Protokoll der Landratssitzung vom 14. Juni 2012
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2011-350 vom 20. Dezember 2011 Vorlage: Sanierung der Personalvorsorgeeinrichtungen der Universität Basel (Partnerschaftliches Geschäft) - Bericht der Finanzkommission vom 24. Mai 2012 / Mitbericht der Personalkommission vom 3. Mai 2012 - Beschluss des Landrats vom 14. Juni 2012: < beschlossen; FFR > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Marc Joset (SP) berichtet, eine erste Informationssitzung zu diesem partnerschaftlichen Geschäft habe die Finanzkommission gemeinsam mit der Wirtschafts- und Abgabenkommission des Grossen Rates Basel-Stadt abgehalten. Gemäss Staatsvertrag verfügt die Universität Basel über eigene Personalvorsorgeeinrichtungen. Fest angestellte Personen der Universität sind über einen Anschlussvertrag bei der Pensionskasse Basel-Stadt versichert, während temporär angestellte Personen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse versichert sind. Die Universität wurde von der BLPK aufgefordert, Sanierungsmassnahmen einzuleiten. Das Pensionskassengesetz Basel-Stadt verlangt zwingend eine Sanierung, wenn der Deckungsgrad unter 95 % fällt.
Die nun vorgeschlagene Lösung sieht eine Ausfinanzierung der Deckungslücke mit paritätischer Beteiligung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite vor. Der Anteil für Basel-Landschaft würde 24,75 Mio. Franken betragen. Allerdings soll dieser Betrag durch die beiden Parlamente nur dann gesprochen werden, wenn die Deckungslücke am Monatsende nach Inkrafttreten beider Parlamentsbeschlüsse definitiv ermittelt ist. Damit kann den Schwankungen an den Finanzmärkten bis dahin Rechnung getragen werden. Beide Kantone nahmen Rückstellungen vor, die genaue Beschreibung der Sanierungskonzepte Basel-Stadt und Basel-Landschaft kann der Vorlage sowie dem Kommissionsbericht entnommen werden.
Die Finanzkommission anerkennt den Sanierungsbedarf der Personalvorsorgeeinrichtungen der Universität Basel, allerdings wird die Ausfinanzierung der Deckungslücke nicht als nachhaltig erachtet. Vor dem Hintergrund eines technischen Zinssatzes von 4 % und des Leistungsprimats bei der Pensionskasse Basel-Stadt wird im Falle einer ungünstigen Börsenentwicklung, was nicht unwahrscheinlich erscheint, weiterer Sanierungsbedarf befürchtet. Nach Einschätzung der Finanzkommission stellt die jetzige Ausfinanzierung einen unumgänglichen, wenn auch nicht abschliessenden Schritt auf dem Weg zu einer nachhaltigen Sanierung dar. In jedem Fall darf laut Staatsvertrag eine Sanierungslösung das Kostenniveau der Basellandschaftlichen Pensionskasse nicht übersteigen. Sollte die Basellandschaftliche Pensionskasse ihren Standard verändern, besteht eine Rückwirkung auf die Universität.
Falls der Grosse Rat und der Landrat dem vorgeschlagenen Beschluss zustimmen, bewilligen sie damit die Auflösung der Rückstellungen sowie die Ausfinanzierung per Monatsende nach Inkrafttreten der Beschlüsse, also auch nach Ablauf der Referendumsfristen oder nach einer allfälligen Annahme im Rahmen einer Referendumsabstimmung. Wird das Referendum nicht ergriffen, könnte die Inkraftsetzung Ende August 2012 erfolgen.
Die Finanzkommission beantragt mit 9:1 Stimmen bei 1 Enthaltung, den Ziffern 1 bis 4 des Landratsbeschlusses in unveränderter Form zuzustimmen. Die vorberatende Kommission des Grossen Rates Basel-Stadt kam zum gleichen Schluss und die Begründungen und Erwägungen in ihrem Kommissionsbericht lauten ähnlich.
