Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) erklärt, die Regierung sei bereit, das Postulat entgegen zu nehmen und gleichzeitig abzuschreiben.

> Begründung des Regierungsrats


Mit dem Postulat nimmt Isaac Reber (Grüne) ein altes Anliegen auf, zu dem es gemäss Bundesgesetz auch einen Auftrag gibt. Die Kantone haben die Aufgabe zur Umsetzung. Dies ist aber in vielen Kantonen nicht geschehen. Die Frage des Planungsmehrwertes verdient eine genaue Prüfung, denn im Unterschied zu gewissen andern Abgaben und Steuern ist dies ein intelligentes Instrument, das auch hilft, vernünftig und sinnvoll zu planen, anders als zum Teil bestehende Instrumente in einem ähnlichen Bereich, wie etwa die Grundstücksgewinnsteuer.


Vorweg ist grundsätzlich zu bemerkten, dass es nicht darum geht, neue Abgaben zu schaffen. Vielmehr sollen die Instrumente und Abgaben den verfolgten Interessen dienen. Explizit steht im Postulat, dass auch anderweitige Belastungen in einem ähnlichen Bereich, die nicht so sinnvoll wirken wie die Mehrwertabgabe, zu berücksichtigen und gegebenenfalls anzupassen sind. Seiner Ansicht nach ist und bleibt die Mehrwertabgabe ein griffiges und intelligentes Instrument zur Steuerung der Siedlungsentwicklung. Heute wird auf der einen Seite Minderwert entschädigt, aber auch dort nur unvollständig - nämlich de facto nur bei einer materiellen Enteignung. Auf der anderen Seite wird kein Planungsmehrwert abgeschöpft, obwohl dies nicht vom Eigentümer erbrachte Leistungen sind, sondern Leistungen, die die öffentliche Hand dem Eigentümer zugestanden hat.


Isaac Reber ist mit Vielem im regierungsrätlichen Bericht einverstanden, kommt aber aufs Ganze gesehen zu einem andern Schluss. Die Regierung anerkennt in ihrer Stellungnahme, dass es eine bundesrechtliche Verpflichtung zur Regelung von Vorteils- und Nachteilsplanungen gibt. Sie stellt auch fest, dass relativ viel Freiraum besteht, um das, was im Raumplanungsgesetz postuliert wird, umzusetzen. Dieser Spielraum sollte seines Erachtens dafür benutzt werden, intelligente Lösungen zu suchen und zu finden. Verschiedene Kantone haben bereits solche Instrumente. Von diesen könne man durchaus etwas abschauen und sogar noch einiges besser machen.


Die Regierung stellt in ihrem Bericht auch fest, eine nachhaltige Siedlungsentwicklung erfordere es, dass Bauland, das sich am falschen Ort befindet, ausgezont und andernorts, wo es sinnvoll ist, eingezont werden kann. Genau dieser Link besteht aber heute nicht. Zum Teil gibt es Gemeinden, die allenfalls sogar willig wären, Land auszuzonen, sie können es aber nicht , weil sie es entschädigen müssten, und dafür fehlt ihnen das Geld.


Hätte man nun die Entschädigung auf der einen Seite - dort wo ausgezont wird - und die Abgabe auf der andern - wo eingezont wird -, könnte man die Möglichkeit schaffen, um das Bauland an derjenigen Stelle zu haben, wo es aus volkswirtschaftlicher Betrachtung am meisten Sinn macht. Daher soll seines Erachtens das Postulat überwiesen, aber auch stehen gelassen werden. Auch dass auf Bundesebene zur Zeit eine diesbezügliche Diskussion stattfindet, sei kein Argument gegen ein Stehenlassen des Postulats, im Gegenteil. Der Entwicklung, die auf Bundesebene läuft, kann und soll man durchaus Rechnung tragen, aber das eine schliesst das andere nicht aus. Er ist gegen eine Abschreibung des Postulats.


