Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011
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2010-297 vom 9. September 2010 Motion von Franz Hartmann, SVP-Fraktion: Änderung des Finanzausgleichsgesetzes (FAG, SGS 185) - Beschluss des Landrats vom 14. April 2011: < als Postulat überwiesen > |
Der Regierungsrat ist nicht bereit, den vorliegenden Vorstoss als Motion entgegen zu nehmen, weil dieser Verpflichtungen enthielte, hinter welchen die Regierung nicht stehen kann. Gemäss § 134 Absatz 2 der Kantonsverfassung soll durch den Finanzausgleich ein ausgewogenes Verhältnis zwischen der Steuerbelastung und den Leistungen der Gemeinden erreicht werden. Diese Ausgewogenheit wird unter anderem mit einem Ausgleichsniveau sichergestellt, welches sich an den Steuerkräften aller Gemeinden orientiert. Nehmen die Steuerkräfte aller Gemeinden mittelfristig ab, sinkt auch das Ausgleichsniveau, und umgekehrt. Aus diesem Grund mache es keinen Sinn, das Ausgleichsniveau auf ein bestimmtes Mass zu fixieren und nur der jährlichen Teuerung anzupassen. Ein Höchstsatz von 70 % zwischen Steuerkraft und Ausgleichsniveau wäre ebenso willkürlich wie ein solcher von 80 %. Müssten die Gebergemeinden jedoch maximal 70 % der Differenz zwischen ihrer Steuerkraft und dem Ausgleichsniveau bezahlen, würden die finanzstärksten Gemeinden noch stärker belastet.
Die heutige 80 %-Regelung wird sicherlich im Rahmen der Evaluation, wie sie im Finanzausgleichsgesetz § 1 Absatz 2 für das Jahr 2014 vorgesehen ist, eingehend überprüft werden. Es drängen sich keine weiteren Sofortmassnahmen auf, da die heutigen Regelungen zur erwarteten Wirkung führten. Die Höhe der Verschuldung der Gemeinden spielte in der Vergangenheit für den Finanzausgleich nie eine Rolle, da sonst für die Gemeinden ein negativer Anreiz bestünde, sich zu verschulden.
Der Regierungsrat will die vorliegende Motion als Postulat übernehmen, gewisse Anliegen könnten allenfalls noch in die angekündigte Vorlage integriert werden.
Franz Hartmann (SVP) bestand seinerzeit hartnäckig auf der Dringlichkeit seiner Motion, auch wenn die Erfolgsaussichten dafür nicht besonders hoch waren. Einmal mehr wollte er damit testen, ob es überhaupt Landratsmitglieder gebe, welche in einer Gemeinde wohnen. Besorgnis kam mit der Verfügung über den Finanzausgleich und den darin ausgewiesenen hohen Mehrkosten auf. In einigen Gemeinden geriet so die sorgfältige Liquiditätsplanung aus den Fugen und es wurden Beschwerden eingereicht.
Franz Hartmann (SVP) erachtet es als wichtig, dass vor allem die Sonderabgeltungen des Sozialindexes noch einmal überprüft werden. Die vier gewählten Merkmale zur Definition des Sozialindexes sind bekanntlich die Arbeitslosenquote, der Anteil der Bevölkerung aus einem Nicht-EU-Land an der Gesamtbevölkerung, das Wohneigentum nach der Volkszählung (diese liegt allerdings bereits zehn Jahre zurück) und der Anteil der Alleinerziehenden, welche Sozialhilfe erhalten. Diese vier Merkmale stehen jedoch nur teilweise in einem kausalen Zusammenhang zu den Sozialkosten. Wichtig erscheint es Franz Hartmann, dass keine Anreize für die Behörden geschaffen werden, beispielsweise Präventionsprojekte zu fördern oder Mietzinszuschüsse auszurichten. Diese betreffen einen anderen Kontenkreis, beeinflussen jedoch auch die Sozialhilfekosten.
Mit der Überweisung seines Vorstosses als Postulat zeigt sich Franz Hartmann einverstanden, denn eine mögliche Entsolidarisierung unter den Gemeinden soll verhindert werden. Es würde zudem eine grössere Planungssicherheit für alle Gemeinden geschaffen sowie die Glaubwürdigkeit der Finanzverantwortlichen der Gemeinden gegenüber der Bevölkerung gestärkt.
