Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010
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2010-063 vom 9. Februar 2010 Vorlage: Änderung des Dekrets vom 8. Juni 2000 zum Personalgesetz (Personaldekret); Sonderregelung im Lohnwesen Staatsanwaltschaft (Erste Staatsanwältin oder Erster Staatsanwalt und Leitende Staatsanwältinnen oder Leitende Staatsanwälte) - Bericht der Personalkommission vom 30. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 15. April 2010: < beschlossen > || Dekret |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) verweist auf den Bericht vom 30. März 2010, in dem die wesentlichen Punkte der Vorlage und der Kommissionsberatung (u.a. Curriculum vitae, Erfahrungsjahre) erwähnt seien. Wie bei den anderen drei nach diesem Modell eingestuften Funktionen wurde auch hier das bewährte Lohnbandbreitenmodell gewählt. Für die Begründung der jetzt vorgeschlagenen Einstufung sind die internen Vergleichsdaten verwendet worden, die nachträglich an die PLK verteilt worden sind. Wesentlich ist, dass man «marktstark» bleibt, um im entsprechenden Markt, der sich ab 2011 auftun wird, mit den nun definierten Löhnen bestehen zu können. Die Löhne selbst liegen im Vergleich mit anderen Kantonen etwa im Durchschnittsbereich, teilweise sogar etwas darüber. Der Vergleich mit anderen Kantonen ist schwierig, aber die anwendbaren Werte sind beigezogen worden, und diese zeigen, dass die nun vorgeschlagenen Zahlen haltbar sind.
Von der Personalkommission wurde in § 32a Abs. 3 eine redaktionelle Änderung vorgenommen: Anstatt von «äquivalent» soll von «gleichwertig» gesprochen werden.
Dieser Paragraph wird wegen der Sonderregelungen übrigens immer länger, so dass er bald der längste Paragraph im Personaldekret sein wird. In absehbarer Zeit werden wohl noch andere Funktionen überprüft werden, weshalb es wichtig ist, heute eine klare Linie zu definieren.
Er dankt allen an der Vorlage beteiligten Personen, die für Transparenz in dieser Frage gesorgt haben.
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- Eintretensdebatte
Nach Nelly Dambach (SP) ist die SP einstimmig für die Änderung. Die Löhne der 1. Staatsanwältin und der Leitenden Staatsanwälte sind richtigerweise mit dem vorgeschlagenen Modell zu berechnen, das vom Landrat vor kurzem nach gründlicher Prüfung auch schon bei Ombudsman, Leitung Finanzkontrolle und Leitung Datenschutz angewendet worden ist.
Paul Jordi (SVP) vermerkt die Zustimmung der SVP zur Änderung des Personaldekrets.
Laut Petra Schmidt (FDP) spricht sich auch die FDP einstimmig für die Änderung des Personaldekrets aus. Die Entschädigungen der 1. Staatsanwältin und der leitenden Staatsanwälte sind in Analogie zu den anderen Positionen zu übernehmen.
Beatrice Herwig (CVP) erwähnt, dass die CVP/EVP-Fraktion die Vorlage einstimmig unterstütze. Allerdings wird es voraussichtlich zu einer Erhöhung der Gesamtlohnsumme kommen, weshalb die Einreihungen sorgfältig zu prüfen sein werden, damit die Erhöhung nicht allzu heftig ausfallen wird.
Gemäss Christoph Frommherz (Grüne) stimmen auch die Grünen der Dekretsänderung zu. Die Einstufungen sind vergleichbar mit ähnlich gelagerten Funktionen innerhalb der Verwaltung. Der Vergleich mit anderen Kantonen zeigt, dass sich Baselland im Mittelfeld, bzw. an dessen oberer Grenze bewegt, was bedeutet, dass man nicht übertreibt, aber konkurrenzfähig ist.
://: Eintreten auf die Vorlage ist unbestritten.
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- Detailberatung
Keine Wortbegehren.
- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt mit 63:0 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Änderung des Personaldekrets in der vom Regierungsrat beantragten Fassung zu. [ Namenliste ]
> Dekret
Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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