Protokoll der Landratssitzung vom 15. November 2012

Kommissionspräsident Peter Brodbeck (SVP) erinnert daran, dass mit dem am 1. Dezember 2003 in Kraft getretenen Tourismusgesetz die touristische Nachfrage im Kanton erfolgreich gefördert wird. Mit Kantonsbeiträgen wurde eine wirksam handelnde Dachorganisation aufgebaut und die Destination Baselland bekannt gemacht. Dies generierte beim Gewerbe und den involvierten Organisationen einen willkommenen zusätzlichen Umsatz. Mit der Vorlage über den Verpflichtungskredit zur Finanzierung von Beiträgen an den Verein Baselland Tourismus für die Jahre 2013-2016 (2012/314), die zur Zeit in der Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission in der Beratung ist, wird der Verein Baselland Tourismus beauftragt, weiterhin Werbung für das Baselbiet zu machen und Produkte zu entwickeln, von denen sowohl die einheimische Bevölkerung aus auch die Gäste profitieren.

Auch im Tourismus kommt Leistung vor Werbung. Es wurde deshalb darüber diskutiert, wie gästenahe Angebote gefördert werden können. Als geeignetes Instrument für die Umsetzung dieses Anliegens wurde die Erhebung einer Gasttaxe ins Gespräch gebracht. Was im In- und Ausland gang und gäbe ist, soll nun auch im Kanton Basel-Landschaft Einzug halten. Gestützt auf das vorliegende Gasttaxengesetz sollen die Beherberger von ihren Gästen eine Taxe einziehen. Der Reinertrag daraus kommt vollumfänglich den Gästen zugute. Zu denken ist dabei beispielsweise an die Abgabe von Mobility Tickets für den Tarifverbund Nordwestschweiz, von Gästekarten mit vergünstigten Eintritten, die Entwicklung von touristischen Attraktionen und Produkten oder an den Ausbau von Gästeinformationen und der Gästebetreuung.


Die Gasttaxe ist juristisch gesehen eine Steuer, jedoch keine Gewerbesteuer. Die Betreiber von Beherbergungsunternehmen sind lediglich erhebungspflichtig, sie überwälzen die Taxe an die Gäste und weisen den Steuerbetrag in der Rechnung aus, die der Gast zu zahlen hat. Die Administration und die bestimmungsmässige Verwendung der Steuer liegen beim Verein Baselland Tourismus gemäss Vorgaben des Regierungsrates. Da es sich bei der Gasttaxe um eine Steuer handelt, ist gemäss § 131 Absatz 2 der Kantonsverfassung eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung sowie die Gewährleistung durch die Bundesversammlung nötig.


Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission hat die Vorlage an der Sitzung vom 14. September 2012 beraten. Eingeladen dazu waren Tobias Eggimann, Geschäftsführer Baselland Tourismus, Markus Thommen, Präsident Gastro Baselland und Bruno Gruber, Geschäftsführer Gastro Baselland. Aus der Anhörung ging hervor, dass der Hauptanstoss für die Vorlage die Benachteiligung des Baselbiets gegenüber dem Kanton Basel-Stadt wegen der fehlenden Abgabe von Mobility Tickets war. Die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf waren mehrheitlich positiv. Kritische Einwände von Gastro Baselland fanden Berücksichtigung, indem nun auch die Parahotellerie in das Gasttaxengesetz einbezogen ist. In den Diskussionen kam die Abgrenzung der Erhebungspflichtigen zur Sprache. Hier soll ein pragmatischer Weg gefunden werden, indem die gewerbsmässige Beherbergung der Massstab ist und nicht vereinzelte Übernachtungen.


Es muss ein Weg gefunden werden, damit von den Leistungen der Gasttaxe auch Businesstouristen oder allenfalls Handwerkern, die im Kanton Basel-Landschaft übernachten, profitieren können. Die Frage, warum rund die Hälfte des Reinertrags in das Mobility Ticket fliesst, wurde von der Verwaltung dahingehend beantwortet, dass der Tarifverbund Nordwestschweiz noch einen wesentlich höheren Anteil beanspruchte. Die vorliegende Vereinbarung kann deshalb als Erfolg gewertet werden. Mit der Gasttaxe leistet der Kanton Basel-Landschaft seinen Beitrag zur Zusammenarbeit mit dem Kanton Basel-Stadt. Es ist geplant, Attraktionen gegenseitig vergünstigt anzubieten.


Wichtig ist, dass der Reinertrag aus der Gasttaxe vollumfänglich dem Gast zugute kommen muss. Eine Mitsubventionierung von Marketing- und Werbemassnahmen ist gesetzlich nicht erlaubt. Die Gasttaxe ist deshalb kein Ersatz für den Verpflichtungskredit an Baselland Tourismus.


In der Redaktionskommission ist in § 5 des Gesetzesentwurfs der Begriff "Erhebungspflichtige" im Sinne einer Präzisierung angepasst worden. Die Volkswirtschafts- und Gesundheitskommission beantragt dem Landrat einstimmig, die Änderung der Kantonsverfassung und das Gasttaxengesetz zu beschliessen.


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Eintretensdebatte


Franz Hartmann (SVP) weist darauf hin, dass sich die Mitglieder der SVP Baselland immer gegen neue Steuern, Gebühren und Steuererhöhungen gewehrt haben. Nun kommt eine neue Gebühr in Form der Gasttaxe. Die SVP-Fraktion sagt aber nicht Nein, sondern Ja zum Gasttaxengesetz. Dafür sprechen folgende Gründe:


- Die Erhebung einer Gasttaxe verursacht für den Kanton keine budgetrelevanten Ausgaben, obwohl das Verfahren für die Einführung mit einer Verfassungsänderung, einer Volksabstimmung und schliesslich der Gewährleistung durch den Bund aufwändig ist.


