Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010

Nr. 1824

Marc Joset (SP) als Präsident der Finanzkommission erklärt, die Motion für eine Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft zur schweizweiten Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts für Wohneigentum habe der Landrat am 1. Februar 2007 als Postulat überwiesen. Nun beantragt der Regierungsrat, das Postulat 2006/200 abzuschreiben.


Der Regierungsrat geht in seiner Vorlage davon aus, dass mit dem Postulat nicht einseitig eine Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung angestrebt wird, sondern dass gleichzeitig auch der Abzug von Schuldzinsen und von Liegenschaftsunterhaltskosten abzuschaffen oder anzupassen wäre. Sonst würde der Wegfall der Besteuerung des Eigenmietwerts zu einer steuerlichen Privilegierung von Wohneigentümerinnen und -eigentümern führen.


Dem Eigenmietwert stehe eine Reihe vollumfänglich abzugsfähiger Aufwendungen gegenüber: angefallene Unterhaltskosten, Versicherungsprämien, Verwaltungskosten Dritter sowie Schuldzinsen. Das geltende Steuerrecht erweise sich somit namentlich in jenen Fällen als eigentumsfördernd, in denen eine negative Liegenschaftsrechnung ausgewiesen wird, also wenn die Abzüge den Eigenmietwert übersteigen.


Die Liegenschaftsrechnung über alle Eigentümerinnen und Eigentümer in Baselland ist negativ, das heisst, die Wohneigentümerinnen und -eigentümer profitieren vom aktuellen System. Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und der entsprechenden Abzüge würde somit die Mehrheit der Baselbieter Wohneigentümerinnen und -eigentümer schlechter gestellt. Damit könne wohl die verfassungsmässige Vorgabe der Wohneigentumsförderung nicht eingehalten werden.


Aus Sicht der Postulaten ist diese Antwort des Regierungsrates undifferenziert und lückenhaft. Bei einem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung wären auch pauschale Abzüge möglich, wie dies der Bundesrat in seinem Gegenvorschlag zur Initiative des Hauseigentümerverbandes vorschlägt. Wichtig sei auch, dass Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen einbezogen werden können.


Die Postulanten betonen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer durch das heutige System genötigt würden, ihre Hypotheken stehen zu lassen, wodurch die Eigenverantwortung beschnitten werde. Das heutige System schaffe falsche Anreize und fördere den Besitzstand statt den Erwerb von Wohneigentum.


Eine Mehrheit der Finanzkommission will das Postulat abschreiben, allerdings aus unterschiedlichen Gründen:


Für einige Mitglieder kommt nur eine Lösung in Frage, die keine Privilegierung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern bringt; für die anderen ist eine Lösung undenkbar, welche aus Sicht der Wohneigentümer zu einer Mehrbelastung führt.


Einige Sympathien in der Kommission geniesst die vom schweizerischen Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter». Gemäss dieser Initiative sollen Personen im Rentenalter wählen können, ob sie das bisherige Modell beibehalten oder auf die Eigenmietwertbesteuerung mit allen damit zusammenhängenden Abzügen verzichten wollen.


Die Finanzkommission beantragt mit 7:5 Stimmen bei einer Enthaltung, das Postulat 2006/200 abzuschreiben.


Ruedi Brassel (SP) gibt bekannt, die SP-Fraktion sei für Abschreibung, zumal neuere Entwicklungen auf Bundesebene darauf hinweisen, dass wohl endlich die Baselbieter Regelung auch eine gesetzliche Grundlage bekommen soll. Somit würde das Postulat sowieso obsolet. Die inhaltliche Diskussion muss später geführt werden, wobei eine einseitige Privilegierung von Hauseigentümern nicht in Frage kommt.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) teilt mit, die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitigem Wegfall der Abzugsmöglichkeit für Schuldzinsen und den Liegenschaftsunterhalt komme für die SVP-Fraktion grossmehrheitlich nicht in Frage.


