Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010

Nr. 1810

Kommissionspräsident Urs von Bidder (EVP) betont, dass mit diesem Geschäft und der vierten entsprechenden Vorlage im Zusammenhang mit der neuen Strafprozessordnung die Organisation der neuen Staatsanwaltschaft abgeschlossen werden solle.


Bei der Anzahl der ordentlichen Staatsanwältinnen und Staatsanwälte ist zu beachten, dass die Funktion der neuen Staatsanwälte und -anwältinnen nicht mehr die gleiche wie früher ist. Waren sie bisher nur zuständig für die Anklage, sind sie neu auch verantwortlich für die Untersuchung, so dass es auch keinen Handwechsel der Verfahren von Bezirksstatthalterämtern an die Staatsanwaltschaft mehr geben soll: Von Anfang bis Schluss soll nur noch eine Person für diese Arbeiten zuständig sein. Auf den ersten Blick erscheint die Änderung wie eine Arbeitsentlastung, so dass eigentlich weniger Personal nötig sein müsste. Aber die neue Strafprozessordnung enthält neue Bestimmungen und insbesondere mehr Parteirechte, so dass dadurch die vermutete Entlastung wieder ausgeglichen oder sogar übertroffen wird. Darum werden eigentlich gleich viele Sollstellen beantragt, wie vorher schon zu besetzen waren. Es werden keine neuen Stellen geschaffen, sondern es ändern sich nur gewisse Funktionen. Der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK) ist versichert worden, dass von einem Minimalbestand ausgegangen worden sei. Angela Weirich als gewählte 1. Staatsanwältin zeigte sich bereit, nach einer bestimmten Zeit allenfalls auch Stellenstreichungen ins Auge zu fassen, falls es sich als nötig erweisen sollte, um so dann die Struktur zu optimieren.


Dies würde aber wohl eher die Leitung betreffen, da die anerkanntermassen gute Arbeit auf den unteren Stufen wohl nicht zurückgehen wird.


Ein Vergleich zwischen Baselland und anderen Kantonen ist schwierig: Die Statistiken verwenden unterschiedliche Grundlagen. So gehört in Basel-Stadt die Kriminalpolizei zur Staatsanwaltschaft, während diese in Baselland zur Kantonspolizei gerechnet wird. Insofern ist Baselland, wie die in der Kommission angestellten Vergleiche gezeigt haben, stellenmässig nicht überdotiert. Wie erwähnt: Die 1. Staatsanwältin ist zu allfälligen Korrekturen bereit.


Ein heikler Bereich sind die Kompetenzen der Untersuchungsbeauftragten im Pikettdienst. Mit dem Dekret wird eine heute schon übliche Praxis und damit auch bewährtes Personal übernommen. Der Unterschied liegt darin, dass die Untersuchungsbeauftragten selbst nur Zwangsmassnahmen, aber keine Haft anordnen können: Diese muss, soweit er, Urs von Bidder, sich erinnern mag, innert 96 Stunden beim Zwangsmassnahmengericht beantragt und von diesem bewilligt werden.


Natürlich ist es heikel, eine Kompetenz eines Staatsanwalts zu delegieren. Aber die JSK ist überzeugt, dass dies richtig und aus Sicht der personellen Struktur nötig ist.


Die JSK beantragt dem Landrat mit 10:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dem Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung in der von der Kommission geänderten Fassung zuzustimmen. Die Änderung betrifft § 2, der nun klar festhalten soll, Haft sei dem Zwangsmassnahmengericht zu beantragen.


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- Eintretensdebatte


Für Regula Meschberger (SP) stellt das Dekret einen weiteren Schritt zur Umsetzung der eidgenössischen Strafprozessordnung in Baselland dar.


Die 32,5 Sollstellen - es werden nicht halbe Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gewählt - scheinen sehr viel zu sein, denn bis jetzt waren nur relativ wenig Personen verantwortlich für Anklagen vor Gericht. Nun soll aber jeweils nur eine Person mit ihren Mitarbeitenden Untersuchung und Anklageerhebung, d.h. ein ganzes Verfahren vertreten, was ein Gewinn an Effizienz ist, aber auch zu einer Funktionsänderung beim Personal der Statthalterämter und der Staatsanwaltschaft führt. Der bisherige Stellenetat wird also eigentlich nur bestätigt und nicht aufgestockt.


