Protokoll der Landratssitzung vom 15. November 2012

Landratspräsident Jürg Degen (SP) begrüsst zur Nachmittagssitzung. Speziell begrüsst wird die Klasse M3C des Bildungszentrums KV Baselland mit ihrem Lehrer Herr Polusso. Der Landratspräsident wünscht der Klasse einen spannenden Nachmittag.

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1. Sandra Sollberger: Schikanöses Anstellungsverfahren


Wie jeder andere Betrieb ist auch der Kanton Baselland auf bestens qualifizierte Mitarbeiter/innen angewiesen. Damit die entsprechenden Personen rekrutiert werden können, bedarf es eines diskreten und schnellen Verfahrens. Wichtig ist dabei auch, dass der Arbeitgeber der anstellungswilligen Personen vor der definitiven Zusage nicht involviert wird, da dies den Arbeitnehmer in Schwierigkeiten bringen kann. So wird ein Zwischenzeugnis vor der Kündigung beim Arbeitgeber verlangt, was einem Misstrauensvotum gegenüber den Anstellungswilligen gleichkommt. Ebenfalls hindert das lange Verfahren und die Kompetenzverzettelung, dass sich die kompetentesten Fachpersonen zurückziehen.


Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) beantwortet die folgenden Fragen und macht folgende Vorbemerkungen:


Die Regierung hat am 23. August 2011 dem Personalamt den Auftrag gegeben, in einem Projekt zusammen mit den Direktionen das Personalwesen des Kantons zu professionalisieren. Die Kernpunkte und die Ziele des Projekts können in der heute im Landrat behandelten Vorlage 2012/205 (Bericht zum Postulats 2006/097 von Daniela Schneeberger, FDP, vom 6. April 2006: Verbesserung und Vereinheitlichung des Personalmanagements beim Kanton) entnommen werden.


Dank der Zusammenfassung der HR-Beratung auf Stufe Direktion und der Qualifizierung der Vorgesetzten und der Mitarbeitenden der HR-Beratung sollte das Rekrutierungsverfahren in Zukunft noch professioneller abgewickelt werden können. Die Direktionen arbeiten bei der Rekrutierung von Angestellten jedoch bereits heute professionell.


Die Rekrutierung wird in der Regel mehrheitlich in den Dienststellen vorgenommen; so sehen es die personalrechtlichen Bestimmungen vor. In der Regel sind die direktionseigenen Personaldienste in das administrative Bewerbungsverfahren sowie in die Lohnberechnung involviert. Bei sehr grossen Dienststellen gibt es zum Teil auch noch Personaldienste der Dienststelle, welche am Rekrutierungsverfahren beteiligt sind. Anfragen beim bisherigen Arbeitgeber ohne Wissen des Mitarbeitenden wären unprofessionell und strikte zu unterlassen; ebenso auch das Verlangen eines Zwischenzeugnisses im laufenden Bewerbungsverfahren. In der Regel erfolgen die Bewerbungen von Interessenten in ungekündigtem Arbeitsverhältnis unter dem Siegel der Vertraulichkeit. Dieses darf nicht missbraucht werden. Hingegen sind Zwischenzeugnisse - wenn Sie der Bewerbung beiliegen - eine wichtige Informationsquelle, die auch berücksichtigt wird. Sinnvoller ist in jedem Fall das Einholen von Referenzauskünften; dabei muss den Bewerbenden immer im Voraus die Möglichkeit gegeben werden, die Referenzpersonen im Voraus zu informieren. Dies auch aus Datenschutzgründen - denn eine Referenzperson darf ohne Einwilligung des Bewerbenden gar keine Auskünfte geben.


Frage 1
Ist der Regierungsrat bereit, die Praxis des Personalamtes im Sinne einer Qualitätssteigerung der anstellungswilligen Personen zu ändern und im Sinne des Arbeitnehmerschutzes auf Zwischenzeugnisse zu verzichten?