Ein Systemwechsel käme die Baselbieter Wohneigentümerinnen und -eigentümer, wie die Regierung in ihrer Stellungnahme ausführt, sehr teuer zu stehen. Die zusätzliche Steuerbelastung für sie wird mit CHF 86 Mio. beziffert, und dazu kämen noch die Auswirkungen bei den Gemeindesteuern und der Direkten Bundessteuer; insgesamt müsste mit rund CHF 150 Mio. gerechnet werden.


Einem Systemwechsel könnte die SVP-Fraktion nur zustimmen, wenn durch entsprechende flankierende Massnahmen gewährleistet wäre, dass für die Eigentümer insgesamt keine Mehrbelastung entstünde.


Natürlich ist der Eigenmietwert für manche ein Ärgernis, nämlich für jene Leute mit einer positiven Liegenschaftsrechnung: bei ihnen macht der Abzug der Schuldzinsen weniger aus als der Eigenmietwert.


Für die allermeisten Wohneigentümer stellt sich aber der Sachverhalt ganz anders dar: Sie verfügen über eine negative Liegenschaftsrechnung, fahren also mit den Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen, weil sie noch eine hohe Hypothek aufweisen, und für Unterhaltskosten um einiges besser als bei einem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung.


Die SVP-Fraktion teilt daher die Meinung des Regierungsrates, dass die Abzugsfähigkeit der Schuldzinsen ein wichtiger Bestandteil der Wohneigentumsförderung sei und insbesondere die jungen Familien und Neuerwerber/innen von Wohneigentum betreffe.


Bekanntlich ist vom HEV Schweiz eine Eigenmietwert-Initiative eingereicht worden unter dem Titel «Sicheres Wohnen im Alter», die im wesentlichen zum Ziel hat, dass man ab dem AHV-Alter die Wahl haben soll zwischen dem Wegfall der Eigenmietwertbesteuerung bei gleichzeitigem Wegfall der Abzugsmöglichkeit für Schuldzinsen und dem geltenden System. Diese Wahlfreiheit würde vor allem den älteren Wohneigentümer(inne)n zugute kommen, die ihre Hypothekarschulden sehr oft schon weitgehend zurückbezahlt haben und - das muss ehrlicherweise auch gesagt sein - ihr Wohneigentum noch zu recht tiefen Preisen bauen oder erwerben konnten. Ansonsten soll aber für alle Nicht-AHV-Berechtigten das heutige Steuersystem beibehalten werden. Das wäre die richtige Lösung.


Der indirekte Gegenvorschlag des Bundesrates hingegen würde die Haus- und Wohneigentümer stark zusätzlich belasten, weil mit dem Wegfall des Eigenmietwerts auch die Abzugsmöglichkeiten weitgehend wegfallen würden.


Voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2010 werden diese beiden Initiativen im Bundesparlament behandelt. Man kann nur hoffen, dass sich das Parlament zu einer vernünftigen Lösung, die vor allem zu keiner steuerlichen Mehrbelastung der Wohneigentümer führt, durchringen kann.


Die SVP-Fraktion schliesst sich grossmehrheitlich der Meinung des Regierungsrates an und empfiehlt das Postulat zur Abschreibung.


Daniela Schneeberger (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion habe das Postulat und die damit zusammenhängenden Fragen eingehend diskutiert. Die Förderung bzw. Bildung von selbstgenutztem Wohneigentum sind zentrale freisinnige Anliegen.


Das Postulat der CVP/EVP-Fraktion tangiert tatsächlich einen stossenden Umstand und greift ein ernsthaftes Problem auf: Ältere Menschen, v.a. Rentner, die schuldenfreies Wohneigentum besitzen, werden mit dem heutigen System benachteiligt. Es stellt sich auch für die Freisinnigen die Frage nach der Gerechtigkeit, wenn solche älteren Menschen unter einer zusätzlichen Besteuerung zu leiden haben - quasi als Dank dafür, dass sie ihre Schulden das ganze Leben lang abgezahlt haben. In diesem Bereich besteht Handlungsbedarf, und aus diesem Grund sind ja bekanntlich verschiedene Vorstösse beim Bund hängig, darunter auch die Volksinitiative des HEV Schweiz.


