Protokoll der Landratssitzung vom 15. November 2012

Rosmarie Brunner (SVP) beantragt die Diskussion.

://: Die Diskussion wird stillschweigend bewilligt.


Rosmarie Brunner (SVP) bedankt sich beim Regierungsrat und bei der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts für die Beantwortung der Interpellation. Sie geht davon aus, dass in der Aufstellung sämtliche bewilligten Gerichtsschreiberstellen aufgeführt sind, inklusive derjenigen, die noch nicht besetzt sind. In der Antwort werden die in der Interpellation aufgeführten Zweifel an der Vorbildfunktion des Kantonsgerichts bestätigt. Sie zeigt, dass alleine am Kantonsgericht innert eines Jahres die Gerichtsschreiberstellen um 95% angestiegen sind. In der Abteilung Sozialversicherungsrecht ist eine Erhöhung der Kanzleistellen um 50% bewilligt worden. Der gesamte Stellenetat des Kantonsgerichts hat sich von 44,3 im Jahr 2011 auf 46,1 Sollstellen im Jahr 2012 erhöht. Dies bedeutet eine Steigerung von 4% innerhalb eines Jahres und belegt, dass das Kantonsgericht die Notwendigkeit des echten Sparens noch nicht erkannt hat.


Dass der Spargedanke bei der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts noch nicht angekommen ist, zeigen die Vorbemerkungen in der Antwort auf die Interpellation. Dort steht, dass die Abteilung Zivilrecht trotz einer Zunahme der Fallzahlen um 13,9% keine zusätzlichen Gerichtsschreiber eingestellt hat. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass bei einer Fallzunahme von weniger als 14% kein zusätzliches Personal eingestellt wird. Die Zunahme der Fallzahl von 252 auf 287 liegt innerhalb der natürlichen Schwankungen.


Weiters führt das Kantonsgericht als Beweis für seinen Sparwillen an, dass sich vier Abteilungen einen gemeinsamen Gerichtssaal teilen müssen. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Sie sagt nichts aus über die Entwicklung der Personalausgaben, welche einen Hauptanteil der Kosten bilden.


Schliesslich führt die Geschäftsleitung des Kantonsgerichts an, dass aufgrund der Raumverhältnisse einzelne Arbeitsplätze doppelt belegt sind und Teilzeitmitarbeitende nicht unbedingt einen eigenen fest zugewiesenen Arbeitsplatz haben. Auch dies ist ein schwaches Argument. Dass sich einzelne Teilzeitangestellte ihren Arbeitsplatz teilen müssen, ist nicht nur in der Privatwirtschaft sondern auch in der übrigen Verwaltung gang und gäbe.


Die Politik ist gefordert, auch das Kantonsgericht zu echten Sparanstrengungen anzuhalten. Aus der Darstellung der Gerichtsschreiberstellen im Kantonsgericht geht hervor, dass deren Stellenprozente in den vier Abteilungen völlig unterschiedlich ausfallen. So verfügt ein vollamtliches Präsidium in der Abteilung Strafrecht über 3,1 Gerichtsschreiber, das heisst 465 Stellenprozente Gerichtsschreiber bei 150 Stellenprozenten der Präsidialpensen. Demgegenüber hat ein vollamtliches Präsidium der Abteilung Sozialversicherungsrecht fast doppelt so viele Gerichtsschreiber zur Verfügung: 5,8 bei 720% Gerichtsschreiber- und 130% Präsidialpensen.


Es mag durchaus Gründe geben für die unterschiedliche Ausstattung der Gerichtsschreiberstellen in den einzelnen Abteilungen. Die enormen Differenzen bedürfen allerdings einer Erklärung. In einer Zeit, in der viele Verwaltungsstellen, Schulen oder der öffentliche Verkehr den Gürtel enger schnallen müssen, ist auch das Kantonsgericht verpflichtet, einen substanziellen Sparbeitrag zu leisten.


Regula Meschberger (SP) findet es problematisch, wenn dem Kantonsgericht ein mangelnder Sparwille unterstellt wird und Zahlen verglichen werden, ohne zu berücksichtigen, was in den einzelnen Abteilungen abläuft. Man muss sich bewusst sein, dass Gesetzesrevisionen auf Bundes- oder Kantonsebene auch immer Auswirkungen auf die Arbeit der Gerichte haben. Beispielsweise hat die Revision 6a der Invalidenversicherung erwiesenermassen in allen Kantonen zu einer Mehrbelastung der Sozialversicherungsgerichte geführt.


://: Damit ist die Interpellation 2012/053 erledigt.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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