Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2016

Nr. 455

Kommissionspräsident Hannes Schweizer (SP) führt aus, dass man sich in der Kommission im Zusammenhang mit diversen Hochbauten, die behandelt wurden, die Frage gestellt hatte, wie eigentlich der ganze Projektierungsablauf vonstatten geht. Kantonsarchitekt Marco Frigerio zeigte der Kommission genaustens auf, wie die einzelnen Planungsschritte ablaufen und in welcher Projektierungsphase welche Kostengenauigkeit erfolgt. Das war für das Verständnis wichtig und gab der Kommission die Zuversicht, dass das Hochbauprojekt im Hochbauamt gut aufgehoben ist und eine sorgfältige, kostenbewusste Planung vorgenommen wird. Dies zeigt sich auch in den Beschlüssen zu den beiden Vorlagen. Der Votant empfiehlt dem Rat, dem Kommissionsantrag, einem einstimmigen Entscheid, zuzustimmen.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Detailberatung Landratsbeschluss


Titel und Ingress keine Wortmeldung


Ziffern 1-3 keine Wortmeldung


Ziffer 4


Landratspräsident Franz Meyer (CVP) verweist darauf, dass es hier einer kleinen Korrektur bedarf. Weil nur die Ziffer 2 einem fakultativen Referendum untersteht, müsste es in Ziffer 4 heissen: «Ziffer 2 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Abs. 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.»


://: Die Änderung wird stillschweigend genehmigt.


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- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Verpflichtungskredit Sekundarschule Allschwil mit 65:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]


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Landratsbeschluss


Verpflichtungskredit Sekundarschule Allschwil; Mindestmassnahmen Schulhäuser Breite und Neuer Wärmeverbund


vom 14. Januar 2016


Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:


1. Dem Bedarf für die Mindestmassnahmen an den Schulhäusern Breite und für den Neuen Wärmeverbund wird zugestimmt.


2. Es wird ein Baukredit für Mindestmassnahmen und den Neuen Wärmeverbund WGA an der Sekundarschule Allschwil von CHF 3'400'000 inklusive Mehrwertsteuer von aktuell 8.0% bewilligt.


3. Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis des Kredits unter Ziffer 2 dieses Beschlusses werden mitbewilligt und sind in der Abrechnung nachzuweisen (Baupreisindex Nordwestschweiz, Hochbau, vom April 2015, Basis Oktober 2010 = 100).


4. Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.


Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei


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