Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017

Kommissionspräsident Roman Klauser (SVP) sagt, dass ein Fonds zugunsten der Nothilfe CHF 1,3 Mio. enthalte. Benötigt werden CHF 5,3 Mio. Die fehlenden CHF 4 Mio. sollen hälftig von Kanton und Bund übernommen werden. Der Kanton wird den Fonds um CHF 2 Mio. in Form von zinslosen Darlehen aufstocken. Diese sind bis in 10 Jahren zurückzuzahlen. Wie viel der Bund bezahlt (allenfalls mehr als CHF 2 Mio.) war während der Kommissionsdiskussion noch nicht bekannt.

Eintretensdebatte

Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) sagt, dass der Spätfrost im April 2017 einige Obst- und Weinbaubetriebe in finanzielle Bedrängnis gebracht habe. Einige stehen sogar vor einer existenziellen Bedrohung. Private Mittel und Vermögen werden stark strapaziert. Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass Hilfe angebracht und nötig ist. Es geht darum, mit den zinslosen Darlehen die Liquidität zu sichern und den Betrieben die vorübergehende Erweiterung der Belehnung zu ermöglichen. Die SVP-Fraktion stimmt der Landratsvorlage zu unter dem Vorbehalt, dass eine Änderung der Regelung der notwendigen Gegenleistung des Kantons gegenüber Bundesgeldern berücksichtig wird.

Mirjam Würth (SP) erklärt, dass die SP-Fraktion dem Nachtragskreditbegehren zustimmen werde. Es ist aber bemerkenswert, dass nach dem Spätfrost im April bereits einen Monat später eine Nachtragskreditvorlage auf dem Tisch liegt. Es gab seinerzeit keine Vorlage für die Betroffenen des Frankenschocks, für Gastrobetriebe nach dem Rauchverbot oder für Bergbahnen, die mangels Schnee Mindereinnahmen zu beklagen haben. Offenbar ist die Versorgung durch die Landwirtschaft so tief in den Menschen verwurzelt, dass Massnahmen von Seiten Bund und Kanton sofort ergriffen werden.

Michael Herrmann (FDP) sagt, dass die FDP-Fraktion der Vorlage zustimme. Hauptgrund dafür ist die Tatsache, dass es sich um rückzahlbare Darlehen und nicht um Subventionen handelt. Es wurde auch diskutiert, warum es praktisch ausschliesslich im Bereich Landwirtschaft zu solchen Begehren kommt. Nichtsdestotrotz ist die FDP-Fraktion der Ansicht, dass dies eine gute Sache ist. Für den Kanton entstehen aufgrund des tiefen Zinsniveaus keine grossen Einbussen.

Werner Hotz (EVP) bemerkt, dass der Aprilfrost die Obst- und Weinanbau im Kanton Basel-Landschaft schwer getroffen habe. Für einzelne Betriebe sind die Einbussen sogar existenzgefährdend. Ernteausfälle von 75-100% sind auch auf emotionaler Ebene etwas vom Schlimmsten, das einem Landwirt widerfahren kann. Die in Aussicht gestellten Darlehen stellen eine sinnvolle Nothilfe dar. Die Grüne/EVP-Fraktion stimmt der Vorlage zu.

Simon Oberbeck (CVP) erklärt, dass auch die CVP/BDP-Fraktion dem Kreditbegehren zustimme. Die Landwirtschaft verfügt über eine sehr gute Lobby und kann dadurch direkt auf Situationen wie den Spätfrost reagieren. Dies ist lediglich eine Feststellung.

Jürg Vogt (FDP) merkt an, dass, um ein Darlehen aus dem Fonds zu erhalten, Gesuche gestellt werden müssten. Diese Gesuche werden sehr genau bzgl. der Möglichkeit der Betriebe, die Darlehen in 10 Jahren zurückzuzahlen, geprüft.

Stefan Zemp (SP) ist nicht gegen den Nachtragskredit. Grundsätzlich ist es aber so, dass sich Bauern in der Schweiz stets als eigenständige Unternehmer bezeichnen. Als Unternehmer müssen jedoch Rücklagen aufgebaut werden, um im Notfall auch einmal ein mageres Jahr überstehen zu können.

