Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010

Nr. 1812

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) verweist auf den einstimmigen Antrag der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK), das Postulat abzuschreiben. Der wichtigste Punkt ist, auf jeden Fall zu vermeiden, dass eine «doppelte Justiz» eingerichtet wird: Die Einbürgerungsbehörden sollen die einzelnen Straffälle und Gerichtsurteile nicht noch einmal aufrollen und beurteilen. Wenn das Gericht ein Urteil gefällt hat, gibt es einen Eintrag ins Strafregister, und das ist das Kriterium für einen einwandfreien Leumund. Die JSK ist der Meinung, dass das richtig ist und so bleiben soll: Keine weitere Instanz soll ein Urteil später noch weiter differenzieren. Wenn jemand angeklagt und anschliessend schuldig gesprochen worden ist, erfolgt der Strafregistereintrag grundsätzlich unabhängig vom effektiven Strafmass. An diesem Grundsatz will die JSK festhalten, um auch den Einbürgerungsbehörden nicht noch einmal eine parallele Beurteilung aufzubürden.


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- Eintretensdebatte


Regula Meschberger (SP) erinnert daran, dass auch kleinste Übertretungen als mögliches Hindernis für Einbürgerungen den Anstoss zum Postulat gegeben haben. Aber eine kleine Geschwindigkeitsübertretung kann kein Grund gegen eine Einbürgerung sein. Der JSK wurde von Seiten der SID erklärt, dass Strafregistereinträge bei Einbürgerungen berücksichtigt werden müssen. Es ist richtig, dass eine Busse eine gewisse Höhe - CHF 5000 oder mehr - haben muss, um ins Strafregister eingetragen zu werden und dann bei Einbürgerungen ein relevantes Kriterium zu sein, weil es sich dann wohl nicht mehr um eine kleine Übertretung handelt. Die SP kann die Antwort der Regierung in diesem Sinn akzeptieren und ist mit der Abschreibung einverstanden.


Rosmarie Brunner (SVP) meint, unter den seit 2007 verschärften Vorschriften sei ein einziger, solcher Fall im Sinne des Postulats bekannt geworden. Die Gefahr von Willkür wäre gross angesichts der 1'400 Fälle von Übertretungen etc. pro Jahr. Es wäre unmöglich, ein anderes Vorgehen zu wählen. Auch bei den Einbürgerungsverfahren gilt das Gleichbehandlungsgebot: Auch in Jahren von Nichteinbürgerungen sollen in der Schweiz alle Rechte und Pflichten wahrgenommen werden können. Es wäre falsch, diesbezügliche Bestimmungen aufzuweichen. Das Postulat ist abzuschreiben, wozu die SVP einstimmig zustimmt.


Werner Rufi (FDP) zeigt sich namens der FDP einverstanden mit der verdankenswerten und ausführlichen Antwort der Regierung. Es braucht klare Richtlinien für die Kriterien zum Strafregistereintrag. Sicher gibt es Härtefälle, aber es ist auch an die Behörden zu denken, die die Richtlinien anwenden müssen. Ein «Grauraster» ist nicht hilfreich: Schwarz und Weiss sind unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots zu definieren. Dieses würde verwässert, wenn Grenzfälle gegeneinander ausgespielt würden. Als Bürgergemeindepräsident von Oberwil ist er froh um die Überprüfungen durch den Kanton: Bei entsprechenden Hinweisen fordert die Gemeinde beim Kanton eine Überprüfung an. Das Einhalten der hiesigen Rechtsordnung ist ein Aspekt der Integration, weshalb die Frage des Strafregistereintrags an oberster Stelle zu würdigen ist.


Rahel Bänziger (Grüne) vermerkt nach dem Dank an die Regierung für deren klare und verständliche Antwort auf das Postulat namens ihrer Fraktion, dass die Grünen grossmehrheitlich für Abschreiben des Postulats seien.


Das Postulat verlangt eine Differenzierung innerhalb der Kategorien von Verbrechen und Vergehen. Das ist praktisch nicht umsetzbar, ganz abgesehen davon, dass dies zu einer behördlichen Parallelgerichtsbarkeit führen würde, was gegen die Gewaltentrennung verstossen würde. Auch handelt es sich um sehr schwierige Fragen nach der Unterteilung der Delikte nach Schweregrad, wozu es wohl keine klare Antwort geben kann und wird.


Sie persönlich stört sich an folgender Formulierung im Postulat:


«Da es sicher nicht Absicht des Gesetzgebers war, das Beachten der Rechtsordnung an der Einhaltung sämtlicher Gesetzesbestimmungen festzumachen (...).»


An was sonst soll man das Beachten der Rechtsordnung denn festmachen, wenn nicht an den Gesetzesbestimmungen? Und wozu dienen diese denn überhaupt? Wenn der Gesetzgeber eine separate Liste mit den Gesetzesbestimmungen führen würde, die nicht unbedingt einzuhalten sind, dann sollte es eine Liste von Vergehen geben, die man sich mit Blick auf eine Einbürgerung leisten kann.


Das kann ja wohl nicht Sinn der Sache sein. Objektive Kriterien wie der Strafregistereintrag sind als sichere Lösungen solchen Listen vorzuziehen.


://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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- Beschlussfassung


://: Das Postulat 2008-156 wird von Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) als stillschweigend abgeschrieben erklärt, da keine gegenteiligen Voten vernommen worden sind.


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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