Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017
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2017-173 vom 9. Mai 2017
Vorlage: Nachtragskreditbegehren zum Budget 2017 - Bericht der Finanzkommission vom 7. Juni 2017 - Beschluss des Landrates vom 15. Juni 2017: < beschlossen > |
Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) betont, dass ein einstimmiger Antrag aus der Kommission vorläge. Dies ist eigentlich verwunderlich, fanden doch lange Diskussionen statt. Einige Nachtragskredite konnten schneller abgehandelt werden, zu anderen wurden mehr Fragen gestellt. Folgende Posten beinhaltet das Nachtragskreditbegehren zum Budget 2017:
– BAK Basel Economics CHF 150'000
– Inkonvenienzentschädigungen Hebammen CHF 250'000
– Neue Leistungsvereinbarung 2017-19 zwischen BL und Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) CHF 193'000.
– Straf- und Massnahmenvollzug CHF 3 Mio.
– Ersatz Maschinenpistolen CHF 602'000
Die Finanzkommission konnte sich von der Notwendigkeit der einzelnen Nachtragskredite überzeugen lassen. Der mögliche, jedoch nicht Zustande gekommene Übergang der Hochleistungsstrassen an den Bund wurde im Bericht thematisiert. Im Kommissionsbericht zur Jahresrechnung 2016 wird bezüglich dieses Themas ausführlich Stellung genommen und die Überlegungen der Finanzkommission dargestellt. Die Finanzkommission beantragt dem Landrat mit 12:0 Stimmen, gemäss dem Landratsbeschluss zu entscheiden.
– Eintretensdebatte
Dieter Epple (SVP) sagt, dass die vorliegenden Zahlen zur Entwicklung des laufenden Haushaltes erfreulich seien. Dies bedeutet, dass die getroffenen Sparmassnahmen Wirkung zeigen und weiterzuverfolgen sind. Die Nachtragskreditbegehren liegen aufgrund von Landratsbeschlussänderungen, Vereinbarungen, unerwarteten Mehrkosten oder Dringlichkeit vor. Zu diskutieren gab die dringende Anschaffung der neuen Maschinenpistolen. Aufgrund einer klaren Leistungsverbesserung ist auch eine vorsorgliche Anschaffung, um Risiken zu minimieren, zu genehmigen. Die SVP-Fraktion stimmt dem Landratsbeschluss zu.
Urs Kaufmann (SP) merkt an, dass das Nachtragskreditbegehren im Bereich Straf- und Massnahmenvollzug innerhalb der Fraktion diskutiert wurde. Bereits seit vier Jahren bestehen in diesem Bereich jeweils deutliche Kostenüberschreitungen. Auch für das Jahr 2016 konnte im Rahmen des AFP bereits eine Überschreitung vorausgesehen werden. Es ist erstaunlich, dass die Budgetierung nicht auf die offensichtlich notwendige Summe angepasst worden ist. Die Frage entsteht, ob der interne Spardruck der Finanzkommission so gross ist, dass effektive Zahlen im Budget nicht eingesetzt werden wollen.
Noch beunruhigender in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die SID nicht genau weiss, wie die Kosten sich im Massnahmenvollzug verteilen. Die Antwort, «man habe keinen Einfluss» auf Gerichtsurteile ist bei insgesamt CHF 17 Mio. zu einfach. Eine genauere Analyse der Kostenzusammensetzung kann erwartet werden.
Der in der Landratsvorlage erwähnte Übergang der Hochleistungsstrassen an den Bund hat medial für grosses Aufsehen gesorgt. Aus Sicht der SP-Fraktion war das Hickhack zwischen zwei Direktionen in der Öffentlichkeit sehr unprofessionell. Auch die Tatsache, dass dieser Posten überhaupt in der Vorlage erscheint, ist nicht nachzuvollziehen. Dem Votanten sind mindestens zweiMöglichkeiten bekannt, die das Problem so lösen, dass es keinen relevanten Einfluss auf die Erfolgsrechnung hat.
Michael Herrmann (FDP) sagt, dass beim Budgetierungsprozess genau hingeschaut werden müsse. Wenn eine Ahnung besteht, dass die Ausgaben höher ausfallen könnten, müsste sensibler budgetiert werden. Nichtsdestotrotz können immer Nachtragskreditbegehren kommen. Deshalb muss sich der Kanton bemühen, weitere Einsparungen durchzuführen. Die Begehren sind nachvollziehbar und dementsprechend stimmt die FDP-Fraktion dem Landratsbeschluss zu.
Werner Hotz (EVP) bemerkt, dass die einzelnen Begehren in der Finanzkommission eingehend geprüft und diskutiert worden seien. Die für die Planung der Kosten zu berücksichtigenden Faktoren im Straf- und Massnahmenvollzug sind sehr komplex. Einerseits gibt es zwar weniger Delikte, dafür jedoch eine höhere Aufklärungsquote und mehr ausgesprochene Strafen und Massnahmen. Das Budget 2018 wird in diesem Bereich angepasst. Die Grüne/EVP-Fraktion stimmt dem Landratsbeschluss zu.
Kathrin Schweizer (SP) fragt die Regierung, ob der im AFP genannte Sparbetrag von CHF 325'000 bei der Arbeitsmarktkontrolle mit dem Gewähren des Nachtragskredits verloren gehe.
://: Eintreten ist unbestritten.
– Detailberatung Landratsbeschluss
Kein Wortbegehren.
– Rückkommen
Es wird keine Rückkommen verlangt.
– Schlussabstimmung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Nachtragskreditbegehren zum Budget 2017 mit 72:0 Stimmen bei vier Enthaltungen zu.
Landratsbeschluss
betreffend Nachtragskreditbegehren zum Budget 2017
vom 15. Juni 2017
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
1. Der Kommentar zur laufenden Entwicklung des Haushaltes wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Nachtragskredit der Finanzverwaltung betreffend Auftrag an die BAK Basel Economics für die Durchführung einer Benchmarkanalyse von CHF 150'000 wird genehmigt.
3. Der Nachtragskredit des Amts für Gesundheit betreffend Inkonvenienzentschädi-gungen Hebammen von CHF 250'000 wird genehmigt.
4. Der Nachtragskredit des Amts für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA BL) betreffend Neue Leistungsvereinbarung 2017-2019 zwischen BL und der Arbeitsmarktkontrolle für das Baugewerbe (AMKB) von CHF 193'000 wird genehmigt.
5. Der Nachtragskredit des Generalsekretariats SID betreffend Kosten Straf- und Massnahmenvollzug von CHF 3'000'000 wird genehmigt.
6. Der Nachtragskredit der Polizei Basel-Landschaft betreffend Ersatz Maschinenpistole (MP) 9 von CHF 602'000 wird genehmigt.
Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei