Protokoll der Landratssitzung vom 16. Januar 2014

Nr. 1690

Kommissionspräsident Paul Wenger (SVP) nimmt Bezug auf seinen Bericht vom 20. August 2013, der so kurz sei wie selten ein Kommissionsbericht. Die Bezeichnung der Dienststellen in der BKSD soll vereinfacht und vereinheitlicht werden. Insbesondere soll der bisher dem Generalsekretariat eingegliederte Stab Hochschulen zur «Dienststelle Hochschulen, Forschung und Innovation» weiterentwickelt werden. Grundsätzlich war die Vorlage damals in der Kommission unbestritten. Man hat allerdings ausdrücklich bedauert, dass die Bezeichnung dieser Dienststellen nicht direktionsübergreifend koordiniert wurde. Diskutiert wurde auch, welche Folgen die Änderung der Benennungen haben könnte. Der Kommission wurde die Auskunft erteilt, die Anpassungen sollten schrittweise und im Rahmen der bestehenden Budgets erfolgen; allerdings könne die Aufwertung einer Stabsstelle zu einer Dienststelle Lohnfolgekosten haben. Aufgrund der damaligen Diskussion, in welcher die BKSK der Vorlage mit 11:0 Stimmen zugestimmt hatte, beantragt der Kommissionspräsident dem Landrat, die Vorlage in der bestehenden Form anzunehmen.


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- Eintretensdebatte


Caroline Mall (SVP) führt aus, es gehe um die Zustimmung zur neuen Dienstordnung, verbunden mit aktualisierten Aufgaben und Zuständigkeiten in der Bildungsdirektion. Die SVP befürwortet zwar alles, was schlanker daherkommt; aber diese Neuerung bringt einmal mehr Mehrkosten mit sich, und zwar ganz sicher bei den Lohnkosten. Es wäre sinnvoll, wenn transparent gemacht würde, mit welchen Lohnfolgekosten der Landrat rechnen muss. Es ist auch zu bedauern, dass man dieses Paket nicht direktionsübergreifend geschnürt hat. Dies wäre ein viel effizienterer Schritt gewesen. Nun verfolgt man einmal mehr eine Salami-Taktik. Die SVP-Fraktion wird mehrheitlich gegen die Vorlage stimmen.


Christoph Hänggi (SP) hält fest, auch die SP-Fraktion hätte sich gewünscht, dass nicht nur in der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion, sondern in der ganzen Verwaltung die Bezeichnung der Dienststellen überprüft worden wäre. Es geht einerseits um das Wort «Amt», das durch diese Vorlage verschwinden soll. Dabei handelt es sich ja in der Tat um einen etwas veralteten Begriff, der nicht mehr der heutigen Philosophie in der Verwaltung entspricht. Diese kommt in dem Wort «Dienststelle» eher zum Ausdruck. Wie aus dem Dekret ersichtlich ist, sollen all diese Ämter, Verwaltungen, Dienste, Archive, Inspektorate, Kontrollstellen etc. künftig «Dienststellen» heissen. Dies ist der Oberbegriff, der in der heutigen dienstleistungsorientierten Zeit auch die zutreffende Bezeichnung ist. Die SP begrüsst das, aber sie hätte sich diese Reform etwas umfassender gewünscht. Dies wurde auch einmal angedacht, war aber in der alten Zusammensetzung des Regierungsrates anscheinend nicht durchführbar. Vielleicht wird dies in einer neuen künftigen Zusammensetzung nochmals geprüft.


In einem Zeitungsartikel im Dezember wurde darauf eingegangen, dass eine Stabs- zu einer Dienststelle aufgewertet werden soll. Dabei war auch von Kosten die Rede. Wie man aber sieht, hat das Geschäft die Kommission schnell und ohne kritische Fragen mit 11:0 passiert. Die Diskussion wurde anschliessend durch die Presse losgetreten. Wenn man bereits in der Kommissionsberatung nachgefragt hätte, hätte man sicher Antwort bekommen. Zu der diskutierten Stabsstelle selber ist zu sagen, dass sie sich mit der Universität und der FHNW beschäftigt. Es handelt sich also um eine relativ gewichtige Stelle, so dass es berechtigt ist, sie zu einer Dienststelle zu machen.


