Protokoll der Landratssitzung vom 14. November 2013
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2013-141 vom 30. April 2013 Vorlage: Bericht zum Postulat 2009/189 von Martin Rüegg SP-Fraktion, vom 25. Juni 2009: Subventionierung des Sportmuseums Schweiz - Bericht der Bildungs-, Kultur- und Sportkommission vom 29. Oktober 2013 - Beschluss des Landrats vom 14. November 2013: < beschlossen > > Landratsbeschluss |
Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) erklärt, dass das vorliegende Geschäft schwerpunktmässig den Bereichen Sport und Kultur zuzuordnen sei. Die Vorlage 2013/141 ist seit einiger Zeit bekannt. Daher verzichtet der Votant darauf, auf die Details der Vorlage einzugehen.
Das Postulat hatte zum Ziel, eine weitere finanzielle Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft am Sportmuseum Schweiz zu prüfen und darüber zu berichten. Wie dem Bericht des Regierungsrates zu entnehmen ist, lehnt die Regierung grundsätzliche eine weitere Beteiligung am Sportmuseum Schweiz, aus verschiedenen Gründen, ab.
Der Votant ist auch der Meinung und betont, dass die Sammlung des Museums hauptsächlich einen nationalen Charakter hat und die regionale Ausrichtung relativ gering ist. Weiter hält der Regierungsrat fest, dass der Entscheid des Kantons-Basel-Stadt, eine eigene Beteiligung über sFr. 150'000 davon abhängig zu machen, ob der Kanton Basel-Landschaft sich in gleicher Höhe beteiligt. Dieses Vorgehen wurde mit dem Kanton BL vorgängig nicht abgesprochen.
Die Kommission hat die Vorlage an ihren beiden Sitzung vom 20. Juni und 29. August 2013 vertieft beraten. Die erste Sitzung wurde in den Räumlichkeiten des Sportmuseums Schweiz durchgeführt. Die Mitglieder hatten die Gelegenheit, sich das Museum anzuschauen und hat von den verantwortlichen Personen auch einen Einblick in die Ausstellung und das Lager erhalten. Dadurch konnten sie sich ein Bild von der Bedeutung des Museums machen.
Die Tatsache, dass das Museum an der alten Reinacherstrasse in Münchenstein liegt, ist eher als Zufall zu bezeichnen. In der Beratung hatte sich die Kommission auf mehrere wichtige Dokumente gestützt: unter anderem auf den Sanierungsplan des Sportmuseums sowie einen Revisionsbericht der kantonalen Finanzkontrolle, welcher von der BKSD in Auftrag gegeben worden ist.
Ebenfalls in die Beratungen miteinbezogen wurde die Meinung der Partnerkommission, der Bildungs- und Kulturkommission des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt. Dieser stellt einen finanziellen Betrag in Aussicht, vorausgesetzt der Kanton BL tut dies auch.
Die BKSK ist ganz klar zum Schluss gekommen, dass das Sportmuseum Schweiz langfristig tragfähige Strukturen braucht. Der Sanierungsplan, wie er vom Sportmuseum vorgelegt worden ist, genügt nach Auffassung der Kommission nicht. Auch die Sanierungsdauer von einem Jahrzehnt, die darin erwähnt ist, beurteilt die Kommission als zu lang und nicht zielführend.
Nach eingehender Diskussion spricht sich die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission gleichwohl für eine begrenzte finanzielle Beteiligung des Kantons-Basel-Landschaft aus. Allerdings muss ausdrücklich betont werden, dass die BKSK dem Regierungsrat den Auftrag geben möchte, aus dem Swisslosfonds die entsprechenden Summen bereitzustellen aber die Auszahlungen an ganze enge Bedingungen zu knüpfen. Diese sind in abgeänderter Form unter Punkt 2 des Landratsbeschlusses aufgeführt.
Letztendlich, nach kontroverser Diskussion und unterschiedlicher Meinung in gewissen Details, hat die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission einstimmig dem geänderten Landratsbeschluss zugestimmt und beantragt dem Landrat, diesem zuzustimmen. Wichtig für die Entscheidungsfindung sind in diesem Landratsbeschluss insbesondere die Punkte 2c, 2g und 3.
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- Eintretensdebatte
Georges Thüring (SVP) erklärt, dass obschon der Kommissionspräsident bereits einen umfassenden Überblick über dieses Geschäft gegeben und alles gesagt habe, möchte er nochmals auf einige Punkte hinweisen, die ihm für die Entscheidungsfindung wesentlich erscheinen. Der Votant tut dies nicht nur in seinem Namen sondern auch im Namen einer Mehrheit der SVP-Fraktion.
Der Sport spielt in unserem Leben bekanntlich eine sehr wichtige Rolle. Der Sport berührt, bewegt und hat viel mit Emotionen zu tun. So verhält es sich nun auch bei diesem Geschäft. Das in Münchenstein domizilierte Sportmuseum blickt auf eine jahrzehntelange Geschichte zurück. Seit gut acht Jahren arbeitet das Sportmuseum mit einem neuen Konzept. Es gibt ein mobiles Museum und einen zentralen Sammlungsort mit einem grossen Lager.
Das Schweizerische Sportmuseum verwaltet ein wichtiges Kulturgut. Es wäre in der Tat sehr schade, wenn dieses Museum aufgrund von unternehmerischen Unzulänglichkeiten und wegen Strukturproblemen nicht weitergeführt werden könnte. Es geht in diesem Zusammenhang auch um den Respekt und die Achtung vor den unzähligen Donatoren und Spendern, die in den vergangenen Jahrzehnten zu dieser einmaligen Sammlung beigetragen haben.
Die Bildungs-, Kultur- und Sportkommission hat sich mit diesem Geschäft sehr eingehend auseinandergesetzt. Das Sportmuseum war keinem Kommissionsmitglied gleichgültig. Gerade deshalb ist es sehr wichtig, dass auch im betrieblichen Bereich Rahmenbedingungen und Grundlagen geschaffen werden, damit das Museum auf einer soliden Grundlage weitergeführt werden kann. Es braucht einen realistischen Sanierungsplan und es braucht auch ein deutlicheres unternehmerisches Handeln.
Sowohl der Bund als auch der Kanton Basel-Stadt machen ihre finanziellen Beiträge von einer entsprechenden Unterstützung seitens des Baselbiets abhängig. Das heisst, der Landrat ist streng genommen gar nicht so frei in seiner Entscheidung, sondern steht in einer gewissen Zwangssituation. Was den Votanten an dieser Konstellation offen gesagt sehr stört, ist die Tatsache, dass der Nachbarkanton in dieser Frage vorgängig mit dem Kanton BL keinen Kontakt aufgenommen hat. Es ist schon ein wenig sonderbar, einfach eine Bedingung aufzustellen, ohne vorher mit dem Betroffenen, der diese Bedingung zu erfüllen hat, zu reden. Dies ist nicht unbedingt ein gutes Beispiel für die von Basel ja oft genug reklamierte Partnerschaft.
Seitens Baselland kann immerhin festgestellt werden, dass der Kanton mit seinem Start-, Infrastruktur- und Erschliessungsbeitrag für das Begehlager in Münchenstein bereits einen namhaften Beitrag geleistet haben. Den Tatbeweis, dass dem Kanton etwas am Sportmuseum liegt, wurde also erbracht.
Das Sportmuseum darf finanziell gesehen nicht zu einem Fass ohne Boden werden. Deshalb ist der Votant klar gegen Beiträge ohne Auflagen. Aus diesem Grund bitte er seine Kolleginnen und Kollegen, dem Antrag der Kommission und dem entsprechenden Landratsbeschluss zuzustimmen.
Angesichts der Situation der Kantonsfinanzen, ist es richtig, dass diese Beiträge zweckgebunden aus dem Swisslos-Fonds gesprochen werden. Vor allem ist es nicht nur richtig, sondern geradezu notwendig, dass die Auszahlung der total sFr. 300'000 an klare Bedingungen geknüpft sind, wie das im Landratsbeschluss festgeschrieben ist.
