Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2016
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2015-350 vom 22. September 2015 Vorlage : Naturschutz im Wald: Weiterführung Verpflichtungskredit 2016 - 2020 - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 22. Dezember 2015 - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2016: < beschlossen; FFR > |
41 Prozent der Kantonsfläche bestehe aus Wald, ruft Kommissionspräsidentin Christine Gorrengourt (CVP) in Erinnerung. Die heutige Form des Waldes, die man so sehr schätzt, ist nicht von alleine entstanden. Einige Generationen haben dazu beigetragen, dass er so ist wie er jetzt ist. Auch im Baselbiet erfüllt der Wald vielfältige Funktionen. Er beherbergt 50% der einheimischen Artenvielfalt. Er ist Grundwasser-Produzent, mit seinen Filterfunktionen, und er ist Kohlenstoffspeicher. Er ist aber auch Holzproduzent für nachhaltiges Heizen und Holzproduzent für Baustoff. Heute Nachmittag kann man sich an der Baumesse vergewissern lassen, dass man noch weit mehr mit Holz bauen könnte.
Vergessen darf man aber nicht, dass der Wald auch
Lebens- und Erholungsraum ist, und damit Wirtschaftsfaktor und Standortvorteil für attraktives Wohnen. Trotz naturnaher Waldbewirtschaftung weisen die Baselbieter Wälder noch heute Defizite in der biologischen Vielfalt auf. Darum wurde 1998 das Programm «Naturschutz im Wald» gestartet. Naturschutz im Wald ist aber auch ein gesetzlicher Auftrag: Das Waldgesetz und das Naturschutzgesetz verpflichten dazu. Der Regierungsrat nimmt schützenswerte Naturobjekte von regionaler und nationaler Bedeutung in das Inventar der geschützten Naturobjekte auf. Deshalb erhält er auch vom Bund ausgehandelte Beiträge. Für die geschützten Naturobjekte haben Grundeigentümerinnen und Bewirtschafter gesetzlichen Anspruch auf angemessene Abgeltung, die aber im Interesse des Schutzzieles sein müssen. Das heisst: Die bisherige extensive Nutzung wird weitergeführt oder die bisherige Nutzung wird eingeschränkt; oder es wird eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbracht. Ebenfalls tragen die Gemeinden die Kosten der Waldreservate von lokaler Bedeutung.
Die Beratung fand an zwei Sitzungen statt. Der Kommission wurde aufgezeigt, dass die finanzielle Situation des Kantons in der Vorlage bereits berücksichtigt wurde. Mit der vorliegenden Sparvorlage werden die getätigten Investitionen geschützt. Reduziert wird das Programm aber in den Bereichen Waldrandaufwertung und Unterschutzstellungen. Aufgrund der vom Regierungsrat bereits vorgenommenen Kreditkürzung wird auf eine Festlegung neuer Flächen- und Pflegeziele für die Periode 2016-2020 verzichtet.
Die Diskussion in der Kommission war sehr engagiert. Allen Kommissionsmitgliedern, von rechts bis links, war es ein Anliegen nachzufragen, ob nicht doch noch zusätzliches Sparpotenzial vorhanden wäre. Dies wurde von der Verwaltung verneint. Der zuständige Regierungsrat Thomas Weber ergänzte die Antworten der Verwaltung mit der Aussage: Man muss sich den Unterhalt des Waldes vorstellen wie den Unterhalt der Strassen: ein Minimum braucht es, um den Zustand zu erhalten. Wenn dieser Unterhalt nicht erfolgt und 4 oder 5 Jahre hinausgezögert wird, hat dies anschliessend höhere Kosten zur Folge. Würde nun im Bereich Waldnaturschutz weiter als in der Vorlage reduziert, so verzichtete man bewusst darauf, die Ziele zu erreichen und nähme in Kauf, dass weitere Eingriffe in den Folgejahren entsprechend teurer würden. Allein um den Bestand halten zu können, sei es unumgänglich, dass gegen Ende der neuen Periode die Kosten wieder leicht von CHF 1.73 Mio. im Jahr 2016 auf CHF 2.03 Mio. im Jahr 2020 ansteigen. Das bedeutet, dass um bereits gemachte Investitionen und zugesicherte Abgeltungen nicht zu gefährden, dieser Kredit nötig wäre.
