Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2016
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2016-044 vom 25. Februar 2016 Motion von Oskar Kämpfer, SVP: Planung Verkehrsverbund - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme als Postulat ( siehe Beilage ) - Beschluss des Landrats vom 14. April 2016: < überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat die Motion als Postulat entgegen nimmt.
> Begründung des Regierungsrats
Oskar Kämpfer (SVP) wird seinen Vorstoss nicht umwandeln. Es ist klar, die Vergangenheit hat es gezeigt: Möchte man, dass die Regierung etwas macht, reicht ein Handlungspostulat nicht aus. Der Motionär möchte aber, dass die Regierung etwas tut: nämlich etwas unterlassen.
Es ist wichtig zu sagen, dass man nicht aufgrund der Formulierung auf ein Postulat schliessen kann. Der Titel sagt klar, was es ist. Ob dann ein neues Gesetz gemacht wird, eines ausser Kraft gesetzt oder abgeändert wird, ist eigentlich egal.
Vor diesem Hintergrund ist es unverständlich, weshalb die Regierung den Vorstoss nur als Postulat entgegen nehmen möchte. Die Prüfung des Modells eines Verkehrsverbunds schafft nun mal keinen Mehrwert, sondern in erster Linie mehr Kosten. Sie schränkt vor allem die politische Mitsprache des Kantons und seiner Entscheidungsinstanzen stark ein und reduziert die unternehmerische Freiheit und Innovationskraft des Transportunternehmens BLT ganz massiv. Dabei ginge ganz bestimmt Kundennähe verloren.
Ein Verkehrsbund wird auch die Komplexität der Staatsverträge betreffend BVB / BLT überhaupt nicht lösen; er würde im Gegenteil zusätzliche erhebliche Probleme schaffen. Die Transportunternehmen wurden in einem Verkehrsverbund zu Fuhrhaltern und Ausführungsgehilfen der zentralen Verwaltungsstelle.
Aus diesem Grund kann nur eine Motion etwas bringen. In die Wirkung eines «Handlungspostulats» ist nicht viel Vertrauen zu setzen. Hier redet man über relativ viel Geld, das unnütz eingesetzt würde. Gesamtkosten von 200'000 Franken sprechen für sich. An der Motion wird festgehalten.
Christine Koch (SP) ist es wurst, ob Motion oder Postulat - die SP-Fraktion lehnt beides ab. Der Kanton befindet sich schlichtweg nicht in der finanziellen Lage, sich von vorhandenen oder nicht existenten Begeisterungswellen leiten zu lassen. Es muss gespart werden. Deshalb gilt es, jede Synergie zu nutzen: Und das hier ist eine.
Lotti Stokar (Grüne) findet es eigenartig. Schon beim Entlastungspaket 2012/15 wollte man genauer hinschauen, und zwar grenzüberschreitend im öffentlichen Verkehr. Jedes Jahr kommt in der Finanzkommission die Abrechnung von BVB und BLT, und immer wieder wird darauf hingewiesen, den Staatsvertrag von 1982 sich nochmals neu anzuschauen, da er so schon lange nicht mehr funktioniere. Jedesmal, wenn etwas Neues ins Spiel gebracht wird (wie der Margarethenstich), wird abgewiegelt mit dem Hinweis, dass dies Sache der BVB sei etc. Es ist deshalb absolut notwendig, den ganzen öffentlichen Verkehr im Kontext anzuschauen. Genau so, wie es auch angedacht ist und bereits läuft.
Jetzt, wo alles aufgegleist ist, nun die Notbremse zu ziehen und noch hinter Feld 1 zurück gehen zu wollen, ist sicher nicht die Lösung. Man soll es nun laufen lassen und herausfinden, was die Vor- und Nachteile des Verkehrsverbunds sind. Wissen tut das eigentlich noch niemand. Natürlich gibt es Freunde eines Modells wie es z.B. der Verkehrsverbund Zürich schon lange hat, und es gibt Gegner. Aber es ist nun absolut wichtig, dass es erst laufen gelassen wird, damit man dann auch wissen kann, ob es funktioniert. Es ist ja auch nicht nur Baselland involviert, sondern es handelt sich um einen Lenkungsausschuss, um Partnerschaftsverhandlungen beider Kantone, und verschiedene Player sind involviert. In dieser Situation nun abzubremsen, macht keinen Sinn.