Peter Brodbeck (SVP) stellt eine Frage zum Vorgehen. Das Geschäft kommt als Nachtragskredit zum Budget 2017 daher. Aus Sicht des Votanten ist es jedoch eine Bilanztransaktion, da das fehlende Geld auf der einen, durch ein Darlehen auf der Passivseite kompensiert wird. Wieso erscheint die Vorlage als Nachtragskredit zum Budget 2017?

Hansruedi Wirz (SVP) sagt, dass er im Schweizer Obstverband für Steinobst zuständig sei. In dieser Funktion wurde er in den letzten zwei Monaten stark mit den Folgen des Spätfrostes konfrontiert. Es gibt Betriebe mit einem kompletten Ernteausfall. Dass es zu Frost kommt und einzelne Obstsorten erfrieren, ist nicht aussergewöhnlich. Dass jedoch die komplette Ernte betroffen ist, ist einzigartig. Die Sicherung der Liquidität der betroffenen Betriebe in allen Anbauregionen ist das Hauptziel des Obstverbandes. Der Kanton Basel-Landschaft hat schnell gearbeitet und konnte als erster eine entsprechende Vorlage ins Parlament bringen.

Die Situation wird erst im Juli aufgrund des fehlenden Kirschengeldes prekär. Umso wichtiger ist es, schnell und früh Sicherheit zu schaffen. Die Nothilfe ist jedoch nur eine Massnahme. Es gibt Betriebsleiter, die sich einen Nebenerwerb gesucht haben.

Im Hitzesommer 2003 wurde ebenfalls Nothilfe benötigt, um Viehfutter kaufen zu können, da aufgrund der grossen Trockenheit das eigene verdorrte. Es muss betont werden, dass das Geld nicht verschenkt wird, sondern es sich lediglich um Darlehen handelt, die zurückbezahlt werden müssen.

Rolf Richterich (FDP) ist erstaunt über das Bauernbashing. In der Bundesverfassung steht, dass der Bund die Landesversorgung garantiere. Dazu gehört eine funktionierende Landwirtschaft. Da die Nothilfe zurückgezahlt wird, entstehen weder für Bund noch Kanton Kosten. Es wird sogar ein Negativzins verhindert. Des Weiteren sind es nicht nur Bauern, die von der Öffentlichkeit unterstützt werden, wenn aussergewöhnliche Ereignisse es erfordern. Die Bankenhilfe oder die Swissair seien als Beispiele genannt.

Regierungspräsident Thomas Weber (SVP) sagt, dass Ernährung, Sicherheit und ein funktionierendes Rechtssystem die Basis der Staatspyramide darstellten. Die Betriebshilfekredite sind ein jahrzehntealtes Instrument. Es geht lediglich darum, den Betrag für mutmasslich gutgeheissenen Darlehen aufzustocken. Es sind schätzungsweise Schäden im Wert von CHF 19 Mio. entstanden. Der Gesamtkredit wird bei rund einem Viertel, CHF 5,3 Mio. liegen.

Auf Kantonsseite handelt es sich um eine Ausgabe. Die CHF 2 Mio. werden aus der laufenden Rechnung in den Betriebshilfefonds eingespiesen.

://: Eintreten ist unbestritten

Detailberatung Landratsbeschluss

Kein Wortbegehren.

– Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

– Schlussabstimmung

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss zur Finanzierung der Nothilfe für landwirtschaftliche Produzenten, die von den Folgen des Spätfrosts vom 20. und 21. April 2017 betroffen sind, mit 76:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend Nachtragskredit zur Finanzierung der Nothilfe für landwirtschaftliche Produzenten, die von den Folgen des Spätfrosts vom 20. und 21. April 2017 betroffen sind

vom 15. Juni 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Der Landrat bewilligt einen Nachtragskredit von CHF 2'000'000 zur Finanzierung der Nothilfe für landwirtschaftliche Produzenten, die von den Folgen des Spätfrosts vom 20. und 21.April 2017 betroffen sind.

2. Ziffer 1 des Beschlusses untersteht gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.

3. Dieser Nachtragskreditbeschluss gilt unter dem Vorbehalt, dass der Bund keine eigene Lösung ohne notwendige kantonale Gegenleistung ermöglicht.

 

Für das Protokoll:
Benedikt Wirthlin, Landeskanzlei