- Es handelt sich um eine Zwecksteuer, bei der der Zahler direkt von den Leistungen profitiert, die aus der Steuer finanziert werden.


Baselland Tourismus hat sich in den letzten Jahren sehr erfolgreich entwickelt. Der Nutzen aus der Gasttaxe wird durch die Hoteliers und die anderen touristischen Leistungsträger als sehr positiv bewertet. Die Hotelbranche spricht sogar von einem Wettbewerbsvorteil. Speziell wird das neu zu schaffende Mobility Ticket sehr begrüsst, auch wenn so genannte "Businessgäste" keinen Nutzen aus den touristischen Angeboten ziehen können. Profitieren können hingegen Gäste von den zahlreichen Verbilligungen wie Eintritte über die Kantonsgrenzen hinweg, beispielsweise ins Musikautomatenmuseum in Seewen oder ins Sole Uno in Rheinfelden.


Erfreulich ist die Tatsache, dass der Einzug der Gasttaxe ohne grosse Bürokratie erfolgt und die Verwaltungskosten weniger als 5% der erwarteten Einnahmen ausmachen.


Andreas Giger (SP) teilt mit, dass die SP-Fraktion die Vorlage einstimmig unterstützt. Sie nahm immer eine konsequente Haltung ein und befürwortete vernünftige Steuern. Die Vorlage ist auf Anstoss der Tourismusbranche entstanden. Gäste hatten kein Verständnis, dass sie bei einer Übernachtung in Basel ein Mobility Ticket erhalten, bei einer Übernachtung in Binningen jedoch nicht. Das Ziel ist, Anreize zu schaffen für einen attraktiven Aufenthalt für Gäste in der Hotellerie und der Parahotellerie im Kanton Basel-Landschaft. Bei der Behandlung der Vorlage durfte man lernen, was unter Parahotellerie zu verstehen ist: Bed and Breakfast.


Die Gasttaxe beträgt 3,5 Franken pro Person und Übernachtung. Sie liegt damit im schweizerischen Mittel und ist gleich hoch wie im Kanton Basel-Stadt. Bei jährlich 310'000 Übernachtungen ergibt dies Einnahmen von ca. 1,085 Millionen Franken.


Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage. Sie hat jedoch eine klare Haltung, dass die Verwaltungskosten transparent und verhältnismässig bleiben müssen.


Peter H. Müller (CVP) berichtet, dass die CVP/ EVP-Fraktion die Vorlage ebenfalls einstimmig befürwortet. Die Gasttaxe zu benutzen, um den Kanton Basel-Landschaft besser zu positionieren, ist eine sehr gute Grundidee. Dass dafür eine Steuer benötigt wird, muss man hinnehmen. Die Verrechnung der Gasttaxe mit dem Verpflichtungskredit wäre jedoch nicht sinnvoll.


Christoph Buser (FDP) informiert, dass die FDP-Fraktion die Vorlage einstimmig gutheisst. Dies auch unter dem Aspekt der gleich langen Spiesse mit Basel-Stadt.


Rahel Bänziger (Grüne) gibt bekannt, dass die Grüne Fraktion der Vorlage zustimmt. Es ist sehr sinnvoll, dass die Gasttaxe für das Mobility Ticket eingesetzt wird. Der Kanton Basel-Landschaft soll gegenüber anderen Kantonen nicht benachteiligt werden. Dass für die Umwelt ein positiver Nebeneffekt erzielt wird, stört die Grünen selbstverständlich überhaupt nicht. An den Regierungsrat geht der Wunsch, dass er sich für eine rasche Einführung der Gasttaxe einsetzt. Nach aller Kritik in der letzten Zeit an der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion ist besonders zu erwähnen, dass sie eine gute Vorlage präsentiert hat.


Marie-Therese Müller (BDP) teilt mit, dass die BDP/glp-Fraktion dem Gasttaxengesetz zustimmt. Besonders wichtig ist, dass die Erhebung einfach und ohne grossen bürokratischen Aufwand gehandhabt wird. Es muss jedoch beachtet werden, dass die Bedürfnisse im Laufental und im Oberbaselbiet andere sind als in den stadtnahen Gebieten und diese entsprechend Berücksichtigung finden.


Regierungsrat Peter Zwick (CVP) bedankt sich für die gute Aufnahme der Vorlage. Das weitere Vorgehen ist folgendes: Nach der zweiten Lesung im Landrat ist für den 3. März 2013 die Volksabstimmung über die Verfassungsänderung vorgesehen. Der Regierungsrat hat ein Interesse daran, dass die Gasttaxe möglichst rasch eingeführt wird. Die Änderung der Verfassung muss aber von der Bundesversammlung genehmigt werden. Zur Zeit wird mit dem Rechtsdienst des Regierungsrates abgeklärt, ob nach der Volksabstimmung die Gasttaxe bereits auf Mitte 2013 eingeführt werden kann. Sollte dies nicht möglich sein, muss die Genehmigung durch den Bund abgewartet werden. Eine Einführung käme dann allenfalls erst im Jahr 2015 in Betracht.


://: Eintreten ist unbestritten.


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- Erste Lesung Verfassungsänderung


I.; § 131 Absatz 1 Buchstabe i; II.; III.


Zu allen Punkten keine Wortbegehren


Es wird kein Rückkommen verlangt.


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


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- 1. Lesung Gesetz über die Erhebung einer Gasttaxe (Gasttaxengesetz)


§§ 1-10


keine Wortbegehren


://: Damit ist die erste Lesung abgeschlossen.


Für das Protokoll:
Patrick Moser, Landeskanzlei



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