Das Postulat greift also eine Thematik auf, die in Bezug auf ältere Wohneigentümer konkret in Behandlung und Diskussion in Bundesbern ist. Es braucht darum keine Standesinitiative aus dem Baselbiet.


Die FDP-Fraktion ist aber auch aus sachlichen Gründen gegen eine Standesinitiative, wie die Postulanten sie fordern. In der Logik des heutigen Systems müsste die geforderte Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung im Gegenzug zwangsläufig auch die Streichung der damit zusammenhängenden Abzugsmöglichkeiten zur Folge haben - das Steuerharmonisierungsgesetz begründet den unmittelbaren Zusammenhang sehr genau -, was aber im Postulat nicht explizit gefordert wird. Würde diese Streichung nicht vorgenommen, wären also die Abzüge weiterhin vollumfänglich möglich, entstünde gemäss der geltenden Rechtsprechung eine unzulässige Privilegierung der Wohneigentümer gegenüber den Mietern.


Die Aufhebung des heutigen Systems hätte eine steuerliche Mehrbelastung - im Klartext: eine Steuererhöhung - für die Mehrzahl der Wohneigentümer zur Folge, die schlicht nicht zumutbar wäre und vor allem dem Mittelstand und der KMU-Wirtschaft erheblichen Schaden zufügen würde: Der Wegfall von Unterhaltskosten verlängert die Investitionszyklen und senkt damit das Wirtschaftsvolumen.


Ein Systemwechsel könnte nur mit flankierenden Massnahmen erfolgen. Er müsste hinsichtlich der Steuergerechtigkeit zwischen Wohneigentümern und Mietern austariert und verhältnismässig sein. Genau dazu werden gegenwärtig auf Bundesebene viele Überlegungen angestellt. Ein zusätzlicher Anstoss aus dem Baselbiet ist weder opportun noch nötig.


Die pauschale und nicht zu Ende gedachte Forderung des Postulats berücksichtigt in keiner Weise, dass das heutige System die Rahmenbedingungen schafft, dass Neuerwerber und insbesondere auch junge Familien sich überhaupt selbstgenutztes Wohneigentum leisten können. Wenn die heutigen Abzugsmöglichkeiten nicht mehr bestünden, könnten sich nur noch ganz wenige Leute Wohneigentum leisten. Auch dazu gibt es einen volkswirtschaftlichen Aspekt: Der Wegfall des abzugsberechtigten Schuldzinsenüberhangs würde die Nachfrage nach Grundeigentum senken, weil weniger Personen sich dies leisten könnten. Somit würde Grundeigentum ein Privileg weniger Gutverdienender. Die FDP will das nicht; sie möchte Wohneigentum möglichst breit gestreut wissen, d.h. auch weniger einkommensstarke Familien sollen sich ihre eigenen vier Wände leisten können.


Im Bezug auf die erkanntermassen spezielle Situation der älteren Wohneigentümer gäbe es durchaus andere Lösungen. So könnte etwa der Rentnerabzug erhöht werden. Das läge in der Tarifautonomie des Kantons.


Auch wenn der Bericht und die Analyse des Regierungsrates in den Augen der CVP/EVP-Fraktion zu wenig ausführlich ist, hat die Regierung doch das Postulat geprüft und darüber berichtet und seine Stellungnahme ganz klar dargelegt, und somit kann das Postulat abgeschrieben werden. Die FDP-Fraktion stimmt einstimmig für Abschreiben und beantragt namentliche Abstimmung.


Rita Bachmann (CVP) berichtet, ihr ehemaliger Ratskollege Eugen Tanner habe in der als Postulat überwiesenen Motion unter anderem jene Wohneigentümer erwähnt, die aus Eigeninitiative und Eigenverantwortung im Sinne einer Altersvorsorge Wohneigentum erworben haben. Auch viele ältere Leute, die ihr Heim mehr oder weniger schuldenfrei bewohnen, haben kein Verständnis dafür, dass sie eine steuerlich relevante Einkommenserhöhung in Form des Eigenmietwerts verordnet bekommen.


