Protokoll der Landratssitzung vom 15. Juni 2017

Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) informiert, der Landrat habe an seiner letzten Sitzung die erste Lesung mit einer Änderung abgeschlossen. Dabei wurde § 63a des Landratsgesetzes gestrichen.

2. Lesung PCGG

Titel und Ingress keine Wortbegehren

I. keine Wortbegehren

II.

2. Landratsgesetz

§§ 9 und 10

Diego Stoll (SP) bezieht sich auf die von Hanspeter Weibel in der letzten Sitzung angestossene Diskussion und fragt, ob nicht die Paragrafen 9 und 10 des PCGG aufgrund der Streichung des § 63a des Landratsgesetzes konsequenterweise auch gestrichen werden müssten.

Er schlägt folgende redaktionelle Änderung vor: § 10 PCGG soll im Titel um den Zusatz «Oberaufsicht und Aufgaben des Landrates» ergänzt werden. § 9 – ebenfalls im Titel – um den Zusatz «Aufsicht und Aufgaben des Regierungsrates».

Hanspeter Weibel (SVP) sagt, die SVP-Fraktion unterstütze die beantragten Änderungen.

Klaus Kirchmayr (Grüne) gibt bekannt, auch die Grüne/EVP-Fraktion halte die Änderungen für sinnvoll und unterstütze den Antrag.

Andreas Dürr (FDP) befürwortet im Namen der FDP-Fraktion die vorgeschlagenen Änderungen.

://: Der Landrat stimmt den Anträgen von Diego Stoll auf Ergänzung der Titel der Paragrafen 9 und 10 PCGG stillschweigend zu.

Keine weiteren Wortmeldungen.

III.-IV. keine Wortbegehren

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung PCGG

://: Der Landrat beschliesst die Änderung des PCGG mit 74:0 Stimmen.

[Namenliste]

Detailberatung Landratsbeschluss gemäss Kommissionsantrag

Keine Wortmeldungen.

Rückkommen

Es wird kein Rückkommen verlangt.

Schlussabstimmung Landratsbeschluss

://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss betreffend Gesetz über die Beteiligungen [Public Corporate Governance] (PCGG) mit 73:0 Stimmen zu.

[Namenliste]

Landratsbeschluss

betreffend Gesetz über die Beteiligungen (Public Corproate Governance, PCGG)

vom 15. Juni 2017

Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

1. Das Gesetz über die Beteiligungen (Public Corporate Governance, PCGG) wird beschlossen.

2. Die Motion 2015/010 zu Richtlinien ohne Grundlage in der Verfassung wird abgeschrieben.

3. Die Motion 2015/126 zur Rolle des Landrats als Oberaufsichtsorgan in Bezug auf die kantonalen Beteiligungen wird abgeschrieben.

4. Ziffer 1 untersteht der fakultativen Volksabstimmung gemäss § 31 der Kantonsverfassung.

> Gesetzestext

 

Für das Protokoll:
Miriam Bucher, Landeskanzlei