Antwort
Das Personalamt übt weder selber eine derartige Praxis aus, noch gibt es Richtlinien des Personalamtes, die eine solche Praxis verlangen oder nahelegen würden. Der geschilderte Fall ist weder mir noch dem Personalamt bekannt und hat sich auch nicht dort abgespielt. Ohne Kenntnis des konkreten Falles bzw. der betroffenen Dienststelle ist es nicht möglich, zu beurteilen, ob es sich um einen bedauerlichen Einzelfall handelt oder ob bei einer Direktion oder Dienststelle Handlungsbedarf besteht.


Frage 2
Wie stellt der Regierungsrat sicher, dass die Kompetenz der Vorgesetzten, welche eine Person einstellen, klare Aussagen auch bezüglich Lohn definitiv machen kann?


Antwort
Die Kompetenzen sind klar geregelt. Jede Stelle ist auf Grund ihres Profils einer Lohnklasse zugeordnet. Diese Lohnklasse kann nicht übersteuert werden. Eine grobe Einordnung bezüglich des Lohns ist somit bereits im Moment der Ausschreibung möglich. Es gibt Kandidierende, die sich vor der Bewerbung bereits telefonisch erkundigen, in welcher Lohnklasse die ausgeschriebene Stelle eingereiht ist. Konkrete Lohnberechnungen unter Berücksichtigung sämtlicher Voraussetzungen zur Festlegung der Erfahrungsstufe werden durch die Personaldienste in der Regel für die zweite Gesprächsrunde mit den Bewerbern der engsten Wahl vorgenommen.


Frage 3
Wie viele Personen sind bei der Anstellung neben dem Vorgesetzten in das Verfahren involviert?


Antwort
Die Anstellungsverfahren laufen dezentral (aus der Optik des Personalamts) in den Direktionen oder Dienststellen. Die Einheiten sind sehr unterschiedlich strukturiert. Darum gibt es diesbezüglich keine allgemein gültigen und verbindlichen Regeln. In der Regel sind es der direkte Vorgesetzte und im Sinne eines "Grossvater- oder Grossmutter-Prinzips" bzw. als Coach auch der nächst höhere Vorgesetzte, diese Coaches zum Teil erst in der zweiten Gesprächsrunde mit den Bewerbenden der engsten Wahl. Administrativ ist eine Person des Personaldienstes involviert. Es ist aber durchaus möglich, dass an einer ersten oder zweiten Gesprächsrunde eine weitere Person teilnimmt; z.B. bei der Rekrutierung für ein grösseres Team ein langjähriger Mitarbeitender zwecks Einschätzung der Einbindung in das Team.


Frage 4
Wie gedenkt der Regierungsrat den Formalismus bei Anstellungen zu dezimieren und das spürbare Misstrauen und somit die Negativausstrahlung bei anstellungswilligen Personen zu eliminieren?


Antwort
Beim geschilderten Fall handelt es sich hoffentlich um einen Einzelfall. Fehler können passieren, unprofessionelles Verhalten sollte aber ausgeschlossen werden. Das von der Fragestellerin genannte "spürbare Misstrauen" und eine "Negativausstrahlung bei anstellungswilligen Personen" sind bis jetzt nicht bekannt. Unnötigen Formalismus bei Anstellungen kennt Regierungsrat Adrian Ballmer nicht. Der vorhandene Formalismus ist notwendig und sinnvoll, aber man lässt sich gerne im Einzelfall belehren. Vorstellbar ist allerdings, dass der momentan herrschende Politstil - von Kultur ist gar nicht zu reden - und die diesbezügliche Medienberichterstattung zum Kanton, mögliche Bewerber/innen irritiert. Der Kanton ist ja auch Arbeitgeber. Das subjektive Gefühl ist markant schlechter als die objektive Lage. Dies wirkt sich bereits auf die Rekrutierung von Personal für anspruchsvolle Funktionen aus, wie aus der Praxis zu hören ist.


Sandra Sollberger (SVP) dankt und freut sich über die beruhigende Antwort.


