Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2010

Nr. 1596

Die Vizepräsidentin der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission, Judith van der Merwe (FDP), stellt fest, die ethischen Fragen rund um ein würdiges Lebensende hätten in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen, gerade wegen der ausgesprochen liberalen Schweizer Lösung zu Sterbehilfe und -begleitung. Im Bundesrecht fehlen bislang Bestimmungen vor allem zur organisierten Sterbebegleitung.


Die VGK beantragt dem Landrat die Einreichung der Standesinitiative, ganz im Wissen darum, dass auf Bundesebene inzwischen ebenfalls gesetzgeberische Schritte eingeleitet worden sind.


Pia Fankhauser (SP) erklärt, die SP-Fraktion unterstütze einstimmig die Stossrichtung der Standesinitiative. Sie ist allerdings nicht so sicher, ob diese im jetzigen Zeitpunkt tatsächlich noch nötig ist.


Myrta Stohler (SVP) meint, eine gesamtschweizerische Regelung sei wichtig, richtig und nötig. Die SVP-Fraktion erachtet die Standesinitiative grundsätzlich als sinnvoll und zweckmässig. Missbräuche müssen ausgeschlossen werden. Aufsichtsgremien aus Fachleuten der Medizin, der Ethik und der Rechtswissenschaft wären sinnvoll.


Die SVP-Fraktion stimmt der Standesinitiative einstimmig zu.


Werner Rufi (FDP) gibt bekannt, dass auch die FDP-Fraktion einstimmig hinter der Standesinitiative stehe. Sie weist in eine Richtung, in der auch auf Bundesebene schon einiges läuft. Gleichwohl ist es wichtig, dass auch Kantone signalisieren, dass im Bereich der organisierten Sterbehilfe Kontrollen und eine klare Gesetzgebung, auch bezüglich Aufsicht, nötig sind. Einige Beispiele in letzter Zeit haben gezeigt, dass nicht alles ganz korrekt abläuft. Deshalb ist eine klare rechtliche Handhabe nötig, insbesondere im Hinblick auf die anwendbaren Strafbestimmungen.


Beatrice Herwig (CVP) erinnert daran, dass es auf Bundesebene inzwischen zwei verschiedene Vernehmlassungsvarianten gebe: Einerseits geht es um die Streichung des Artikels 115 StGB, andererseits um dessen Beibehaltung unter Einfügung strengerer Sorgfaltspflicht-Vorschriften.


Die CVP/EVP-Fraktion ist gespalten. Die CVP-Mitglieder weisen darauf hin, dass es sich bei der Suizid-Bei9hilfe immer um eine Güterabwägung zwischen dem Schutz des menschlichen Lebens und der Autonomie des Menschen, über sein Leben frei zu bestimmen, handelt. Diese Freiheit kann nie eine absolute Freiheit sein. Denn der Tod ist immer auch ein Teil der Gesellschaft. Insofern ist die Gesellschaft indirekt an jedem Suizid beteiligt. Jeder Suizid ist einer zuviel. Um die Zahl der Suizide zu verhindern, müssen weitere Fortschritte in der Palliativmedizin ermöglicht werden.


Die CVP ist für die Beibehaltung von Artikel 115 StGB, meint aber, die Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht der Sterbebegleitungs-Organisationen müssten verschärft werden, und stimmt deshalb der Standesinitiative zu.


Marie-Theres Beeler (Grüne) gibt bekannt, die grüne Fraktion sei einstimmig für die Standesinitiative. Sie findet es wichtig, dass die Suizidbeihilfe gesetzlich geregelt wird. Angesichts der bundesrätlichen Vernehmlassungsvorlage ist es wichtig, das Gesetz zu unterstützen und nicht ein Verbot zu fordern. Es braucht ethisch abgestützte Sorgfaltskriterien, um Missbrauch im Bereich der Suizidbeihilfe zu verhindern - wie Sterbetourismus oder Tötung dementer Menschen - oder um den sozialen Druck, Suizid zu begehen, zu vermindern. Genau so wichtig wie eine klare gesetzliche Regelung der Suizidbeihilfe ist die politische Unterstützung der palliativen Medizin, damit Menschen, die trotz grossen Leidens auf Suizid verzichten, würdevoll in den Tod gehen können.


Elisabeth Augstburger (EVP) kündigt an, dass sich die Landratsmitglieder der EVP bei diesem Geschäft der Stimme enthalten werden.


Auf Bundesebene steht die EVP klar hinter jener Vernehmlassungsvariante, die jegliche Form von organisierter Suizidbeihilfe unter Strafe stellt. Dies entspricht dem Schwerpunkteprogramm der EVP, die sich für einen umfassenden Schutz des Lebens einsetzt und der Ansicht ist, dass palliative Pflege und Betreuung in der letzten Lebensphase mehr gefördert werden müssen.


Der EVP ist aber bewusst, dass die vorliegende Standesinitiative eine Verschärfung des heutigen Zustands fordert, und bekämpft sie deshalb nicht.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung


Es liegen keine Wortmeldungen vor.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Schlussabstimmung Landratsbeschluss


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) weist darauf hin, dass mit der Verabschiedung der Standesinitiative auch die entsprechende Motion 2008/133 von Birgitta Rebsamen abgeschrieben werden könne.


://: Mit 66:0 Stimmen bei fünf Enthaltungen verabschiedet der Landrat die Standesinitiative betreffend gesamtschweizerische Regelung der Suizidbeihilfe und schreibt die Motion 2008/133 ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei



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