Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2010
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2009-291 vom 20. Oktober 2009 Vorlage: Erneuerung der Leistungsvereinbarung 2009 - 2012 und Erhöhung des Beitrags für die Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel (VHS BB); Verpflichtungskredit - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 30. November 2009 - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2010: < beschlossen (gemäss Vorlage des Regierungsrats > || Landratsbeschluss |
Karl Willimann (SVP), Präsident der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission, bemerkt vorweg, das Geschäft sei, da dringend, durch die Kommission praktisch «durchgejagt» worden in nur einer Sitzung, die mit einer knappen Entscheidung geendet hat.
Die bestehende Leistungsvereinbarung ist Ende 2008 ausgelaufen. Die Beitragsleistungen des Kantons Basel-Landschaft für die Subventionsperiode 2009 (!) bis 2012 sind deshalb im Rahmen dieser Landratsvorlage zu bewilligen. Die Erneuerung der Leistungsvereinbarung ist mit einer Erhöhung des Beitrages von heute jährlich CHF 520'000 auf neu CHF 694'000 verbunden.
Aufgrund der Partnerschaftlichkeit des Geschäftes waren Abstimmungen und Verhandlungen notwendig, welche zu einer gewissen zeitlichen Diskrepanz führten, so die Erläuterungen des Bildungsdirektors zur Verspätung des vorliegenden Geschäftes. Im Kanton Basel-Stadt wurde die Vorlage bereits 2008 beschlossen.
Zu den Kostenerhöhungen meint die BKSD: Mit Inkrafttreten des baselstädtischen Pensionskassengesetzes im Jahr 2008 musste einerseits auch die VHS BB ihre Pensionskassenbeiträge erhöhen. Andererseits wird nun - nachdem die Mitarbeitenden in den letzten acht Jahren darauf verzichten mussten - in der neuen Leistungsperiode ein Teuerungsausgleich gewährt. Weiter soll ein gewisser finanzieller Spielraum gewährleistet sein.
In der Kommissionsberatung wurde die einjährige Verspätung der Vorlage hinterfragt. Die Kommission findet es bemühend, dass der Landrat nun quasi rückwirkend den Betrag für 2009 genehmigen muss; schliesslich handelt es sich um eine partnerschaftliche Vorlage, und der Grosse Rat BS hat bereits vor einem Jahr beschlossen.
Aufgrund des bisherigen Vorgehens wurde der Landrat nie um seine Meinung zur Unterstellung der Mitarbeitenden der VHS BB unter die Pensionskasse Basel-Stadt gefragt wurde. Nun hat der Landrat das Nachsehen und muss hinterher eine Erhöhung bewilligen. Eintreten war unbestritten.
In der Detailberatung wies die Bildungsdirektion darauf hin, dass die Stiftung VHS BB ihre Tätigkeit zu zwei Dritteln aus eigenem Ertrag finanziere und zu einem Drittel fremdfinanziert sei durch Kantone und Gemeinden.
Die SP kann sich mit dem Landratsbeschluss in der Vorlage einverstanden erklären. Die SVP verweist auf die radikal veränderte Finanzlage des Kantons. Mit der Begründung, dass in der Rechnung 2009 und im Budget 2010 Defizite von jeweils über CHF 100 Mio. zu erwarten sind, seien Erhöhungen von Finanzbeiträgen aus Prinzip nicht mehr zu verantworten. Die SVP stellte den Antrag, den finanziellen Beitrag auf der Höhe der vorhergehenden Leistungsperiode (jährlich CHF 520'000) zu belassen. Die VHS habe die Möglichkeit, die Kursbeiträge zu erhöhen.
Ein Kommissionsmitglied gab zu bedenken, ohne Erhöhung des Beitrages werde die VHS massive Probleme kriegen. Die heutige Geschäftsleitung der VHS und ihr Team habe sich durch hervorragende Arbeit ausgezeichnet.