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2. H.J. Ringgenberg: GABA streicht fast 100 Stellen


Die Ankündigung über die Streichung von fast 100 Stellen bei der Firma GABA AG, Therwil hat im Leimental Betroffenheit ausgelöst.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1
Seit wann weiss die Regierung von diesem Stellenabbau?


Antwort
Die Information über die geplanten Massnahmen erreichten das KIGA Baselland als zuständige Arbeitsmarktbehörde am Montag, 5. November 2012, 14.04 Uhr, via Telefax über die von der Firma GABA beauftragte, firmenexterne anwaltschaftliche Vertretung. Die Information der Behörden erfolgte zeitgleich mit der Eröffnung des Konsultationsverfahrens gegenüber den Mitarbeitenden der GABA. Das KIGA Baselland informierte umgehend den Regierungsrat, den Wirtschaftsförderer und weitere Stellen innerhalb der VGD.


Frage 2
Hat die Regierung irgendwelche Anstrengungen unternommen, den Stellenabbau zu verhindern?


Antwort
Im Rahmen der Bestandespflege steht die VGD und ihre Amtsstellen schon aufgrund aufsichtsrechtlicher Vorgaben in regelmässigem Kontakt mit dem Unternehmen. Dennoch blieben die Kontakte zur strategischen und operativen Führung selten und von Zurückhaltung geprägt. Ein Grund dafür mag auch sein, dass sowohl Verwaltungsrat wie auch Management seit der Übernahme des Unternehmens GABA durch die Palmolive-Colgate Company mit Sitz in New York im Jahr 2004 mehrheitlich von ausländischen Staatsangehörigen, meist auch mit Wohnsitz ausserhalb der Region, geführt werden. Die VGD oder der Regierungsrat hatten zu keinem Zeitpunkt vor der Kommunikation der geplanten Produktionsverlagerung Signale des Unternehmens erhalten.


Seit der Kommunikation der geplanten Produktionsverlagerung nach Polen haben der Volkswirtschaftsdirektor und Wirtschaftsförderer Thomas de Courten mit dem Management Kontakt aufgenommen und auch die Standortentwicklung besprochen. Grund für die Kontaktaufnahme war das Ziel, den Firmenstandort von GABA in Therwil zu sichern. Der Verwaltungsrat der GABA bekennt sich in den bisherigen Kontakten ausdrücklich zum Standort Therwil. Weiterhin soll in Therwil auch ein gewisser Teil der Produktpalette produziert werden. Insbesondere wird Therwil aber im Bereich der Kernkompetenzen des Unternehmens als Forschungs- und Entwicklungszentrale, nicht nur für GABA International, sondern auch für den Mutterkonzern Palmolive-Colgate, ausgebaut. Dies bedeutet, dass neue und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.


Auf die strategischen und operativen Entscheidungsprozesse zur Produktionsverlagerung nach Polen hat der Regierungsrat keinen Einfluss. Er kann aber die betroffenen Mitarbeitenden bei der Stellensuche unterstützen und damit dazu beitragen, dass die Anzahl der am Standort verlorenen Stellen minimiert wird. Dann kann er das Unternehmen dabei unterstützen, wenn es darum geht, das Firmendomizil auch nachhaltig in Therwil zu sichern. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen dieses Unterstützungsangebot auch annehmen möchte.


Frage 3
Sind es allein die betriebswirtschaftlichen Gründe, die zur Aufgabe des Standorts in Therwil geführt haben?


Antwort
In ihren bisherigen Verlautbarungen nennt die Unternehmung als betriebswirtschaftliche Gründe den starken Wettbewerb im internationalen Markt, die Notwendigkeit zur Straffung der Beschaffungskette, die Notwendigkeit zur Produktivitäts- und Effizienzsteigerung durch Automatisierung in der Produktion, um konkurrenzfähig zu bleiben und die damit verbundene Bündelung von Investitionen als betriebswirtschaftliche Gründe für den Entscheid zur geplanten Verlagerung der Produktion. Aus Sicht der Firma werden, neben wesentlichen Aspekten der Kostenstruktur, insbesondere auch begrenzte Ausbaumöglichkeiten der bisherigen Produktionsanlagen, ältere Technologie und zu kleine Kapazitäten - gemeint sind nicht Flächen - als Mankos des Produktionsstandortes in Therwil genannt.


