Protokoll der Landratssitzung vom 14. Januar 2016
| |
|
7
2015-413 vom 1. Dezember 2015 Vorlage : Verzicht auf die Leistungsaufträge an die Organisationen Frauenoase und Zentrum Selbsthilfe; Reduktion der Verpflichtungskredite - Bericht der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission vom 4. Januar 2016 - Beschluss des Landrats vom 14. Januar 2016: < Beratung unterbrochen > |
Kommissionspräsidentin Rahel Bänziger (Grüne) schickt voraus, dass das vorliegende Geschäft hat bereits im Vorfeld der heutigen Beratung im Landrat recht hohe Wogen geschlagen habe. Aus Spargründen schlägt der Regierungsrat vor, die Leistungsaufträge mit zwei Organisationen zu kündigen und deren Verpflichtungskredite zuerst zu reduzieren und danach ganz einzustellen. Betroffen sind das Zentrum Selbsthilfe (dessen Leistungsauftrag deckt die Jahre 2015-18 ab) und die frauenOase (deren Leistungsauftrag gilt für die Periode von 2014-17). Sicherlich haben auch die anderen Landrätinnen und Landräte Post und Mails in vorliegender Angelegenheit erhalten. Die Entrüstung und Betroffenheit der beiden Organisationen und deren Klienten sind gross.
Was tun die beiden Organisationen genau: Das Zentrum Selbsthilfe bietet Menschen in belasteten Situationen (z.B. bei einer neu auftretenden Krankheit oder psychischen Leiden) Unterstützung an. Sie hilft beim Finden oder Gründen einer Selbsthilfegruppe, in der andere Betroffene den «Neulingen» Ratschläge und Hilfestellung geben können. Ziele der Selbsthilfegruppen sind die Förderung der Gesundheitskompetenz, die Akzeptanz eines Leidens («Ich bin nicht allein damit») und die Steigerung des Wohlbefindens. Vor allem die geleiteten Selbsthilfegruppen für Menschen mit psychischen Erkrankungen sind diesbezüglich von grosser Bedeutung. Diese geleiteten Gruppen helfen Betroffenen, z.B. nach einem Klinikaufenthalt, wieder im Alltag Fuss zu fassen. Die Kosten der geleiteten Gruppen betragen CHF 250 pro Monat und Person. Zum Vergleich: der Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik kostet CHF 25'500 pro Monat und die Tagesstätte schlägt mit CHF 2'500 zu Buche.
Die frauenOase bietet ein niederschwelliges Angebot für Frauen, die auf der Gasse leben und die wegen ihrer Abhängigkeit gezwungen sind, ihren Drogenkonsum durch Prostitution zu finanzieren. Sie existiert schon seit 20 Jahren und ist eine wichtige Anlaufstelle für Aidsprävention. Die frauenOase ermöglicht den betroffenen Frauen eine «Auszeit von der Gasse», sie erhalten kostenlose Verpflegung, ärztliche Betreuung und die Vermittlung eines Daches über dem Kopf. Die Institution bietet somit Frauen am untersten Rand der Gesellschaft Hilfe und Unterstützung an. Gleichzeitig schützt sie aber auch die Freier, die deren Dienstleistungen in Anspruch nehmen, vor ansteckenden Krankheiten.
Die Kommissionsberatung war sehr umstritten. Zuerst wurde das Eintreten auf die Vorlage bestritten. Zwei Fraktionen sprachen der Vorlage das Spar-Ziel ab. Es sei absehbar, dass das Wegfallen der Präventionsmassnahmen Folgekosten generiere, die höher seien als das momentane Einsparpotential. Der Zweck der Vorlage werde deshalb nicht erreicht, weshalb ein Eintreten darauf keinen Sinn mache. Die Abstimmung ergab mit 7:6 Stimmen eine knappe Mehrheit für Eintreten.