Daraufhin wurde ein Antrag auf eine zusätzliche zur bereits in der Vorlage beinhalteten Kürzung auf 8.65 Millionen Franken mit 5:7 Stimmen abgelehnt.
Zusätzliche Informationen zu Auswirkungen einer weiteren Kürzung wurden direkt von den betroffen Waldbesitzern und Bürgergemeinden zugestellt und sind in der Kommissionsberatung auch kurz angesprochen worden. Die Kommission beantragt mit einer knappen Mehrheit, mit 7:5 Stimmen, den Verpflichtungskredit wie in der Vorlage aufgeführt zu sprechen.
Die UEK-Präsidentin teilt mit, dass die Landrätinnen und Landräte heute Nachmittag an der Veranstaltung von Swissbau bei Bauen mit Beton und Holz auch ohne Anmeldung herzlich eingeladen sind.
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- Eintretensdebatte
Nach Ansicht von Andi Trüssel (SVP) hat der Kanton Baselland noch immer Luxusprobleme. Es geht darum, diese von einem «Nice to have» in ein «Need to have» zu überführen. Der Votant möchte hier keine Kommissionsdebatte über Waldränder, über Schneiden und Naturwaldpflege (oder -nichtpflege) lostreten. Tatsache ist, dass es ein Problem mit den Finanzen gibt. Es müssen alle den Gürtel enger schnallen. Es ist dem Votanten auch bewusst, dass es einfacher ist, Schoggi zu verteilen als wieder wegzunehmen. In der Privatindustrie läuft es so, dass Verwaltungsrat und Geschäftsführer eine Kürzung der Kosten um 10% auferlegen. Daraufhin wird geschaut, was gekürzt, was anders priorisiert, was weggelassen, was einfacher gemacht oder automatisiert werden kann. Die Verwaltung hat darauf immer nur eine Antwort: Es geht nicht.
Die SVP stellt deshalb den Antrag, die Kosten pro Jahr auf 1.73 Mio. einzufrieren - dies für die nächsten fünf Jahre. Es kommen nämlich von den 1.73 Mio. immer noch 1.4 Mio. vom Bund.
Der Votant bringt nun noch ein persönliches Anliegen vor. An der letzten Landratssitzung hatte er nämlich Landrat Zemp zum Thema Arbeit und Leistung massiv angerempelt und gesagt, er möchte doch einmal unterscheiden zwischen Kilowattstunden und Kilowatt. Der Votant möchte sich hiermit mit dem Buch «Der 2'000-Watt-Irrtum. Wie das Drohszenario Klimaerwärmung die gesamt Energiepolitik fehlleitet» entschuldigen. [Andi Trüssel legt dem Angesprochenen das Buch auf den Pult]
Hannes Schweizer (SP) verdeutlicht, dass im Wald, der 41 Prozent der Kantonsfläche bedeckt, der wichtigste heimische Rohstoff wachse. Er ist Trinkwasserspeicher, bindet Kohlenstoff, ist Lebensraum für Tier und Pflanzen. Und der Landrat diskutiert nun darüber, ob einem diese Leistungen 1.6., 1.7 oder 1.8 Mio. Franken pro Jahr wert sind! Aus dem hohlen Bauch heraus vermutet der Votant, dass der Unterhalt von Rasenflächen, von Strassenborden und öffentlichen Parkflächen wesentlich mehr finanzielle Mittel bindet.