Sollte keine transparente Budgetierung, Rechnungslegung, kein Strategie- und Businessplan sowie keine realistische Finanzplanung vorgelegt oder entsprechend keine konkreten Controllingsmassnahmen eingeleitet werden, muss die Auszahlung dieser zwei Jahresbeiträge von je sFr. 150'000 zurückgehalten werden. Auch die weiteren Auflagen, die im Landratsbeschluss aufgeführt sind, müssen umgesetzt und eingehalten werden.
Der Votant ist davon überzeugt, dass die Kommission hier einen vernünftigen und vor allem auch finanziell verantwortbaren Weg gefunden hat. Entsprechend dankt er für die Zustimmung des Landrats.
Christoph Hänggi führt aus, dass in der Kommission und in entsprechenden Berichten festgestellt worden sei, dass das Schweizer Sportmuseum eine überregionale Bedeutung habe und diese einzigartige Institution die entsprechenden Förderkriterien erfülle.
Trotzdem teilt die SP-Fraktion die Bedenken, welche schon vom Präsidenten der BKSK erwähnt worden sind. Das Sportmuseum trägt erhebliche Schulden in der Bilanz mit sich herum. Diese dürfen nicht erst in den nächsten Jahren abgetragen werden, sondern eine schnellere Sanierung des Museums ist durch den Stiftungsrat anzugehen.
Das Sportmuseum muss seinen Sanierungsplan entsprechend nochmals anpassen, versuchen, von einigen Altlasten loszukommen und zum Beispiel konkret einen Schuldenerlass anzustreben. Das Gespräch mit den Leuten, die Geld in das Museum investiert haben, muss gesucht werden. Da ist der Stiftungsrat als Verwaltungsorgan der Stiftung, als oberstes Gremium und als Besitzer der Sammlung gefordert und muss entsprechend Führungsqualitäten zeigen. Gleichzeitig ist er Anspruchspartner des Kantons.
Im Rahmen der Kommissionsberatungen hat sich gezeigt, dass die Kommission dem Stiftungsrat des Sportmuseums eine Chance geben will, das Sportmuseum zu sanieren. Der im Kommissionsantrag vorgebrachte Antrag enthält strenge Auflagen, die erfüllt werden müssen. Diese Auflagen orientieren sich am Beschluss des Kantons Basel-Stadt, welcher oben schon angesprochen worden ist. Auch dort wurden kritische Betrachtungen angestellt. Und dennoch ist man im Grossen Rat zur Überzeugung gelangt, dem Sportmuseum nochmals eine Chance zu geben.
Aus der Antwort der Regierung zum Postulat ist somit eine Art Kommissionspostulat geworden, denn der veränderte Antrag wurde dann einstimmig gutgeheissen. Mit dem Kommissionsantrag wird die Regierung gebeten oder aufgefordert, man könnte auch sagen eingeladen - die juristische Auslegung ist noch hängig - , dem Sportmuseum projektorientiert für die Jahre 2014 und 2015 nochmals je sFr. 150'000 zu sprechen. Dafür ist nach Auffasung des Votanten jedoch ein Antrag des Sportmuseums zu Handen der Regierung zwingend, damit man sieht in welche Projekte das Geld fliesst.
Darüber hinaus gibt es noch weitere, sehr strenge Auflagen. Der Votant kann sich nicht erinnern, dass jemals so strenge und detaillierte Auflagen bei einem Geschäft der letzten fünf Jahre im Landrat gemacht worden sind.
Vom Entscheid des Kantons Basel-Lanfschaft hängt ab, ob Basel-Stadt seine Mittel für 2014 und 2015 fliessen lässt. Letztendlich wird sich daran auch der Bund orientieren. Die jetzige Zusage läuft 2015 aus. Ab dann fängt eine neue Finanzierungsperiode an. Wenn der Kanton Basel-Landschaft jetzt aussteigen würde, würde der Bund wohl ebenfalls spätestens ab 2016 seine finanzielle Beteiligung zurückziehen. Die Kulturbotschaft, welche die Periode ab 2016 beinhaltet, wird zurzeit im Budnesamt für Kultur ausgearbeitet.