In der Diskussion standen sich zwei Lager gegenüber. Das (die Reduktion bzw. Streichung der Kredite) ablehnende Lager attestiert dem Zentrum für Selbsthilfe und der FrauenOase grosse Wirkung. Zu beiden Organisationen gibt es im Kanton Baselland keine gleichwertige Alternative. Die Kosten der Präventionsmassnahmen wären bis zu hundert Mal tiefer als z.B. ein Aufenthalt in der psychiatrischen Klinik oder durch die Belastung der staatlichen Institutionen bei Verelendung der drogenabhängigen Frauen, die auf der Gasse leben. Das ablehnende Lager erachtet es auch als sehr problematisch, wenn ein laufender Leistungsauftrag mit bewilligtem Verpflichtungskredit gekündigt wird.
Das befürwortende Lager streicht deutlich hervor, dass der Kanton sparen muss. Er hält auch dagegen, dass die Frauen aus dem Baselbiet in Zukunft von der frauenOase nicht ganz ausgeschlossen werden, sondern weiterhin Nothilfe und Präventionsmaterial erhalten. Dies war eine Massnahme, die von den Betreiberinnen der frauenOase als mögliche Folge der Kreditkürzung aufgezeigt wurde. Bei den Selbsthilfegruppen wären zwar die Menschen aus den geleiteten Selbsthilfegruppen ausgeschlossen, aber an den anderen Gruppen könnten sie weiterhin teilnehmen.
Die Kommission beantragt dem Landrat mit 7:6 Stimmen, den Kürzungen der Verpflichtungskredite und den Kündigungen der Leistungsaufträge zuzustimmen.
* * * * *
- Eintretensdebatte
Bürgin Beatrix (SVP) verdeutlicht, dass im Kanton gespart werde. So auch in der frauenOase und im Zentrum Selbsthilfe. Es sollen bestehende Leistungsaufträge vorzeitig gekündigt werden, damit das Sparpotential von 223'000 Franken bereits im Jahr 2016 realisiert werden kann. Die Organisationen wurden Mitte 2015 auf die geplante Massnahme vorbereitet. Der Wegfall der Abgeltung aus dem Kanton Baselland entspricht für die frauenOase 15% ihres Ertrags. Die Lücke von 75'000 Franken pro Jahr muss mit zusätzlichen Spenden generiert werden. Reicht das nicht aus, werden die Öffnungszeiten eingeschränkt, Pensen der festangestellten Mitarbeiterinnen reduziert und - ganz unschön - es müssten laut den Äusserungen der frauenOase unter diesen Umständen Frauen aus dem Kanton Baselland möglicherweise ausgeschlossen werden. So wird die frauenOase auch keine anonyme Anlaufstelle mehr sein.
Das Zentrum Selbsthilfe wird nach Ablauf des Leistungsauftrags keine Unterstützung mehr für Selbsthilfegruppen im Kanton Baselland anbieten. Dennoch hält die SVP im Grundsatz fest, dass die neue Finanzstrategie und damit auch Massnahmen, die einen Abbau von staatlichen Förderprogrammen beinhalten, unterstützt werden. Sparen ist nicht populär, und jede betroffene Organisation hat viele Gründe, warum gerade bei ihnen nicht gespart werden soll. Dies trifft auch in diesem Fall zu.
Die SVP kann die Kriterien, welche der Regierungsrat bei den Kürzungen angewendet hat, nachvollziehen. Das sind die gesetzliche Grundlage der Leistungsabgeltung, gesellschaftspolitische Akzeptanz des Angebots der Organisation und Grösse der Zielgruppe des Angebots. Zudem weist die SVP darauf hin, dass zahlreiche andere Angebote von den Kürzungen nicht betroffen sind. Für Personen aus dem Kanton Baselland wird es weiterhin möglich sein, sich in Selbsthilfegruppen zu treffen oder eine Selbsthilfegruppe zu gründen. Man darf von interessierten Personen durchaus erwarten, dass sie bereit sind, für die Gründung einer Selbsthilfegruppe oder das Einholen einer Beratung eine Gebühr zu zahlen. Weiter werden heute auch über Gesundheitsligen einige Selbsthilfegruppen bekannt gemacht, die auch von Personen aus dem Kanton Baselland genutzt werden können.
