Protokoll der Landratssitzung vom 14. Juni 2012
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2012-066 vom 6. März 2012 Vorlage: Erneuerung und Ausbau der Kantonsstrasse Unterbiel, Gewässerkorrektion der Hinteren Frenke und Ersatz des Abwasserkanals in Reigoldswil; Projektierungskredit - Beschluss des Landrats vom 14. Juni 2012: < beschlossen; FFR > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Franz Meyer (CVP) hält unter Verweis auf den Kommissionsbericht u.a. fest, dass aus Sicht der BPK der Projektperimeter richtig gewählt sei und es nachvollziehbar sei, warum sich der Gerinneausbau in der gegebenen Siedlungssituation als Bestvariante für den Hochwasserschutz herauskristallisiert habe. Das vorgeschlagene System der Kernfahrbahn wird angesichts des auf dieser Strecke zu erwartenden Verkehrs als gute Lösung betrachtet. Die BPK empfiehlt dem Landrat einstimmig, diesem Projektierungskredit zuzustimmen.
Gerhard Hasler (SVP) meint, Strassen, Abwasserkanäle etc. seien Teile von Infrastrukturanlagen im Siedlungsgebiet, die durch den Kanton instandzuhalten seien. Weil in Reigoldswil die nötige Qualität nicht mehr gewährleistet ist, beantragt der Regierungsrat diesen Projektierungskredit. In der BPK ist dieser einstimmig unterstützt worden, was auch die Fraktion des Votanten tut. Entsprechend möge der Landrat den Kredit genehmigen.
Laut Kathrin Schweizer (SP) spricht sich ihre Fraktion einstimmig für den Kredit aus. Die Überarbeitung des Projekts aus dem Jahr 2006 und die Umsetzung von Massnahmen des Kantonalen Richtplans (KRIP) bzgl. des kantonalen Radroutennetzes sind zu begrüssen. Eine Kernfahrbahn ist platzsparend und auch den Anliegen von Radfahrern nützlich.
Allerdings ist eine Studie mit einer relativ breiten Fahrbahn vorgestellt worden. Angesichts des zu erwartenden Verkehrs auf dieser Strasse ist zu prüfen, ob diese nicht schmäler angelegt werden kann. Das System der Kernfahrbahn als solches ist sinnvoll.
Thomas Schulte (FDP) vermerkt, dass auch seine Fraktion dem Kredit zustimme. Auch sein Anliegen ist, die Breite von Verkehrsachsen zu prüfen: Im ganzen Kanton werden - ob 2 oder 20 Radfahrer auf den jeweiligen Strecken verkehren - immer breitere Radwege angelegt. Insofern sind die erwähnten 7,25m Strassenbreite tatsächlich zu prüfen, wie auch in Zukunft nicht jeder Radweg «überall extrem breit» sein muss.
Gemäss Felix Keller (CVP) unterstützt auch seine Fraktion einstimmig den Antrag der BPK. Das vorgeschlagene Projekt als solches ist nötig, wie auch das Bauprojekt hinsichtlich Breite dann sicher optimal, d.h. so schmal wie möglich und so breit wie nötig, ausfallen wird. Hoffentlich ist das jetzige Projekt einspracheresistenter als frühere Versionen.
Nach Urs Leugger (Grüne) unterstützt seine Fraktion einstimmig den Antrag der BPK. Mit dem Projektierungskredit können schliesslich die Kantonsstrasse erneuert, eine Lücke im Radroutennetz geschlossen, der Abwasserkanal saniert und der Hochwasserschutz verbessert werden. Positiv ist auch, dass eine Kernfahrbahn projektiert wird, da damit der Strassenquerschnitt kleiner wird. Dieses System ist besser für alle Verkehrsteilnehmer. Allerdings wird der daneben liegende Bach dadurch zunehmend überschattet, weil die Kernfahrbahn eine gewisse Breite benötigt. Insofern sind gewisse Abstriche bei der Artenvielfalt im Gewässer hinzunehmen. Im Sinne des Votums von Kathrin Schweizer soll aber deswegen die Fahrbahnbreite auf das Notwendige beschränkt werden.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) dankt für die gute Aufnahme der Vorlage und bittet den Landrat, den Projektierungskredit zu genehmigen. Sie geht davon aus, dass mit den Voten von Kathrin Schweizer und Urs Leugger betreffend Fahrbahnbreite nicht das gleiche gemeint war wie mit den Aussagen von Thomas Schulte. Insofern mögen sich die verschiedenen Parteien zu diesem Thema noch absprechen.
://: Der Landrat stimmt dem Antrag der BPK und damit dem beantragten Projektierungskredit mit 53:0 Stimmen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Bewilligung des Projektierungskredites für die Erneuerung und Ausbau der Kantonsstrasse Unterbiel, die Gewässerkorrektion der Hinteren Frenke und den Ersatz des Abwasserkanals, Abschnitt Dorfplatz - Seewenstrasse (Bachkorrektion bis Baugebietsperimeter) in der Gemeinde Reigoldswil.
vom 14. Juni 2012
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Erarbeitung des Vor- und Bauprojekts betreffend der Erneuerung und Ausbau der Kantonsstrasse Unterbiel im Abschnitt Dorfplatz bis anfangs Ziefenstrasse, die Bachkorrektion der Hinteren Frenke und den Ersatz des AIB-Kanals, in der Gemeinde Reigoldswil wird ein Verpflichtungskredit von CHF 900'000.- (inkl. MWST von 8.0%) bewilligt. Nachgewiesene Lohn- und Materialpreisänderungen gegenüber der Preisbasis Oktober 2010 werden bewilligt.
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2.
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Die Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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