Die SP stimmt der Vorlage einhellig zu.


Michael Herrmann (FDP) räumt ein, dieses Geschäft ärgere ihn desto mehr, je länger er sich damit beschäftige; und ein bisschen ärgere er sich auch über sich selbst, weil er damals an der BKSK-Sitzung zugestimmt hat. Die Namensänderung als solche mag sinnvoll sein. Man muss aber auch sehen, dass der Kanton eine Firma ist. Da kann man nicht eine Direktion herausgreifen, sondern sollte eine solche Änderung gesamthaft über alle Direktionen prüfen. Noch mehr allerdings stört, dass diese Vorlage kostenneutral daherkam, und dass erst auf Nachfrage in der Kommission klar wurde, dass die Aufwertung einer Stabs- zu einer Dienststelle sehr wohl Personalkostenfolgen hat. Es ist ein Ziel, die Bürokratie, und insbesondere die Bildungsbürokratie, abzubauen; hier aber läuft man Gefahr, sie wieder aufzubauen. Das geht für die FDP nicht. In der Privatwirtschaft führen derartige Reorganisationen in der Regel zu Optimierungen und Effizienzsteigerungen. In dieser Vorlage aber geschieht genau das Gegenteil; die Verwaltung wird wieder aufgebläht. Deshalb, und weil das Geschäft absolut keine Dringlichkeit hat, möchte der Votant beliebt machen, das Geschäft in die Regierung zurückzugeben mit dem Auftrag, dass alle Direktionen sich seriös über die künftige Namensgebung Gedanken machen und sich untereinander abstimmen. Zweitens muss ein daraus resultierendes neues Konzept eine Effizienzsteigerung mit sich bringen, und zwar mit dem Ziel einer Kostensenkung, nicht einer Kostensteigerung. Der Votant stellt folgenden Antrag:


Rückweisung des Geschäfts 2013/272 an den Regierungsrat mit dem Auftrag,
a) ein Gesamtkonzept über alle Direktionen zu erstellen.
b) Das Konzept beinhaltet zwingend eine Effizienzsteigerung mit dem Ziel einer Kostenreduktion.


Sabrina Corvini-Mohn (CVP) fasst die Diskussion in der CVP/EVP-Fraktion zusammen: Es handele sich einerseits um ein organisatorisches Anliegen, andererseits bestehe eine finanzielle Befürchtung. Das Anliegen ist, dass die Anpassung der Dienstellenbezeichnungen direktionsübergreifend koordiniert wird. Die Befürchtung besteht darin, dass die Umwandlung der Stabsstelle in eine Dienststelle Begehrlichkeiten in Bezug auf die Lohneinreihung wecken könnte. Da das Geschäft keine Dringlichkeit hat, unterstützt die CVP/EVP-Fraktion den Antrag von Michael Herrmann.


Jürg Wiedemann (Grüne) teilt mit, er habe dem Geschäft in der Kommission ebenfalls zugestimmt, und er sei nach wie vor überzeugt, dass es richtig sei, die Bezeichnungen zu ändern. Wünschenswert wäre eine einheitliche Handhabung in allen Direktionen. Es trifft zu, dass das Geschäft, wie Michael Herrmann sagte, keine Dringlichkeit hat. Die Fraktion der Grünen hat die Sache nicht mehr im Detail beraten; der Votant geht davon aus, dass man mit beiden Varianten leben kann: jetzt separate Namensänderung in der BKSK und späteres Nachziehen der anderen Direktionen, oder aber Rückweisung an die Regierung mit dem Ziel, eine übergreifende Regelung herbeizuführen. Der Votant würde gern vonseiten Regierung wissen, ob man letzteres nicht auch für einen gangbaren Weg hält.