Damit verbunden ist auch ein hoher administrativer Aufwand, auf den im Steuerpaket 2001 hingewiesen wurde mit den Worten: «...dass der Vollzug der Eigenmietwertbesteuerung bald mehr koste als der daraus resultierende Steuerertrag einbringe.»


Gerade weil jetzt die Diskussion über dieses Thema in Bern stattfindet, darf das Postulat nicht abgeschrieben werden. Und weil auch der Regierungsrat mit seiner Vernehmlassungsantwort vom 9. Februar 2010 an den Bund die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung ablehnt, muss nun im Landrat diese Diskussion geführt werden.


Die Analyse des Regierungsrates ist unbefriedigend, da undifferenziert und lückenhaft, weil er in keiner Art und Weise darlegt, weshalb Wohneigentum ein fiktives Einkommen und damit eine höhere Einkommensbesteuerung generiert und so quasi zu einer Strafsteuer führt. Zudem geht der Regierungsrat auch nicht auf die Frage ein, wie sich die geltende Regelung auf jene auswirkt, die ihre Hypotheken ganz oder teilweise zurückgezahlt haben, oder auf jene, die zwar die Mittel für die vollständige oder teilweise Amortisation hätten, davon aber absehen, weil sie die Abzugsmöglichkeiten verlieren würden. Die geltende Regelung veranlasst sie, ihr Geld zu deutlich tieferen Zinsen anzulegen, was mit zum Teil empfindlichen Einbussen verbunden ist.


Der Regierungsrat erwähnt ausserdem mit keinem Wort den Aufwand, der mit der Ermittlung und Nachführung des Eigenmietwerts verbunden ist; dazu gehört auch die Behandlung von Einsprachen und Rekursen, die somit auch die Gerichte beschäftigen.


Die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung wäre eine deutliche Vereinfachung des Steuersystems und käme auch dem Anliegen der FDP-Initiative «Einfachere Steuern im Baselbiet» entgegen.


Aufgrund der ungenügenden Analyse des Regierungsrates darf das Postulat nicht abgeschrieben werden. Die Regierung muss sich umfassend und ohne Scheuklappen nochmals mit der Eigenmietwertbesteuerung befassen und in einem weiteren Bericht zu offenen Fragen Stellung beziehen.


Zur Hauseigentümer-Initiative sagt der Bundesrat: «Das Ziel des indirekten Gegenvorschlags ist es, die heutigen Nachteile der Eigenmietwertbesteuerung durch eine bessere und politisch mehrheitsfähige Lösung zu ersetzen.» Eng damit verbunden ist die Frage der beim Wegfall des Eigenmietwerts noch möglichen und wünschbaren Abzüge wie beispielsweise speziell für Neuerwerber oder für wirkungsvolle energetische Sanierungsmassnahmen.


Der Zeitpunkt für einen Systemwechsel wäre jetzt richtig. Für die Eigenheimbesitzer ist es natürlich sehr angenehm, wenn sie die Hypothekarzinsen vollständig abziehen können. Das ist aber ein heikles Signal: Es ist zu befürchten, dass sich einige gerade wegen der tiefen Zinssätze hoch verschulden und dann bei einem starken Zinsanstieg grosse Probleme bekommen können. Das ist ein falscher Anreiz.


Zuletzt noch ein Auszug aus der Vernehmlassungsvorlage des Bundes: «Berechnungen der eidgenössischen Steuerverwaltung zeigen, dass die Abzüge für Liegenschaften und für Schuldzinsen vor allem den Steuerpflichtigen mit hohen Einkommen zugute kommen und dass die Aufhebung dieser Abzüge die hohen Einkommensklassen stärker belasten würde.» Mit einem Systemwechsel würde auch die sehr hohe Hypothekarverschuldung in der Schweiz abgebaut, was zu einer erwünschten Verringerung der Anfälligkeit im Falle von Rezessionen führen könnte.


Anders als Hans-Jürgen Ringgenberg glaubt, sind sehr viele Senioren vom jetzigen System betroffen, wie der Bund schreibt: «Bei 80 % der Rentnerinnen und Rentner ist der Eigenmietwert somit höher als die abziehbaren Schuldzinsen und Unterhaltskosten.»


Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich grossmehrheitlich für Nichtabschreiben aus.


Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei


Isaac Reber (Grüne) meint, ein Systemwechsel hin zur Abschaffung des Eigenmietwerts einerseits und ein Schuldzinsenabzug andererseits sei überfällig. Bedauerlicherweise wurde ein solcher Systemwechsel im Jahr 2004 abgelehnt; allerdings befand sich dieses Anliegen in einem Paket und über dieses Anliegen fand keine öffentliche Diskussion statt, obwohl in der Öffentlichkeit die Bereitschaft zur Abschaffung vorhanden gewesen wäre. Es ist unverständlich, wie das künstliche Konstrukt des Eigenmietwerts als gut befunden werden kann. Auch ist die Höhe des Eigenmietwerts nicht wirklich quantifizierbar, was zu viel unnötigem Streit führt. Es ist unverständlich, dass man ein System unterstützt, welches nichts weiter nützt als die Bestrafung jener, die Schulden zurückzahlen. Es ist unverständlich, wie der Staat seine Bürger zwingt, ihr Geld in einer Hypothek zu belassen, weil diese ansonsten auf den Schuldzinsenabzug verzichten müssten und somit steuerlich bestraft würden. Die Fragen wurden durch den Regierungsrat ungenügend beantwortet; gefordert war eine Standesinitiative - die Antworten beleuchten nur die Perspektive des Kantons Baselland, welcher diesbezüglich einen Sonderfall darstellt. Die Mehrheit der Grünen Fraktion befürwortet einen Systemwechsel und hält das bestehende System für überholt, weshalb das Postulat stehen gelassen werden soll.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) antwortet in die Richtung von Rita Bachmann, der Schweizer Hauseigentümerverband habe eine Initiative eingereicht, welche explizit die Besserbehandlung der heute «bestraften» AHV-Bezüger, die meist keine Hypothekarschuld mehr besässen, fordere. Selbstverständlich sei er für eine Vereinfachung des Steuersystems. Wenn dies die Eigentümer allerdings 150 Mio. Franken kostet, kann dem nicht zugestimmt werden. Im Weiteren bezahlen heute die Leute offenbar lieber Bankzinsen statt Schulden; eigentlich kann man frei wählen, ob man die Schuld stehen lassen will und dafür Hypothekarzinsen bezahlt oder ob man der Bank nicht mehr z.B. 5'000 Franken Hypothekarzinsen bezahlen will und dafür auf den Steuerabzug verzichtet. Dies macht aber bestimmt keine 5'000 Franken Steuerdifferenz aus.


Daniele Ceccarelli (FDP) meint, gemäss der Darstellung der CVP seien Hypothekarschulden des Teufels - dem sei aber nicht so. Jeder Hausbesitzer weiss, wie streng die Banken bei der Finanzierung von Wohneigentum sind. Ohne Hypotheken und ohne Banken gäbe es 90% weniger Hauseigentümer. Das Geld, das in die Amortisierung gesteckt würde, würde der Wirtschaft fehlen.


Isaac Reber (Grüne) ist der Ansicht, es könne nicht sein, dass jeder, der seine Immobilie amortisiere, «blöd sei». Es ist stossend, dass ältere Menschen, welche die Hypothekarschuld bezahlt haben, bestraft werden. Aber auch die jüngeren Menschen, welche ihre Schuld am Abzahlen sind, werden bestraft.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) meint, es sei veranschaulicht worden, wie das Thema Eigenmietwertbesteuerung die Gemüter bewege. In die Richtung von Isaac Reber meint der Finanzdirektor, dass Steuern keine Strafe, sondern der Preis der Zivilisation seien [Gelächter] . In einer reichhaltigen Praxis stellte das Bundesgericht fest, dass die Existenz einer Eigenmietwertbesteuerung richtig sei. Der Mieter müsse Mietzins bezahlen, weshalb eine Besteuerung nach wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit für Hauseigentümer richtig sei.


