll.
Das Ganze sei auch relativ ungeschickt publiziert worden, vom Gemeinderat notabene, indem der betroffene Bevölkerungsteil in der Ebene des Schönthals mit dem Gemeindebeschluss vor vollendete Tatsachen gestellt wurde. Der allgemeine Unmut habe dann immerhin eine Informationsveranstaltung möglich gemacht, an der von Seiten Tiefbauamt und Gemeinderat orientiert wurde. Herr Büchler vom Tiefbauamt habe sich dabei sehr gut geschlagen; die Stimmung sei sehr aufgeheizt gewesen.
In dieser ganzen Übung, die 'wie ein Blitz aus heiterem Himmel' gekommen sei, gebe es aber schon ein paar interessante Aspekte. Die Leute im Schönthal sind auf der einen Seite schon durch das V tangiert, und zwar in unmittelbarere Nähe. Dass sie nun noch zusätzlich die Verkehrsbelastung der Rheinstrasse erhalten sollen, sei natürlich äusserst ärgerlich. Für ihn stellen sich auch gewisse Fragen rechtlicher Natur. Der Strassennetzplan der Gemeinde Füllinsdorf aus dem Jahr 1988 unterscheidet zwischen Gemeindestrasse, Quartierstrasse mit und ohne Sackgasse, mit Fuss- und Veloweg. Nun soll es also möglich sein, einen Fussweg und einen Veloweg, der in der Breite 3 Meter misst, innert kürzester Zeit zu einem Autoverkehrsweg zu erklären und den Verkehr dort durch brausen zu lassen. Und zwar indem mit § 43 des Strassengesetzes quasi als Notrecht argumentiert wird. Zudem heisse es, das Ganze dauere nur 2 Jahre, die Zusatzbelastung erfolge nur morgens und abends. Auch handle es sich nur um den Verkehr der Füllinsdörfer, die nach Basel fahren. Er glaubt nicht, dass dem so ist. Der Verkehr suche wie das Wasser den Weg des geringsten Widerstands. Sobald es einen Ansatz von Stau auf der Rheinstrasse gebe, werde sich der Verkehr abzweigen und durch das Quartier über den Fussweg rollen.
Auch sei es sehr interessant, dass ein bestehender Fussweg mit Fahrverbot einfach vom Tiefbauamt um zwei Meter verbreitert werden könne und dann gesagt wird, er sei nun für Autos geeignet. Für den Veloweg habe man neu zwei Meter geteert, so dass Velo- und Fussweg am neuen Ort durch gehen. Es sei schon erstaunlich, wie schnell so etwas zu machen sei, wo man als Privater mit dem Bewilligungsverfahren für einen Bau jeweils ganz andere Umstände habe.
Ein weiteres Problem sei, dass der ganze Verkehr an der Schulanlage Niederschönthal vorbei führt. Genau zur selben Zeit, also frühmorgens um 8 Uhr, wenn der Verkehr dort durch geleitet werden soll, gehen auch die Kinder über die Strasse zur Schule und sind damit einem erhöhten Risiko ausgesetzt. Dasselbe trifft für den Schulschluss nach 16 Uhr nachmittags zu,
Summa summarum herrsche sehr viel Unwille und Unverständnis. Nun würden auch Entlastungsmassnahmen im Sinne einer St. Florianspolitik vorgeschlagen, die natürlich wenig hilfreich seien, wie etwa eine Verkehrsführung entlang dem Bahnweg bei Frenkendorf, wie es früher gewesen sei... Er hofft, dass eine Lösung gefunden wird, die allen dient.
://: Damit ist die Interpellation 2011/081 erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei
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