Andreas Dürr (FDP) unterstützt namens der FDP-Fraktion die Motion, ebenso wie das Postulat. Die ganze Diskussion entstand aus dem Streit zwischen BVB und BLT. Inzwischen ist das bereinigt. Man kann nun sagen, dass die fünf Transportunternehmen der Region funktionieren und sich untereinander koordinieren.
Ein Verkehrsverbund heisst für die FDP nichts anderes als eine stille Entmachtung. Dann wird nämlich alles delegiert an eine höhere Behörde. Es sollen keine Teufel an die Wand gemalt werden, aber die Leiter einer solchen Behörde sind tendenziell vermutlich sehr ÖV-freundlich, wie man das im Partnerkanton Basel-Stadt sehen kann, wo der ÖV heilig ist. Diese indirekte Behördenbevormundung via Basel-Stadt braucht man nicht. Wenn klar ist, dass man etwas nicht will, braucht man auch nicht zu prüfen, ob man es möchte. In Anbetracht der finanziellen Situation lässt sich hier gut sparen. Denn der öffentliche Verkehr in Baselland funktioniert, die Unternehmen sind kundennah, können sich absprechen, ihre Leistungen koordinieren. Im Moment ist somit keinerlei Bedarf für die Prüfung eines Verkehrsverbunds gegeben.
Christine Gorrengourt (CVP) identifiziert genau diese verschiedenen Partner als das eigentliche Problem. Im ZVV waren es viele mehr - aber bei nur einem Kanton. Dort machte der Tarifverbund sicher Sinn. Die Situation ist hier eine andere: Es gibt vier Kantone, aber nur fünf Unternehmen. Diese Situation ist mit Zürich nicht vergleichbar. Der Unterschied zwischen Tarif- und dem Verkehrsverbund ist laut ETH dadurch gegeben, dass es sich um «weitgehende Eingriffe der Verbundorganisation in die Geschäfts- und Produktionsprozesse der beteiligten Unternehmen» handelt. Wer ist die Verbundorganisation? Das ist nicht der Landrat; dieser wird an Einfluss verlieren, sondern sie würde aus den verschiedenen Kantonen bestehen. Der einzelne Kanton hätte also auf seinen eigenen ÖV weniger Einfluss.
Auf der Homepage des ZVV steht: «Der Verlust an unternehmerischer Autonomie wird durch den Gewinn an Kundenfreundlichkeit deutlich wett gemacht.» Der Baselbieter ÖV ist wirklich kundenfreundlich zu nennen. Möchte man über einen Leistungsauftrag weiterhin Einfluss haben? Oder möchte man ihn mit den anderen Kantonen teilen, die ihren Einfluss durchaus auch geltend machen möchten. Zudem muss man sich fragen, wie das die Verwaltung bewerkstelligen würde. Die hiesige Organisation ist schlank, wobei man sich gegen die anderen Verbundsmitglieder wehren müsste oder zumindest schauen, dass man nicht untergeht. Deshalb stimmt die CVP/BDP-Fraktion der Motion zu.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) zur Form: Staatsverträge überprüfen, abändern, ausarbeiten - das ist in der Kompetenz der Regierung. Deshalb ist hier nicht die Motion das richtige Mittel, sondern das Postulat. Bei der Motion geht es um das Ändern oder Anstossen von Gesetzen; für das, was in der Kompetenz der Regierung liegt, ist das Postulat das richtige Mittel.