Der hier vorliegende Vorschlag ist im Gegensatz zu einem vorherigen Geschäft ein guter Kompromiss. Es ist in diesem Sinn ein Kompromiss, dass alles, was bis jetzt an Aufbauarbeiten im Wald geleistet wurde, weiterhin gepflegt werden kann. Die von der Regierung vorgeschlagenen Kürzungen sind ein Kompromiss, den auch die Mehrheit der SP akzeptabel findet. Werden in den nächsten drei Jahren keine neuen Unterschutzstellungen und keine neue Waldrandpflege gemacht, dann ist die Aufschiebung in Anbetracht des Alters, der ein Baum hat, vertretbar, umso mehr als bis 2020 die Mittel langsam wieder aufgestockt werden. Es ist auch vertretbar, weil das Leitbild von 2003 als Zielvorgabe bis 2018 vorgibt, 17% der Waldfläche zu schützen. Heute befindet man sich bei 16.6%. Es ist bedauerlich, dass der Wert noch nicht ganz erreicht wurde. Dennoch lässt sich dieser Kompromiss mittragen.
Der Votant bittet entsprechend um Unterstützung des Antrags.
Christoph Buser (FDP) findet das Geschäft insofern kompliziert, da Schnittstellen zum Bund vorhanden sind. Es ist immer relativ verführerisch, wenn man sagen kann: Der Bund bezahlt. Es hat sich die Meinung durchgesetzt, dass wenn das Bundesamt für Umwelt entsprechende Anstrengungen verlangt, man dort selbstverständlich mitmacht, wo möglich. Bezahlt es nur 85-90%, muss sich der Kanton nach seinen eigenen Finanzen richten - dahingehend, dass der bisherige Status beibehalten werden soll. Es ist richtig, wie Hannes Schweizer betont hatte, dass keine neuen Schutzgebiete geschafft werden. Man steckt aber natürlich in einem Prozess, der schon vorher angestossen wurde, wobei man versucht, den Zielwert zu erreichen. Wenn das Bundesamt dies unbedingt so möchte und Fristen setzt, soll es auch verstärkt helfen, dies finanziell zu richten. Man sollte das Programm - hinter dem ein guter Wille steckt und das auch gut benotet wurde, das aber mehr kostet, wenn man es dann wirklich umsetzen möchte - zurückstellen, bis das Geld dazu vorhanden ist.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag, den Betrag auf dem Niveau von heute einzufrieren. Wenn die Finanzen wieder besser aussehen, wird man sich an das BafU-Programm wagen können. Aktuell wäre es zynisch, zu erhöhen, während anderswo, wo es mehr weht tut, eingespart wird.
Markus Dudler (CVP) sagt, dass die CVP/BDP-Fraktion der Vorlage unverändert zustimme und den Antrag der SVP ablehne. Was sind die Gründe? Bei den Geldern, die der Kanton hier verteilt, handelt es sich nicht um «Nice to have», sondern um gesetzliche Aufträge auch gemäss internationaler Abkommen. Darunter sind auch Zertifizierungen des Holzes, das man verkaufen möchte - was aufs Spiel gesetzt würde. Die Zahlung in der vorgeschlagenen Höhe gibt Planungssicherheit für die Forstwirtschaft und erscheint auch in der Höhe nachvollziehbar und fundiert zu sein. Es macht keinen Sinn, an den Beiträgen für Unterhalt und Pflege herumzuschrauben. Was ist die Quintessenz, wenn man jedes Mal daran herumschraubt? In Zukunft würde die Regierung den Betrag standardmässig schon in der Vorlage etwas erhöhen, damit das Parlament ihn wieder senken kann. Dem Votanten ist zudem nicht klar, ob bei einer Senkung der Beiträge an Pflege und Unterhalt mit Minderbeiträgen des Bundes zu rechnen ist. Dies könnte der Fall sein.
Georges Thüring (SVP) sagt, dass die Bürgergemeinden bekanntlich der grösste Waldbesitzer im Kanton sind. Als Präsident des Verbands Baselbieter Bürgergemeinden fühlt sich der Votant von diesem Geschäft sehr angesprochen und erlaubt sich, als Einzelsprecher aufzutreten. Er möchte noch einmal in Erinnerung rufen: Der Wald übt viele wichtige Funktionen aus, was die Regierung in ihrer Vorlage klar aufgezeigt hat. Dies sollte auch dem Landrat etwas wert sein. Es liegt im ureigenen Interesse, Sorge zu den Wäldern zu tragen. Es braucht heute auch nicht über Sinne und Umfang von Naturschutz im Wald gestritten werden, bestehen doch klare gesetzliche Aufträge und Verpflichtungen. Seitens Bund, aber vor allem auch seitens kantonaler Gesetzgebung.