Frage 4
Was unternimmt die Regierung, um Ersatz zu finden, damit die Gebäulichkeiten weiter genutzt und dort neue Arbeitsplätze geschaffen werden können?


Antwort
Man geht davon aus, dass sich die Gebäulichkeiten im Besitz der GABA befinden. Diese entscheidet somit erstinstanzlich über deren weitere Verwendung. Bei Bedarf seitens des Unternehmens würden die Eigentümer über die Instrumente von BaselArea, Wirtschaftsförderung und Arealbewirtschaftung (BUD) darin unterstützt, die Gebäulichkeiten so rasch wie möglich dem Markt zuzuführen.


Frage 5
Werden dabei die Möglichkeiten, die das Wirtschaftsförderungsgesetz bietet, voll ausgenutzt?


Antwort
Das kantonale Gesetz bietet drei Möglichkeiten, Unternehmen wie GABA zu unterstützen: Erstens mit der Verbürgung von Bankkrediten (im Fall GABA nicht relevant), zweitens mit der Finanzierung von Projekten, die Zugang zu neuen Technologien oder Auslandmärkten schaffen oder drittens mit der Finanzierung von konkreten Innovations- oder Transformationsprojekten. Das zu unterstützende Unternehmen müsste dafür mit einem konkreten Projekt an den Kanton herantreten.


Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) bedankt sich für die Beantwortung seiner Fragen und stellt folgende Zusatzfrage:


Ist in der Tat die verkehrsmässige Erschliessung des Leimentals kein Thema? Und ist der Regierungsrat gewillt, eine Statistik über die Gründe von Zu- und Wegzügen von Firmen zu erstellen, damit künftig entsprechende Gegenmassnahmen getroffen werden können?


Antwort
Die Verkehrsanbindung war kein Thema. Der Regierungsrat ist gewillt, Instrumente zu schaffen um zu sehen, weshalb Firmen wegziehen.


Mirjam Würth (SP) stellt folgende Zusatzfrage:
Mit grossem Interesse wurde zur Kenntnis genommen, dass der Standort Therwil als Forschungs- und Entwicklungszentrale bestehen bleiben soll. Gibt es einen diesbezüglichen Zeitplan und wie gross wird dieses Vorhaben sein?


Antwort
GABA hat ihre Absichten dem Regierungsrat schriftlich mitgeteilt, der Regierungsrat kennt jedoch keine weiteren Details. In nächster Zeit werden jedoch Gespräche folgen.


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3. Marie-Theres Beeler: Spitalfinanzierung und Psychiatrie Baselland


Im Mai 2012 wurde ein dringliches Postulat überwiesen , das den Regierungsrat auffordert, im Hinblick auf den Budgetprozess 2013 die Auswirkungen der neuen Spitalfinanzierung auf die Psychiatrie Baselland darzulegen. Leider liegt bis heute kein Bericht vor, der ermöglichen würde, unter Einbeziehung der Auswirkungen insbesondere die gemeinwirtschaftlichen Leistungen seriös zu budgetieren.


Die Befürchtung, dass die Psychiatrie Baselland und insbesondere die ambulanten psychiatrischen Dienste mit der neuen Spitalfinanzierung einen Aderlass erleben, scheint sich leider zu bewahrheiten. Von Mitarbeitenden wird eine massive Ausdünnung im Bereich der Pflege festgestellt, die sich auf die Qualität und Sicherheit in der Betreuung als auch auf die Belastung der Mitarbeitenden höchst problematisch auswirkt.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1
Wie haben sich der Stellenschlüssel Pflege (HF und FaGe) und die Auslastung der Klinik von Januar 2011 bis November 2012 entwickelt?


und


Frage 2
Wie wird die vom Pflegepersonal berichtete Personalausdünnung in der Pflege begründet?