Wenn die Kündigung der Leistungsaufträge angenommen würde, wäre keine der beiden Organisationen in ihrer Existenz bedroht. Die SVP-Fraktion wird dem Antrag des Regierungsrats grossmehrheitlich folgen.
Regula Meschberger (SP) beantragt in Einklang mit ihrer Fraktion Nicht-Eintreten auf die Vorlage. Weshalb? Alle wissen, dass Sparen das grosse Thema ist. Sparen heisst auch eine gewisse Opfersymmetrie. Man muss sich aber auch immer überlegen, welche Folgen das Sparen in einem einzelnen Fall haben kann. Im vorliegenden Fall sind die Folgen ganz klar zusätzliche Kosten, nur an einem anderen Ort. Gespart wird vielleicht im 2016, vielleicht noch Anfang 2017. Aber spätestens dann fallen die Folgekosten auf den Kanton zurück; und diese werden wesentlich höher sein. Die Kommissionspräsidentin hat bereits auf das Angebot der Institutionen aufmerksam gemacht: Es geht nicht um die Selbsthilfegruppen, sondern um geleitete Gruppen. Diese sind vorab für Personen, welche aus der Psychiatrie kommen und für die Zeit danach eine Betreuung brauchen, entscheidend. Bricht diese Betreuung weg, landen sie ganz schnell wieder in der Klinik. Die Folgen sind bekannt: 55% der Spitalkosten muss der Kanton übernehmen und sie fallen auch in derselben Direktion an, nur in einem anderen Konto. Das Geld wird also um ein Vielfaches ausgegeben, wenn derartige niederschwellige Angebote gestrichen werden.
Übrigens ist es heute schon so, dass die Mitglieder des Zentrums etwas bezahlen müssen. Es ist nicht gratis. Aber gesamthaft gesehen ist das Angebot des Zentrums Selbsthilfe immer noch günstig. In der Kommission und auch im Landrat wurde die Diskussion anlässlich der Leistungsvereinbarung bereits ausführlich geführt.
Bei der frauenOase trifft man schlichtweg die schwächsten Glieder in der Gesellschaft - nämlich jene Frauen, die tatsächlich auf der Strasse leben. Diese gehen dann entweder zur Sozialhilfe, wodurch die Gemeinden belastet und die Kosten verlagert werden. Oder es gibt Frauen, die den Schutz der Anonymität brauchen, und die dann einfach auf der Strasse sind. Kann und möchte sich das diese Gesellschaft leisten?
Es wird hier über eine Strasse in Reinach debattiert, die für CHF 10 Mio. notsaniert werden muss. Bei der frauenOase geht es um 75'000 Franken pro Jahr! Was ist denn das für ein Betrag, wenn man dafür menschliches Elend vermeiden und zusätzliche Kosten verhindern kann? Es kann nicht sein, dass man nur auf Sparen und Streichen setzt. Das ist zwar einzusehen. Die Votantin bittet aber, etwas genauer hinzuschauen, wo man tatsächlich den Sparstift ansetzt. An dieser Stelle werden ganz klar Kosten generiert. Sie bittet den Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten.
Sven Inäbnit (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion grossmehrheitlich für Eintreten ist und auch Annahme der Kürzungsvorlage befürwortet. Es gibt natürlich viele legitime und auch nachvollziehbare Gründe, weshalb es unnötig scheint oder schmerzhaft ist, ein bestehendes Angebot zu streichen. Der Votant kann aber nur wiederholen: Der Kanton steht finanziell mit dem Rücken zur Wand. Es geht nicht an, dass bei jeder Sparmassnahme nur Gründe ins Feld geführt werden, weshalb man nicht sparen sollte. Der Votant stellt auf linker und grüner Seite nach wie vor keine Bereitschaft zum Sparen fest. Dies zeigte sich bereits bei einigen Geschäften am frühen Morgen. Letztendlich ist es verantwortungslos gegenüber dem Kanton, dass jede der Sparmassnahmen torpediert wird, auch wenn es 100 Gründe gibt, wieso man dies nicht tun sollte.
