Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Kommissionspräsident Marc Joset (SP) erklärt, die Stiftung Kirchengut stelle den Kirchgemeinden Gebäude und Areale zur Verfügung. Geregelt wird dies im Dekret über die Stiftung Kirchengut. In der Praxis zeigte sich, dass für den Unterhalt und den Betrieb des Bodens, der sowohl durch die Einwohnergemeinden als auch durch die Kirchgemeinden genutzt wird, eine Bestimmung notwendig ist, damit die Einwohner- und Kirchgemeinden miteinander differenzierte Vereinbarungen treffen können.

Mit den vorgeschlagenen Änderungen zeigt sich die Finanzkommission einverstanden. In § 26 Absatz 2 schlägt die Kommission eine geringfügige sprachliche Änderung gegenüber der Vorlage vor. Sie beantragt dem Landrat einstimmig, der Änderung des Dekrets über die Stiftung Kirchengut zuzustimmen.


Ruedi Brassel (SP) spricht sich seitens der SP-Fraktion einstimmig für die vorgeschlagenen Änderungen aus.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) informiert, auch die SVP-Fraktion stimme den Änderungen zu.


Auch Urs Berger (CVP) gibt die Zustimmung seiner Fraktion zur Dekretsänderung bekannt.


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Detailberatung Dekret über die Stiftung Kirchengut


Titel und Ingress keine Wortbegehren
I. keine Wortbegehren
§ 26 Titel sowie Absätze 1 und 2 keine Wortbegehren
§ 26a keine Wortbegehren
II. keine Wortbegehren


Rückkommen wird nicht verlangt.


://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets über die Stiftung Kirchengut mit 76:0 Stimmen und ohne Enthaltungen zu. [ Namenliste ]


> Dekretänderung


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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