Am 1. Februar 2007 wurde die als Motion eingereichte Forderung nach Einreichung einer Standesinitiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts als Postulat an den Regierungsrat überwiesen. Der Finanzdirektor wies damals darauf hin, dass vor dem Beschluss über eine Standesinitiative die Auswirkungen der Abzugsfähigkeit für Gebäudeunterhalt und Hypothekarzins und die Auswirkungen auf junge Bauwillige, auf die Auftragslage des Baugewerbes und auf Rentner und Rentnerinnen, untersucht werden sollen. Zu diesen Punkten wird mit der vorliegenden Landratsvorlage auch Bericht erstattet.


Eine umfassende Studie über alle Facetten der Wohneigentumsbesteuerung, wie es vom Postulanten nun offenbar verlangt wird, stand nie zur Diskussion und man besitzt dafür auch keine Ressourcen. Es geht im Grunde lediglich darum, ob eine Standesinitiative eingereicht werden soll oder nicht. Dazu hat der Regierungsrat sich klar ablehnend geäussert und seine Haltung auch begründet.


In der Landratsvorlage wird eindrücklich aufgezeigt, dass das heutige System der Wohneigentumsbesteuerung eine starke eigentumsfördernde Wirkung hat, da rund zwei Drittel aller Wohneigentümerinnen und -eigentümer eine negative Liegenschaftsrechnung ausweisen. Bei den meisten Liegenschaftsbesitzern sind also die Abzüge für Liegenschaftsunterhalt und Schuldzinsen höher als der Eigenmietwert. Für diese Feststellung sind keine weiteren Analysen über Zusammensetzung der Schuldzinsen oder der Unterhaltskosten notwendig; das Resultat ändert sich nicht, denn dies ist eine Tatsache, die sich aus der Steuerdatenauswertung des Jahres 2007 ergibt. Es wird in der Vorlage auch deutlich aufgezeigt, wer vom heutigen System profitiert und wer durch die Eigenmietwertbesteuerung belastet wird. Insbesondere junge Familien und Neuerwerberinnen und Neuerwerber werden beim Erwerb und Halten von Wohneigentum steuerlich unterstützt. Hingegen werden vor allem Personen im fortgeschrittenen Alter, die ihre Hypothekarschulden amortisiert haben, durch die Aufrechnung des Eigenmietwerts benachteiligt - sie wurden zuvor allerdings jahrzehntelang bevorteilt. Mit der Wohneigentumsbesteuerung ist offensichtlich also auch ein Generationenproblem verbunden, das sich aber mit der Abschaffung des heutigen Wohneigentumbesteuerungsmodells nicht lösen lässt. Dieser unterschiedlichen Interessenlage versucht im Übrigen die vom schweizerischen Hauseigentümerverband eingereichte Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» gerecht zu werden.


Der Postulant moniert immer wieder eine fehlende Darlegung der Auswirkungen der geltenden Regelung auf (Teil-)Rückzahlung der Hypothekarschulden oder auf alternative Anlagen anstelle der Hypothekenrückzahlung. Diese Behauptung stimmt einfach nicht. Die Vorlage nimmt diese Thematik durchaus auf, verzichtet aber auf umfangreiche Berechnungen und Modellbeispiele. In diesem Zusammenhang ist nämlich vor allem die Feststellung zentral, dass sich nur vermögens- und einkommensstarke Haushalte überhaupt überlegen können, ob sie durch entsprechende Anlage der Geldmittel steuerliche Optimierungen vornehmen können. Dies muss von den betroffenen Personen jeweils in Eigenverantwortung und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken geprüft werden. Diese Risiken wurden in den letzten Monaten ersichtlich. Es ist aber mit Sicherheit falsch, hier die von einem Teil der HauseigentümerInnen in der Finanzkrise erlittenen Verluste auf die Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen zurückzuführen. Vielmehr ist festzuhalten, dass die durch die aktuelle Wohneigentumsbesteuerung geförderten jungen Familien und Neuerwerber in der Regel gar nicht die Möglichkeit haben, durch entsprechende Anlagestrategien Ertragsoptimierungen vorzunehmen; ihre finanziellen Mittel stecken nämlich in der Liegenschaft. Mit einem Systemwechsel wäre aber gerade diese Gruppe und damit einmal mehr der Mittelstand am stärksten betroffen.


