Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) erklärt, der Regierungsrat sei bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen. Erstens handelt es sich um eine Aufgabe im Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats, bei dem das Postulat das richtige Instrument darstellt, indem der Regierungsrat aufgefordert werden kann, in seinem Kompetenzbereich zu handeln. Mit dem Anliegen von Paul Wenger stimmt der Regierungsrat jedoch überein. So will man die Gefässe, konsequenter als dies heute der Fall ist, in die unterrichtsfreie Zeit legen. Man will sich aber nicht auf die Tage, die heute für die schulinterne Weiterbildung in der Osterwoche genutzt werden, fixieren, sondern man will sich dies als Option - in Rücksprache mit den Schulleitungen - offen behalten. Man will aber auch die Variante Samstag und allenfalls Mittwoch Nachmittag offen halten.

Paul Wenger (SVP) stellt fest, aus rechtlicher Sicht sei die Motion das falsche Instrument, da das Anliegen in den Kompetenzbereich des Regierungsrats falle.


Das Kerngeschäft aller Lehrpersonen auf allen Schulstufen ist das Unterrichten. Das Schuljahr hat 40 Schulwochen. Im Laufe eines Schuljahres fallen aus verschiedensten Gründen diverse Unterrichtslektionen aus. Wie dem Motionstext zu entnehmen ist, konnte mindestens im letzten Jahr die Erfahrung gemacht werden, dass eine ausufernde Interpretation von Schulausfall mindestens teilweise zu erkennen ist. Die berühmten drei Tage vor Ostern dienen der internen Weiterbildung der Lehrpersonen. Der Begriff Weiterbildung wurde in den letzten Jahren nicht immer seiner Bedeutung gerecht: Die Programme haben den Charakter von Füllen der Zeitgefässe. Auf jeder Schulstufe könnte innerhalb dieser drei Tage ein halber Tag für die amtliche Kantonalkonferenz reserviert werden. Wenn diese Konferenz alle vier Jahre stattfinden muss - was auch zu diskutieren wäre - dann könnten die Schulleitungen frühzeitig informiert werden, dass die Schilftage vor Ostern mit der amtlichen kantonalen Lehrerkonferenz beginnen würden.


Der Motionär appelliert an die Landratsmitglieder mitzuhelfen, den Unterrichtsausfall zu minimieren. Dieser Schritt dient dem Ziel aller Schulleitungen, aller Schüler und aller Lehrpersonen.


Jürg Wiedemann (Grüne) berichtet, die grüne Fraktion unterstütze das Votum von Paul Wenger vollumfänglich und bittet den Motionär, den Vorstoss in der Form einer Motion stehen zu lassen. Denn die Motion zeigt ein starkes Symbol, das genutzt werden muss. Die grüne Fraktion würde ein Postulat geschlossen nicht unterstützen, da man überzeugt ist, dass der Vorstoss von der Bildungsdirektion nicht wie vom Landrat gewünscht umgesetzt würde.


Regina Vogt (FDP) meint, das Anliegen des Unterrichtsausfalls sei ernst zu nehmen. Bei diesem Vorstoss geht es um die amtliche Kantonalkonferenz der Baselbieter Lehrerinnen und Lehrer, welche alle vier Jahr stattfindet. Abgesehen davon, dass sich der Grossanlass organisatorisch lösen lässt, hat die Diskussion in der Fraktion ergeben, dass das Anliegen als Motion unterstützt werden soll, da es nur so verbindlich ist. 


Christian Steiner (CVP) meint, dass auch die CVP/EVP-Fraktion den Ausführungen Paul Wengers vollumfänglich zustimmen könne. Sollte der Vorstoss als Postulat überwiesen werden legt man sehr Wert darauf, dass genau dem Willen des Motionärs entsprochen und die amtliche Kantonalkonferenz in die drei Tage vor Ostern gelegt wird.


Eva Chappuis (SP) findet, man mache sich ziemlich lächerlich, wenn man um die Form des Vorstosses kämpfe, denn das Landratsgesetz bestimme klar, was mit einer Motion und was mit einem Postulat erreicht werden könne. Mit einer Motion kann eine Verfassungsänderung, eine Gesetzesänderung oder ein Gesetzeserlass verlangt werden. Aber man kann nicht mit einer Motion in den Kompetenzbereich der Regierung eingreifen. Dafür ist das Instrument des Postulats vorgesehen, mit dem nicht nur ein Prüfen und Berichten erwirkt werden kann, sondern mit dem der Regierungsrat in seinem Kompetenzbereich zu einem gewissen Handeln eingeladen werden kann. Der Vorstoss hat die genau gleiche Wirkung, ob er als Postulat oder Motion überwiesen wird, da er auch in der Form der Motion als Postulat behandelt werden muss.


Aus inhaltlicher Sicht kann sich Eva Chappuis einverstanden erklären, dass diese Konferenz auf die unterrichtsfreie Zeit gelegt wird. Dabei muss es nicht zwingend die Osterbrücke, sondern es könnte auch ein Mittwochnachmittag sein. Die Weiterbildung, die an vielen Orten seriös gestaltet wird, soll nicht eingeschränkt werden. Die schulinterne Weiterbildung ist ein wichtiges Mittel für die Kultur einzelner Schulen. Dabei muss jenen auf die Finger geklopft werden, die dieses Mittel nicht richtig nutzen.


Peter Schafroth (FDP) bekundet Mühe mit der Debatte. Es sei stossend, wenn Lehrpersonen versuchten, ihrem Chef Aufträge zu erteilen.


Agathe Schuler (CVP) erachtet es als entscheidend, dass es sich der Form wegen um ein Postulat handle. Sie wird das Postulat unterstützen, da sie die Sache richtig findet. Bei einer Motion wird sie sich der Stimme enthalten.


Marc Joset (SP) berichtet, die SP-Fraktion werde einstimmig für Überweisung in der Form eines Postulats stimmen.


Regierungsrat Urs Wüthrich (SP) beschränkt sich auf die Klarstellung, dass die Wirkung der beiden Instrumente absolut gleich sei. Eine Motion hat nicht einen Hauch mehr Verbindlichkeit, da sie nicht zu diesem Zweck vorgesehen ist. Die einzige Wirkung ist, dass der Landrat seine Verantwortung, seine Werkzeuge korrekt einzusetzen, nicht wahrgenommen hat.


Paul Wenger (SVP) nimmt zur Kenntnis, dass das Anliegen und Ziel des Vorstosses inhaltlich unbestritten sei. Das gewählte Mittel verletzt offensichtlich formale Erfordernisse. Er ist bereit, seine Motion in ein «Postulat mit gleicher Zielsetzung» umzuwandeln mit dem Auftrag, dass die amtliche Lehrerkonferenz im Jahre ihrer Durchführung zwingend in den drei Tagen vor Ostern durchgeführt werden muss.


Rolf Richterich (FDP) meint, er fände es bedenklich, wenn bis auf die Regierungsbank der Unterschied zwischen Postulat und Motion nicht bekannt sei. Die Motion müsse nicht in ein Postulat umgewandelt werden, wenn der Motionär die gesetzlichen Grundlagen ändern wolle. Sollte Regierungsrat Urs Wüthrich anderer Meinung sein, sollte er das Landratsgesetz lesen.


://: Der Vorstoss 2010/364 wird mit 71:3 Stimmen bei 6 Enthaltungen als Postulat überwiesen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei


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Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) schliesst die Sitzung, verweist auf die nächste Landratssitzung vom 5. Mai 2011, wünscht eine gute Heimkehr und bedankt sich für die Mitarbeit.


Ende der Sitzung: 16.55 Uhr


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei


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Die nächste Landratssitzung findet statt am 5. Mai 2011



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