Schon in der Budgetberatung vertrat die FDP dieselbe Haltung wie heute, und in der Zwischenzeit sind auch keine neuen Fakten aufgetaucht. Bei genauerer Betrachtung lässt sich Folgendes sagen: Erstens ist die Existenz der beiden Institutionen mit dem Wegfall der Unterstützung seitens Baselland nicht bedroht. Bei der Selbsthilfe handelt es sich um einen Anteil von 18% an Einnahmen, die womöglich durch innere Effizienzsteigerung aufgefangen werden können, zusätzlich zu den Anstrengungen, Gelder über Stiftungen oder andere Unterstützer zu generieren. Es ist nicht so, wie das teils in den Medien kommuniziert bzw. suggeriert wurde: Baselbieter Personen, die Selbsthilfegruppe besuchen möchten, können dies nach wie vor uneingeschränkt tun. Sie werden nicht zurückgewiesen. Einzig bei den geleiteten Gruppen wird es Einschränkungen geben.
Schaut man über den Tellerrand in andere Regionen hinein, die ein vergleichbares Einzugsgebiet haben, ist festzustellen, dass dort mit weniger Mitteln und weniger Ressourcen die gleiche Bevölkerungszahl mit dem Angebot versorgt werden kann. Das zeigt auch, dass, wie gesagt, alles etwas effizienter erbracht werden oder man sich auf gewisse Kernbedürfnisse beschränken kann.
Ein von Kollegin Bürgin eingebrachter Punkt ist sehr interessant: Die frauenOase hatte immer argumentiert, sie wüssten gar nicht, wieviele Personen aus dem Baselbiet stammen. Denn es sei anonym. Plötzlich fällt diese Anonymität weg, man möchte aufnehmen, wer woher kommt - und den Baselbieterinnen die Türe verschliessen. Es ist auch eine Frage der Glaubwürdigkeit, wie die Institutionen argumentieren. Die FDP-Fraktion ist zudem der Meinung, dass tatsächlich auch Selbsthilfe bei sich selber anfangen muss. Möchte jemand eine Gruppe gründen, lässt sich das nach wie vor tun. Es gibt Angebote, an denen man sich orientieren kann. Man muss für diese Beratung halt auch selber etwas aufwerfen.
Zusammengefasst: Die FDP unterstützt die Kürzung resp. Streichung grossmehrheitlich.
Marie-Theres Beeler (Grüne) weist darauf hin, dass über die Bedeutung von Gesundheitsprävention für die Lebensqualität von Menschen bereits in der Budgetdebatte gesprochen wurde. Ebenfalls über den Beitrag der beiden Organisationen zur Gesundheitsprävention, um höhere Heilungskosten zu verhindern. Trotzdem wird ein kurzfristiges Sparen als wichtiger erachtet. Der Regierungsrat setzt nun mit dieser Vorlage den Sparauftrag um. Er schreibt in der Vorlage - und dieses unglaubliche Zitat muss man gelesen bzw. gehört haben: «Mit der unumgänglichen Absicht, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen, bleibt ihm jedoch keine andere Wahl, als den Verzicht auf die Abgeltung zu beantragen.»
Zur «unumgänglichen Absicht»: Diese Massnahme dient längerfristig in keinster Weise einem ausgeglichenen Sparhaushalt. Prävention wird gestrichen, die Rechnung wird kommen - in Form von 55% Kantonsanteil an stationären Massnahmen. Was man einzig weiss, ist, dass kurzfristig jährlich 223'000 Franken gespart werden. Laut Regierung bleibt «keine andere Wahl»: Es gibt weitsichtigere Möglichkeiten, einen ausgeglichenen Staatshaushalt zu erreichen, als den Menschen, die ohnehin schon auf der Schattenseite des Lebens stehen, neue Zumutungen aufzuerlegen. Der Mittelentzug für zwei niederschwellige, effiziente Institutionen gehört sicher nicht dazu. In der Gesundheitskommission konnte man sich überzeugen, mit welcher Infrastruktur diese Institutionen auskommen müssen. Es ist zynisch zu sagen, dass dort noch Sparpotential vorhanden wäre.