Warum? Es ist richtig, dass der Staatsvertrag BVB/BLT veraltet ist und in verschiedener Hinsicht Schwächen hat. Eine Überarbeitung tut Not. In diesem Zusammenhang haben sich die beiden Regierungen den Auftrag gegeben, die Option Verkehrsverbund zu überprüfen. Die Regierungsrätin ist etwas erstaunt darüber, dass alle schon zu wissen scheinen, wie die zukünftige Organisation aussehen wird. Denn genau dies möchte man ja prüfen. Der Baselbieter Regierungsrat hat die Prämisse, dass das Ganze effizient und kostengünstiger wird. Der ÖV ist bereits regional und grenzüberschreitend organisiert, es kann kein Unternehmen für sich alleine etwas planen. Deshalb macht es auch Sinn, eine solche Verbundslösung anzuschauen. Wie sie aussieht, wird man sehen. Die Regierungsrätin bittet, das Postulat zwecks Prüfen und Berichten zu überweisen.
Oskar Kämpfer (SVP) stellt klar, dass die Motion nicht auf die Änderung des Staatsvertrags abzielt. Der Vorstoss zielt darauf ab, sich dafür zu entscheiden, die 100'000 oder 200'000 Franken, die auf Baselland entfallen würden, nicht auszugeben. Thema ist ganz konkret, dieses Projekt zu stoppen. Das ist eine klare Vorgabe. Ein Postulat, soviel ist sicher, wird das nicht bewirken. Deshalb wird an der Motion festgehalten.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) sagt, dass auch dieses in den Bereich eines Postulats falle und in der Kompetenz der Regierung ist. Ein Postulat ist dort vorgesehen, wo es um eine Auskunft geht oder die Einladung zu einem Handeln, sofern die Regierung zuständig ist. Auch die Finanzierung der Studie ist in der Regierungskompetenz; deshalb ist die Motion das falsche Instrument.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verweist auf § 35, Abs. 1 b des Landratsgesetzes , wo es zum Postulat heisst: «Den Regierungsrat in seinem eigenen Kompetenzbereich zu einem bestimmten Vorgehen oder Verhalten einladen.» Es wurde in dieser Debatte der Begriff «Handlungspostulat» verwendet. Ein solches gibt es eigentlich nicht. Es handelt sich wohl eher um eine Art Wortspiel, ohne dass genau umschrieben wird, welche Möglichkeiten man damit hat.
Christoph Buser (FDP) ist mit dem Landratspräsidenten einverstanden. Unter dem Strich möchte die FDP-Fraktion dasselbe wie Oskar Kämpfer, nämlich dass die 200'000 Franken nicht für eine Prüfung ausgegeben werden, deren Resulat aufgrund der Ausgangslage sehr klar ist. Es gibt einen derart grossen Unterschied in der Art, wie BVB und BLT produzieren, dass ein Zusammengehen für den Kanton nur teurer werden kann. Es muss schliesslich heute auch nicht mehr geprüft werden, dass die Erde rund und kein Teller ist. Die 200'000 Franken lassen sich sparen.
Mit dem Postulat erhält die Regierung den Auftrag, diese Summe nicht auszulösen. Die Motion läuft gemäss Landratsgesetz eigentlich ins Leere. Die FDP-Fraktion wird aber beides unterstützen.
Oskar Kämpfer (SVP) dankt Christoph Buser für dessen Vermittlungsversuch. Es soll aber daran erinnert werden, dass man in der Vergangenheit mit dem Postulat bis jetzt nichts bewirkt hat. Die Regierungsrätin hat ja nicht gesagt, man solle in ein Postulat umwandeln, damit das Projekt abgeblasen wird. Sie wollte beliebt machen, erst zu prüfen, dann zu berichten, ob der Verbund eine Lösung ist. Und genau das möchte die FDP ja eigentlich nicht. Somit sollte die Regierung einen klaren Auftrag erhalten, egal, ob sie dazu ein neues Gesetz machen oder ein bestehendes abändern muss. Man hat in der Vergangenheit gesehen, dass ein Postulat genau so wenig zielführend ist.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass mit einer Motion der Regierungsrat zu einer Verfassungs- oder Gesetzesänderung aufgefordert werden kann. Man kann aber über eine Motion nicht verpflichten, einen Staatsvertrag zu ändern. Mit dem Postulat weiss die Regierung, was das Ziel ist. Deshalb macht der Landratspräsident beliebt, das Anliegen in ein Postulat umzuwandeln.
