Protokoll der Landratssitzung vom 15. April 2010
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2009-220 vom 31. August 2009 Vorlage: Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret, SGS 150.1) vom 8. Juni 2000 betreffend Vergütungen der Richterinnen und Richter - Bericht der Personalkommission vom 31. März 2010 - Beschluss des Landrats vom 15. April 2010: < beschlossen > |
Der Präsident der Personalkommission, Werner Rufi (FDP), erklärt, das vorliegende Geschäft solle für die vorgeschlagenen Änderungen im Personaldekret mit Wirkung ab dem 1. April 2010 für die laufende neue Amtsperiode Anwendung finden.
Die letzten Anpassungen der Entschädigung der nebenamtlichen Richterinnen und Richter im Kanton Baselland sind in gewissen Bereichen im Jahre 2002 vorgenommen worden.
In der kantonsgerichtlichen Vorlage vom August 2009 ist auf die diversen Gründe bzw. Umstände für die vorgeschlagenen Massnahmen bei der Entschädigung hingewiesen worden. Es ist unter anderem auf die zukünftige Arbeitsbelastung aufgrund der Schweizerischen Strafprozessordnung hingewiesen worden. Im weiteren ist in der Gerichtsvorlage ein Vergleich mit anderen Kantonen angestellt worden. Als weiteres Element ist die schwierige Vereinbarkeit mit dem Hauptberuf für nebenamtliche Richterinnen und Richter als Erhöhungsgrund erwähnt worden.
Aufgrund dieses Geschäftes sind Gesetzesanpassungen im Personaldekret (in den §§ 33 bis 39 PD) sowie im dazugehörenden Anhang II, Gruppe C, nötig.
Die finanziellen Mehrauswirkungen gemäss Vorlage betragen pro Jahr total CHF 750'000 (inkl. Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungen von rund CHF 45'000).
Die Justiz- und Sicherheitskommission hat am 3. November 2009 einen Mitbericht zu diesem Geschäft erstellt, in welchem sie im nicht formellen Antrag an den Landrat Folgendes festhält: «Die JSK verweist aber auf den in der Diskussion festgestellten Handlungsbedarf und unterstützt eine massvolle Erhöhung der Vergütungen.»
Es sind im Bericht der Personalkommission zwei Ergänzungen bzw. Korrekturen zu erwähnen:
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Auf Seite 4 linke Spalte lit. la) beim § 37 Abs. 2 PD beim Zuschlag für Referat sollte es im Bericht richtigerweise heissen: Bisherige Lösung: ErstinstanzrichterInnen: Fr. 50.-- bis Fr. 200.-- pro Referat (3 Stimmen).
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Zum anderen ist zu erwähnen, dass bei dem von einem PLK-Mitglied neu beantragten § 37bis PD zum Zuschlag für Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten bzw. ausserordentliche jährliche Vergütung für Erst-instanzpräsidien die gleiche Regelung im § 33a PD der Beilage zum Bericht enthalten ist. Man könnte sich überlegen, ob die gleiche Regelung somit als § 37a PD bezeichnet werden könnte.
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Im weiteren hat das kantonale Personalamt vorgeschlagen, dass sämtliche Zahlen wie auch die Frankenlimiten bzw. -schwellen im Anhang mit einer eigenen Bezeichnung anstatt im Personaldekret aufgenommen werden. Zudem hat das Personalamt darauf hingewiesen, dass es davon ausgehe, dass sämtliche Zahlen im Personaldekret bei den §§ 33 bis 39 PD sowie im Anhang II Gruppe C dazu nicht indexiert sind.
Das vorliegende Geschäft ist in der Personalkommission in fünf Sitzungen von November 2009 bis März 2010 beraten und es ist im Vergleich zur kantonsgerichtlichen Vorlage soweit möglich ein ausgewogener Kompromiss vorgeschlagen worden.
Mit Bezug auf die Mehrkosten des Vorschlages der Personalkommission ist zur Richtigstellung gegenüber gewissen Medienberichten festzuhalten, dass die Mehrkosten total gerundet CHF 393'000 pro Jahr ausmachen. Darin sind Arbeitgeberkosten von etwa CHF 25'700 enthalten (approximativ mit 7% gerechnet). Dies ist somit für den Gesamtbetrag eine Minderdifferenz von CHF 357'000 gegenüber dem Vorschlag des Kantonsgerichtes.