Als eine letzte Bemerkung hält der Votant fest, dass ein Sportmuseum der Region Basel sehr gut anstehen würde. Es könnte ein Leuchtturm sein. Man denke an den FCB oder an Roger Federer. Es gäbe Synergien, die man ausnützen könnte. Es gibt auch sportliche Höhepunkte aus früheren Zeiten, die dargestellt werden könnten. Der Votant bleibt bei seiner Ausführung bewusst im Konjunktiv, da das Museum heute noch nicht so weit ist, um diese Leuchtturmfunktion zu übernehmen. Es wäre ideal, wenn das Museum private Geldgeber finden könnte, die mithelfen, es zu einem Leuchtturm zu entwickeln.
Es ist bekannt, dass private Geldgeber immer wieder in Fussball- oder Eishockeyclubs investieren und große Summen sprechen. Dies sollte auch bei einem Museum möglich sein, zumal dieses auch langlebiger ist als ein Fussball- oder Eishockeyclub. Bei einem Sportmuseum sollte es möglich sein, private Geldgeber zu finden. Wenn sich der Landrat heute zu einem finanziellen Engagement entschliesst, dann bedeutet dies nicht, dass das Haus zu einem staatlichen Museum wird oder bereits ist. Es wäre lediglich ein Beitrag an einen private Stiftung, der man nochmals eine Chance geben möchte.
Die SP-Fraktion unterstützt den veränderten Landratsbeschluss, der dem Kommissionsbericht beiliegt.
Michael Herrmann (FDP) gibt zu bedenken, dass die Diskussionen in der Kommission nicht so stimmig verlaufen seien, wie das eindeutige Resultat allenfalls vermuten lasse. sFr. 150'000 pro Jahr tönt nach relativ wenig. Wenn man jedoch berücksichtigt, was in anderen Bereichen für Diskussionen zum Thema Finanzen geführt werden, ist es doch ein namhafter Betrag.
Entscheidend ist nicht nur die Höhe des Betrages, sondern auch die Frage, wie das Geld konkret eingesetzt wird. Die Kommission konnte sich bei ihrer Beratung auf gewisse Grundlagen, wie zum Beispiel den Bericht der Bildungskommission BS stützen. Dieser hat doch einige Fragen aufgeworfen. Auch mit den Fakten, welche der BKSK zur Verfügung gestanden haben, konnte nicht alle diese Fragezeichen aufgelöst werden.
Der Votant ist sich bewusst, dass er bei dieser Beratung relativ unangenehm gewesen ist. Es war jedoch nötig, gewisse Fragen zu stellen und Themen anzusprechen, um die Diskussion einen Schritt weiterzubringen. Immerhin war das Resultat der Kommissionsberatung die Formulierung von klaren Kriterien und Auflagen.
Wenn es dem Landrat gelingt, die Bewilligung des kantonalen Beitrages an die Bedingungen zu knüpfen, ist das grundsätzlich positiv. Persönlich ist der Votant ein wenig skeptisch, lässt sich aber gerne überzeugen. Er würde sich freuen, wenn das Ganze gut kommt und wäre sicher der Erste, der im Erfolgsfall gratulieren würde.
Ganz sicher in Verantwortung genommen werden muss der Stiftungsrat. Dieser wird für die Umsetzung der Strategie und des Sanierungsplans verantwortlich zeichnen. Der «Faden ist dünn». Der Stiftungsrat muss sich sehr bemühen, dass das Ganze in eine gute Richtung läuft.
Die FDP hat klar gemacht, dass sie den Regierungsvorschlag, welcher eine Abschreibung vorgesehen hätte, unterstützt. Dies wäre die beste Variante gewesen. Die zweitbeste Variante ist die oben beschriebene Version der BKSK mit den ganz klaren Bedingungen. Die deutlich schlechteste Variante wäre, wenn man dazu übergehen würde, jedes Jahr einen Beitrag ohne Auflagen an das Sportmuseum zu sprechen. Von letzterem ist jedoch nicht auszugehen, zumal die FDP hier auch die entsprechenden Akzente in der Kommissionsberatung hat setzen können.
Christine Gorrengourt (CVP) sagt, sie könne ihren beiden Vorrednern beipflichten. Die Kommissionsmittglieder konnten sich vor Ort davon überzeugen, dass im Sportmuseum eine grosse Zahl bedeutender Objekte und Dokumente gesammelt worden ist.