Antwort
Die Psychiatrie Baselland (PBL) ist eine selbständige Institution des öffentlichen Rechts. Aufgrund der durch die KVG-Revision erforderlichen Auslagerung der Dienstelle KPD (Trennung zwischen Erteilung Leistungsaufträge und Führen von Spitälern) erhält der Kanton keinen direkten Zugriff mehr auf interne Daten der Psychiatrie Baselland. Das KVG beauftragt die Kantone mit der Erteilung der Leistungsaufträge und der Übernahme des 55%-Anteils der zwischen Versicherern und Leistungserbringer vereinbarten Tarife sowie die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Analog der Anfragen zur Betriebsführung über die IGPK beim Universitäts-Kinderspital (UKBB) müssten die Anfragen an den Verwaltungsrat der PBL gestellt werden.


Frage 3
Welche gemeinwirtschaftlich zu finanzierenden Leistungen erbringt die Psychiatrie Baselland in der Klinik, bei den externen Psychiatrischen Diensten und den weiteren Abteilungen?


Antwort
Es gibt folgende gemeinwirtschaftliche Leistungen:


Frage 4
Ist der Stellenabbau im Bereich der Pflege eine direkte Folge von zu gering kalkulierten gemeinwirtschaftlichen Leistungen?


Antwort
Die Leistungen sind gemäss Abrechnung des 3. Quartals erbracht worden. Ein Leistungsabbau hat dementsprechend nicht stattgefunden.


Frage 5
Wann darf der Bericht zum dringlich überwiesenen Postulat 2012/124 erwartet werden?


Antwort
Der Bericht zum Postulat 2012/214 wird vom Regierungsrat zusammen mit der Vorlage zu den gemeinwirtschaftlichen Leistungen 2013 der Psychiatrie Baselland dem Landrat unterbreitet.


Marie-Theres Beeler (Grüne) dankt für die Antworten und stellt folgende Zusatzfrage:
Wird von nun an der Bedarf an gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Bereich der Spitäler erst nach der Bewilligung des Budgets durch den Landrat vorliegen?


Antwort
Dies wird in Zukunft so sein.


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4. Georges Thüring: Unregelmässigkeiten beim Messe-Bau?


Auch wenn die Grossbaustelle der Messe Basel nicht in die Zuständigkeit des Kantons Basel-Landschaft fällt und unsere Amtstellen - allen voran das KIGA - hier nicht in der Kontrollpflicht stehen, kann es uns nicht gleichgültig sein, was auf dieser Baustelle passiert. Unser Kanton ist Aktionär der Messe Basel, leistet einen namhaften Beitrag an den Messe-Neubau und nimmt mit unserem Volkswirtschaftsdirektor auch Einsitz im Verwaltungsrat der MCH Group AG. Somit steht unser Kanton zumindest teilweise und indirekt auch in der Verantwortung.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) beantwortet die folgenden Fragen:


Frage 1
Es ist nicht das erste Mal, dass die Grossbaustelle der Messe Basel wegen des Verdachts auf Lohndumping und weiterer Unregelmässigkeiten ins Gerede kommt. Wurden solche Verdachtsmomente und die bisherigen Vorgänge beim Messe-Neubau - z.B. die Arbeitsunfälle - im Verwaltungsrat thematisiert?


Antwort
Gemäss Angaben der Baustellenkontrolle Basel, welche in der gesamten Bauzeit seit Sommer 2011 regelmässig - d.h. wöchentlich - auf der Baustelle Kontrollen durchführt, mussten bis jetzt gegen zehn Bussen ausgesprochen werden. In einigen Fällen ging es dabei um Arbeitszeitüberschreitungen. Verstösse wegen Lohndumping gab es in erster Linie in den Bereichen Metallbau und Elektriker. Aktuell werden drei weitere Verdachtsfälle näher abgeklärt, und die Kontrollen sind insbesondere bei den "Problem-Branchen" intensiviert worden.


Der Verwaltungsrat der Messe Schweiz hat von den Vorfällen auf der Messe-Baustelle Kenntnis; einerseits über die von ihm auf der Stufe des Verwaltungsrats eingesetzte Baukommission, welche das Projekt als Aufsichtsorgan begleitet; andererseits auch über die laufende Berichterstattung der Gruppenleitung bzw. des Gesamtprojektleiters an den Verwaltungsrat. Verwaltungsratsmitglied Regierungsrat Christoph Brutschin (BS) hat es übernommen, als Vertreter der Regierungen beider Basel das Gespräch mit den verantwortlichen Projektleitern und Institutionen zu suchen.


Frage 2
Welche Massnahmen gedenkt der Verwaltungsrat der MCH Group AG zu unternehmen, um allfällige Unregelmässigkeiten beim Messe-Neubau künftig zu unterbinden?


Antwort
Vertragspartner der Messe Basel ist der Totalunternehmer HRS Real Estate AG. Gemäss Totalunternehmervertrag ist der Totalunternehmer verpflichtet, dass von allen involvierten Unternehmen alle geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. Konkret müssen beauftragte Unternehmer die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen, Gesamtarbeitsverträge, Normalarbeitsverträge oder die branchenüblichen Vorschriften einhalten. Es dürfen nur Personen mit gültiger Arbeitsbewilligung beschäftigt werden. Ausländische Unternehmen müssen zudem die Vorschriften des Entsendegesetztes einhalten.


Der Totalunternehmer HRS Real Estate AG gibt diese vertragliche Regelung an die beauftragten Unternehmer und Subunternehmer weiter und informiert diese über die diesbezüglichen Bestimmungen bzw. die notwendigen Vorkehrungen für deren Einhaltung. Das basel-städtische Amt für Wirtschaft und Arbeit kontrolliert die Anmeldungen. Zutritt auf die abgeschlossene/gesicherte Baustelle hat nur, wer einen gültigen Badge besitzt.


Die Kontrolle der Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen wird im Auftrag der paritätischen Kommission von der unabhängigen Baustellenkontrolle Basel durchgeführt. Der Totalunternehmer gewährt überdies der Gewerkschaft UNIA Zutritt auf die Baustelle.


Im vergangenen Sommer und Herbst haben auf Initiative und im Beisein von Regierungsrat Christoph Brutschin verschiedene Gespräche zwischen der Messe Basel, dem Totalunternehmer HRS Real Estate AG, dem basel-städtischen Amt für Wirtschaft und Arbeit sowie der Gewerkschaft UNIA stattgefunden, um Lösungen zur weiteren Verbesserung der vorbeugenden Massnahmen in den Bereichen Sicherheit und Arbeitsrecht zu finden. Anfang Oktober 2012 ist vereinbart worden, dass das Amt für Wirtschaft und Arbeit mit ausgewählten und vor allem neu auf der Baustelle tätigen Unternehmen vor der Arbeitsaufnahme ein Briefing durchführt. Damit werden die betroffenen Firmen ein weiteres Mal auf die gesetzlichen Bestimmungen aufmerksam gemacht und allenfalls kritische Punkte bereits vorgängig geklärt.


Die im Rahmen der Kontrollen aufgedeckten Verstösse und die entsprechenden Sanktionen zeigen, dass die Kontroll-Mechanismen greifen. Natürlich bleibt es aber das Ziel, dass es zu keinen (weiteren) Verfehlungen kommen kann bzw. kommt. Garantieren kann das aber niemand - die kantonalen Behörden nicht, und auch nicht die Bauherrschaft.


Mit den oben beschriebenen Mechanismen und Massnahmen sind die Mittel der Bauherrschaft im Kampf gegen arbeitsrechtliche Verstösse ausgeschöpft. Der Verwaltungsrat sieht keine Möglichkeit, weitere Massnahmen in Betracht ziehen.


Frage 3
Welche Haltung nimmt der Kanton Basel-Landschaft als Aktionär und namhafter Mit-Kostenträger des Messe-Neubaus in dieser Frage ein?


Antwort
Der Kanton Basel-Landschaft ist der Meinung, dass keinerlei Verstösse gegen arbeitsrechtliche Bestimmungen toleriert werden dürfen. Er ist zudem der Meinung, dass die Bauherrschaft, der Totalunternehmer und die zuständigen Behörden alles in ihrer Macht stehende unternehmen müssen, dass solche Verstösse nicht vorkommen können. Der Kanton Basel-Landschaft anerkennt, dass gemeinsam grosse Anstrengungen unternommen werden, solche Verstösse zu verhindern. Er bedauert, dass es trotzdem zu solchen Verfehlungen gekommen ist, was primär den fehlbaren Unternehmen und nicht der Bauherrschaft anzulasten ist. Er begrüsst es, dass aufgedeckte Vorstösse unverzüglich und konsequent sanktioniert werden.


Frage 4
Wie gedenkt der Baselbieter Vertreter im Verwaltungsrat der MCH Group AG den Standpunkt des Kantons in dieser sozialpolitisch nicht unerheblichen Frage einzubringen?


Antwort
Regierungsrat Peter Zwick hat im Verwaltungsrat die Haltung des Kantons Basel-Landschaft (wie unter Punkt 3 dargelegt) festgehalten und festgestellt, dass diese mit der Haltung des Kantons Basel-Stadt sowie den Verantwortlichen der Messe Basel absolut deckungsgleich ist.


Georges Thüring (SVP) ist mit der Antwort zufrieden und bedankt sich dafür.


Peter H. Müller (CVP) stellt folgende Zusatzfrage:
Wie wird sichergestellt, dass Firmen, die Verstösse begangen haben, nicht wieder zu Aufträgen kommen?


Antwort
Der Kontrollmechanismus ist eben aufgezeigt worden. Da es ein Briefing mit den entsprechenden Firmen gibt, glaubt der Volkswirtschaftsdirektor, dass die Befürchtung ausgeschlossen ist.


Andreas Giger (SP) stellt folgende Zusatzfrage:
Übernimmt der Generalunternehmer die Haftung für Verfehlungen oder Nicht-Einhaltungen von GAV- oder anderen Arbeitsbestimmungen?


Antwort
Der Volkswirtschaftsdirektor verweist auf die Gespräche zwischen dem Basler Regierungsrat Brutschin und Totalunternehmer HRS Real Estate AG, könnte Andreas Giger diese Frage aber persönlich beantworten. Er ist der Meinung, dass ganz klar versucht wird, mit dem Totalunternehmer und dem Basler Amt für Wirtschaft und Arbeit Massnahmen im Bereich Sicherheit und Arbeitsrecht auszuführen und Bestrafungen durchzuführen.


Roman Klauser (SVP) stellt folgende Zusatzfrage:
Bei den Elektrikern kam es zu Sanktionen, dies aber nur, weil sich der Verband der Elektriker dafür einsetzte, dass tatsächlich sanktioniert wurde. Meist werden jedoch nur Berichte erstellt, welche auf einem Amt hängen bleiben. Wieweit ist sichergestellt, dass Verstösse weitergeleitet werden, damit fehlbare Firmen tatsächlich sanktioniert werden?


Antwort
Diese Beantwortung ist schwierig, da nicht das KIGA, sondern der Kanton Basel-Stadt mit der Ausführung betraut ist. Regierungsrat Peter Zwick ist aber überzeugt, dass der Basler Wirtschaftsdirektor Christoph Brutschin wirklich hinter der Sache steht und sich für die Durchsetzung einsetzt. Roman Klauser kann diese Frage aber schriftlich an die VGD stellen und man wird diese zur Abklärung an das Amt für Wirtschaft und Arbeit Basel-Stadt weiterleiten.


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5. Regina Vogt: H2 Projekt


Die Realisierung des immensen H2 Projektes kommt zügig voran. Ein gigantisches Werk steht als gelungener verkehrstechnischer Wurf für die Zukunft und trägt mit den Investitionen gleichzeitig zur verkehrsberuhigenden Situation im unteren Ergolztal bei.


Der nächste und letzte Abschnitt in diesem zusammengehörenden Konzept, die Umfahrung der Kantonshauptstadt Liestal, steht vor der letzten planerischen Hürde. Auch hier ist es von grösster Wichtigkeit, dass die weitsichtigen und nachhaltigen Massnahmen - nämlich


das Verkehrskonzept von Liestal mit Zentrumsanschluss (insbesondere "Zentrumsanschluss Nord") - umgesetzt werden.


Regierungspräsidentin Sabine Pegoraro (FDP) beantwortet folgende Frage:


Frage:
Wie gedenkt der Regierungsrat diese letzte Bauetappe im Sinne einer einheitlichen Strategie, auch im Wissen um Bundesübernahme der HUL ab 2014, die Sanierung der H2 Umfahrung Liestal vorberatend zu unterstützen und damit zur Realisierung zu verhelfen?


Antwort
Im Zuge des neuen Netzbeschlusses (NEB) wird neben der H18 auch die H2 zwischen Pratteln und Sissach und somit auch der Abschnitt H2 Umfahrung Liestal (HUL) per 01.01.2014 an den Bund übergehen. Es ist dem Kanton BL wichtig, dass mit Übernahme der Strasse durch den Bund keine Verzögerung der Projektierungsarbeiten entsteht und die Realisierung so schnell wie möglich erfolgen kann. Deshalb geschieht die weitere Projektierung unter Einbezug des ASTRA (Bundesamt für Strassen). Das ASTRA ist seit Mitte Jahr in beratender begleitender Funktion in der Projektorganisation HUL des Kantons miteinbezogen. Gemäss ersten Abklärungen muss der Projektablauf dem Nationalstrassengesetz angepasst werden. Deshalb wird das bestehende kantonale Projekt angepasst, damit es den Anforderungen des ASTRA entspricht. Mit diesem Vorgehen ist sichergestellt, dass zum Übernahmezeitpunkt die ASTRA-Konformität gewährleistet ist. Weitere Genehmigungs- und Projektierungsschritte können dann nahtlos fortgeführt werden.


Es liegt dem Regierungsrat viel daran, dass das Projekt mit der Übernahme der H2 durch das ASTRA keine Verzögerung erleidet, sondern dem Bundesrat möglichst rasch vorgelegt wird. Das Tiefbauamt ist bestrebt, dass die kantonalen Anliegen und Bedürfnisse im Rahmen der Projektierung bestmöglich berücksichtigt werden, dass also Hochwasserschutz, Bedürfnisse Langsamverkehr etc. in das Projekt aufgenommen werden. Die BUD ist sich also der Problematik im Zusammenhang mit der Übernahme der H2 und der notwendigen Instandsetzung der HUL und dem vorgesehenen Bau des Zentrumsanschluss bewusst. Mit dem Verfahren bzw. durch die Abstimmung mit dem ASTRA kann der Kanton dazu beitragen, dass es nicht zu Verzögerungen kommt.


Peter H. Müller (CVP) stellt folgende Zusatzfrage:
Welches sind die zusätzlichen wichtigen Kriterien, an die das Projekt nun angepasst werden muss?


Antwort
Die Baudirektorin hat diese nicht im Detail zur Hand und müsste sie abklären. Das Nationalstrassengesetz stellt Anforderungen, an die das Projekt, das nach kantonalen Standards geschaffen wurde, angepasst werden muss.


://: Damit sind alle Fragen beantwortet.


Für das Protokoll:
Miriam Schaub, Landeskanzlei



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