Hans Furer (glp) bekennt, dass er der Vorlage in der Kommission ebenfalls zugestimmt habe. Er erinnert sich aber auch, dass er dies schulterzuckend tat, weil das Geschäft relativ schnell behandelt wurde. In der Fraktion gab es dann eine recht ausführliche Diskussion. Die BDP/glp-Fraktion erwartet, dass die anderen Direktionen entsprechende Lösungen finden müssen. Dabei muss auch auf Klarheit der Bezeichnungen geachtet werden. Früher zum Beispiel hat jedermann gewusst, was eine Vormundschaftsbehörde ist. Wenn man aber heute jemanden fragt, was eine «KESB» ist, dann weiss niemand genau, was sich dahinter verbirgt und wie das funktioniert. Dies ist ein Beispiel dafür, dass jede neue Bezeichnung Fragen und Unklarheiten aufwirft. Die BDP/glp-Fraktion teilt auch die Bedenken hinsichtlich der Kosten, deren Beurteilung bereits in der Kommission nicht ganz klar war. Da ferner in der Tat keine Dringlichkeit besteht, kann sich die BDP/glp-Fraktion dem Antrag der FDP anschliessen.


Christoph Hänggi (SP) kritisiert, dass die BKSK wieder einmal eine Kommissionsberatung im Landrat veranstalte, womit sie sich nicht besonders beliebt mache. Das Geschäft wurde in der Kommission beraten, und jeder hätte dort die Möglichkeit gehabt, die heute vorgetragenen Ideen einzubringen. Es besteht übrigens auch die Möglichkeit, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen: Man kann heute über das Geschäft beraten und es genehmigen und dennoch dem Antrag von Michael Herrmann in Form eines Postulats oder einer Motion folgen.


Der Votant ist etwas enttäuscht von seinen Kollegen in der Kommission, dass solche Dinge immer erst im Landrat vorgebracht werden.


Urs-Peter Moos (BDP) hält fest, dass er solche Situationen immer wieder erlebe, seit er im Landrat ist, und er störe sich immer wieder von Neuem daran: Die Kommissionen sind gut und recht, aber sie sind vorberatende Gremien. Der Votant wäre froh, wenn er im neuen Jahr möglichst wenig davon hören müsste, wie die Stimmenverhältnisse in einer Kommission waren und wie empörend es angeblich sei, wenn der Landrat etwas anderes beschliesse. Der Landrat ist das entscheidende Gremium.


Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) führt aus, dass sich die Vorlage durch drei Merkmale auszeichne. Zum ersten geht es um eine Aktualisierung - und übrigens nicht um eine Neuerfindung - von Bezeichnungen, und zwar sind die vorgeschlagenen Formulierungen die Konsequenz eines sorgfältig innerhalb der BKSD durchgeführten Prozesses, der - Thema Kosten - ohne teure externe Beratung stattfand. Er beruht auf der Aktualisierung der Dienstordnungen. Zweitens geht es darum, die BKSD als Direktion mit einer flachen Hierarchie weiterzuführen. Es werden keine Zwischen-Führungsgremien eingebaut. Von daher ist die Anpassung durchaus kostenbewusst, im Wissen darum, dass eine Führungsspanne mit 10 Direktunterstellten relativ breit ist. Urs Wüthrich traut sich jedoch zu, dies weiterhin so zu stemmen. Von daher ist die Neubezeichnung absolut kostenneutral, abgesehen von einigen Messingschildern oder von Drucksachen, die aber dann erneuert werden, wenn sie gedruckt werden müssen. Was Urs Wüthrich nicht versteht, ist, dass sich Michael Herrmann über sich selber ärgert. Die Kritik, die jetzt formuliert wird, wäre dann glaubwürdig, wenn man auch bei der Weiterentwicklung der Bau- und Umweltdirektion oder der Sicherheitsdirektion solche Bedenken angemeldet hätte. Dann könnte er nachvollziehen, dass es sich um ein ernsthaftes Anliegen handelt und es nicht einfach darum geht, ähnliche Schritte in der BKSD als isolierte Massnahmen zu bemängeln. Die BKSD unternimmt hier überhaupt keine Pioniertat, sondern entwickelt sich weiter und positioniert sich neu, so, wie dies andere Direktionen auch tun. Diese Vorlage wurde am 20. August 2013 von der Regierung verabschiedet, seither wurde viel Sitzungszeit investiert und erst jetzt findet man heraus, dass man das, was man damals sagte, eigentlich gar nicht will. Das ist auch sehr demotivierend für die Leute, die an dem Thema gearbeitet haben.