Der Kanton sicherte den Institutionen durch Leistungsaufträge bescheidene Mittel zu, damit diese längerfristig planen können. Nun zieht er sein Versprechen zurück. Das ist ein hässlicher Verstoss gegen Treu und Glauben, wie bei den versprochenen EL-Massnahmen zugunsten der Gemeinden, über die heute früh befunden wurden. Man konnte hören, die Institutionen seien nicht gefährdet. Was passiert in diesem Fall? Die frauenOase muss vermutlich bei den Betriebszeiten zurückfahren. Im Zentrum Selbsthilfe wird es keine geleiteten Gruppen für Baselbieter/innen mehr geben. Man riskiert damit, dass stationäre Behandlungen (vor allem in der Psychiatrie) stärker in Anspruch genommen werden müssen.
Vor einigen Jahren war dieser Rat noch ganz anderer Meinung, erhöhte er doch das Budget gegenüber dem Regierungsratsvorschlag leicht. Dies aus der Überzeugung, dass die investierten Mittel eine nachhaltige Wirkung erzielen. Auch wenn im Rahmen der Budgetdebatte Ende letztes Jahr bereits ein Entscheid getroffen wurde, bittet die Votantin sehr eindrücklich, so zu denken, wie man das auch im privaten Bereich tun würde: Es würde nämlich niemand auf Zahnbürste und Zahnpasta verzichten, nur weil man bei den Zahnpflegekosten sparen möchte. Der Wunsch der Grünen: Erstens nicht dumm abzustimmen. Zweitens: Mit der Annahme des Regierungsantrags werden zwei Institutionen geschwächt, deren Leistung in einem ausgezeichneten Kosten-/Nutzenverhältnis steht. Daher: Nicht gemein abstimmen. Die Sprecherin votiert, nicht einzutreten oder die Anträge abzulehnen.
Zudem hat die Sprecherin in bilateralen Gesprächen mitbekommen, dass es in diesem Saal leider Parteien gibt, die ihren Mitgliedern es nicht ganz frei lassen, gemäss ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen abzustimmen. Sie ermuntert alle, die nicht auf der Parteilinie stehen, Courage zu zeigen und dem allfälligen Druck der Parteidoktrin vom «Sparen um jeden Preis» Stand zu halten.
Marc Scherrer (CVP) ist mit vielen einverstanden, sieht aber auch einige Punkte etwas differenzierter. Die CVP/BDP-Fraktion ist mehrheitlich für die Vorlage. Persönlich ist der Votant in diesem Geschäft, insbesondere was das Zentrum Selbsthilfe angeht, nicht ganz auf der Linie der Regierung. Diese Linie würde dazu führen, dass man den Betroffenen sagen müsste: «Tut uns leid, wir haben momentan kein Geld. Aber Geduld, irgendwann wird es vielleicht wieder besser werden. Bis es soweit ist, seid ihr ein Stück weit eurem Schicksal überlassen.» Der Sprecher ist in diesem Fall dezidiert anderer Meinung und auch leicht ungeduldig. Es gibt Menschen, die nicht so gut gestellt sind wie die hier Anwesenden und die eine Unterstützung dringend brauchen. Es gibt Menschen, die in ihrem Leben ihre Pflicht erfüllt haben, die gearbeitet und verdient haben, und nun auf diese Art der Unterstützung angewiesen sind. Sei es, dass ihnen eine gewisse Struktur gegeben wird, sei es, dass sie in einen sozialen Rahmen und in Gespräche eingebunden werden und sich dadurch wohl fühlen.