Personalkommissionspräsidentin Regula Meschberger (SP) möchte das Votum des Finanzkommissionspräsidenten nicht wiederholen. In der Personalkommission wurde ein Augenmerk auf die Belastung Arbeitgeber- /ArbeitnehmerInnen-Seite gelegt. Es wird sich um eine Belastung 50:50 über einen Zeitraum von 14 bis 18 Jahren handeln. Hinter diesen Vorschlag kann sich der Personalkommission stellen und sie unterstützt die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung.
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- Eintretensdebatte
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) stellt fest, gemäss Staatsvertrag sei unser Kanton dazu verpflichtet, auch die eigens für die Universität geschaffene Personalvorsorgeeinrichtung zu betreuen und falls nötig zu sanieren. Notwendig wird dies nun aufgrund der schlechten Deckungslage bzw. der schlechten Börsenlage. Dies ist im Grunde genommen nicht verwunderlich, ist doch praktisch bei sämtlichen Pensionskassen und Vorsorgeeinrichtungen die gleiche Problematik anzutreffen. Die Deckungslücken werden beim heute geltenden System angesichts der Zinssituation auf dem Kapitalmark immer grösser, es braucht also Kapital, um die Lücken zu schliessen. Dies ist nun auch bei der Vorsorgeeinrichtung der Universität Basel der Fall, bei welcher die Lücke insgesamt 98 Mio. Franken beträgt. Davon entfallen 24,75 Mio. Franken auf unseren Kanton. Der endgültige Betrag wird sich noch verändern, da das Datum des heutigen Beschlusses massgebend ist. Der Betrag wird sich wohl eher noch erhöhen. Glücklicherweise konnten bereits Rückstellungen in der Höhe von 18,8 Mio. Franken gebildet werden, so dass die Differenz nicht mehr allzu gross ausfällt.
Was zur Zeit geplant ist, wird als Sanierung bezeichnet. Nach Ansicht der SVP-Fraktion allerdings haben die vorgesehenen Schritte mit einer Sanierung nichts zu tun. Eine Sanierung, welch sich nur auf die Schliessung der Deckungslücke beschränkt, verdient diesen Namen nicht. Die SteuerzahlerInnen finanzieren aus und schliessen die Deckungslücke, ohne dass eine eigentliche, nachhaltige Sanierung vorgenommen würde. Eine solche Sanierung zu Gunsten der nachfolgenden Generationen ist heute zwar unbedingt notwendig und sollte daher auch in Angriff genommen werden, zu einer Sanierung gehörte aber auch die Senkung des technischen Zinssatzes, der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat, die Anpassung des Umwandlungssatzes aufgrund einer höheren Lebenserwartung und der Kapitalmarktsituation. Nur so liesse sich sicherstellen, dass nicht bereits in wenigen Jahren die Universität erneut beim Staat anklopft und Steuergelder zur Ausfinanzierung der nächsten Deckungslücke fordert. Eine derartige Politik wird die SVP nicht mittragen. In diesem Bereich haben die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ihre Hausaufgaben klar nicht erfüllt und die SVP verlangt, dass im Zuge der Überprüfung der Staatsverträge so bald als möglich eine echte Sanierung an die Hand genommen wird.
Die SVP-Fraktion hätte erwartet, dass bereits heute konkrete Vorschläge für eine nachhaltige Sanierung vorgelegt würden. Da dies nicht der Fall ist, wird sie dem aktuellen Geschäft nicht zustimmen.
Mirjam Würth (SP) betont, die Sanierung der Personalvorsorgeeinrichtung der Universität Basel betreffe nur die befristet angestellten Personen an der Universität. Die unbefristet Angestellten sind bei der baselstädtischen Pensionskasse versichert. Wer bei der BLPK versichert ist, ist auch im Beitragsprimat versichert. Sobald die BLPK ihr Sanierungsmodell umgesetzt haben wird, werden diese Regelungen auch für befristet angestellte Personen an der Universität Basel gelten.