Auch Martin Rüegg (SP) und die SP-Fraktion sind für Überweisung des Postulates, aber nicht für Abschreibung. Warum? Der Vorstoss komme eigentlich 50 Jahre zu spät. Hätte man diese Regelung schon gehabt, bevor sich der Kanton bevölkerungsmässig verdoppelt hat in den 60-er bis 80-er Jahren, so würde die Landschaft heute vielleicht anders aussehen. Der kantonale Richtplan verlangt nun verdichtetes Bauen und eine Entwicklung entlang den besiedelten und gut erschlossenen Verkehrsachsen; das ist auch richtig so. Der kantonale Richtplan ist auf die nächsten 10 bis 15 Jahre ausgelegt. Daher sei die Frage berechtigt, was passiert, wenn die Verdichtung einmal an ihre Grenzen stösst, ausgeschöpft ist oder Wirtschaft und Bevölkerung weiterhin wachsen. Was also, wenn in 10 bis 15 Jahren erneut Bauland-Einzonungen zum Thema werden? Der Boden ist und bleibt ein kostbares Gut und kann nicht vermehrt werden. Daher muss das Instrument des Planungsmehrwertes nun vorausschauend entwickelt werden. - Nicht, dass man in 50 Jahren wieder da steht und zum Schluss kommt, der Vorstoss hätte eigentlich schon eingereicht und das Instrument bereits entwickelt sein sollen. Daher ist die SP für Überweisung und gegen Abschreibung.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) von Seiten SVP-Fraktion ist mit den Ausführungen des Regierungsrates weitgehend einverstanden. Man ist der Ansicht, dass die Regierung damit ihre Pflicht zu berichten und zu prüfen erfüllt hat. Damit könne auch das Postulat abgeschrieben werden. Worum geht es nun? - Um eine neue Steuer. Dass das Anliegen mehr oder weniger von der grünen / linken Seite kommt, sei nachzuvollziehen und auch nicht neu. Insbesondere möchte er darauf hinweisen, dass nebst dem Nachteil, den neue Steuern grundsätzlich haben, auch die auf Bundesebene geschaffene Möglichkeit für eine solche Regelung wohl nie umgesetzt wurde, weil sich in der Praxis bei der Definierung solcher Mehrwertabschöpfungen ganz klar Probleme ergeben. Zudem könne dies - wie in der Antwort erwähnt - auch sehr kontraproduktiv sein, vor allem bei Mehrwertabschöpfungen, die dann an Nutzungserhöhungen gekoppelt sind, die ja durchaus Sinn machen und auch durchaus im Interesse der Grünen sein sollten.


Auch erinnert er daran, dass die Schaffung von Wohnraum und damit die Einzonung von Baugebiet sehr oft im Interesse der Gemeinden wie auch der Wirtschaft und des Gewerbes ist. Die Nutzungsumlagerung ist also durchaus auch ein Interesse der Gemeinde. Die Diskussionen auf Bundesebene laufen; es bestehe kein Grund, das Postulat nicht abzuschreiben. Man könne ruhig das Ergebnis der Beratungen abwarten und anschliessend weiter sehen. Er bittet um Überweisung und Abschreibung des Postulats.


Petra Schmidt (FDP) macht es kurz: Die FDP ist ebenfalls für Überweisung und gleichzeitige Abschreibung des Postulats. Es liegt bereits eine relativ ausführliche Beantwortung des Postulats vor und die Regierungsempfehlung, das Ergebnis der Beratungen auf Bundesebene abzuwarten, sei richtig. Dies könnte dann als Orientierungsrahmen hergenommen werden.


Laut Felix Keller (CVP) ist die Planungsmehrwertabgabe beziehungsweise die Minderwertsentschädigung - sprich Enteignung - ein ganz heisses Eisen und werde daher nicht nur im Landrat seit Jahren diskutiert, sondern auch in den Fachkreisen gebe es immer wieder Anlass zu Diskussionen. Die Umsetzung des Planungsmehrwertes ist nicht ganz einfach und daher auch sehr umstritten. Denn heute tendiere man nicht mehr dazu, grosszügig Landwirtschaftsgebiete einzuzonen, diese Zeiten sind vorbei. Es gebe nicht mehr so viele Bauern, die über Nacht Millionär werden.


Heute bestehe eher die Tendenz, innerhalb der Siedlungen verdichtet zu bauen, und nicht mehr in den landwirtschaftlichen Gebieten einzuzonen. Raumplanerisches Ziel sei vor allem, bei den stadtnahen Agglomerationsgebieten die Verdichtung zu erhöhen, um damit auch ein bisschen die Mobilität einzuschränken. Damit ergibt sich natürlich das Problem, dass die agglomerationsnahen Gemeinden profitieren, indem sie den Mehrwert abschöpfen, während die ländlichen Gebiete zurückzonen und enteignen müssen, womit wieder der Finanzausgleich zum Zug kommt. Eigentlich müssten die, welche einen Mehrwert abschöpfen dürfen, denen in den ländlichen Gebieten Geld bringen, damit diese dort auszonen können. So einfach sei es aber eben nicht. Und daher wäre vermutlich auch die von Isaac Reber vorgesehene Steuerung der Siedlungsentwicklung nicht so einfach. - Auch wenn unter Umständen vielleicht gewisse Gemeinden daran interessiert wären, wieder Landwirtschaftszonen einzuzonen anstatt die inneren Baureserven auszunutzen, weil sie damit Mehrwert abschöpfen und Steuern generieren können. Zu viele Fragen bleiben offen.


Nach Ansicht der CVP/EVP-Fraktion soll bis zur Präzisierung des Mehrwertartikels auf Bundesebene abgewartet werden. Sie empfiehlt Überweisung und Abschreibung des Postulats.


://: Die Überweisung des Postulats ist unbestritten.


Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) lässt über die Abschreibung abstimmen.


://: Der Landrat stimmt der Abschreibung des Postulats 2010/308 mit 50 : 27 Stimmen ohne Enthaltung zu. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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