Anlässlich der gesamten Beratung sind das Personalamt Baselland, vertreten durch Personalchefin Doris Bösch, sowie auch Regierungsrat Adrian Ballmer dabei gewesen, ebenso eine Dreierdelegation des Kantonsgerichtes mit den Herren Andreas Brunner, Maurizio Greppi sowie Martin Leber. Es sind sowohl vom Personalamt sowie vom Kantonsgericht auf Anfrage der PLK entsprechende Stellungnahmen zu diversen Themen der Vorlage erstellt sowie besprochen worden.
Über die Beratungen in der Personalkommission gibt der Kommissionsbericht Auskunft (Seiten 3-5). Es ist zu erwähnen, dass das Eintreten zu Beginn wegen Vorabklärungen offen geblieben ist und anlässlich der Sitzung vom 14. Dezember 2009 das Eintreten auf die Vorlage einstimmig (9:0 Stimmen) beschlossen worden ist.
Das ganze Geschäft ist teilweise kontrovers, aber mehrheitlich konstruktiv zwischen den beteiligten Vertretern beraten worden. Bei der Detailberatung in der PLK ist es zu diversen Anpassungen im Personaldekret sowie im entsprechenden Anhang II Gruppe C gekommen. Das konkrete Ergebnis kann aus den diversen Unterabstimmungen zu den entsprechenden einzelnen tangierten Bestimmungen auf den Seiten 3 bis 5 des Berichtes abgeleitet werden.
Zusammenfassend kann ausgeführt werden, dass die PLK einzig bei der Entschädigung für das Aktenstudium die bisherige Lösung für KantonsrichterInnen sowie Erst-instanzrichterInnen hat stehen lassen.
Die Personalkommission stimmt in einzelnen Punkten wie z.B. der Vergütung für Friedensrichterinnen und Friedensrichter dem Antrag des Kantonsgerichtes zu.
Die Personalkommission beantragt dem Landrat mit 5:3 Stimmen bei einer Enthaltung, der von der Personalkommission vorgeschlagenen Änderung des Personaldekretes zuzustimmen.
Urs von Bidder (EVP), Präsident der mitberichterstattenden Justiz- und Sicherheitskommission, verzichtet auf ein einleitendes Votum.
Landratspräsident Hanspeter Frey (FDP) begrüsst auf der Tribüne herzlich alt Regierungsrat Andreas Koellreuter, den Präsidenten der Stiftung Bibliotheca Afghanica, deren Ausstellung im Foyer des Landratssaales zu sehen ist.
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- Eintretensdebatte
Nelly Dambach (SP) räumt ein, dass man sagen könne, die Vorlage komme zu einem finanzpolitisch schlechten Zeitpunkt. Aber das kann nicht das Argument sein, sie einfach sang- und klanglos abzusägen. Denn das Anliegen des Kantonsgerichts ist dringend.
Die Aufgaben, der Umfang und die Komplexität der richterlichen Tätigkeiten haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen, und im Hinblick auf die neue StPO werden sie weiter zunehmen. Die Entschädigung für die richterlichen Tätigkeiten sind aber vor acht Jahren zuletzt angepasst worden.
Tatsache ist, dass es unter den jetzigen Umständen schwierig ist und bleiben wird, Richterposten mit wirklich guten Leuten zu besetzen. Es besteht Handlungsbedarf.
Dass die Vorlage zu einem finanzpolitisch schlechten Zeitpunkt kommt, ist auch der Personalkommission klar. Deshalb schlägt sie von der Vorlage abweichende Zahlen vor. Es soll massvolle Entschädigungsanpassungen geben.
Für die SP-Fraktion ist der klare Handlungsbedarf unbestritten. So, wie es heute ist, kann man es nicht weiterlaufen lassen. Deshalb unterstützt die SP-Fraktion den Antrag der Personalkommission einstimmig.
Oskar Kämpfer (SVP) betont, die Vorlage stehe mit ihren 50-prozentigen Erhöhungen quer in der finanzpolitischen Landschaft. Zudem wurden soeben mit der Überweisung des Postulats 2010/082 Abklärungen in der gleichen Materie in Auftrag gegeben, und die Resultate sollten getrost abgewartet werden. Deshalb beantragt die SVP-Fraktion, auf die Vorlage nicht einzutreten.
Petra Schmidt (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion grossmehrheitlich für Nichteintreten sei. Die vom Kantonsgericht dargelegte Not darf ruhig ein wenig in Frage gestellt werden. Denn in den letzten Jahren gab es vor Richterwahlen immer einen relativ grossen Andrang von interessierten Kandidierenden.