Heute besteht eine Deckungslücke, welche geschlossen werden muss, sobald sie den Wert von 5 % übersteigt. Mit dem Vorschlag, dass je 50 % von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite finanziert wird, zeigt sich die SP-Fraktion einverstanden. Bereits seit 2010 leisten die Arbeitnehmenden ihren Beitrag, indem sie auf die Verzinsung verzichten. Schade erscheint es Mirjam Würth, dass nur eine Ausfinanzierung auf 100 % und nicht darüber hinaus geplant ist, denn so könnte eine Schwankungsreserve eingebaut werden. Die Pensionskasse müsste dann an der Börse weniger Risiken eingehen und sie würde auch weniger schnell in ein erneutes Defizit rutschen.
Für die Versicherten ist die Sanierung mit einer Crux behaftet, denn sie müssen zur Finanzierung der Deckungslücke während rund 16 Jahren einen Beitrag leisten. Tritt jemand früher aus der Kasse aus, besteht volle Freizügigkeit, wer also zurückbleibt, bezahlt für die Austretenden.
Die Mitglieder der SP-Fraktion werden die aktuelle Vorlage grossmehrheitlich bei einigen Enthaltungen unterstützen.
Monica Gschwind (FDP) stellt fest, die Sanierung der Pensionskasse der Universität Basel sei gesetzlich zwingend notwendig. Durch das Bejahen der Trägerschaft im Jahr 2007 ging Basel-Landschaft auch die Verpflichtung ein, sich an der Sanierung der Pensionskasse zu beteiligen. Das vorliegende Sanierungskonzept basiert auf der indirekten Lösung, welche im Pensionskassenreglement Basel-Stadt vorgesehen ist. Die bestehende Deckungslücke wird durch eine Einmaleinlage durch den Arbeitgeber bzw. den Kanton sofort geschlossen und die Arbeitnehmer sowie die Rentner beteiligen sich über einen Zeitraum von rund 12 Jahren paritätisch an der Sanierung. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden.
Wie Hans-Jürgen Ringgenberg sind auch die Mitglieder der FDP der Meinung, es handle sich bei der vorgeschlagenen Sanierung um eine reine Pflästerlipolitik. Sie vertreten daher ebenfalls die Ansicht, dass eine umfassende Sanierung umgehend geprüft und an die Hand genommen werden muss. Beim Abschluss des Staatsvertrages über die gemeinsame Trägerschaft der Universität Basel wurde von Basel-Landschaft gefordert und durchgesetzt, dass sich die Leistungen für die Versicherten vom Kostenniveau her an diejenigen der BLPK anlehnen sollen. Vom Regierungsrat erwartet die FDP daher, dass im Zuge der Überprüfung des entsprechenden Staatsvertrages diese Thematik aufgenommen und hartnäckig vertreten wird. Bis dahin wird dem Landrat nichts anderes übrig bleiben, als dem vorliegenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Die FDP-Fraktion wird dem Antrag des Regierungsrats einstimmig folgen.
Beatrice Herwig (CVP) bezeichnet es als unbestritten, dass die Personalvorsorgeeinrichtungen der Universität Basel saniert werden müssen, jedoch sei dies unbefriedigend. Auf die Sanierungsproblematik wurde bereits hingewiesen. Die Nachhaltigkeit der Sanierung muss an die Hand genommen werden. Da wir den gesetzlichen Bestimmungen unterliegen, bleibt uns nichts anderes übrig, als dem Landratsbeschluss in seiner vorliegenden Fassung zuzustimmen, was die CVP/EVP-Fraktion auch einstimmig tun wird.
Désirée Lang (Grüne) hat den Eindruck, das Wort "Pensionskassensanierung" könnte zum Wort oder Unwort des Jahres werden. Der Sanierungsbedarf im vorliegenden Fall wird anerkannt, eine Ausfinanzierung ist im Hinblick auf eine nachhaltige Sanierung zwingend, daher werden die Grünen dem Landratsbeschluss zähneknirschend zustimmen. Die zum Glück vorgenommenen Rückstellungen können aufgelöst und für die Ausfinanzierung eingesetzt werden. Aus Sicht der Personalkommission kann festgestellt werden, dass mit der Belastung von je 50 % für das Personal und die Arbeitgeberseite gelebt werden kann, jedoch müssen weitere Sanierungsmassnahmen mit sämtlichen Beteiligten diskutiert werden, so dass nachhaltige Ziele auch tatsächlich verwirklicht werden.
