Protokoll der Landratssitzung vom 14. September 2017
| Nr. 1660 |
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| 2017-194 vom 18. Mai 2017 Interpellation von Klaus Kirchmayr, Fraktion Grüne/EVP: Vollzugsprobleme im AUE bei Geruchsbelästigungen - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 22. August 2017 - Beschluss des Landrates vom 14. September 2017: < erledigt > |
Klaus Kirchmayr (Grüne) wünscht die Diskussion.
://: Der Diskussion wird stattgegeben.
Es geht um den Fall einer Holzofenbäckerei an der Kantonsgrenze Baselland/Basel-Stadt in Allschwil, welche seit 2011 regelmässig zu Klagen über Geruchsbelästigungen Anlass gibt, orientiert Klaus Kirchmayr (Grüne). Das Verfahren zur Abhandlung von Geruchsbelästigungen ist relativ klar definiert und hat im Wesentlichen die Gemeinde als ersten Ansprechpartner sowie das Lufthygieneamt (LHA) als Schnittstelle. Das LHA stellt eine Person zur Begleitung und Moderation zur Verfügung. Wenn hier von Vollzugsproblemen gesprochen wird, so sind damit die insgesamt fünf Jahre gemeint – und daher ist der Interpellant auch nur beschränkt zufrieden mit der Beantwortung –, bis nur irgend etwas passiert. Und wenn dann etwas geht, so führt dies immer noch nicht zu einer Beseitigung der Geruchsbelästigung. Es kann nicht sein, dass ab dem Moment, an dem sich ein ganzes Quartier über regelmässige Geruchsbelästigungen beklagt, fünf Jahre vergehen, bis erste Massnahmen eingeleitet werden, die vielleicht einmal nach weiteren zwei Jahren im Jahr 2018 eine Verbesserung bringen. Da kann etwas nicht stimmen, und die Antwort des Regierungsrates, dass die gesetzlichen Grundlagen und Prozesse ausreichend seien, ist nicht zu verstehen und nicht richtig.
Der Kanton mutet seinen BürgerInnen jeweils zu, innert 10 oder 30 Tagen oder innert 3 Monaten auf gewisse Dinge zu reagieren . Dass es hier 5 bis 7 Jahre dauert, ist nicht bürgerfreundlich. Der Interpellant behält sich vor, einen Vorstoss einzureichen.
Stefan Zemp (SP) glaubt, sein Vorredner habe die Antwort der Regierung nicht richtig gelesen, wenn er von einer Frist von fünf Jahren spreche. So ist zwar zu lesen, dass die Messung vom 24. Oktober 2013 die Nichteinhaltung der Grenzwerte ergeben hat, die Messung vom 25. Mai 2016 ergab aber eine Einhaltung der Grenzwerte. Zählt man nach, so handelt es sich dabei nicht um fünf Jahre. Zudem ist festzustellen, dass die neuerlichen Messungen vom Mai 2016 nach einer Kaminerhöhung und optimierten Anfeuerungsverfahren durchgeführt wurden. Die geschätzten Kolleginnen und Kollegen erinnert Stephan Zemp daran, dass sie in diesem Saal den Kaminfegern das Monopol weggenommen haben, welche in den letzten fünf bis sieben Jahren den Konsumenten darüber informierten, was Österreicher schon vor 15 oder 30 Jahren wussten: Wenn das Feuer nämlich von oben nach unten angezündet wird, so können die Feinstaubemissionen um das Fünf- bis Achtfache mit einer ganz einfachen Handhabe verringert werden.
Zudem spielt es bei einer Messung sehr wohl eine Rolle, ob das Feuer angezündet wird und man das «Rüsseli» fünf Minuten später reinhält, oder das Feuer so lange brennen lässt, bis die Betriebstemperatur von 250 Grad Celsius erreicht ist und dann eine Messung vornimmt. Jede Messung ist nur so gut, wie der, der sie macht. Als Feuerungsfachmann weiss der Votant von Aussagen von Leuten, die Abgasanlagen und Anlagen in Betrieb testen und erklären, sie bringen auf dem Prüfstand jede Anlage durch den Messstand, wenn es sein muss; es ist lediglich eine Frage, wann gemessen wird!
Klaus Kirchmayr (Grüne) meint, er sei zwar Ingenieur und habe noch Vertrauen in Messungen. Geht es aber um Politik und Bürgernähe, so ist für ihn die Nase des Bürgers das entscheidende Messinstrument. Moniert hat er, dass es fünf Jahre ging vom Zeitpunkt an, an dem Gestank – ohne ihn zu messen – wahrgenommen wurde, bis etwas passiert ist, oder noch länger. Er hat nicht in Abrede gestellt, dass es länger ging, bis gemessen wurde. Er vertraut aber vor allem der Bevölkerung, die eine «Nase vor Ort» hat. Wenn es stinkt, dann stinkt es.
Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) bedankt sich für Stephan Zemps Fürsprache. Es wurde bereits aufgezeigt, dass die Frist von fünf Jahren dann zur Anwendung kommt, wenn es sich um Härtefälle handelt; also beispielsweise um ein kleines Unternehmen, das grosse Investitionen machen müsste, wofür es entsprechend Zeit braucht. In besagtem Fall wurde einer der zwei betriebenen Öfen stillgelegt, der andere ist noch in Betrieb. Der Geruch ist wohl immer noch vorhanden, aber in stark reduziertem Ausmass. Die Sanierungsfrist kann verkürzt werden, wenn es zumutbar ist, also ohne grösseren Aufwand, in kürzerer Zeit gemacht werden kann oder wenn die Grenzwertüberschreitungen stark sind. Hier war es offenbar anders. Der Pizzabäcker bietet eine Spezialität an, und die Nachfrage ist offenbar gegeben. Durch die Reduzierung ist es nicht mehr das Gleiche, und er hat somit auch weniger Nachfrage. In der Regel wird schnell gehandelt, wenn es unerträglich stinkt.
Betreffend Nase des Bürgers, entgegnet Stefan Zemp (SP) Klaus Kirchmayr, diese sei ein heikles Ding. Vor drei Tagen waren in der Volksstimme drei Bilder vom Green-Pulling in Oltingen. Und es hat ziemlich gestunken, ohne dass man in Oltingen war. [Heiterkeit]
://: Damit ist die Interpellation 2017/194 erledigt.
Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei