Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010

Nr. 1836

Regierungsrat Peter Zwick (CVP) erläutert die ablehnende Haltung der Regierung: Im Mai 2010 wird die Regierung zuhanden des Landrats eine Vorlage zu dieser Thematik verabschieden. Dann wird der Landrat über die Vernetzung des Kantonsspitals Bruderholz und des Kantonsspitals Laufen bestimmen können. Es macht keinen Sinn, die Arbeit zweimal zu erledigen, weshalb der Gesundheitsdirektor für Nicht-Überweisung des Postulats plädiert.


Postulantin Madeleine Göschke (Grüne) meint, so einfach gehe dies nicht. Anfangs 2009 legte sie den anderen Fraktionen den Entwurf des Postulats vor. Ein paar Monate danach präsentierte die Regierung tatsächlich ihre Vorlage. Die Absicht der Regierung ist aber nicht die gleiche wie jene des Postulats. Die Regierung will in Laufen weiterhin ein Akutspital führen. Diese Absicht steht aber total quer in der spitalpolitischen Entwicklung dieses Landes. Laut Bundesamt für Gesundheit braucht die Schweiz von den gegenwärtig 320 Spitälern in Zukunft weniger als die Hälfte. Diese Konzentration ist absolut notwendig für die Qualität und die Wirtschaftlichkeit der Medizin. Die Behauptung, kleine Spitäler könnten weitergeführt werden, in dem man sie zu Dependancen grosser Spitäler erklärt, ist falsch. Wäre dies möglich, würden dies alle Kantone so handhaben. Der Spitalstandort Laufen soll offensichtlich aus regionalpolitischen Gründen erhalten bleiben, was dem neuen KVG ganz klar widerspricht. Die ungenügende Bettenbelegung, die zu lange Aufenthaltsdauer und die wirtschaftlich mageren Ergebnisse will man im grossen Topf des Kantonsspitals Bruderholz verdünnen und verstecken. Die Versicherer werden dies kaum hinnehmen. Mit dem Vorschlag des Regierungsrats spart man zwar Verwaltungskosten, viele Doppelspurigkeiten bleiben aber bestehen. Genau dies monieren die Grünen seit Jahren. Soll die Qualität in Laufen gleich hoch gehalten werden wie im Bruderholzspital, müssen die teuren Spezialisten entweder doppelt angestellt werden, oder sie müssen hin und her transportiert werden. Dabei ginge teure Arbeitszeit und entscheidende Zeit bei Notfällen verloren. Beide Varianten sind unrealistisch. Aus den schlechten Erfahrungen mit dem Kinderspital, das an mehreren Standorten nicht gut funktionierte, müssen Lehren gezogen werden. Nach 15 Jahren ist es dabei endlich gelungen, eine vernünftige, gemeinsame Lösung zu finden. Aus Sicht der Grünen bleibt nur die organisatorische und räumliche Zusammenlegung der beiden Spitäler. Die medizinische Versorgung des Laufentals ist qualitativ am Besten gewährleistet, wenn stationäre Akutfälle ins Bruderholzspital gebracht werden oder - bei der bald freien Spitalwahl - in andere Spitäler. Das Spital Laufen könnte umgewandelt werden in eine Permanence mit Ambulatorium, Notfall- und Triagestation. Die Basler Zeitung und die Basellandschaftliche Zeitung sind sich einig, dass der Vorschlag des Regierungsrats nichts anderes darstellt als eine Spitalschliessung in Raten. Politikerinnen und Politiker müssen weiter denken als bis zu den nächsten Wahlen und den Mut haben, auch unbequeme Alternativen zu prüfen. Es handelt sich um ein Postulat. Madeleine Göschke bittet die Landratsmitglieder um Zustimmung.