Zur Frage, ob es dank der höheren Effizienz weniger Personal brauche, ist auf die neue Strafprozessordnung zu verweisen, die noch weitere Änderungen mit sich bringt: Zum einen führt sie das einstufige Verfahren ein, zum andern baut sie die Parteirechte massiv aus und ermöglicht z.B. das Einbringen neuer Beweise nach Abschluss des Verfahrens. Dadurch muss das entsprechende Verfahren in gewissen Bereichen eventuell neu aufgerollt werden und entsteht also zusätzliche Arbeit. Noch ist nicht bekannt, was die Folgen dieser Änderungen sein werden, weshalb nun keine Stellen zu streichen sind.


Mit der Person der vorgesehenen 1. Staatsanwältin ist eine gute Wahl getroffen worden. Eine ihrer Managementaufgaben wird es sein, den Stellenetat regelmässig zu überprüfen und dem Bedarf entsprechend allenfalls auch nach unten anzupassen. Im Moment geht es darum, den korrekten Ablauf der einstufigen Verfahren sicherzustellen. Allerdings zeigen Gespräche und Zahlen aus den Statthalterämtern, dass das dortige Personal heute völlig ausgelastet ist.


Als Korrektur zum Dekretstext beantragt sie, in § 1 Buchstabe c von 32,5 «Sollstellen für die weiteren (...)» und nicht von halben Personen zu sprechen. Zu den in § 2 erwähnten Untersuchungsbeauftragten im Pikett und deren Kompetenzen meint sie, hierfür sind, wie dies vom dort bereits tätigen Personal bestätigt wird, erfahrene und charakterstarke Leute einzusetzen, da es nicht einfach ist, an einem Tatort die richtigen Massnahmen anzuordnen. Es werden deshalb nicht zwingend Staatsanwälte dafür vorgesehen, damit nicht auch noch bei diesen ein Pikettdienst organisiert werden muss. Im Gegensatz dazu besteht ja beim Zwangsmassnahmengericht, das für Haftanträge zuständig ist, bereits eine Pikettorganisation. Die von der JSK gewählte Lösung ist für die SP vertretbar.


Im Namen der SP stimmt die Votantin dem Dekret zu.


Hanspeter Wullschleger (SVP) vermerkt, dass seine Partei nicht zuversichtlich sei, dass je Stellen gekürzt werden. 38,5 Stellen sind zuviel, und mit der neuen Organisation und der Einführung des einstufigen Verfahrens müssten Einsparungen eigentlich möglich sein, was aber aus der Vorlage nicht zu erkennen ist, weshalb diese zurückzuweisen und ein Vorschlag durch die noch zu formierende Fachkommission, die gemäss vom Volk abgesegnetem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung vorgesehen ist, auszuarbeiten seien. Die Fachkommission hat ja den Auftrag, die Regierung in der Aufsicht über die Staatsanwaltschaft zu unterstützen, ist aber bis heute nicht gebildet worden, obwohl es sinnvoll gewesen wäre, diese für die Abklärungen bzgl. Anzahl Staatsanwälte einzusetzen.


Daniele Ceccarelli (FDP) dankt Urs von Bidder und Regula Meschberger für deren korrekte Darstellung der Arbeit der JSK. Er hält eine Fachkommission ebenfalls für tatsächlich nötig. Aber diese hat gemäss Beschluss des Landrats nicht über die Organisation der Staatsanwaltschaft zu wachen: Das ist Aufgabe der Regierung. Die Fachkommission wacht vielmehr über korrekte Verfahren als solche, die zudem beschleunigt abgewickelt werden sollen, was also zur Frage der Anzahl Staatsanwälte nichts bringt.


Es handelt sich wie erwähnt nicht um eine Personalerhöhung, wie sie in anderen Kantonen vorgenommen wird, sondern die Funktionen der in Baselland bisher dafür zuständigen ca. 150 Personen werden verändert. Die neuen Verfahren in einer Hand sind zudem durch Bundesvorschriften ausgebaut worden, so dass wohl keine Reduktion möglich sein wird, wobei weitgehende Verteidigungsrechte bei Haftfragen wichtig sind. Die Partei seines Vorredners befindet sich in einem Widerspruch: Einerseits klagt man über den Staat, der das Recht nicht oder zu wenig rigoros durchsetze, anderseits will man ihm nicht genügend Ressourcen für Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung stellen.