Die BKSK stimmte mit 5:5 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten dem Antrag der SVP zu und lehnt damit die Subventionserhöhung ab.
Bezüglich Erhöhung der Kursbeiträge regte der Bildungsdirektor an, den Landratsbeschluss insofern zu ergänzen, als die VHS BB beauftragt wird, per Ende 2011 eine entsprechende Überprüfung mit Bericht an die Regierungen beider Basel zu erarbeiten. Diesem Antrag stimmte die BKSK mehrheitlich zu (neue Ziffer 4).
Die BKSK stimmte dem von der Kommission abgeänderten Landratsbeschluss mit 5:5 Stimmen durch Stichentscheid des Präsidenten zu. Die Kommission beantragt somit dem Landrat Zustimmung zum Verpflichtungskredit betreffend Erneuerung der Leistungsvereinbarung 2009-2012 und Erhöhung des Beitrags für die Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel in der von der Kommission abgeänderten Fassung.
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- Eintretensdebatte
Elsbeth Schmied (SP) bezeichnet die Volkshochschule beider Basel als Erfolgsgeschichte. Es handelt sich um ein partnerschaftliches Geschäft; Baustein dieser Partnerschaft sind die gemeinsame Trägerschaft seit 1988, die gemeinsame Finanzierung, die Kursteilnehmenden aus beiden Basel sowie die Kursorte in beiden Kantonen.
Der Name sagt es: Es ist eine Hochschule fürs Volk. Sie konnte 2009 ihren 90. Geburtstag feiern. Diese Hochschule bietet Angebote in den vielfältigsten Interessengebieten, für deren Inanspruchnahme es keine Matur braucht, sondern die allen offen stehen, die sich ein Leben lang weiterbilden und dafür Kurse besuchen wollen.
Die VHS leistet einen wichtigen Beitrag für die Erwachsenenbildung. Im Schweizer Durchschnitt bilden sich ca. 40 % der Erwachsenen regelmässig weiter; im Baselbiet sind es 63 %. Dazu leistet die Volkshochschule einen grossen Beitrag.
Es kommt recht selten vor, dass der Landrat über einen Verpflichtungskredit zu befinden hat für eine Institution, die einem derart breiten Publikum zu Gute kommt. Die Regierung beantragt einerseits, die Leistungsvereinbarung zwischen den beiden Kantonen und der Stiftung zu erneuern für 2009-2012, und andererseits, einem Verpflichtungskredit von CHF 2'776'000 zuzustimmen, verteilt auf die gleiche Leistungsperiode. Der Verpflichtungskredit soll also für die neue Amtsperiode um CHF 696'000 höher ausfallen als in der letzten, bereits vor einem Jahr abgelaufenen Leistungsperiode.
Die Erhöhung wurde in der Kommission ausführlich begründet. Auch wie die Erhöhung zusammengesetzt ist, lässt sich der Synopse im Anhang der Vorlage entnehmen. Dazu nur einige Stichworte:
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Seit 2001 sind die Kantonsbeiträge gleich geblieben und nie der Teuerung angepasst worden;
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Die Löhne der Mitarbeitenden sind von 2003 bis 2008 eingefroren worden, nun soll eine durchschnittliche Teuerung von 1,1 % ausgeglichen werden;
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Das neue Pensionskassengesetz von Basel-Stadt führt zu einer jährlichen Mehrbelastung für die Stiftung;
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Für die Weiterentwicklung und den Ausbau der Kurse von Lesen und Schreiben bis zur Seniorenuniversität wollen beide Kantonsregierungen einen zusätzlichen Beitrag leisten.
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Man darf nicht vergessen, dass der jährliche Beitrag der beiden Kantone nur einen Drittel des Bedarfs abdeckt. Zwei Drittel erwirtschaftet die VHS selber, beispielsweise durch Kursgebühren, Inserateverkauf und Sponsoring.
Dieser bewährten Institution, von deren Wirken die gesamte Bevölkerung profitieren kann, sollte das Geld für ihre nächsten 90 Jahre gesprochen werden; es kommt letztlich allen Einwohner(inne)n zu Gute.
Der Grosse Rat hat dem Verpflichtungskredit bereits zugestimmt. Sollte ihm der Landrat dies nicht gleichtun, muss die Vorlage zu einem Bereinigungsverfahren zurück in die Kommissionen gewiesen werden, und es dürfte noch eine Weile dauern, bis die Volkshochschule auf einer gesicherten Finanzbasis wirtschaften kann.
Die SP-Fraktion sagt einstimmig Ja zum von der Regierung beantragten Verpflichtungskredit und wird einen entsprechenden Antrag stellen.
Georges Thüring (SVP) erklärt, die SVP-Fraktion schliesse sich dem Antrag der vorberatenden Kommission vollumfänglich an. Sie sieht in der gegenwärtigen Finanzlage des Kantons keine Möglichkeit, irgendwelche Beitragserhöhungen vorzunehmen. Wünschbares muss vom Notwendigen und Machbaren unterschieden werden. Ein Mehrbetrag von rund CHF 700'000 liegt schlicht nicht drin.
Insofern ist es richtig und angemessen, den Verpflichtungskredit für den Zeitraum 2009-2012 auf der Höhe von total CHF 2'080'000 zu belassen.
Gerade weil es sich bei dieser Vorlage um ein partnerschaftliches Geschäft handelt, ist es ausserordentlich ärgerlich, dass die beiden Parlamente sich damit im Abstand von über einem Jahr befassen. Wieder einmal wurde das richtige Timing versäumt. Die bestehende Leistungsvereinbarung ist bereits Ende 2008 ausgelaufen. Wie der Grosse Rat hätte auch der Landrat schon längst entscheiden sollen, damit die VHS rasch weiss, woran sie ist. Nun wird sie wohl mit einer bösen Überraschung konfrontiert. Mit dem heutigen Entscheid hinkt der Landrat wie die Alte Fasnacht wieder einmal hinterher. Der zu beschliessende Verpflichtungskredit betrifft notabene bereits das abgelaufene Jahr 2009!
Auch wenn der Grosse Rat der beantragten Erhöhung bereits vor längerer Zeit zugestimmt hat, darf sich der Landrat dadurch nicht unter Druck setzen lassen. Er ist gut beraten, keine vollendeten Tatsachen zu akzeptieren. Es ist letztlich Sache der BKSD, diese Suppe auszulöffeln. Sie hat sie sich mit der stark verspäteten Vorlage schlicht selber eingebrockt.
Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität selber nach Mitteln suchen muss, um ihr Budget ins Lot zu bringen. Entweder wird das Leistungsangebot den heutigen wirtschaftlichen Realitäten angepasst - so wie es auch andere Anbieter tun müssen -, oder die Gebühren sind entsprechend zu erhöhen.
Die Ablehnung einer Beitragserhöhung richtet sich in keiner Weise gegen die Arbeit der VHS. Die SVP-Fraktion anerkennt ausdrücklich, dass es sich um eine sehr wichtige Institution handelt, die gerade im Bereich der Erwachsenenbildung Grosses leistet und eine sehr wichtige Aufgabe erfüllt. Umso mehr ist es zu bedauern, dass aufgrund der finanziellen Situation und der zu erwartenden wirtschaftlichen Entwicklung im Kanton in den nächsten Jahren - es sei an die düstere Finanzplanung 2010-2013 erinnert - leider kein finanzieller Spielraum mehr vorhanden ist, um die Wünsche der VHS zu erfüllen.
Regina Vogt (FDP) betont ebenfalls die Erfolgsgeschichte der Erwachsenenbildung in Baselland, zu der die Volkshochschule einen wichtigen Beitrag leiste.
Per 1. Januar 2001 wurde erstmals die jährliche Defizitdeckung durch einen jährlichen, an eine Leistungsvereinbarung gekoppelten Beitrag ersetzt. Mit der jetzigen Vorlage soll einer Aufstockung dieser Finanzmittel zugestimmt werden. Tatsache ist aber, dass die Ausgangslage der beiden Kantone verschieden sind.