Waldwirtschaft ist sehr teuer. Als Bürgergemeindevertreter weiss der Sprecher nur allzu gut, dass die Zeiten längst vorbei sind, als man noch mit dem Wald viel Geld verdienen konnte. Aus diesem Grund ist es auch wichtig, sogar notwendig, dass die Waldeigentümer angemessen abgegolten werden für ihre finanziellen Einbusse, resp. den Mehraufwand, der durch den fortgeschrittenen Natur- und Landschaftsschutz zwangsläufig entsteht. Mit dem Holzerlös alleine kann dies längst nicht mehr aufgefangen werden.
Der Votant ist froh und dankt dem Regierungsrat, dem in der vorliegenden Vorlage Rechnung getragen zu haben. Eine weitere Mittelkürzung kann in diesem Bereich nicht mehr geleistet werden. Was heute eingespart wird, muss man morgen oder übermorgen mindestens doppelt bezahlen. Abgesehen davon, dass mit weiteren Einsparungen die klaren gesetzlichen Aufträge nicht erfüllt werden. Der Votant bittet namens der Bürgergemeinden um Zustimmung der Verpflichtungskredite, die übrigens auch schon gekürzt sind.
Andrea Kaufmann (FDP) kann als Wald-Chefin die Vorlage nur unterstützen. Sie weiss aus erster Hand, wie optimal die Gelder eingesetzt werden und was das für die Wälder, Pflanzen und Tiere bedeutet. Die Landwirtschaftsbetriebe, die man auch als KMU bezeichnet, sind der Forstwirtschaft sehr nahe und erhalten jährlich 50 Mio. Franken für Pflege und Unterhalt der Landschaft des Kantons Baselland. Sie tragen für Tourismus und die Bevölkerung dazu bei, schöne und gepflegte Landschaften zu erhalten. Forstreviere bzw. die Waldeigentümer bewirken mit ihren Massnahmen die gleichen Effekte im Waldareal. Rund 41% der Kantonsfläche besteht aus Wald und ist für die Bevölkerung und für rund 20'000 teils seltene Tier- und Pflanzenarten von grosser Bedeutung. Kosten für Pflege von offenen und lichten Waldflächen, der Waldränder und der Sonderwaldreservate betragen in den nächsten Jahren jährlich 1.7 Mio. Franken. Weil der Naturschutz im Wald eine Daueraufgabe ist, haben die Forstbetriebe im vergangenen Jahr Ausrüstungen, Gerätschaften und Maschinen sowie Personalschulungen und Arbeitsverfahren den besonderen Herausforderungen für die Naturschutzarbeiten angepasst. Damit kann rationeller und effizienter gearbeitet und somit auch Geld eingespart werden. Diese Bemühungen und Investitionen würden bei einer Ablehnung des Naturschutzkredits gebodigt werden.
Die positive Wirksamkeit der Waldnaturschutzarbeiten wurden anlässlich einer vom Landrat gewünschten Kontrolle für die Jahre 2011-13 bestätigt. Es wäre für die Waldbesitzer nicht nachvollziehbar, wenn jetzt vom Landrat die nächste 5-Jahresetappe nicht mehr unterstützt würde. Die wirtschaftliche Situation der Waldbesitzer-Forstreviere hat sich in den vergangenen Jahren zu einer Gratwanderung entwickelt. Alle Forstreviere haben sich mit den Waldnaturschutzarbeiten ein Standbein aufgebaut. Durch die Frankenstärke und den tiefen Ölpreis sind die Preise auf dem Holzmarkt im freien Fall. Die Situation alleine ist schon eine äusserst grosse Herausforderung für die öffentlichen Waldbesitzer. Die Preisentwicklung auf dem internationalen Holzmarkt können die Waldbesitzer aus dem Kanton Baselland bekanntlich nicht beeinflussen. Damit sind sie u.a. auf die Arbeiten im Wald-Naturschutzbereich angewiesen.
