Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2010
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2010-007 vom 14. Januar 2010 Interpellation von Petra Schmidt, FDP-Fraktion: H2, Tunnel Schönthal, Arbeitsvergabe - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2010: < beantwortet > |
Die Landrätinnen und Landräte haben von einer Firma BEBO Arch International AG ein vom 7. Januar 2010 datiertes Schreiben zur H2, Tunnel Schönthal, erhalten. Es wird darin behauptet, die von BEBO für den Tunnel entwickelte und offerierte technische Lösung sei von der Verwaltung nicht einmal geprüft worden, mit der Ausführung des Amtsprojektes würden etliche Millionen verschleudert und die Umwelt unnötig verschmutzt.
Die BZ vom Sonntag hat das Thema am 10. Januar 2010 aufgegriffen. Es wird von einer drohenden Beschwerde mit weiteren Verzögerungen für das Projekt H2 geschrieben und von einer Verschleuderung von gut 10 Millionen Franken.
Regierungsrat Jörg Krähenbühl (SVP) beantwortet folgende Fragen:
Frage 1:
Hat BEBO bei der Vergabe der Baumeisterarbeiten für den Tunnel Schönthal der H2 tatsächlich ein um mehrere Millionen günstigeres, erst noch ökologischeres Angebot unterbreitet?
Antwort:
Die BEBO habe bei der Ausschreibung der Baumeisterarbeiten für den Tunnel Schönthal überhaupt kein eigenständiges Angebot eingereicht und sei nicht einmal Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft gewesen. Somit ist die BEBO nicht Anbieter im Beschaffungsverfahren.
Frage 2:
Wurde das Angebot von BEBO seriös geprüft?
und
Frage 3:
Weshalb wurde das Angebot der BEBO nicht berücksich-tigt?
Antwort:
Zwei Arbeitsgemeinschaften offerierten neben der ausgeschriebenen Variante eine Untervariante, welche jeweils das BEBO-System beinhaltete. Entgegen der Behauptung im Brief der BEBO hat das Konsortium Fruttiger keine verbindliche und bewertbare Untervariante eingereicht, sondern gab lediglich eine Kostenschätzung an, was nicht zulässig ist. Es ist richtig, dass diese Kostenschätzung preislich unter der offiziellen Variante von CHF 118 Mio. lag, allerdings nicht in der im Brief behaupteten Grössenordnung, sondern im Bereich von CHF 1.2 Mio. Unerwähnt bleibt in diesem Brief, dass das besagte System massivste gesamtkonstruktive Änderungen im Baubereich sowie im Tunnelausrüstungsbereich, insbesondere im Lüftungsbereich, nach sich gezogen hätte. Dies hätte eine Kostenfolge im Bereich von etwa CHF 5 Millionen bedeutet. Im Weiteren wäre das BEBO-System nur auf einer Gesamtlänge von etwa 70 Prozent der Tunnelstrecke möglich gewesen, was zusätzliche kostenverursachende Schnittstellen geschaffen hätte. Auch die gestalterischen Absprachen in der Tunneloberfläche mit den Anstösser-Gemeinden hätten neu ausgehandelt werden müssen. Übrigens bringt das BEBO-System mit einer Sickerleitung zwischen den Tunnelbögen und zahlreichen Spülschächten erheblichen Mehraufwand im betrieblichen Unterhalt des Tunnels mit sich. Auch die Unternehmervarianten mit BEBO-System sind von den drei Beurteilungsteams seriös und unabhängig geprüft worden. Das BEBO-System hätte neben den relativ kleinen Preisvorteilen durch Materialeinsparungen an einem anderen Ort massive Mehrkosten gebracht, neue Planungen ausgelöst und dadurch in zeitlicher Hinsicht Nachteile gebracht. Grundsätzlich wird es begrüsst, wenn Unternehmer bei Ausschreibungen mitdenken und Optimierungen in Unternehmervarianten offerieren. Nur müssen diese auch zeitgerecht sein. Wenn bei der Ausschreibung einer Baumeisterarbeit eine massive Änderung an der Planung eines rechtskräftigen Projekts vorgeschlagen wird, ist dies schlicht zum falschen Zeitpunkt. Wenn zusätzliche Unternehmervarianten nur eine nicht umfassende Kostenschätzung enthalten, und die Auswirkungen auf das Gesamtkonzept unerwähnt bleiben, kann eine solche Offerte nicht berücksichtigt werden.
Frage 4:
Besteht ein Beschwerderecht, respektive eine Beschwerdemöglichkeit der BEBO oder allfälliger Organisationen und welche Auswirkungen hätte ein Beschwerdeverfahren auf die Bauarbeiten am Tunnel der H2?
Antwort:
Die BEBO ist nicht Anbieterin im rechtskräftig abgeschlossenen Beschaffungsverfahren. Sie war nicht einmal Mitglied einer offerierenden Arbeitsgemeinschaft. Aus diesem Grund ist sie nicht beschwerdeberechtigt. Bei Beschaffungsverfahren droht auch kein Beschwerderecht von Verbänden. Aus diesem Grund wird nicht mit Verzögerungen gerechnet und der Spatenstich für die Tunnelarbeiten findet planmässig am nächsten Montag, 18. Januar 2010 um 11.30 Uhr statt.
Die Interpellantin Petra Schmidt (FDP) gibt eine kurze Erklärung ab. Sie dankt herzlich für die Information und zeigt sich beeindruckt, wie schnell Regierungsrat Jörg Krähenbühl Kantonsingenieur Oliver Jacobi aufgeboten hat. Sollte dies künftig der Massstab sein für die Beantwortung dringlicher Interpellationen - Hut ab.
://: Damit ist die Interpellation 2010/007 beantwortet.
Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei
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