Falls der Kanton BL keine Mittel sprechen würde, würden auch die finanzielle Unterstützung vom Kanton BS und die in Aussicht gestellten Bundesmittel dem Sportmuseum nicht zur Verfügung stehen. Damit das Museum seine Sanierung sofort und effektiv an die Hand nehmen kann, schlägt die Kommission dem Regierungsrat heute vor, die Gelder projektorientiert aus dem Swisslos-Fonds zu sprechen. Dies jedoch mit den erwähnten Auflagen.
Die für die CVP-/EVP-Fraktion wichtigste Auflage ist jene aus Punkt 2c. Es ist wichtig, dass man diesen hervorhebt. Es braucht einen Strategie- und Businessplan, inklusive einer realistischen und aussagekräftigen Finanzplanung und konkreten Controllingmassnahmen. Ansonsten macht das Ganze keinen Sinn.
Michael Vollgraff (Grüne) hält fest, dass seine Vorredner bereits alles erwähnt hätten. Auch die Grüne Fraktion steht hinter dem Projekt des Sportmuseums. Wer einmal das begehbare Lager des Museums besucht hat, kann sich seinem Charme nur schwerlich entziehen. Der Votant ist auch ein wenig verzaubert worden, wie in einem Harry Potter-Film.
Von der Regierung wurde der Kommission die ernüchternde Finanzlage dargelegt, welche die Mitglieder doch ein wenig stutzig gemacht habe. Man durfte jedoch zur Kenntnis nehmen, dass der Sanierungsplan von der Museumsleitung und dem Stiftungsplan sehr ernst genommen wird und sie versuchen, dass Museum auf einen gesunden Boden zu stellen.
Auch wenn der Kanton wohl eher zufällig zum Standort dieses Museums geworden ist, sollte man doch stolz darüber sein. Die Grüne Fraktion wird den Kommissionsbeschluss unterstützen. Allfällige Enthaltungen sind eher auf die technischen Version der Finanzierung zurückzuführen.
Hans Furer (glp) unterstreicht, dass es nötig sei, im Bezug auf das Sportmuseum, eine Vision zu haben. Es handelt sich um ein Schweizerisches Museum. Es liegt im Kanton Basel-Landschaft und unterhält eine grossartige Sammlung. Es sind unter anderem ca. 100'000 Fotos dort gelagert und weist allgemein ein sehr grosses Potenzial auf. Man findet dort sogar den Rucksack aus Georges Thürings Karriere als erfolgreicher Schweizer Waffenläufer. Auch dabei handelt es sich um ein Kulturgut.
Die Sammlung ist jedoch nur die eine Seite der Medaille. Man muss sich auch Gedanken machen, wie man diese Sammlung verwaltet. Der Landrat stimmt heute über Geld und somit über die Verwaltung des Sportmuseums ab. Diesbezüglich existieren Vorbehalte. Dennoch hat der Präsident der BKSK festgehalten, dass man dem Museum aufgrund des hohen gesellschaftlichen Wertes der Sammlung eine Chance geben möchte.
Der Votant erinnert daran, dass in den 1950er Jahren in Basel beschlossen worden ist, dem Schweizer Fernsehen keine Heimat zu bieten - mit der Begründung, dass dieses gar nicht so wichtig wäre. Rückblickend betrachtetet muss man festhalten, dass sich gewisse Dinge mit der Zeit auch verändern können.
Der Votant ist hundertprozentig überzeugt, dass wenn die Menschen in 20 Jahren über Sport und Kultur reden, dies ein noch wichtigeres Element sein wird in dieser Gesellschaft, als es das bisher gewesen ist. Es wäre sehr schade, wenn er dann als uralter Mann das Museum an einem anderen Ort als im Kanton Basel-Landschaft besuchen müsste - im Wissen um die verpasste Chance, die Ausstellung in der Region zu halten. Darum muss der Landrat dem Museum diese Chance geben und den Beschlüssen, wie sie die BKSK gestellt hat, zustimmen.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte eine grundsätzliche Frage stellen. An und für sich gehe es um Mittel aus dem Swisslos-Fonds. Nach Wissen des Votanten entscheidet in der Regel die Regierung in eigener Kompetenz über die Verwendung dieser Mittel.