Der grösste Teil der Waldfläche im Kanton Baselland ist Eigentum der öffentlichen Hand. Viele Einwohnerinnen und Einwohner erfreuen sich an den verschiedenen Waldgebieten und an den vielen Tier- und Pflanzenarten, die die hiesigen Wälder beherbergen. Der Wald ist ein einzigartiges und wertvolles Gut, zu dem alle Sorge tragen müssen. Diese 1.7 Mio. Franken im Jahr sollten es einem Wert sein, zu investieren, auch zugunsten zukünftiger Generationen. Die Votantin fordert den Landrat auf, sich einen «Stupf» zu geben und das Wald-Naturschutzpaket zu unterstützen.
Mirjam Würth (SP) kann die eben gemachten Ausführungen nur unterstützen und möchte sie noch verstärken. Es liegt hier eine Vorlage vor, die im Namen des Regierungsrats um 9% des ursprünglich vorgesehenen Betrags gekürzt worden ist. Die Votantin stellt nun im Namen der Hälfte der SP und vereinzelter Grüner den Antrag, auf die 100% zurückzugehen. Und somit nicht auf die 9.5 Mio. wie in der Vorlage, sondern auf die 10.4 Mio., die auch nötig sind, um die vom Kanton gesetzten und auch vom Bund unterstützten Ziele zu erfüllen.
Als Erstes ist die Unterschutzstellung der Naturwaldreservate nicht möglich bzw. das Ziel von 5% des Kantonsgebiets lässt sich nicht erreichen. Seit vielen Jahren dümpelt der Kanton bei 3% und kommt nicht vorwärts. Hinzu kommt, dass die Waldwirtschaftspläne und die Waldreservatskonzepte nicht umgesetzt werden können. Dies trifft auch auf die mit den Gemeinden ausgearbeiteten Waldrandpflegekonzepte zu. Statt der Zahnlücken-Waldrandpflege, die 's bis jetzt (auch entlang der Gewässer) gab, wird nun einfach wieder eine Wand geschnitten.
Im Weiteren fehlt das Geld für die Förderung von national prioritär geschützten Arten im Wald. Nicht zuletzt kann die Bekämpfung der invasiven Neophyten nicht fortgesetzt werden. Interessanterweise hat die Regierung in ihrem Korrigendum zu einem Zeitungsartikel gesagt, dass dafür Geld eingestellt ist.
Es braucht Wälder, die der Natur überlassen sind, aber auch Waldstücke, die im Sinne der Natur intensiv gepflegt werden und damit Lebensraum für lichtliebende Tier- und Pflanzenarten bieten. Zudem würde eine vom Landrat in Auftrag Wirkungskontrolle über Bord geworfen, die eine sehr gute Wirkung hatte.
Mit dem Beibehalten der Naturschutzgelder, wie ursprünglich geplant, könnten die Forstbetriebe (die eigentlich KMU sind), die vorab an den Rändern des Kantons tätig sind, wo es eher wenig Arbeit gibt, weniger gut funktionieren. Zudem bilden sie weniger Lehrlinge aus. Auch dort würde es zu einem Abbau kommen.
Als Vertreterin der Hälfte der SP-Fraktion stellt die Votantin also den Antrag, dass statt der eingestellten 9.5 Mio. wie ursprünglich vorgesehen 10.4 Mio. eingestellt werden.
Andi Trüssel (SVP) bekommt langsam das Gefühl, als würde das komplette Budget geklemmt. Dem ist nicht so. Man friert ab 2016 bei 1.73 Mio. Franken ein. Und mehr nicht. Jedes Unternehmen muss sich nach der Decke strecken, wenn «gopferdeggel» die Wirtschaft sich verändert hat. Nur in der Verwaltung und im Wald muss man alles etwas anders machen.