Die Vorlage wird damit begründet, dass die nebenamtlichen Richter massive Lohnausfälle in ihrem Hauptberuf zu gewärtigen hätten. Das Typische am Nebenamt ist nun einmal, dass es nicht gleich entschädigt wird wie eine volle hauptamtliche Funktion. Die nebenamtlichen Richter sollen weiterhin einen Hauptberuf ausüben, damit ihre Berufserfahrungen und -kenntnisse in das Richteramt einfliessen können. Ein staatliches Nebenamt verfügt immer auch über eine gewisse ehrenamtliche Komponente.
Aufgrund der Überweisung des Postulats 2010/082 sollten nun die Pensen einmal genauer angeschaut werden. Pensen zwischen 30 und 50 Prozent, und davon gibt es einige, sind eigentlich kein echtes Nebenamt. Der Landrat sollte diese Prüfung jetzt einmal abwarten statt einer Revision zuzustimmen, die weder Fisch noch Vogel ist.
Claudio Wyss (CVP) berichtet, die CVP/EVP-Fraktion habe sich mit dieser Vorlage eher schwer getan. Im Raum standen auch eine Sistierung oder eine Rückweisung, bis eine Antwort auf das Postulat 2010/082 vorliegt.
Eine massvolle Erhöhung der Entschädigungen wird von der CVP/EVP-Fraktion nicht bestritten. Die Vorlage des Kantonsgerichts geht aber zu weit. Insbesondere fehlt die Vergleichbarkeit mit anderen nebenamtlichen Funktionen beim Kanton. Zudem wurde der Vorwurf erhoben, die Vorlage sei ungenügend vorbereitet worden. Sie lasse kaum erkennen, worauf sich die einzelnen Erhöhungen abstützen. Es ist auch erwartet worden, dass das Personalamt bei der Erarbeitung der Vorlage in irgend einer Form hätte Stellung nehmen können.
Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die Vorschläge der Personalkommission grossmehrheitlich, allerdings ohne Begeisterung. Im Bezug auf die Entschädigung für das Aktenstudium wird die Fraktion noch einen Antrag einreichen.
Christoph Frommherz (Grüne) kündigt an, die grüne Fraktion stimme der Erhöhung der Vergütung für die Richterinnen und Richter, so wie die Personalkommission sie vorschlägt, grossmehrheitlich zu.
Die Vorlage zeigt klar, dass eine Erhöhung gerechtfertigt ist, hat doch die letzte Anpassung schon vor acht Jahren stattgefunden. In der Zwischenzeit hat sich die Tätigkeit der Richter/innen erheblich geändert.
Klar war allerdings auch, dass den Anpassungen nicht in dem Ausmass stattgegeben werden kann, wie das Gericht es gerne gewollt hätte. Schliesslich handelt es sich immer noch um Nebenämter, und diese müssen auch in einer mit anderen nebenamtlichen Tätigkeiten vergleichbaren Weise entlöhnt werden können.
Die grüne Fraktion ist für eine moderate Erhöhung und stimmt deshalb dem Vorschlag der Personalkommission zu.
Kantonsgerichtspräsident Andreas Brunner ist ziemlich erstaunt über die Nichteintretens-Anträge. Denn zwei landrätliche Kommissionen haben den Handlungsbedarf im Bereich der Richterentschädigungen klar bejaht, und die Kommissionsberatungen zu diesem Thema waren sehr intensiv. Das Anliegen der Gerichte muss den Landrat wirklich interessieren.
Natürlich hat es eine Vorlage, die Mehrkosten für den Kanton verursacht, in Zeiten der Finanzknappheit schwer. Aber dennoch sollten begründete Anliegen behandelt werden können, und es ist beruhigend, dass immerhin eine Mehrheit der Fraktionen das Anliegen der Richterinnen und Richter als gerechtfertigt ansieht.
Die Personalkommission hat sich mit der Vorlage intensiv beschäftigt und massive Kürzungen daran vorgenommen (was die «Basler Zeitung» zum Titel «Streichkonzert bei den Richtern» veranlasste ). In der Tat ist das Kantonsgericht natürlich nicht sehr glücklich über die Kürzungen, welche die Kommission vorgenommen hat.