Die für den Ausbau des Angebots vorgesehene Tranche von CHF 80'000 sowie die Mittel für Vertiefungsveranstaltungen sind in wirtschaftlich härteren Zeiten nur schwer erklärbar. Grossmehrheitlich stimmt deshalb die FDP-Fraktion dem von der Kommission angepassten Landratsbeschluss zu.
Auch in der freisinnigen Fraktion sind nicht alle glücklich über den Verlauf dieses Geschäfts. Einzelne Fraktionsmitglieder wünschen sich eine Lösung anhand der Preispolitik: Die tiefen Tarife der VHS müssen überdacht werden.
Christian Steiner (CVP) kündigt an, die CVP/EVP-Fraktion werde dem Landratsbeschluss gemäss Regierungsvorlage zustimmen, ergänzt um die von der Kommission eingebrachte Ziffer 4.
Die Volkshochschule ist eine gute Sache und verdient Unterstützung. Es gilt die Bildung zu fördern, gerade auch dann, wenn die Wirtschaft kriselt.
Die Begleitumstände zu dieser Vorlage sind negativ: Einerseits die Verzögerung, andererseits das Nachvollziehen von durch Basel-Stadt schon vorgegebenen Entscheiden. Aber am Entscheid der CVP/EVP-Fraktion konnten diese Umstände nichts ändern.
Die neue Ziffer 4 ist wichtig, weil sich auf der Einnahmeseite noch einiges verbessern lässt. Es gibt Angebote für Senioren, die beinahe zu «Dumpingpreisen» zu erstehen sind.
Madeleine Göschke (Grüne) kritisiert, einmal mehr werde der Sack statt des Esels geschlagen. Unschön und ärgerlich ist die Tatsache, dass der baselstädtische Grosse Rat diese partnerschaftliche Vorlage bereits vor über einem Jahr behandelt hat. Dafür ist aber die BKSD zu rügen, wo die Vorlage lange liegengeblieben ist. Es darf nicht sein, dass die Volkshochschule für diesen Fehler büssen muss. Sie leistet hervorragende Arbeit. Die Angebote werden ausdrücklich nicht nur von Gutbetuchten genutzt - ganz im Gegenteil: Viele Hörer/innen der Seniorenuniversität hatten während ihres aktiven Berufslebens keine Möglichkeit, ihren Interessen nachzugehen oder Neues zu lernen. Es ist sehr erfreulich, dass so viele ältere Menschen mit Neugier und Interesse die Vorlesungen besuchen.
Wer das VHS-Programm einmal genau angeschaut hat, ist vom vielfältigen Themenangebot überrascht: Von Darwin über die Entwicklungsphasen von Kleinkindern, Literatur, Kunst, Stadtentwicklung bis zu Finanz- oder Gesundheitsfragen ist viel Wissenswertes zu erfahren. Die aktiven, interessierten älteren Menschen sind somit wach, informiert, haben Kontakt, diskutieren miteinander - all dies entfaltet eine hohe präventive Wirkung, die nicht unterschätzt werden darf.
Die grüne Fraktion beantragt, der Beitragserhöhung zuzustimmen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) ist aufgefallen, dass nicht nur die Vorlage, sondern auch der Kommissionsbericht und fast alle Fraktionssprechenden die Themenvielfalt und -breite und die Niederschwelligkeit des Angebots der VHS sowie ihr wirtschaftliches Denken und ihr Kostenbewusstsein loben als Schlüsselelemente für die Erfolgsgeschichte dieser Institution.
Die VHS ist ein unverzichtbarer Mosaikstein der Erwachsenenbildung Baselland. Die Tatsache, dass in diesem Kanton überdurchschnittlich viele Menschen das Motto «Lebenslanges Lernen» - weit über die berufliche Nachqualifizierung und Weiterbildung hinaus - praktizieren, ist volkswirtschaftlich wichtig und gesellschaftspolitisch bedeutsam, sichert sie doch die Voraussetzungen für die Standortattraktivität des Lebensraums Nordwestschweiz.