Seit der Kommissionssitzung, an der der Votant sich übrigens für die Vorlage ausgesprochen hatte - aber man kann ja auch eines Besseren belehrt werden - hat er mit unterschiedlichen Menschen diskutiert, mit Betroffenen, mit solchen, die selber eine Selbsthilfegruppe führen. Es gibt wohl niemanden in diesem Saal, der nicht auch von solchen Leidensgeschichten Kenntnis hat. Ebenso kann niemand ausschliessen, einmal selbst davon betroffen zu sein und von dem Angebot profitieren zu möchten.
Der Votant fragt, ob seine Kolleginnen und Kollegen im Rat wirklich sicher sind, ob es dieses Angebot in Zukunft nicht mehr brauche? Er wäre sich dem nicht ganz so sicher. Deshalb stellt er namens der CVP/BDP-Fraktion den Antrag, dem Zentrum Selbsthilfe CHF 100'000 für die kommenden Jahre zuzusprechen. Bei der frauenOase ist der Votant hingegen klar der Meinung, dass es dieses Angebot so nicht mehr braucht. Die SP hat von einem guten Kosten-/Nutzenverhältnis in Zusammenhang mit der frauenOase gesprochen. Dazu ist anzumerken: Werden für lediglich 14 bis 20 Frauen (gemäss Vorlage) 75'000 Franken gesprochen, ist dieses Kosten-/Nutzenverhältnis doch zu hinterfragen. Beim Zentrum Selbsthilfe lässt sich hingegen feststellen, dass über 1000 Personen aus dem Baselbiet daran partizipieren. Dies entspricht weniger als 77 Franken pro Person. Hier stimmt das Kosten-/Nutzenverhältnis auf jeden Fall.
Der Antrag lautet also auf eine Weiterführung des Kredits für das Zentrum Selbsthilfe auf einer Höhe von 100'000 Franken pro Jahr. Wenn die Grünen und SP den Antrag nicht unterstützen, weil sie auf das Referendum hoffen, können sie das tun. Aber dem Zentrum Selbsthilfe wäre damit eher nicht gedient.
Regina Werthmüller (parteilos) ist froh, dass nach einer Kommissionsberatung doch manche zur Einsicht kommen und ihre Meinung ändern. An der Budgetberatung wurde bereits viel diskutiert. Das heisst, argumentiert hat vor allem die linke Seite, die rechte hat geschwiegen.
Es war bereits von Vertragsbruch die Rede. Die Votantin bittet die Anwesenden sich vorzustellen, was man wohl dazu sagen würde, wenn man der FHNW mitten in einem Verpflichtungskredit plötzlich kündigen würde. Das würde natürlich zu grösseren Problemen führen.
Es ist nicht opportun, in die frauenOase zu gehen. Jene Frauen, die es tun müssen, haben keine Lobby. Anders als die Personen hier im Saal haben sie niemanden, der sie unterstützt. Wie bereits in der Budgetdebatte gesagt, sind es wenig Mittel, die sie benötigen, um eine grosse Hilfe zu leisten, die auch der weiteren Umgebung zukommen, z.B. indem keine weiteren Personen mit Krankheiten angesteckt werden.
Das Zentrum Selbsthilfe arbeitet seit 22 Jahren mit den Kantonen Basel-Stadt und Baselland zusammen. Damit hat es bewiesen, dass es eine solide Arbeit geleistet hat und noch immer leistet. Auch hier wird einfach gekürzt und der Vertrag mitten in seiner Laufzeit gekündigt. Das ist nicht die Art und Weise, wie der Kanton mit Vertragspartnern umgehen sollte. Die glp/GU-Fraktion kann deshalb den Antrag der SP auf Nicht-Eintreten unterstützen.
Pia Fankhauser (SP) stellt fest, dass gegenüber dem Budget eine Bewegung stattgefunden hat. Damals war die Fraktionslinie noch lückenlos. Heute hat sie gehört, dass sich offenbar einige nicht mehr ganz so einig sind. Man fühlt sich geneigt, dies als positives Zeichen zu nehmen.