Georges Thüring (SVP): Nach Rücksprache mit den Forstgebieten und den Forstverwaltern, die auch den finanziellen Aspekt angeschaut hatten, kann der Votant den Vorschlag von SP und Grünen nicht befürworten. Man möchte aber einen Beitrag leisten, und zwar in dem vom Regierungsrat vorgegebenen Rahmen. Seinem KollegenVorredner sei erwidert, dass all das, was man im und für den Wald macht, der Luft zugute kommt. Und die Luft brauchen alle, auch Andi Trüssel.
Der Wald wachse aber auch, ohne dass man ihn schneide, wirft Andi Trüssel (SVP) ein.
Rolf Richterich (FDP) hat im Verlauf der Debatte das Gefühl bekommen, als hänge der Bestand des Walds von der Höhe des Zuschusses ab, über den hier befunden wird. Der Votant empfiehlt Mirjam Würth, sich doch einmal statistisch schlau zu machen. Die Waldfläche hat in den letzten 120 Jahren (zwischen 1880 und 2000) um sage und schreibe schweizweit über 25% zugenommen. Nicht das Holz, das wächst von alleine. Es wird argumentiert, dass dieses Wachstum von einem ganz tiefen Stand ausging. Nun ist es aber so, dass zwischen 1985 und 2006 auf Kantonsgebiet die Waldfläche zwischen 1 und 3% zugenommen hat. Sogar in der jüngsten Vergangenheit also, wo man doch meinen könnte, man sei überentwickelt, hat es einen Zuwachs gegeben. Ist das nun erstaunlich? Nein, das ist es nicht. Der Wald ist vermutlich die letzte heilige Kuh, nachdem die Armee geschlachtet wurde. In der Schweiz wachsen eigentlich nur noch zwei Sachen: der Wald und die Defizite. Und vielleicht noch der Ausländeranteil.
Man sollte vernünftig sein und nur das für den Wald ausgeben, was man sich leisten kann. Der Wald hat in den letzten 150 Jahren viele Veränderungen durchgemacht und hat heute einen sehr guten Stand erreicht. Man sollte auf einem gescheiten Niveau weiterfahren - nämlich auf dem, was bisher gemacht wurde.
Rahel Bänziger (Grüne) möchte vorab auf die fachfrauisch weitsichtigen Voten der Landrätinnen Kaufmann und Würth eingehen, die die Sache sehr gut auf den Punkt gebracht haben. Es geht nicht darum, noch mehr Wald unter Schutz zu stellen oder den Wald weiter wachsen zu lassen. Es geht darum, das, was man hat, zu pflegen.
Die Grünen werden den Antrag der SVP ablehnen. Einige haben grosse Sympathien für den Antrag der SP, den ein Grossteil unterstützen wird. Beim Wald geht es um Pflege, um einen Schutz, und auch um eine Art Prävention, wie das bereits von Georges Thüring betont wurde. Mit dem einzigen Vorteil, dass dieser Patient nicht der Krankenkasse zur Last fallen, dafür der Allgemeinheit Folgekosten bescheren wird, wenn zum jetzigen Bestand nicht Sorge getragen wird.
Rolf Blatter (FDP) staunt etwas ob der Voten von der anderen Seite. Man könnte meinen, dass ein Rückgang des Kredits auf den Stand vom letzten Jahr dazu führen würde, dass der Wald morgen zusammenfallen wird oder seine Funktion nicht mehr ausüben kann. Es ist daran zu erinnern, dass die gute Erde schon eine paar Milliarden Jahre alt ist. In den letzten paar hunderttausend Jahren hat sie etwa fünf Eiszeiten überlebt und fand trotzdem wieder ins Leben zurück. Wird nun um eine Million Franken für den Schutz des Walds reduziert, wird der das überleben. Den Votanten erstaunt auch, dass die - sachlich sicher durchaus nicht falschen - Argumente die finanzielle Situation des Kantons komplett ausser Acht lassen. Kamerad Kämpfer hatte vorhin darauf hingewiesen, dass man im Moment kein Geld hat, ein Velo zu kaufen. Man bleibe also beim Antrag der SVP und friere den Antrag auf dem Stand von letztem Jahr ein.