Es wird eine schwierige Managementaufgabe sein, das zweistufige Verfahren von Ermittlung (Statthalterämter) und Anklage (Staatsanwaltschaft) in ein einstufiges Verfahren zusammenzuführen, da unterschiedliche Kulturen vorherrschen. Diese Aufgabe sollte auch darum nicht durch eine Stellenreduktion belastet werden, aber es wird ein Bericht durch die Regierung zur Entwicklung der Reorganisation nötig sein.


Die FDP unterstützt im Sinne eines Vertrauensbeweises in die verantwortlichen Personen grossmehrheitlich den Antrag des Regierungsrats, bzw. der JSK.


Christine Gorrengourt (CVP) betont das Ziel einer effizienten und wirkungsvollen Justiz. Zur Frage, ob der Einsatz von weniger Personal möglich sei, ist auf das einstufige Verfahren zu verweisen, aber auch auf die vergrösserten Parteirechte. Da sich die dadurch gesteigerte Effizienz und der daraus entstehende zusätzliche Aufwand vermutlich gegenseitig aufheben werden und die Anzahl Verfahren gleich hoch bleiben wird, sollen nicht weniger Stellen als beantragt geschaffen werden.


Der Einsatz der Staatsanwaltschaft beim Pikettdienst anstatt der Untersuchungsbeauftragten wäre wegen der anfallenden Arbeiten - nicht nur Haftanträge, sondern z.B. auch Anordnung von Blutentnahmen - schwierig.


Sie wiederholt, dass die erwähnte Fachkommission gemäss Gesetz nur für Inspektionen eingesetzt werden soll. Die CVP/EVP-Fraktion spricht sich aus all diesen Gründen für die vorliegende Variante aus.


Klaus Kirchmayr (Grüne) macht den Zahlenvergleich zwischen Baselland und des «in diesem Haus nicht immer wohl gelittenen» Kantons Basel-Stadt, welcher das einstufige Verfahren schon seit 1968 kenne:


Die Fälle in Basel-Stadt sind laut Quellen komplexer und schwieriger.


In Baselland will man also für einen Präsidenten 6,2 Staatsanwälte beschäftigen, in Basel-Stadt 3,5. Die Produktivitätskennzahlen unterscheiden sich also um ca. 80% (Präsidien:Staatsanwälte), bzw. ca. 60% (Staatsanwäl-te:Anzahl Fälle) - im Vergleich mit Solothurn sehen die Zahlen für Baselland noch schlechter aus. In seinen Augen braucht es trotz zu beachtenden Bezirksstrukturen, und ohne dass eine Stelle abgebaut wird, titel- und funktionsmässig «weniger Häuptlinge (d.h. Staatsanwälte) und mehr Indianer», die arbeiten und die neuen Bestimmungen umsetzen.


Beim Bund wurde durch Beispiele belegt, dass durch einstufige Verfahren eine höhere Effizienz erreicht wird. Und die Effizienz soll für den Bürger durch schnellere Verfahren gesteigert werden, was bei vielen Handwechseln nicht möglich ist. Basel-Stadt als ein gutes Beispiel für einstufige Verfahren, welche über 40 Jahre in den Abläufen optimiert werden konnten, zeigt, dass eine Effizienzsteigerung möglich ist. Darum - und auch angesichts der Finanzlage des Kantons - ist es nicht sinnvoll, jetzt «Häuptlinge auf Vorrat zu bestellen»: Chefbeamte werden selten degradiert. Wenn nötig, kann und soll viel eher später aufgestockt werden.


Die Fraktion der Grünen unterstützt den Antrag der SVP auf Rückweisung und beantragt für den Fall, dass dieser abgelehnt wird, ihrerseits die Reduktion der beantragten 32,5 Stellen für ordentliche Staatsanwälte auf 29. Dieser Wert liegt in der Mitte zwischen dem Antrag der Regierung und den nach basel-städtischen Zahlen errechneten 25,5 Stellen und ist für die Baselbieter Spezialitäten vertretbar.