Anscheinend findet jetzt hier fast schon ein Paradigmawechsel statt und der Landrat kann künftig bei der Vergabe sämtlicher Mittel mitreden. Soweit möchte der Votant zwar nicht gehen, jedoch trotzdem darauf hinweisen, dass in dieser Verordnung bereits alles als Auflage enthalten ist, was hier im Landratsbeschluss verlangt wird.
Wenn Mittel aus dem Swisslos-Fonds vergeben werden, dann muss die Regierung eigentlich prüfen, ob diese sachgemäss - unter Berücksichtigung der Auflagen - eingesetzt worden sind oder nicht und muss auch Rechenschaft gegenüber dem Landrat ablegen.
Der Votant stellt nun fest, dass der Regierungsrat diese Evaluierung anscheinend gemacht hat und zur Ansicht gelangt ist, dass dieses Geld nicht gesprochen werden kann. Es stellt sich folglich die Frage, wie verbindlich der Entscheid ist, den der Landrat hier fällen wird.
Martin Rüegg (SP) spricht als Verfasser des Postulats und auch als Stiftungsrat des Sportmuseums Schweiz und möchte zuerst einmal herzlich für die mehrheitliche Unterstützung des Anliegens danken.
Er hält fest, dass der Standort direkt an der Grenze zur Stadt kein Zufall sondern ganz bewusst gewählt worden sei. Damit möchte man den bikantonalen Charakter betonen und die Möglichkeit einer Unterstützung den Kanton Basel-Stadt wahren. Darüber hinaus ist das Dreispitzareal ein Entwicklungsgebiet mit grossem Potenzial. Entsprechend wollte man frühzeitig dort präsent sein. Hinzu kommt noch, dass dort eine Liegenschaft mit ausreichendem Platzangebot gefunden werden konnte.
Der Stiftungsrat dankt dem Landrat für diese Auflagen und ist bemüht, diese zu erfüllen und im Rahmen des vierteljärhlichen Reportings nachzukommen. Es konnten bereits einige der formulierten Auflagen umgesetzt werden. Die Verschuldung konnte bereits vor dem Umzug auf das Dreispitzareal von sFr. 300'000 auf 90'000 gesenkt werden. Seither sind die Schulden wieder angestiegen.
2012 war das erste ordentliche Jahr am neuen Standort und es werden schwarze Zahlen geschrieben. Das Sportmuseum Schweiz wird einen Gewinn von sFr. 50'000 ausweisen können. Dies hat auch die ordentliche Revision festgestellt. Mit diesem Geld kann mit dem Abbau des Schuldenbergs begonnen werden. Der Stiftungsrat hat letzten Montag getagt und ist sich darüber einig, dass der Abbau des Schuldenbergs forciert werden müsse. Es ist dies ein wesentliches Argument, welches der Votant immer wieder in der Diskussion gehört hatte. Gelingt dies, dann gewinnt das Sanierungsmodell in entscheidendem Mass an Glaubwürdigkeit.
An dieser Stelle muss betont werden, dass die Höhe des Eigenfinanzierungsgrades von 50% für ein Museum nicht schlecht ist. Es gibt kaum Schwimmbäder oder Museen, welche ihren Betrieb gänzlich aus eigenen Einnahmen decken können. Selbstverständlich hätte sich der Votant auch gewünscht, dass der Kanton Basel-Stadt sein Vorgehen mit dem BL abgesprochen hätte. Es ist erfreulich zu hören, dass sich einige der anwesenden Landräte vom Sportmuseum haben verzaubern lassen, manche sprechen von einer Vision und andere wiederum heben gar den Leuchtturmcharakter dieser Institution hervor.
Der Votant ist fest von der Idee des Sportmuseums überzeugt und setzt sich deshalb auch dafür, dass künftig nicht nur der FC Basel und Roger Federer sportlich als Leuchttürme gesehen werden. Die Anwesenden sind herzlich dazu eingeladen, persönlich vor Ort einen Augenschein zu nehmen und sich verzaubern zu lassen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) stellt fest, dass in allen Punkten, die hier zur Diskussion stehen, weitgehend Konsens herrsche. Man ist sich einig, dass die im Museum zusammengetragenen Gegenstände Emotionen auslösen - nicht nur der Karabiner und Rucksack von Georges Thüring sondern auch zum Beispiel die Skis von Bernhard Russi.
Es herrscht auch Konsens aus Sicht der Regierung und des Kulturbereichs, dass das Sportmuseum Schweiz eine Schatzkammer ist. Weiter ist man sich einig, dass der Landrat keine Steuermittel für den Betrieb dieses Museums sprechen sollte. Auch in der Kritik an der Konstruktion des Sanierungsplans ist man sich einig. Der Regierungsrat selbst ist noch nicht ganz überzeugt, dass die Sanierung langfristig Erfolg haben wird.
Als letztes ist auch klar, dass der Landrat der Regierung in dieser Angelegenheit nicht den Auftrag erteilen kann, Mittel aus dem Swisslos-Fonds zu sprechen. Vielmehr ist die Regierung«eingeladen», dies zu tun. Dies wurde auch von Seiten der Lotterie-Verwaltung so bestätigt. Folglich soll hier auch kein Präjudiz geschaffen werden, indem der Landrat trotzdem eingreifen kann..
Wie auch im Bericht zum Postulat festgehalten, hätte es die Regierung als zweckmässig empfunden, wenn man bereits heute entschieden hätte, künftige spezifische Projekte mitzufinanzieren.
Der Regierungsrat nimmt jedoch zur Kenntnis, dass die BKSK sich sorgfältig und sehr intensiv mit dem Sportmuseum beschäftigt hat und anerkennt selbstverständlich den Wert dieser Institution an.
://: Das Eintreten ist unbestritten.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss gemäss Antrag der BKSK mit 67:5 bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Bericht zum Postulat 2009/189 von Martin Rüegg SP-Fraktion, vom 25. Juni 2009: Subventionierung des Sportmuseums Schweiz
vom 14. September 2013
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Vom Bericht zum Postulat
2009/189
, Subventionierung des Sportmuseums Schweiz, wird Kenntnis genommen.
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2.
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Der Regierungsrat wird aufgefordert, der Stiftung Sportmuseum Schweiz für die Jahre 2014 und 2015 Ausgaben von CHF 300'000.- (jährlich 150'000.-), nicht indexiert, zu bewilligen. Die Ausgaben haben projektorientiert aus dem Swisslos-Fonds zu erfolgen.
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Der Beschluss steht unter folgenden Vorbehalten:
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a.
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Der Kanton Basel-Stadt leistet einen jährlichen Beitrag in mindestens gleicher Höhe.
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b.
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Es wird je eine transparente Budgetierung und Rechnungslegung für das Begehlager (Sammlung) und für das Mobile Museum vorgelegt.
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c.
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Ein Strategie- und Businessplan inkl. einer realistischen und aussagekräftigen Finanzplanung und konkreten Controllingmassnahmen 2013 bis 2017 mit dem Ziel einer finanziellen Konsolidierung wird jährlich aktualisiert und jeweils Ende Juni vorgelegt.
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d.
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Löhne und Drittleistungen werden in der Erfolgsrechnung separat aufgeführt und dem Begehlager beziehungsweise dem Mobilen Museum zugeordnet.
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e.
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Sämtliche Leistungen von Angestellten für den Basisbetrieb des Sportmuseums sind über Löhne (Lohnbuchhaltung) und nicht als Leistungen Dritter abzurechnen.
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f.
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Ein Sanierungsplan über die Rückzahlung ausstehender Leistungen Dritter wird jährlich aktualisiert und jeweils bis Ende Juni vorgelegt.
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g.
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Es findet ein regelmässiges Reporting (quartalsweise) an die Abteilung Kultur der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion statt.
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3.
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Falls diese Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Regierungsrat ermächtigt, die Auszahlung der Beiträge zu sistieren.
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4.
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Das Postulat
2009/189
wird als erledigt abgeschrieben.
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Für das Protokoll:
Damian Zurschmiede, Landeskanzlei
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