Christoph Häring (SVP) musste sich zusammenreissen, um nicht den Sprechknopf zu drücken. Wenn er aber dieses «Gejammer» um den Wald hört... Der Votant nimmt für sich in Anspruch, dass er weiss, was man mit Holz machen kann. Es ist bekannt, dass in der Schweiz der Wald seit Jahrzehnten unternutzt wird. Und zwar massiv. Gestern war der Sprechende an der Swissbau. Dort hocken im Moment die Kanadier mit der Absicht, Holz in die Schweiz zu liefern. Die Handelskammer unterstützt dieses Vorhaben noch. Daraufhin liess er sie freundlich wissen, mit ihrem Holz dort zu bleiben, wo sie sind. Oder aber mit ihm nach Asien zu gehen weil es dort keines gibt. Aber in der Schweiz gibt es mehr als genug. Und dann man möchte noch den Wald putzen - statt dass man das Holz, das im Baselbiet wächst, für Schulhäuser (und nicht nur für Kindergärten) verwenden würde. Dann bräuchte es nämlich gar kein Geld. Und dann könnte man mit dem übrig bleibenden Geld die Waldränder putzen. Aber das ist etwas, das Christine Gorrengourt mit Regierungsrätin Pegoraro abmachen müsste: Dass man bei einigen Projekten etwas mehr Holz verwendet.
Regierungsrat Thomas Weber (SVP) ist überzeugt, dass die Bedeutung des Walds allen klar ist. Er hat verschiedenste Funktionen. Für die Region spielt auch die Ressource Holz als hochwertiger Baustoff eine Rolle, die, da nachwachsend, an Bedeutung zunehmen wird. Es gibt auf der anderen Seite die finanzielle Lage des Kantons, was die Regierung bei ihrer Vorlage berücksichtigt, indem sie am Status Quo festhält und keine neue Unterschutzstellung von zusätzlichen Gebieten beabsichtigt. Es gibt die Optimierungsmassnahme Nr. 8, eine Element der Finanzstrategie, die die Kürzung des Verpflichtungskredits um 300'000 Franken, 190'000, 130'000 und 70'000 Franken auf die vier Jahre 2016-19 beabsichtigt. Die Vorlage setzt dies um.
Warum gibt es vom Jahr 2016 an wieder einen Anstieg? Im Entlastungspaket 12/15 wurden die Kredite von 2014 und 2015 deutlich um rund 300'000 Franken pro Jahr herabgesetzt. Man musste damit den Unterhalt von bestehenden Naturschutzgebieten im Wald zurückstellen. Es ist ähnlich wie bei den kleinen Flurwegen, die einmal gebaut und anschliessend regelmässig unterhalten werden müssen. Unterlässt man dies für 10 oder 15 Jahre, verfallen sie ebenso wie ihr Wert. Ist ein Naturschutzgebiet einmal eingerichtet, braucht es einen entsprechenden Unterhalt, um den Status Quo zu halten. Dazu sind die Gelder in der vorgegebenen Höhe eingestellt. Landrat Markus Dudler kann der Votant beruhigen: Es ist eine Netto-Vorlage, ohne Speck, ohne Zusatzgeld. Die Vorlage gemäss Regierungsrat resp. Kommission entspricht dem Halten des Status Quo, ohne neue Unterschutzstellungen. Mit einer Reduktion würden einzelne Gebiete verwahrlosen. Würde man die Mittel aufstocken, wäre die Finanzstrategie gefährdet.
In diesem Sinn bittet der Regierungsrat, gemäss Kommission bzw. Regierungsrat zu entscheiden und der Vorlage zuzustimmen sowie beide Anträge abzulehnen.
://: Eintreten ist unbestritten.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass im Titel die Jahreszahlen «2014 bis 2015» in «2016 bis 2020» geändert werden müssen.
://: Der Änderung wird stillschweigend stattgegeben.
Ziffer 1
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verweist auf den Antrag von Andi Trüssel, den Gesamtbetrag von 9.46 Mio. auf 8.65 Mio. (eine Jahrestranche von 1.73 Mio.) zu reduzieren. Dies wird dem Antrag von Mirjam Würth gegenübergestellt, den Gesamtbetrag auf 10.4 Mio. Franken zu erweitern.