Noch ein Wort zum Pikettdienst: So unangenehm dieser auch sein mag, so sollte es doch mit ca. 35 Staatsanwälten einfacher sein, diesen zu organisieren, als mit den 12 Offizieren, die der Polizei zur Verfügung stehen. Der Pikettdienst kann also kein Argument für eine hohe Anzahl Staatsanwälte sein.


Thomas de Courten (SVP) glaubt aufgrund des bis jetzt Gehörten, der Landrat sei wie die Regierung auf bestem Weg, eine Chance zu verpassen, um die Strafgerichtsbehörden optimal und effizienter zu organisieren, wobei doch genau dies das ursprüngliche Ziel der neuen Strafprozessordnung gewesen sei. Das Geschäft ist falsch angepackt worden: Man hätte bei der Frage, wie man sich - auch bezüglich Prozessen und Funktionen auf den einzelnen Stufen (leitende Staatsanwälte, Staatsanwälte und Untersuchungsbeamte) - effizient organisieren könne, beginnen müssen, anstatt von den Besitzstandgarantien der bisherigen Stelleninhaber auszugehen und nur Entscheid- und Ausarbeitungskompetenzen zu beschreiben. Das Argument, die Verfahren seien z.B. durch erweiterte Parteirechte ausgebaut worden, wird widerlegt durch die Tatsache, dass dies nicht Sache der Staatsanwälte, sondern Arbeit der Untersuchungsbeamten ist: Erstere würden das Dossier an Letztere zurückgeben, wenn etwas fehlt oder hinzukommt. Bis jetzt ist nicht bekannt, welche Funktion und Prozessverantwortung die Staatsanwälte in der neuen Organisation übernehmen. Insofern wäre es wertvoll, die erwähnte Fachkommission einzusetzen und der Regierung die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft abzunehmen: Bei der Ausarbeitung der Strafprozessordnung wurde der Regierung die diesbezügliche Kompetenz abgesprochen - ein Vorschlag, der damals auch noch von der FDP unterstützt worden ist. Jetzt, da es um die Neuorganisation geht, will man die Fachkompetenz der Fachkommission, die übrigens schon seit langem eingesetzt sein sollte, ignorieren. Wenn die Fachkommission bereits beim Ausarbeiten der Organisation mitreden könnte, könnte sie die anschliessende Kontrolle effizienter gestalten.


Die zweimalige Aussage des Kommissionspräsidenten, die 1. Staatsanwältin sei durchaus auch zu einem Stellenabbau bereit, zeigt, dass die jetzt notwendigen Überlegungen nicht gemacht worden sind: Man ist vom Status quo ausgegangen anstatt sich jetzt effizient zu organisieren. Eine einmal in einem Dekret festgelegte Anzahl Stellenprozente wird später nie mehr abgebaut. Auch wird das Ganze nicht kostenneutral sein wegen des Erfahrungsstufenanstiegs.


Die SVP beantragt Rückweisung der Vorlage an die Regierung mit dem Auftrag, Organisation, Funktionen und Prozesse für die Aufgabenerfüllung auszuarbeiten und zu beschreiben, bzw. die Ressourcen optimal zuzuteilen, ausgehend vom zur Aufgabenerfüllung Notwendigen. Dazu soll ausserdem die Fachkommission als Begleitgremium geschaffen werden.


Patrick Schäfli (FDP) weist darauf hin, dass eine Minderheit der FDP den Antrag auf Rückweisung unterstütze. Die Vorlage ist insgesamt «aufgebläht». Die von Klaus Kirchmayr erwähnten Zahlen und seine weiteren Aussagen sind richtig: Vergleichszahlen mit dem Kanton Basel-Stadt müssen auch dann angewendet werden, wenn sie zu dessen Vorteil ausfallen. Baselland braucht nicht deutlich mehr Staatsanwälte als Basel-Stadt, denn man hat das Personal aus den Statthalterämtern in der neuen Struktur untergebracht, anstatt die Organisationsstruktur zu überprüfen. Wie bereits erwähnt: Einmal festgelegte Stellenprozente werden später nicht mehr gross hinterfragt.