Vor diesem Hintergrund wäre es gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kurzsichtig und verhängnisvoll, sich im Bereich der Bildung einzuschränken. Es darf nicht zu einem Abbau im Bildungsangebot für die breite Bevölkerung kommen.
Die Volkshochschule beider Basel verdient Dank und Anerkennung, so wie es beim letzjährigen Jubiläum über die Parteigrenzen hinweg einhellig zum Ausdruck gekommen ist. Heute hat der Landrat die Chance, diese Anerkennung konkret in der Form der erforderlichen Finanzmittel bereitzustellen.
Die lange Bearbeitungsdauer dieser Vorlage wurde zurecht kritisiert. Die Erklärung dafür ist in der Vorlage enthalten; die berechtigte Kritik kommt im Kommissionsbericht zum Ausdruck und ist nun auch in der Debatte deutlich formuliert worden.
Soweit für diese Verzögerung die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion verantwortlich ist, entschuldigt sich der Regierungspräsident in aller Form dafür.
Keine Schuld an diesem Verfahrensverlauf trifft die Volkshochschule selbst. Sie hat das Recht, darauf zählen zu können, dass ihr die beantragten Mittel - und somit die Grundlage für ein weiterhin erfolgreiches Wirken - zur Verfügung gestellt werden.
Es ist übrigens - beispielsweise beim Life-Sciences-Neubau - auch schon vorgekommen, dass das Baselbieter Parlament vor jenem von Basel-Stadt entschieden hat.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung
Titel und Ingress keine Wortbegehren
Ziffer 1 keine Wortbegehren
Ziffer 2
Die
SP-Fraktion
beantragt, den Wortlaut aus dem Entwurf in der regierungsrätlichen Fassung zu übernehmen:
2. Für den Zeitraum von 2009 - 2012 wird ein Verpflichtungskredit über CHF 2'776'000.- bewilligt
.
://: Der Antrag wird mit 45:36 Stimmen bei zwei Enthaltungen angenommen. [ Namenliste ]
Ziffer 3
Die
SP-Fraktion
beantragt, den Wortlaut aus dem Entwurf in der regierungsrätlichen Fassung zu übernehmen:
3. Der in Ziffer 2 aufgeführte Verpflichtungskredit über CHF 2'776'000 untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
://: Der Antrag wird mit 53:27 Stimmen bei einer Enthaltung gutgeheissen. [ Namenliste ]
Ziffer 4 keine Wortbegehren
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung Landratsbeschluss
://: Der Landrat stimmt mit 51:32 Stimmen dem Landratsbeschluss über die Erneuerung der Leistungsvereinbarung 2009-2012 und die Erhöhung des Beitrags für die Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel (VHS BB)/Verpflichtungskredit zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
über die Erneuerung der Leistungsvereinbarung 2009-2012 und die Erhöhung des Beitrags für die Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel (VHS BB); Verpflichtungskredit
vom 14. Januar 2010
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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Die Leistungsvereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt, dem Kanton Basel-Landschaft und der Stiftung Volkshochschule und Seniorenuniversität beider Basel wird zur Kenntnis genommen.
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Für den Zeitraum von 2009-2012 wird ein Verpflichtungskredit über CHF 2'776'000.- bewilligt.
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3.
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Der in Ziffer 2 aufgeführte Verpflichtungskredit über CHF 2'776'000 untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
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4.
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Die VHS wird beauftragt, vor Ablauf der Beitragsperiode 2009 bis 2012, also spätestens bis Ende 2011, dem Kanton Basel-Landschaft als Mitträgerkanton Bericht zu erstatten über die geprüften und in die Wege geleiteten Massnahmen betreffend Preis- und Tarifpolitik.
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Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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