Für Oskar Kämpfer (SVP) geht es hier um eine Vertrauensfrage. Wenn die Frau Regierungsratspräsidentin versichern kann, dass sie mit einem Postulat das Projekt stoppt, ist er bereit, sofort umzuwandeln. Macht sie es nicht, dann ist ein Gesetz zu schaffen, das sie beauftragt, das Projekt zu stoppen.
Rolf Richterich (FDP) findet, dass diese Diskussion schon längst fällig gewesen wäre. Vielleicht bräuchte es einmal eine Schulung an einem Nachmittag, was ein Postulat und was eine Motion ist. Ein Postulat, wie von Franz Meyer erwähnt, ritzt eigentlich die Gewaltenteilung. Es geht dabei darum, die Regierung zu einer Handlung einzuladen. Deshalb sollte man eigentlich viel eher auf das Postulat eingehen, denn der Einfluss auf die Regierung ist weit grösser als mit der Motion. Mit einer Motion kann man eine Gesetzesänderung verlangen - oder einen Bericht. Und was bekommt man nun mit diesem Vorstoss? Man erhält ohnehin einen Bericht. Mit dem Unterschied, dass die Regierung bei einer Motion zwei Jahre dafür Zeit hat, und bei einem Postulat nur ein Jahr. Das ist die Differenz. Machen kann die Regierung ohnehin, was sie möchte, egal ob Postulat oder Motion. Ist man damit nicht einverstanden, dann muss man sich überlegen, die Gewaltenteilung in Frage zu stellen - was nicht die Absicht des Sprechers ist. Sie soll selber den Kopf hinhalten für das, was sie macht, wie der Landrat auch den Kopf für das hinhalten muss, was er macht.
Martin Rüegg (SP) stört sich daran, dass Oskar Kämpfer vier Mal das Wort erteilt erhielt. Zum anderen hat Kollege Rolf Richterich die Sachlage mit dem Verweis auf das Landratsgesetz auf den Punkt gebracht. Was dann aber die Nachfrage wegen Umwandlung soll, erschliesst sich nicht ganz. Laut Landratsgesetz kann es nur ein Postulat sein; eine Motion ist gar nicht zulässig.
Aber zum Inhaltlichen: Die Ratsrechte verlangt permanent, die staatlichen Aufgaben und Verträge zu überprüfen. Und nun möchte man hier ein Denkverbot stipulieren. Wenn überhaupt jemand vor dieser Überprüfung Angst haben muss, dann ist es Rot-Grün, denen der öffentliche Verkehr wirklich am Herzen liegt. Denn dabei kommt wahrscheinlich eine ganz andere Tarifstruktur heraus etc.
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt einen Ordnungsantrag. Die ganze Diskussion wurde ihm jetzt etwas zu bunt. Es liegt eine Motion auf dem Tisch, über die nun sofort abgestimmt werden soll. Dreimal erhielt Oskar Kämpfer die Gelegenheit zum Umwandeln. Er liess es bleiben. Deshalb der Antrag auf sofortige Abstimmung über die Motion. Es gibt genügend Experten zur Frage, was eine Motion, was ein Postulat ist. Ist das im Gesetz nicht klar geregelt, ist jeder frei, ein entsprechendes Verfahrenspostulat dazu einzureichen, um das ein für allemal zu klären.
Da die Rednerliste ohnehin erschöpft ist, lässt Landratspräsident Franz Meyer (CVP) nun über die Überweisung der Motion von Oskar Kämpfer abstimmen.
://: Die Motion 2016/044 wird mit 43:35 Stimmen bei drei Enthaltungen überwiesen. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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