Georges Thüring (SVP) berichtet, seine Fraktion sei aus guten Gründen gegen die Überweisung dieses Postulats. So sind bereits grundsätzliche Überlegungen über die Zukunft des Kantonsspitals Laufen angestellt worden. Wie bereits angekündigt wird der Regierungsrat dem Landrat die organisatorische Zusammenlegung des Kantonsspitals Laufen mit dem Kantonsspital Bruderholz beantragen. Es soll ein Spital, das an zwei Standorten betrieben wird, entstehen. Die Gründe dafür liegen im neuen Krankenversicherungsgesetz. Die angepeilte Lösung führt letztlich medizinische und ökonomische Aspekte zusammen und lässt etwas Kluges und Neues entstehen, das auf die Region und die Erfordernisse der Gesetzgebung zugeschnitten ist. So wird sichergestellt, dass das Spital Laufen auch in Zukunft seine Qualität erbringen und seine Rolle beibehalten kann. In einigen Wochen erhält der Landrat eine Vorlage, in der das Vorhaben detailliert aufgeführt ist. Der Landrat wird aufgrund klarer Fakten entscheiden können. Das wäre ein Grund für Madeleine Göschke, ihr Postulat zurückzuziehen; denn es sieht aus, als würde sie auf einen fahrenden Zug aufspringen - natürlich ohne gültiges Billet. Hut ab vor dem Regierungsrat, der sich nicht wort- und vertragsbrüchig verhält, sondern nach wirtschaftlich tragbaren, medizinisch verantwortbaren Lösungen sucht. Mit der Weiterführung des Laufentaler Spitals bleibt die medizinische Grund- und Notversorgung des Laufentals sowie des Solothurnischen Nachbarbezirks Thierstein gewährleistet. Bei der Schliessung des Spitals Breitenbach wurde versprochen, das Spital Laufen werde bleiben. Man muss zu den gesagten Worten stehen. Dabei werden auch rund 200 Arbeitsplätze im Laufental gesichert. Aber auch für die Zulieferer spielt das Kantonsspital Laufen eine wichtige wirtschaftliche Rolle. Es gibt gute Gründe für den Erhalt des Spitals Laufen, verfügt es doch über einen sehr guten Ruf und zeichnet sich über hohe Wirtschaftlichkeit aus. Es ist der Regierung hoch anzurechnen, dass sie dem Laufentalvertrag Nachhaltigkeit verschaffen will. Die Verzögerungstaktik von Madeleine Göschke ist völlig überflüssig und führt dazu, dass sich die Verwaltung mit der gleichen Sache zweimal befassen muss.


Rolf Richterich (FDP) erklärt, die FDP-Fraktion werde einstimmig gegen Überweisung des Postulats stimmen. Die gesundheitspolitischen Aspekte wurden bereits ausgeführt. Das Vorhaben der Regierung ist für Rolf Richterich persönlich, aber auch im Rahmen des Laufentalvertrags, vertretbar. In Artikel 45 verpflichtet sich der Kanton Basel-Landschaft, das Spital dauernd zu erhalten. In der Vernehmlassungsvorlage wird «dauernd» als 20 bis 25 Jahre interpretiert. Diese Interpretation wurde in einem stillen Kämmerlein gemacht - in einem Wirtshaus in Laufen sähe diese Interpretation etwas anders aus. Es handelt sich um ein Monument des Laufentalvertrags. Rolf Richterich möchte nicht verantwortlich sein für die «staatspolitische Lawine», die ein solcher Vorstoss auslösen könnte und appelliert an die staatspolitische Verantwortung.


Daniel Münger (SP) erklärt, die SP-Fraktion werde die Überweisung des Postulats ablehnen, da in der Gesundheitspolitik momentan sehr viel in Bewegung sei. Die Fallkostenpauschalen werden einen einschneidenden Einfluss auf das Gesundheitssystem haben. Aus diesem Grund erscheint die Überweisung momentan nicht sinnvoll. Im Weiteren darf die staatspolitische Dimension nicht aus den Augen gelassen werden.


Auch Beatrice Herwig (CVP) verweist auf die staatspolitischen Aspekte und die Bewegung im Gesundheitswesen. Die einzig vernünftige Lösung stellt das Abwarten der Vorlage dar. Deshalb ist das Postulat abzulehnen.


Madeleine Göschke (Grüne) meint, ein Vertrag sei immer künd- oder erneuerbar. Es ist eine weltweit gängige Praxis, dass Verträge nach einer gewissen Zeit geändert werden, vor allem wenn man sieht, dass etwas in eine andere Richtung laufen muss.


Im Weiteren gehört das Postulat genau in die Planung und Vorbereitung der besagten Vorlage hinein. Aus diesem Grund wäre die Prüfung des Anliegens durch die Regierung hilfreich.


- Beschlussfassung


://: Der Landrat lehnt die Überweisung des Postulats 2009/117 mit 56:9 bei 3 Enthaltungen ab. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei


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Der Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) dankt für die Teilnahme und wünscht einen guten Abend und gute Heimkehr. Er schliesst die Sitzung um 17.15 Uhr.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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