Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2011

Regierungsrat Adrian Ballmer erklärt, der aktuelle Vorstoss renne in den meisten Punkten offene Türen ein, allerdings nicht ganz in allen. Nach welchem Prinzip die Gemeinden ihre Steuererträge in der Gemeinderechnung verbuchen, ist sehr unterschiedlich und bisher nicht kantonal geregelt. Gegen eine solche Regelung wehrten sich die Gemeinden bisher immer massiv, insbesondere auch grosse und finanzkräftige Gemeinden. Mit der neuen Gemeinderechnungsverordnung soll das Steuerabgrenzungsprinzip für alle Gemeinden vorgeschrieben werden. Die Forderung der Motion wird erfüllt sein, wenn die neue Gemeinderechnungsverordnung wie geplant beschlossen und umgesetzt werden kann. Eine Obergrenze für die finanzstärksten Gebergemeinden wird mit der Neuregelung, wie sie in die Vernehmlassung gegeben wurde, eingeführt. Auch diese Forderung wäre damit erfüllt. Mit der nun vorgesehenen Gesetzesänderung wird es für die Gebergemeinden keine derart grossen Abweichungen wie im Jahr 2010 mehr geben. Von einer Erstreckung der Zahlungsfristen könne man daher absehen.

Der Regierungsrat ist bereit, die vorliegende Motion als Postulat entgegen zu nehmen.


Sabrina Mohn (CVP) gibt bekannt, die Motionärin sei mit der Umwandlung ihres Vorstosses in ein Postulat einverstanden. Ausserdem greife auch die eingereichte Gemeindeinitiative dieses Thema auf. Der Finanzausgleich komme also noch nicht zur Ruhe und es werden hoffentlich noch viele konstruktive Diskussionen darüber geführt. Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich einstimmig für die Überweisung als Postulat aus.


://: Der Vorstoss 2010/299 wird als Postulat an den Regierungsrat überwiesen.


Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei



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