Die Wirkungen der Hypothekenrückzahlung sind im Übrigen ziemlich offensichtlich: Wenn man aufgrund der anfänglich hohen Hypothekarzinsen eine negative Liegenschaftsrechnung hat, wird man durch das heutige Modell gefördert. Durch regelmässige Amortisation der Hypotheken reduziert sich die Schuldzinsenlast, so dass irgendeinmal die Liegenschaftsrechnung positiv und die Eigenmietwertbesteuerung zum Nachteil wird. Für diese Erkenntnis braucht es weder besondere mathematische Kenntnisse noch umfangreiche Modellrechnungen.


Der Aufwand für die Pflege des Eigenmietwerts darf nicht überschätzt werden. Im Zeitalter der Informatik und in Beachtung des formelmässigen, hier zur Anwendung kommenden Modells zur Festlegung des Eigenmietwerts, ist der Aufwand relativ klein. Sobald alle Parameter programmiert sind, läuft z.B. der jährliche Versand der Liegenschaftsblätter und die Einspeisung der Daten in die Steuersoftware der Steuerbehörden weitgehend automatisch ab. Im Verhältnis zum Förderungspotential einer moderaten Eigenmietwertbesteuerung spielen die damit zusammenhängenden Kosten mit Sicherheit eine untergeordnete Rolle. Völlig zu vernachlässigen sind die Kosten von allfälligen Rechtsmittelverfahren vor Gerichten. Einerseits halten sich diese Fälle in Grenzen und andererseits haben die Beschwerdeführer bei Unterliegen die Kosten für das Gerichtsverfahren zu übernehmen. Nicht von der Hand zu weisen ist das Vereinfachungspotential für das Baselbieter Steuersystem, das mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung und der entsprechenden Abzüge verbunden ist. In vielen Fällen wäre das Ausfüllen der Steuererklärung tatsächlich einfacher. Es gibt im Gegenzug aber auch Verhältnisse, die komplizierter würden, wie beispielsweise bei einer im Eigenheim wohnenden Person, die eine Mietliegenschaft besitzt. Nach heutigem System können alle Schuldzinsen und Liegenschaftsunterhaltskosten nach denselben Grundsätzen abgezogen werden. Mit der Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung müsste aber jede Liegenschaft nach unterschiedlichen Modalitäten besteuert werden. Oder wie sollen die Zweitwohnungen in Touristikkantonen besteuert werden? Für diese Kantone ist die Eigenmietwertbesteuerung eine wichtige Einnahmequelle. Diese Frage wurde durch den Bundesrat nicht befriedigend beantwortet.


Unter Berücksichtigung des verfassungsmässigen Auftrags zur Wohneigentumsbesteuerung und unter Abwägung aller Vor- und Nachteile des geltenden Systems ist der Regierungsrat nach wie vor der Meinung, dass das heutige System der Wohneigentumsbesteuerung beibehalten werden soll. Ein Systemwechsel ist erst angezeigt, wenn das Steuersystem grundlegend vereinfacht und neu ausgerichtet wird. Ein einzelnes Element herauszubrechen, ist nicht der richtige Weg. Dieser Entschluss des Regierungsrats hat im Übrigen nichts mit einem Kniefall vor der Finanzbranche zu tun. Der Kanton Basel-Landschaft ist anerkanntermassen kein Finanzplatz und der Regierungsrat fühlt sich daher den Finanzinstituten nicht verpflichtet.


Es wäre eigenartig und würde von der übrigen Schweiz wohl mit Erstaunen zur Kenntnis genommen, wenn gerade der Kanton Basel-Landschaft als bekanntlich äusserst wohneigentumsfreundlicher Kanton einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit mehrheitlich negativen Folgen für die Eigentümerinnen und Eigentümer fordern würde. Denn auch mit einem mit flankierenden Massnahmen verbundenen Systemwechsel kommt es zu grossen Verwerfungen, Umverteilungen und Mehrbelastungen.