Hannes Schweizer (SP) möchte zum Antrag der SVP Stellung nehmen. Er kommt zum Schluss, dass die SVP die Vorlage offensichtlich nicht ganz verstanden hat, da sie sich so verhält, als handle sich um eine reine Naturschutzvorlage. Sie ist aber eben auch eine Waldbewirtschaftungsvorlage. Nun ist für den Kanton entscheidend, welchen Weg man einschlägt. Es gibt den Weg des Kantons Zürich, wo 1000 Hektaren Sihlwald als Naturwald ausgeschieden wurden. Dort wird nicht mehr geholzt, weil es sich nicht mehr lohne. Der Kanton Aargau hat dasselbe Vorhaben. Der Sprecher wehrt sich entschieden gegen diese Entwicklung; im Hinblick auf die Energiestrategie ist es notwendig, das Holz zu nutzen. Es ist kein Zufall, dass sich die Gemeindepräsidentin von Waldenburg explizit für die Vorlage einsetzt.
In den flachen Gebieten sind die Holzkosten gedeckt, dort ist eine effiziente Holzerei möglich. Aber in den schwer zugänglichen «Hochgebirgen» des Laufentals und dem Oberen Baselbiet sind die Rüstkosten nicht mehr gedeckt. Deshalb bietet die Unterschutzstellung indirekt auch eine Sicherheit, dass auch diese Gebiete forstwirtschaftlich genutzt werden können. Mit dem erfreulichen Zusatz, dass es auch noch für Fauna und Flora nützlich ist. Der Antrag der SVP ist abzulehnen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) macht Hannes Schweizer darauf aufmerksam, dass die SVP die Vorlage sehr wohl verstanden habe und dass auch keine einheitliche Meinung in der SVP-Fraktion besteht.
://: In der Eventualabstimmung wird mit 38:33 Stimmen bei 12 Enthaltungen der Antrag der SVP jenem von Mirjam Würth vorgezogen. [ Namenliste ]
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) informiert, dass der obsiegende Antrag (CHF 8.65 Mio.) nun dem Kommissionsantrag (CHF 9.46 Mio.) gegenübergestellt wird.
://: Der Landrat spricht sich mit 52:29 Stimmen bei einer Enthaltung für den Kommissionsantrag aus. [ Namenliste ]
Ziffern 2 bis 5 Keine Wortmeldung
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung Landratsbeschluss
://: Der Landrat stimmt mit 80:1 Stimmen dem Landratsbeschluss betreffend Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Weiterführung des Programms «Naturschutz im Wald» 2016 bis 2020 zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
Bewilligung eines Verpflichtungskredites zur Weiterführung des Programms «Naturschutz im Wald» 2016 bis 2020
vom 14. Januar 2016
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Für die Jahre 2016 bis 2020 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 9'460000.-für die Weiterführung des Programms «Naturschutz im Wald» bewilligt (CHF 9'030'000.-- für Pflege und Unterhalt, CHF 250'000.-- für einmalige Abgeltungen und CHF 180'000.-- für Honorare externe Berater.)
2. Die Kredittranchen werden auf die Jahre 2016-2020 wie folgt verteilt:
2016 CHF 1'730'000.--
2017 CHF 1'840'000.--
2018 CHF 1'900'000.--
2019 CHF 1'960'000.--
2020 CHF 2'030'000.--
3. Es wird davon Kenntnis genommen, dass eine genaue Aufteilung der Beträge gemäss Ziffer 1 auf die verschiedenen Konti nicht möglich ist, da die einzelnen Posten jährlichen Schwankungen unterliegen, welche sich im Voraus nicht abschätzen lassen.
4. Der Beitrag des Bundes in der Höhe von voraussichtlich CHF 1'400'000.-- bzw. rund 15 % der Gesamtkosten sowie der weitere Verlauf des Programms werden zur Kenntnis genommen.
5. Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung vom 17. Mai 1984.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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