Mit der Vorlage sollte ein gewisser Ausgleich geschaffen werden für den Lohnausfall, der entsteht, wenn nebenamtliche Richter/innen 50% oder mehr arbeiten. Kein Arbeitgeber ist bereit, jemanden in diesem Umfang freizustellen und zu entschädigen. Die Folge ist ein Lohnausfall. Die Entschädigung muss diesen nicht vollumfänglich abdecken, aber zumindest teilweise. Dafür reicht der heutige Ansatz schlicht nicht aus.
Die Tatsache, dass bis jetzt immer noch genügend Richter gefunden werden konnten, heisst noch nichts für die Zukunft. Man sollte nicht so lange warten, dass keine qualifizierten Juristen mehr zur Verfügung stehen, bis endlich Handlungsbedarf anerkannt wird. Es gibt schon heute qualifizierte Juristen, die zur Übernahme eines Richteramtes, obwohl es sie interessiert, nicht bereit sind, weil ihnen die Entschädigung nicht ausreicht.
Ein richterliches Nebenamt ist eine ehrenvolle Aufgabe, aber auch in dieser Funktion ist die Entschädigung ein Teil der Wertschätzung. Seit acht Jahren wurden diese Ansätze nicht mehr erhöht.
Die Vorschläge des Kantonsgerichts wurden von der Personalkommission stark zurückgestutzt. Würden die Entschädigungen nicht einmal in diesem Umfang erhöht, wäre das für die Richterinnen und Richter ein Signal, dass ihre Arbeit nicht wirklich geschätzt wird.
Im Bericht der Personalkommission kommt sehr gut zum Ausdruck, dass es letztlich um die Qualität der Justiz geht. Dafür ist die Höhe der Entschädigung nicht allein ausschlaggebend, aber sie ist ein Faktor.
Mit dem Vorschlag der Personalkommission kann das Kantonsgericht leben. Gut daran ist insbesondere, dass gerade jene Richterinnen und Richter, die sehr viel arbeiten - indem sie Referate machen und Sitzungen leiten - künftig etwas besser bezahlt werden sollen, also jene, für die der Leidensdruck besonders gross ist. Mit diesem Leidensdruck sind die Gerichte ständig konfrontiert, weil immer öfter Richterinnen und Richter mitteilen, sie könnten dem Gericht nicht mehr im eigentlich nötigen Umfang zur Verfügung stehen. Dieser Leidensdruck könnte wenigstens ein Stück weit reduziert werden mit einer Zustimmung zu den Anträgen der Personalkommission.
Der Kantonsgerichtspräsident ist von den Beschlüssen selbst nicht betroffen als Angestellter mit einem guten Lohn. Aber die nebenamtlichen Richter/innen sind sehr schlecht entschädigt, umso mehr, wenn man bedenkt, dass sie im Kanton Baselland Aufgaben wahrnehmen, für die in anderen Kantonen vollamtliche Richter/innen zuständig sind: Im Baselbiet schreiben die nebenamtlichen Richter/innen Referate und leiten Sitzungen; in anderen Kantonen ist dies Aufgabe von vollamtlichen, also voll entschädigten Richter(inne)n. Vergleicht man die Entschädigungen für vollamtliche Gerichtsmitglieder in anderen Kantonen mit jenen für nebenamtliche Richter/innen im Baselbiet, stellt man fest, dass Letztere - für ein 50-%-Pensum - nur gerade halb so viel verdienen. Dieser grosse Lohnunterschied ist stossend; denn gerade die referierenden Richter/innen nehmen mit ihren Anträgen grossen Einfluss auf die Rechtsprechung. Das ist eine sehr qualifizierte Arbeit, und diese ist in Baselland sehr viel schlechter bezahlt als in allen anderen Kantonen ringsherum.
Aus diesen Gründen ist es unbedingt nötig, zumindest den Anträgen der Personalkommission stattzugeben.
Urs von Bidder (EVP), Präsident der Justiz- und Sicherheitskommission, gibt zu bedenken, dass viele nebenamtliche Richter/innen laufende Fixkosten in ihrem Hauptberuf zu begleichen haben, z.B. für ihre Anwaltspraxis. Die Personal- und Raumkosten beispielsweise laufen auch für jene Zeit weiter, in denen sie als Richter/innen tätig sind. Das lässt sich nie und nimmer durch die Entschädigung decken. Nebenamtliche Richter/innen sind nicht durchwegs Hausfrauen oder Leute, deren Arbeitgeber grosszügig ist, sondern grösstenteils Berufsleute, die ihre Fixkosten gedeckt bekommen müssen.