Gerhard Schafroth (glp) zeigt sich über Hans-Jürgen Ringgenbergs Votum hoch entzückt, denn offensichtlich habe seine eigene, bereits in der Finanzkommission intensiv vertretene Argumentation, zu einem Umschwenken der SVP-Fraktion geführt. Man dürfe immer schlauer werden. Die FDP-Fraktion hat den gleichen Schritt leider noch nicht getan.
Die aktuelle Vorlage ist mit einigen gravierenden Mängeln behaftet: Rein rechnerisch muss sie als schlicht falsch bezeichnet werden, da die Vertreter der Arbeitgeber und Arbeitnehmer der Universität ein Sanierungsprojekt über 73,2 Mio. Franken abschlossen. Die nun vorliegende Deckungslücke beträgt mindestens 98,6 Mio. Franken. Mit der Abmachung betreffend Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen zur Sanierung wird die Kasse nicht vollständig saniert und die Deckungslücke wird sich erhöhen.
Eine nachhaltige Sanierung findet nicht statt. Der grösste Teil des Universitätspersonals ist bei der Pensionskasse Basel-Stadt versichert, welche mit einem technischen Zinssatz von 4 % rechnet, was Gerhard Schafroth als völlig unhaltbar bezeichnet. Ebenso unhaltbar ist seiner Meinung nach das Leistungsprimat. Es werden wohl jedes zweite Jahr Sanierungen notwendig werden, an welchen sich auch Basel-Landschaft beteiligen muss.
Wie sähen allfällige Alternativen aus? Das Personal der Universität sollte nicht mehr bei den Pensionskassen Basel-Stadt und Basel-Landschaft versichert sein, sondern bei einer Anschlusseinrichtung. So könnten die Personalvorsorgeeinrichtungen definitiv saniert werden.
Die BDP/glp-Fraktion wird geschlossen beantragen, die aktuelle Vorlage an den Regierungsrat zurückzuweisen und diesen damit zu beauftragen, eine Sanierung zu erarbeiten, welche diesen Namen verdient. Damit würde der Universität ein guter Dienst erwiesen.
://: Eintreten wird beschlossen.
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- Detailberatung Landratsbeschluss
Titel und Ingress
keine Wortbegehren
Ziffern 1 bis 4
keine Wortbegehren
- Rückkommen wird nicht verlangt.
- Beschlussfassung
://: Der Landrat verabschiedet den Landratsbeschluss betreffend Sanierung der Personalvorsorgeeinrichtungen der Universität Basel mit 47:28 Stimmen bei 5 Enthaltungen. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Sanierung der Personalvorsorgeeinrichtungen der Universität Basel
vom 14. Juni 2012
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Der Landrat nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Regierungsrates über die Sanierung der Personalvorsorgeeinrichtungen der Universität Basel.
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2.
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Der für die Sanierung der Vorsorgeeinrichtungen der Universität Basel erforderliche Kredit (Anteil BL) von CHF 24.75 Mio. wird bewilligt. Mehrausgaben, die sich aus einer allfälligen Erhöhung der Deckungslücke auf das Monatsende nach der Gültigkeit des Parlamentsbeschlusses ergeben, werden mitbewilligt.
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3.
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Die Genehmigung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der Kanton Basel-Stadt einen seinem Anteil gemäss dem Verteilschlüssel im Leistungsauftrag 2010 - 2013 entsprechenden Beitrag an die Sanierung der universitären Vorsorgewerke leistet.
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4.
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Ziffer 2 dieses Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b Kantonsverfassung dem fakultativen Referendum.
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Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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