Ein Vergleich ist z.B. auch mit dem einwohnermässig fast doppelt so grossen Kanton St. Gallen möglich: Dort hat es 140 Stellen (Staatsanwälte und Assistenzstellen) gegenüber mehr als 150 in Baselland. Und eine weitere Aufstockung in Baselland ist wegen der für die Staatsanwälte nötigen Assistenten schon jetzt absehbar. Betrachtet man aber die Staatsrechnung 2009 des Kantons Baselland mit einem Fehlbetrag von CHF 56 Millionen, ist klar, dass gespart werden muss, bevor Strukturen zementiert werden.


Regula Meschberger (SP) meint, offenbar sei die Strafprozessordnung des Bundes nicht von allen gelesen worden. Diese bringt wesentlich mehr Aufgaben mit sich, wovon die erwähnten Parteirechte nur eine ist. Zu Thomas de Courten ist zu sagen: Diese Parteirechte kommen während des Verfahrens und vor der Anklage zum Tragen. Aber die neue Strafprozessordnung bringt noch mehr zusätzliche Aufgaben, wie die Mitglieder der JSK wissen, z.B. die Zuständigkeit für die internationale Rechtshilfe usw.


Die neue Ordnung hat auch ein neues Verfahren zur Folge, was anscheinend noch nicht alle verstanden haben: Die Staatsanwaltschaft ist nun für die ganze Untersuchung zuständig. Zu Klaus Kirchmayr ist deshalb zu sagen: Der Zahlenvergleich scheint einfach, ist aber inhaltlich nicht richtig, weil Basel-Stadt zwar viel Erfahrung mit dem einstufigen Verfahren hat, aber schon immer den Handwechsel im Verfahren gehabt hat und auch weiterhin haben wird. Der Handwechsel ermöglicht eine andere Organisation, d.h. einen Ausbau der unteren Stufe mit Untersuchungspersonal und den Einsatz von weniger Staatsanwälten. Baselland will aber keinen Handwechsel, was entsprechende Folgen nach sich zieht. Man ist sehr wohl von den neuen Funktionen und Aufgaben ausgegangen und hat sich dann überlegt, was es wo dafür braucht. Auf jeden Fall braucht es den jetzigen Personalbestand, der aber auch immer wieder zu überprüfen ist.


Christine Gorrengourt (CVP) antwortet zu Patrick Schäfli und Klaus Kirchmayr, dass ihre Zahlen wohl aus einem Expertenbericht von Solothurn (Organisationsprüfung der Staatsanwaltschaft, Phase 2) stammen. Man muss aber die Details in jener Zusammenstellung beachten. Es heisst:


«Der Ressourcenbedarf der Strafverfolgungsbehörde hängt massgebend von der Gestaltung der Arbeitsteilung der Strafverfolgungsbehörden und der Kriminalpolizei ab.»


Gemäss diesem Bericht kann sich Solothurn mit Thurgau und St. Gallen vergleichen, aber nicht mit Baselland, weil es dort heute schon so sei - darum habe es dort mehr entsprechendes Personal -, dass sich die Statthalteräm-ter-Untersuchungsrichter bei Strafermittlungen stärker engagieren - bloss der Erstzugriff und die Sicherung von Spuren erfolge in der allgemeinen Verantwortung der Polizeibehörden. Weitergehende Ermittlungen werden jetzt schon von den Statthalterämtern erledigt, bevor es dann zur Abklärung vor Gericht komme.


Daniele Ceccarelli (FDP) zitiert aus dem Einführungsgesetz zur Strafprozessordnung, nach dessen § 4 die Regierung die Aufsicht über die Staatsanwaltschaft ausübe und nach dessen § 5 sie dafür eine Fachkommission beizuziehen habe. Die Fachkommission inspiziert gemäss § 5 Abs. 4 die Staatsanwaltschaft bzgl. effizienten und korrekten Verfahrensabläufen - die Organisation der Staatsanwaltschaft ist aber Sache der Regierung.


Die neue Strafprozessordnung will durch das einstufige Verfahren natürlich eine höhere Effizienz erreichen, aber insbesondere den von allen Parteien immer wieder geltend gemachten Anspruch nach schneller auszusprechenden Strafen zufriedenstellen, was aber nicht direkt mit Personen, sondern mit dem angewandten Verfahren zu tun hat. Für den Votanten noch viel wesentlicher sind die in der ganzen Schweiz vereinheitlichten Verfahren, bzw. die Aufhebung der Rechtszersplitterung, die man vorher mit 27 verschiedenen Ordnungen hatte.


Klaus Kirchmayr (Grüne) antwortet Christine Gorrengourt und Regula Meschberger auf deren Unterstellung, er würde nur die halbe Wahrheit sagen, mit weiteren Zahlen:


Personal in der unmittelbaren Strafverfolgung (Untersuchungsbeamte und ermittelnde Polizisten - in Baselland die Kriminalpolizei der Kantonspolizei, in Basel-Stadt Teil des Kriminalkommissariats)


Basel-Stadt: 195; Baselland: 220


Diese Zahlen sind ebenfalls in Relation zu den Fallzahlen zu setzen. Die Aussage von Regula Meschberger - in Basel-Stadt weniger Staatsanwälte und mehr Personal auf unteren Stufen - ist nicht wahr: Die Ermittlungsarbeiten in Baselland und Basel-Stadt sind durchaus miteinander vergleichbar. Insofern werden in Baselland zu viele Staatsanwälte vorgesehen.


Isaac Reber (Grüne) will - dies als Denkanstoss für die SP - die Vorlage zurückweisen, weil überall gespart, bzw. mit den zur Verfügung stehenden Mitteln haushälterisch umgegangen werden müsse. Sonst muss man wegen aus dem Lot geratenen Staatsfinanzen auch in anderen Bereichen, z.B. in der Bildung, bald noch mehr sparen. Thomas de Courten hat recht: Es muss genau untersucht werden, was nötig ist und was nicht - sind die entsprechenden Zahlen einmal festgeschrieben, werden sie sich nicht mehr ändern. Deshalb muss und darf man sich die Zeit nehmen, nochmals über die Bücher zu gehen.


Urs von Bidder (EVP) erwähnt, dass in den Augen der JSK nicht einfach nur - unabhängig von der anfallenden Arbeit - die alte Struktur übernommen werde, sondern dass die Projektorganisation unter der Leitung des externen Experten und Zuger alt Regierungsrats Hanspeter Uster sehr sorgfältig gearbeitet habe. Die alten und neuen Funktionen sind genau angeschaut worden, und es braucht nun halt eine gewisse Erfahrungszeit, um danach die Strukturen allenfalls anzupassen. Als «Häuptlinge» kann man die leitenden Staatsanwälte bezeichnen, aber als «Indianer» sind die neu vorgesehenen ordentlichen Staatsanwälte zu bezeichnen, weil sie eben andere Funktionen innehaben.


Zu den erwähnten Zahlen noch ein weiterer Vergleich: Basel-Stadt setzt in der Strafuntersuchung ca. 155 Personen für 190'000 Einwohner ein, Baselland deren 185 für 274'000 Einwohner - im Verhältnis zur Bevölkerung unterscheiden sich also die Zahlen nicht gross. In Basel-Stadt sind 2008 23'783 Anzeigen erstattet worden, in Baselland deren 48'701. Dies zeigt, dass ein Vergleich zwischen den Kantonen relativ schwierig ist.


Für Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) zeigt die Diskussion, dass das Thema schwierig und anspruchsvoll sei: Bis zum 1.1.2011 bleibe noch viel zu tun. Sie dankt den an der Vorlage beteiligten Gremien für deren wertvollen und konstruktiven Beiträge, insbesondere der JSK und der Findungskommission.


Wie erwähnt, will man zur Überprüfung der Stellenzahl Erfahrungswerte sammeln und deshalb mit dem bisherigen Personalbestand und der beantragten Anzahl Staatsanwälte beginnen, um nach einer gewissen Zeit durch die 1. Staatsanwältin Anpassungen vornehmen zu lassen.


Betreffend Rückweisung der Vorlage wegen der Fachkommission ist zu sagen, dass diese Kommission als Unterstützung für die Regierung bei den Inspektionen vorgesehen ist, aber die Kommission hat keine Aufgaben betreffend Organisation der Staatsanwaltschaft. Dies ist im administrativen Bereich Sache der Regierung, bzw. in den Fachbereichen Sache der entsprechenden Gremien der Staatsanwaltschaft.


