Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017
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2017-066 vom 9. Februar 2017
Interpellation von Rahel Bänziger, Grüne/EVP Fraktion: CABB: Wurden die ausgetretenen Schadstoffe vom Kanton gemessen? - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 23. Mai 2017 - Beschluss des Landrates vom 15. Juni 2017: < erledigt > |
Rahel Bänziger (Grüne) beantragt die Diskussion.
://: Dem Antrag wird stillschweigend zugestimmt.
Rahel Bänziger (Grüne) bedankt sich für die Beantwortung. Es ist eine zentrale Frage aufgetaucht: Ist es legitim, dass eine Firma selber bestimmen kann, durch wen sie bei einem Ereignisfall überwacht und beaufsichtigt wird? Die Situation erscheint ihr in diesem Fall sogar noch prekärer und gewichtiger als jene, die Hanspeter Weibel stets mit einem Fussballmatch vergleicht, wenn der Assistenzschiedsrichter auf dem Spielfeld gleich mitspielt. Hier ist es nämlich so, dass die eine Mannschaft (CABB) den Schiedsrichter gleich selber stellt, während auf der anderen Seite die Bevölkerung spielt. Ihres Erachtens sollte ein solche wichtige und gewichtige Aufgabe wie die Schadstoffmessung im Ereignisfall nicht einfach so delegiert werden können.
Es tauchten zusätzliche Fragen auf: 1. Welche ergänzenden Sicherheitsmassnahmen wurden vom Sicherheitsinspektorat (SIT) verfügt? 2. Wie funktioniert die Zertifizierung der Feuerwehr und wie wird das vom Kanton überprüft?
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) kann dank dem frühzeitigen Einreichen die Fragen wie folgt beantworten: 1. Das Sicherheitsinspektorat verfügte in enger Zusammenarbeit mit SUVA und KIGA Massnahmen zur Verbesserung des Mess-, Alarmierungs- und Interventionskonzepts, Überprüfung und Verbessserung der zweiten Barriere und die Verbesserung der Erdbebenertüchtigungsmassnahmen. Dies ist im Jahresbericht 2016 des SIT aufgeführt. 2. Der Vollzug verschiedener Gesetzgebungen ist in verschiedenen Fachstellen des Kantons angesiedelt. Im Bereich Arbeitnehmerschutz, Arbeitssicherheit und Unfallverhütung liegt die Aufsicht beim KIGA und der SUVA, bei der Störfallvorsorge liegt die Aufsicht beim SIT. Die Betriebsfeuerwehren unterliegen periodisch einer Kontrolle durch das Feuerwehrinspektorat.
Dominik Straumann (SVP) weist darauf hin, dass es nicht ganz so einfach sei wie von der Interpellantin eben dargestellt. Vor einiger Zeit wurde im Landrat das Feuerwehrgesetz behandelt, wobei auch über Grund- und Ergänzungseinsätze diskutiert wurde. Der Grundeinsatz ist das, was die Gemeinde im Grundauftrag beschrieben hat, oder bezogen auf die Betriebsfeuerwehr eines Betriebs. Im genannten Einsatz bei CABB handelte es sich um einen reinen Betriebswehreinsatz. Es wurde von kantonaler Aufsicht inspiziert und die Messresultate wurden geliefert. Das heisst, dass es sich nicht um ein Ereignis mit kantonaler Einsatzführung handelte. Diese Differenzierung muss auch bei vielen Ortsfeuerwehren stattfinden. Dieselbe Feuerwehr kann verschiedene Funktionen haben. Eine Feuerwehr mit Ortsfeuerwehraufgaben kann eine Ortsfeuerwehr sein. Erledigt sie dieselbe Aufgabe in der eigenen Gemeinde, hat sie eine Stützpunktaufgabe, der im Ergänzungseinsatz sogar über den Kanton finanziert wird. Findet dies in der eigenen Gemeinde statt, wird dies über Pauschalbeiträge abgewickelt. Ist es in einer anderen Gemeinde, wird es nach Stundenaufwand entschädigt.
Der Votant lädt die Interpellantin dazu ein, entweder mit ihm oder mit Andrea Heger einmal darüber zu diskutieren. Die GPK hat nämlich das Sicherheitsinspektorat diesbezüglich untersucht, wo man die Zusammenhänge klar aufgezeigt erhielt. Ein entsprechender Bericht wird demnächst erwartet. Das ganze System ist sehr komplex, weil verschiedene Amtsstellen und Direktionen darin involviert sind. Am Ende wollen aber alle dasselbe: Einen geordneten Umstand für eine gute Sicherheit.
://: Damit ist die Interpellation 2017/066 erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei