Protokoll der Landratssitzung vom 14. April 2016
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2016-049 vom 25. Februar 2016 Postulat der FDP-Fraktion: Neuverhandlungen Interkantonale Universitätsvereinbarung - Der Regierungsrat beantragt: Entgegennahme - Beschluss des Landrats vom 14. April 2016: < überwiesen > |
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der Regierungsrat das Postulat entgegen nimmt.
Roman Brunner (SP) findet die erste und dritte Forderung des Postulats nachvollziehbar. Die Anpassung der Pauschalbeiträge gehört zu den regelmässigen Aufgaben, die Forderung danach kann von der Regierung in der Kommission Universitätsvereinbarung deshalb auch immer wieder eingebracht werden. Dies geschieht zwar regelmässig, so zuletzt auf das Studienjahr 2013/14, als eine Erhöhung um 5% stattfand. Was dabei mit «massgeblich» gemeint ist, bleibt Definitionsfrage. Die dritte Forderung nach einem Bericht über die finanziellen Auswirkungen ist wünschenswert, auch wenn die BKSD im Moment sicher noch andere Baustellen hat.
Die zweite Forderung aber enthält eine konkrete Handlungsaufforderung bzw. -einladung. Dies ist zwar, wie man heute erfahren hat, formaljuristisch korrekt. Die Forderung bzw. Einladung zu einer Kündigung der Vereinbarung, der sämtliche Kantone der Schweiz beigetreten sind, ohne die entsprechenden finanziellen Konsequenzen zu kennen, ist schlicht fahrlässig.
Aus diesen Gründen kann die SP-Fraktion das Postulat nicht unterstützen.
Florence Brenzikofer (Grüne) sagt, dass die interkantonale Universitätsvereinbarung den gleichberechtigten interkantonalen Zugang zu den Unis sowie die Abgeltung der Kantone zuhanden der Uni-Kantone gewährleistet. Mit dabei sind alle Kantone, inklusive Fürstentum Liechtenstein. Die Vereinbarung trägt zu einer koordinierten schweizerischen Hochschulpolitik bei. Auch die Fraktion Grüne/EVP könnte mit den Punkten 1 und 3 leben. Wie bereits von Roman Brunner festgehalten, ist der Punkt 2 (Kündigung) sehr problematisch. Deshalb wird das Postulat auch abgelehnt.
Die Sprecherin möchte von der Regierungsrätin wissen, ob eine Kündigung überhaupt möglich ist. Hier ist eher ein Schaden zu befürchten, abgesehen davon, dass das Vorgehen dem Partnerkanton Basel-Stadt erklärt werden muss.
Oskar Kämpfer (SVP) sagt, dass die SVP-Fraktion das Postulat vollständig unterstützt. Man möchte nicht, dass eine Motion daraus wird; aber innerhalb des Postulats wäre man froh, wenn sämtliche der genannten Punkte geprüft werden könnten. Es ist nicht mehr als legitim, dass man bei einem Vertrag, der sich möglicherweise nicht erneuern lässt, die Möglichkeit ins Auge fasst, ihn zu kündigen und neu zu verhandeln.
Michael Herrmann (FDP) ist es klar, dass der kritisierte zweite Punkt enorm wichtig ist. Liest man nämlich die Vereinbarung oder den Begleitbericht dazu, heisst es dort, dass Erhöhungen stattfinden können, aber nur in einem beschränkten Mass. Möchte man also erhöhen, kommt man nicht um eine Kündigung des Vertrags herum. Selbstverständlich tut das weh und es würde dadurch auch etwas ausgelöst. Aber das ist schliesslich auch die Idee: Es soll sich etwas bewegen, damit die Vereinbarung auf eine gerechte Basis gestellt werden kann.
Ein Blick auf die Zahlen, die im IUV abgegolten werden, zeigt, dass es sich um nicht einmal 50% der Vollkosten handelt, zumindest nicht bei den teuren Fakultätsgruppen. Der Postulant sieht in seinem Vorstoss keine Schwächung oder Gefahr, sondern eine Stärkung für die Uni-Kantone, in dem sie genügend Mittel haben und nachher nicht immer hinterfragt wird, ob es eine Voll- oder Teiluniversität braucht und ähnliche Fragen. Denn diese schwache Abgeltung kann doch nicht im Interesse eines Trägerkantons wie Baselland sein. Es braucht eine faire Abgeltung, damit die Vollkosten zumindest annähernd gedeckt sind. Davon ist man derzeit noch ganz weit entfernt.
Dazu muss der Regierungsrätin etwas in die Hand gegeben werden, womit sich verhandeln lässt. Es reicht nicht aus, aufzustrecken und zu sagen, dass man gerne etwas höhere Beiträge wünscht. Es braucht ein Druckmittel und den Landrat im Rücken. Ganz ohne Schmerzen geht es nicht. Dass die Beiträge deutlich zu tief sind und es ohne Kündigung nicht einmal geändert werden könnte, kann aus den Vereinbarungen von 1997 ganz klar herausgelesen werden.
Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Überweisung des Postulats. Es wird sicher einiges auslösen - aber sicher zum Guten. Vor allem wird es die beiden Uni-Kantone auch fördern.
Pascal Ryf (CVP) sagt, dass auch bei der CVP/BDP-Fraktion der zweite Punkt für Diskussionen sorgte. Da der Regierungsrat damit aber zum prüfen und berichten aufgefordert wird, lässt sich das Postulat unterstützen. Die Stossrichtung ist richtig; der Kanton Baselland könnte davon tatsächlich profitieren, da ja viel mehr Baselbieter Studierende an der Universität Basel immatrikuliert sind als an anderen Universitäten. Somit lässt sich die Vereinbarung dahingehend ändern, die Gebühren zu erhöhen. Trotz Vorbehalt stimmt die CVP/BDP-Fraktion zu.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) kann bestätigen, dass bis jetzt nur Richtiges gesagt wurde. In den letzten 20 Jahren wurden die IUV-Ansätze wirklich nur marginal erhöht. Der Grund ist, dass alle Kantone damit einverstanden sen müssen. Es liegt auf der Hand, dass nicht alle Kantone dasselbe Interesse haben.
Es ist aber nicht so, dass der Kanton Basel-Landschaft einseitig den IUV-Vertrag kündigen kann. Dazu braucht es mindestens die Hälfte der Uni-Kantone oder der Nicht-Uni-Kantone. Mit dem Postulat lässt sich somit prüfen, ob noch von anderen Uni-Kantonen Neuverhandlungen gewünscht werden. Dies würde entsprechend in die Antwort des Postulats einfliessen.
Mirjam Würth (SP) wundert sich, mit welcher Nonchalance hier Aufträge ausgegeben werden, mit denen man komplett, aber komplett daneben stehen würde. Es ist wunderlich, wie leichtfertig solche Dinge beschlossen werden. Die Votantin bittet, den Vorstoss nicht zu überweisen.
Marc Scherrer (CVP) mit einer Frage zum Text. In einem Absatz heisst es: «Bei einer Erhöhung der IUV-Beiträge würde der Kanton Baselland für Studierende an ausserkantonalen Universitäten ebenfalls mehr bezahlen. Jedoch dürfte der Nettoeffekt positiv sein.» Banale Frage: Angenommen, der Antrag käme durch und die IUV-Beiträge würden entsprechend angepasst - was passiert, wenn man in ein paar Jahren nur noch ausserkantonale Studierende hätte? Dann würden die Beiträge gegenüber heute doch steigen. Diese Problematik sollte berücksichtigt werden, damit man sich irgendwann - vielleicht, vielleicht auch nicht - nicht ins eigene Bein schiesst.
Florence Brenzikofer (Grüne) unterstützt das Votum von Marc Scherrer. Hier wird eine kurzsichtige Lösung angestrebt. Man sendet damit ein Signal, das unter Umständen auch einen grossen Schaden anrichten kann, wenn man sich überlegt, dass viele Studierende nicht nach Basel, sondern an die HSG oder nach Genf gehen. Ist Baselland dereinst nicht mehr Universitätsträger, könnte dies von grossem Nachteil sein.
Regierungsrätin Monica Gschwind (FDP) sagt, dass im Moment viel mehr Baselbieter Studenten an der Universität Basel studieren als an anderen Universitäten. Deshalb der Nettoeffekt. Man weiss nie, was in einigen Jahren sein wird. Die Zahlen an der Universität Basel sind jedoch stabil und steigen weiter.
An Florence Brenzikofer: Die Studierenden haben keinen Nachteil. Es ist das Geld, das der Kanton für die Studierenden an die anderen Universitäten bezahlt. Das Geld, das der Kanton von anderen Kantonen erhält, entlastet wiederum die Universität Basel. Es betrifft die Studierenden gar nicht.
An Mirjam Würth: Baselland kann gar nicht einseitig künden. Es handelt sich auch nur um ein Postulat. Bevor darüber berichtet wird, wird man zuerst auf die anderen Kantone zugehen und abklären, wie die Situation dort aussieht.
Michael Herrmann (FDP) an den Betriebswirtschafter Marc Scherrer: Angenommen, Baselbieter Studierende studieren nicht in Basel sondern auswärts, zahlt der Kanton IUV-Beiträge. Diese wären dann, wenn der Vorstoss Erfolg hat, vielleicht höher. Es gibt aber noch die Universität Basel mit vielen extern Studierenden, die einen Beitrag leisten, der ebenfalls höher ist. Am Schluss kommt es auf das Verhältnis von Baselbieter Studierenden an, die ausserhalb studieren, und den Studierenden, die von extern nach Basel kommen. Es ist ähnlich einer Buchhaltung, und damit eigentlich unverändert zum heutigen Zustand. Mit dem Unterschied, dass dann die gerechten Vollkosten verrechnet werden. Gefährdet wird gar niemand.
://: Das Postulat 2016/049 wird mit 46:29 Stimmen bei vier Enthaltungen überwiesen. [ Namenliste ]
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) freut sich, dass gegenüber der Morgensitzung noch Drive aufgenommen wurde und er die Sitzung um 16.30 Uhr schliessen kann.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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