Die erwähnten Zahlen sind in der JSK diskutiert worden und sind - insbesondere was Basel-Stadt betrifft - wegen der unterschiedlichen Erfassung bekanntlich kaum miteinander vergleichbar - die grosse Differenz bei den eben von Urs von Bidder erwähnten Zahlen lassen sich nur mit der unterschiedlichen Erfassung der Fälle erklären, so dass schon erste Unsicherheiten entstehen. Die Anzahl Staatsanwaltschaftsstellen wird in beiden Kantonen per 1.1.2011 etwa gleich gross sein, obwohl die Bevölkerungszahl in Baselland deutlich höher ist als in Basel-Stadt. Hingegen sind in Basel-Stadt deutlich weniger Stellen für Untersuchungsbeamte vorgesehen (7,3 Stellen im Vergleich zu den 62,8 Stellen in Baselland). Bei der Polizei sind für Baselland 86 Stellen ausgewiesen und für Basel-Stadt deren 106. Die Zahlen unterscheiden sich gemäss der in der JSK verteilten Liste wegen der unterschiedlichen Zuteilung des Kriminalkommissariats: In Basel-Stadt gehört dieses zur Staatsanwaltschaft, in Baselland zur Polizei, wobei es in Baselland neben den Aufträgen der Gerichte auch noch polizeiliche Aufgaben erledigt. Fakt ist, dass Basel-Stadt - wie die meisten Kantone - im Zusammenhang mit der neuen Staatsanwaltschaft die Zahlen insgesamt erhöhen wird, während Baselland mit dem bisherigen Bestand fortfahren wird, da hier die nötigen Anpassungen schon 2000 mit der neuen kantonalen Strafprozessordnung vorgenommen worden sind. Kein Kanton aber baut Stellen ab. Im Übrigen ist der Vergleich mit Solothurn kein gutes Beispiel: Dort hat man u.a. die Stellen der Leitenden Staatsanwälte für das einstufige Modell anfänglich zu tief dotiert und musste man dann zweimal nachbessern.


Das Misstrauen Thomas de Courtens ist angesichts der allgemein gewünschten effizienten und wirkungsvollen Strafverfolgung nicht verständlich: Die Arbeiten werden mit dem heutigen Mitarbeitendenbestand fortgesetzt, und bisher hat es keine Klagen über zu stark besetzte Behörden im Bereich Strafverfolgung gegeben. Ob die heutige Aufteilung richtig ist, wird zu überprüfen sein.


Insgesamt soll mit dem Verfahren aus einer Hand trotz der erweiterten Parteirechte ein Effizienzgewinn erreicht werden, wobei es wegen der festgelegten Funktionen und Pflichtenhefte mehr «Häuptlinge» braucht.


Aus all diesen Gründen sind die Anträge der Regierung, bzw. der JSK zu unterstützen.


://:  Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.


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- Rückweisung


Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) verliest den ihm schriftlich zugestellten Rückweisungsantrag der SVP:


«Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den Regierungsrat mit dem Auftrag


://: Der Antrag der SVP-Fraktion, die Vorlage zurückzuweisen, wird mit 46:29 Stimmen bei 5 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


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- Detailberatung


Titel und Ingress


Keine Wortbegehren.


§ 1 c
Laut Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) beantragt Klaus Kirchmayr, anstatt 32,5 weitere Sollstellen nur deren 29 vorzusehen.


://: Der Antrag, die Anzahl Sollstellen für weitere ordentliche Staatsanwältinnen und Staatsanwälte auf 29 zu kürzen, wird mit 43:32 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]


://: Der Antrag von Regula Meschberger, als Präzisierung 32,5 « Sollstellen für weitere ordentliche (...)» festzulegen, wird mit 69:5 Stimmen bei 3 Enthaltungen gutgeheissen. [ Namenliste ]


§ 2-4
Keine Wortbegehren.


- Rückkommen


Es wird kein Rückkommen verlangt.


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- Beschlussfassung


://: Der Landrat stimmt mit 58:15 Stimmen bei 5 Enthaltungen dem Dekret zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung in der von ihm festgelegten Fassung zu. [ Namenliste ]


> Dekret


Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei



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