Im Mitbericht der Justiz- und Sicherheitskommission wird der Personalkommission explizit empfohlen, das Verhältnis zu anderen Entschädigungen im Kanton zu prüfen. Dazu steht nicht allzu viel im Bericht der Personalkommission.
Personalkommissions-Präsident Werner Rufi (FDP) antwortet, das Personalamt habe die Vergleichbarkeit geprüft. Es ist aber sehr schwierig, die Tätigkeit der nebenamtlichen Richter/innen mit anderen nebenamtlichen Tätigkeiten beim Kanton direkt zu vergleichen. Auch ein Vergleich mit den Landratsmitgliedern ist kaum möglich.
Die von der Kommission nun vorgeschlagene moderate Lösung ist aus der Sicht des Personalamts ein gangbarer Weg.
Ein allfälliger Systemwechsel von Neben- zu Voll- und Teilämtern wird geprüft werden; aber das wäre natürlich dann eine viel teurere Lösung als die geltende. Im Vergleich dazu befindet der Landrat heute über eigentliche Bagatellbeträge.
://: Der Landrat tritt mit 41:33 Stimmen bei drei Enthaltungen auf die Vorlage 2010/082 ein. [ Namenliste ]
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- Detailberatung
Dekret zum Personalgesetz (Personaldekret)
Titel und Ingress keine Wortbegehren
§ 33a Ausserordentliche jährliche Vergütung keine Wortbegehren
§ 36 Absatz 1 keine Wortbegehren
§ 37 Absätze 1 und 2 keine Wortbegehren
§ 39 Vergütungen für die Friedensrichterinnen und Friedensrichter keine Wortbegehren
Anhang II Gruppe C
Claudio Wyss (CVP) beantragt namens der CVP/EVP-Fraktion einen einheitlichen Ansatz fürs Aktenstudium von CHF 310 statt bisher CHF 210 bzw. CHF 250.
Die einzige Gruppe, die von den Entschädigungs-Aufbesserungen gar nicht profitieren kann, sind die «normalen» nebenamtlichen Mitglieder der erstinstanzlichen Gerichte. Eine Nichtberücksichtigung dieser Gruppe wäre nicht fair. Denkbar wäre eine Erhöhung des Sitzungsgeldes von CHF 45 auf CHF 50 oder eben eine bessere Entschädigung für das Aktenstudium.
Weil man nicht gut den Ansatz fürs Aktenstudium beim Kantonsgericht auf CHF 250 belassen, bei den Gerichten der ersten Instanz aber auf CHF 310 erhöhen kann, sollte ein einheitlicher Ansatz fürs Aktenstudium auf CHF 310 pro Sitzung beschlossen werden.
Somit wäre der Beschluss um die folgenden zwei Zeilen zu ergänzen:
Anhang II Gruppe C
Ansatz C 7 310
Ansatz C 5.2 310
Werner Rufi (FDP) erklärt, dass dieser Antrag teilweise den Vorschlägen des Kantonsgerichts entspreche. Es wollte fürs Aktenstudium CHF 350 für Kantonsrichter/innen und CHF 310 für erstinstanzliche Gerichtsmitglieder. Der Vorschlag des Kantonsgerichts hätte Mehrkosten von CHF 185'000 verursacht, der Antrag der CVP/EVP-Fraktion wird etwas tiefer liegen.
Patrick Schäfli (FDP) richtet an die Adresse der CVP/EVP-Fraktion die Frage, wie lange sie eigentlich diese Politik der Mehrausgaben bei jeder sich bietenden Gelegenheit noch weiterführen wolle. Er erinnert an die am Vortag präsentierte Staatsrechnung 2009. Irgendwann führt eine solche Politik zu Glaubwürdigkeitsproblemen.
Der Antrag, der eine masslose Erhöhung zur Folge hätte, ist abzulehnen.
://: Der Antrag der CVP/EVP-Fraktion auf Erhöhung der Entschädigung für Aktenstudium wird mit 36:35 Stimmen bei sieben Enthaltungen abgelehnt. [ Namenliste ]
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- Rückkommen
Es wird kein Rückkommen verlangt.
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- Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt der Änderung des Dekrets zum Personalgesetz (Personaldekret) gemäss Antrag der Personalkommission mit 43:34 Stimmen bei einer Enthaltung zu. [ Namenliste ]
> Dekret
Für das Protokoll:
Alex Klee-Bölckow, Landeskanzlei
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