Die Votantin nimmt das Argumentarium vom Vertragsbruch auf. Letztes Jahr hatte sie ein Postulat betreffend Staatsbeitragsgesetz eingereicht, das überwiesen wurde. Es wurde gesagt, dass es in die Revision des Finanzhaushaltsgesetzes übernommen würde, die seit Dezember vorliegt. Dort gibt es Paragrafen, die Subventionen und Abgeltungen klären. Und nun wird, noch bevor darüber diskutiert wird, ob die darin vorgeschlagene Lösung gut ist oder nicht, eine Leistungsvereinbarung ohne Zwang gekündet. Es handelt sich nämlich nicht um Sparen, sondern um die Kündigung einer Leistungsvereinbarung, womit der Kanton kundtut, dass er nicht möchte, dass die Leistung weiter erbracht wird - weil man sie entweder nicht wichtig oder falsch findet, oder weil man sie als nicht korrekt ausgeführt erachtet. Das wären Gründe für die Kündigung eines Vertrags. Die Argumentation, man fände die Leistung eigentlich gut und wichtig, nur sollen die Institutionen diese anders finanzieren, ist völlig widersprüchlich. Entweder handelt es sich um eine Leistungsvereinbarung: Alle Unternehmer in diesem Saal wissen genau, dass man einen Auftrag, der an bestimmte Bedingungen wie Lieferzeit und -umfang geknüpft ist, nicht einfach aus Geldmangel kündigen und den Partner wissen lassen kann, man könne das Produkt ja irgendwie anders absetzen.
Auch bei den beiden Institutionen handelt es sich um eine vereinbarte Dienstleistung. Damals hatte man im Rat eine bestimmte Leistung für ein bestimmtes Entgelt vereinbart. Nun kommt der Kanton daher und sagt, er hätte kein Geld. Das ist kein Grund! Ob nun ein Vertragsbruch oder nicht, es handelt sich auf jeden Fall um eine Vertragskündigung, was nichts anders heisst, als dass man die Leistung als nicht genügend wichtig erachtet. Deshalb sei auch an die Adresse von Marc Scherrer gesagt, dass es falsch ist, frauenOase und Zentrum Selbsthilfe aufzutrennen. Beide befinden sich in einer Vorlage. Es soll nicht die eine gegen die andere Institution ausgespielt werden. Das wäre ganz gefährlich. Wenn die Frauen, die sich in der frauenOase aufhalten, dem CVP-Präsidenten nicht anrufen und kein Mail schicken, weil sie das nicht können, haben sie trotzdem dasselbe Recht, hier wahrgenommen zu werden.
Warum die Leistung der frauenOase 75'000 Franken kostet, sollte eigentlich auch Marc Scherrer klar sein: Es handelt sich natürlich auch um Vorhalteleistungen. Die Geschäftsstelle muss funktionieren, weil man nicht im Voraus weiss, wie viele Leute auftauchen.
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) weist darauf hin, dass ein Ordnungsantrag vorliegt.
Rolf Richterich (FDP) stellt fest, dass es bereits nach 12:15 Uhr ist. Es wurde damit gerechnet, dass um 12 Uhr Schluss ist. Diverse Leute haben Verpflichtungen und auf der Rednerliste stehen noch mindestens eine Handvoll Personen. Der Votant beantragt deshalb, an dieser Stelle die Beratung zu unterbrechen und sie auf die nächste Sitzung zu vertagen.
://: Der Landrat stimmt mit 47:23 Stimmen bei sechs Enthaltungen für den Ordnungsantrag auf Unterbrechung des Traktandums 7 (2015/413) und Wiederaufnahme an der nächsten Sitzung. [ Namenliste ]
Landratspräsident Franz Meyer (CVP) schliesst die Sitzung um 12:20 Uhr.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
Back to Top