Franz Hartmann bittet den Landrat darum, seine Motion wenigstens als Postulat zu überweisen.
Ruedi Brassel (SP) informiert, die SP-Fraktion spreche sich auch gegen die Überweisung des Vorstosses als Postulat aus, dies im Unterschied zum nächsten Traktandum. Es gehe hier um einen Revisionsvorschlag des Finanzausgleichsgesetzes, welches als Ganzes eine sehr positive Entwicklung in die Wege leitete. Der neue horizontale Finanzausgleich zeigte im ersten Jahr zwar Ergebnisse, welche in der Modellrechnung nicht vorgesehen waren, weshalb Korrekturen vorgenommen werden mussten. Es wäre jedoch zu früh, nun den gesamten Mechanismus in Frage zu stellen und den Finanzausgleich bereits neu aufzugleisen. Es sei sicher richtig, wie von der Regierung vorgeschlagen, noch die Ergebnisse 2011 abzuwarten. Wahrscheinlich bräuchte es sogar noch mehr Erfahrungswerte.
Die SP-Fraktion sieht keinen Sinn darin, insbesondere den im Vorstoss formulierten Auftrag bezüglich Sonderlastenabgeltung im Bereich der Sozialhilfe umzusetzen. Sie lehnt das Anliegen daher auch in Form eines Postulates ab.
Marianne Hollinger (FDP) stimmt dem Postulat seitens der FDP-Fraktion zu und schliesst sich Adrian Ballmers Äusserungen vollumfänglich an. Zwar ist auch die FDP nicht mit sämtlichen im Postulat aufgelisteten Punkten einverstanden, jedoch finden jetzt Überlegungen bezüglich der Formulierung einer Übergangslösung statt und in diese sollten auch die im Postulat geäusserten Gedanken einfliessen.
Marianne Hollinger gibt Ruedi Brassel insofern Recht, dass mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz eine Systemänderung eingeführt wurde, deren Auswirkungen erst nach einer gewissen Zeit genauer abgeschätzt werden können. Erst dann sollen Justierungen vorgenommen werden. Vor allem die Gebergemeinden müssen sich daher noch etwas in Geduld üben. In unserem Kanton wurde unter den Gemeinden immer eine gewisse Solidarität gelebt, was auch in Zukunft so bleiben wird. Nur so könne die gute allgemeine Lage aufrechterhalten werden.
Das vorliegende Postulat soll an den Regierungsrat überwiesen werden, trotzdem sei es wichtig, nun erst einmal die Rechnungen der Gemeinden für das Jahr 2010 abzuwarten und die Auswirkungen auf die gesamte Rechnungslegung festzustellen. Erst dann sollen die Überlegungen der SVP einfliessen, übereilter Aktivismus sei nicht angebracht.
Sabrina Mohn (CVP) kann sich den Äusserungen Marianne Hollingers anschliessen und betont, auch die CVP/EVP-Fraktion spreche sich für die Überweisung des vorliegenden Postulats aus.
Paul Wenger (SVP) wendet sich an Ruedi Brassel und merkt an, ihm sei nicht bekannt, wie der Entscheid innerhalb der SP-Fraktion zustandegekommen sei, er wundert sich jedoch darüber. Seine Landrats- und Gemeinderatskollegin Eva Chappuis kenne die Situation einer Gemeinde wie Reinach und vergleichbarer Unterbaselbieter Gemeinden. Insbesondere aus der Optik der grossen Unterbaselbieter Gemeinden ist das Ergebnis des neuen Finanzausgleichs nicht ideal, daher soll das Postulat überwiesen werden, denn so kann auch diesen Gemeinden die Möglichkeit einer Einflussnahme gegeben werden. Im Unterbaselbiet solidarisierten sich mehrere Gemeinden miteinander und sie wollen vernünftige Inputs an die Regierung weitergeben. Dies soll mit der Überweisung des Postulats ermöglicht werden.
Klaus Kirchmayr (Grüne) unterstützt im Namen der Grünen Fraktion sowohl eine Überweisung als Postulat als auch eine Überweisung als Motion. Die aufgelisteten Ideen und Punkte bezeichnet er als sehr valabel.
://: Der Landrat überweist den Vorstoss 2010/297 mit 59:12 Stimmen bei 5 Enthaltungen als Postulat an den Regierungsrat. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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