Mit seiner ablehnenden Haltung gegen die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung steht der Regierungsrat nicht alleine da. So lehnt auch die Regierung des Nachbarkantons Basel-Stadt wie auch die Finanzdirektorenkonferenz die vom Bundesrat vorgeschlagene Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Das Thema wurde also auf Bundesebene bereits aufgenommen. Schon in den nächsten Wochen ist der Bundesratsentscheid über eine Botschaft zur Aufhebung des Eigenmietwerts mit abfedernden flankierenden Massnahmen zu erwarten. Die vom Postulanten geforderte Standesinitiative wird somit nichts mehr bewirken. Im Gegenteil, es besteht die Reputationsgefahr, dass sich der Kanton Basel-Landschaft der Lächerlichkeit preisgibt, wenn der Bundesrat zum Schluss kommt, die geltende Wohneigentumsbesteuerung nicht zu ändern, das Baselbiet aber gleichzeitig mit einer anders lautenden Standesinitiative auftaucht. Aus diesen Gründen bittet Regierungsrat Adrian Ballmer den Landrat, das Postulat abzuschreiben.


://: Der Landrat beschliesst mit 60:20 Stimmen bei 2 Enthaltungen, das Postulat 2006/200 als erledigt abzuschreiben. [ Namenliste ]


Namentliche Abstimmung:


Mit Ja stimmten:
Ackermann Walter CVP, Anderegg Romy FDP, Baumann Bruno SP, Beeler Marie Theres Gruene, Berger Urs CVP, Brassel Ruedi SP, Brodbeck Peter SVP, Brunner Rosmarie SVP, Buehler Thomas SP, Buser Christoph FDP, Ceccarelli Daniele FDP, Dambach Nelly SP, de Courten Thomas SVP, Degen Jürg SP, Fankhauser Pia SP, Frey Hanspeter FDP, Fuenfschilling Bea FDP, Gaugler Daniela SVP, Giger Andreas SP, Gschwind Monica FDP, Haenggi Christoph SP, Halder Ueli SP, Hasler Gerhard SVP, Herrmann Michael FDP, Hess Urs SVP, Holinger Peter SVP, Hollinger Marianne FDP, Huggel Hanni SP, Imber Siro FDP, Jordi Paul SVP, Joset Marc SP, Kaempfer Oskar SVP, Keller Felix CVP, Koch Christine SP, Martin Sarah Gruene, Muenger Daniel SP, Oestreicher Christa FDP, Richterich Rolf FDP, Ringgenberg Hans Juergen SVP, Rueegg Martin SP, Rufi Werner FDP, Schaefli Patrick FDP, Schafroth Peter FDP, Schmidt Petra FDP, Schmied Elsbeth SP, Schneeberger Daniela FDP, Schulte Thomas FDP, Schweizer Kathrin SP, Schweizer Hannes SP, Staempfli John SD, Stohler Myrta SVP, Strub Susanne SVP, Studer Josua SVP, Studer Petra FDP, Thuering Georges SVP, Van der Merwe Judith FDP, Vogt Regina FDP, Wirz Hansruedi SVP, Wuerth Mirjam SP, Wullschleger Hanspeter SVP


Mit Nein stimmten:
Augstburger Elisabeth EVP, Bachmann Rita CVP, Baenziger Rahel Gruene, Dyck Dorothee CVP, Fritz Sara EVP, Frommherz Christoph Gruene, Goeschke Madeleine Gruene, Gorrengourt Christine CVP, Grossenbacher Stephan Gruene, Helfenstein Andreas SP, Herwig Beatrice CVP, Kirchmayr Klaus Gruene, Mohn Sabrina EVP, Reber Isaac Gruene, Schneider Elisabeth CVP, Schoch Philipp Gruene, Steiner Christian CVP, von Bidder Urs EVP, Wiedemann Juerg Gruene, Wyss Claudio CVP


Enthaltungen:
Wenger Paul SVP, Willimann Karl SVP


Abwesend waren:
Chappuis Eva SP, Fuchs Beatrice SP, Hartmann Franz SVP, Meschberger Regula SP, Schuler Agathe CVP, Straumann Dominik SVP, Trinkler Simon Gruene, Weibel Hanspeter SVP


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



Back to Top