Was die Schaffung einer neuen Dienststelle angeht, so hat diese nicht direkt etwas mit den neuen Dienststellenbezeichnungen zu tun - wobei in Klammer darauf hinzuweisen ist, dass die neu gewählten Bezeichnungen nichts anderes sind als die offiziellen Bezeichnungen, die sich aus den Rechtsgrundlagen des Kantons ergeben, wo der Begriff «Dienststelle» klar vorgegeben ist. Die Schaffung der neuen Dienststelle also war schon sehr lange Zeit öffentlich angekündigt. Sie ist ein Element der Wirtschaftsoffensive und sie ist ausdrücklich in den Legislaturzielen, die das Parlament zur Kenntnis genommen hat, verankert. Warum sich das Parlament jetzt die Frage stellt, ob etwas, das in den Legislaturzielen verankert ist, plötzlich nicht mehr gelten soll, das ist für Urs Wüthrich nicht nachvollziehbar. Die Schaffung der Dienststelle war in der Vorlage offengelegt, sie ist in der Kommission beraten worden, und sie ist im Kommissionsbericht ausdrücklich erwähnt. Es ist also absolute Transparenz hergestellt. Bemerkungen, wie man sie lesen konnte, wonach durch die Hintertüre etwas Neues eingeführt werden solle, sind haltlos. Worum geht es eigentlich? Es geht erstens darum, dass es keine plausible Erklärung dafür gibt, warum es neben der Dienststelle Volksschulen und der Dienststelle Gymnasien und der Dienststelle, in der die Berufsfachschulen zusammengefasst sind, nicht auch eine Dienststelle für den Hochschulbereich geben sollte. Zu erinnern ist daran, dass die Hochschulen ein jährliches Betriebsbudget von 250 Millionen Franke aufwerfen und dass in der nächsten Zeit Investitionen im Bereich von gut 300 Millionen Franken in Rede stehen. Die Aufgaben, die in diesem Zusammenhang gestemmt werden müssen, kennen einzelne Mitglieder des Landrats. Es geht um das Entwickeln und Weiterentwickeln der Staatsverträge, es geht um die Leistungsaufträge und die Globalbudgets, mit denen sich das Parlament beschäftigen muss. Es geht um grosse Infrastrukturprojekte. Es geht um die Aufgaben im Rahmen der Wirtschaftsoffensive. Mindestens die erstgenannten Bereiche müssten den IPK-Mitgliedern bestens bekannt und vertraut sein.


Vor diesem Hintergrund ist weder eine Rückweisung noch eine Ablehnung dieser Vorlage irgendwie sachlich zu begründen.


Michael Herrmann (FDP) hält fest, er sei, im Gegensatz vielleicht zu anderen, durchaus bereit zur Selbstkritik. Er hat ja auch eingeräumt, dass er sich seit jener Kommissionssitzung über sich selbst ärgert. Vor allem darüber, dass es ihm nicht oder zu wenig aufgefallen ist, dass in der Vorlage von Kostenneutralität die Rede ist, und erst am Schluss, auf Nachfrage, eben doch eine Lohnkostensteigerung zum Vorschein kam. Der Votant hat nichts gegen Namensänderungen von Dienststellen, auch früher nicht, als diese in andere Direktionen vorgenommen wurden. Wenn man es aber als Gesamtkonzept anschaut, dann muss es sich auch über die ganze Firma erstrecken, über die ganze Verwaltung mit allen fünf Direktionen, und nicht nur über eine. Das viel Ärgerlichere aber - und dies ist der Hauptgrund für seinen Rückweisungsantrag - ist, dass eine Reorganisation etwas mit Effizienzsteigerung zu tun haben muss und nicht mit Aufblähung des Staatsapparats und der Bürokratie. Das ist das Hauptargument, wie es in Punkt b) des Antrags formuliert ist. Der Votant ist daher überzeugt, dass die Regierung diesbezüglich mit einer guten Variante wieder in den Landrat kommen wird.


://: Das Eintreten ist nicht bestritten.


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- Rückweisung


://: Der Landrat stimmt mit 53:25 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Antrag von Michael Herrmann zu [ Namenliste ] und beschliesst somit:


Das Geschäft 2013/272 wird an den Regierungsrat zurückgewiesen mit dem Auftrag,
a) ein Gesamtkonzept über alle Direktionen zu erstellen.
b) Das Konzept beinhaltet zwingend eine Effizienzsteigerung mit dem Ziel einer Kostenreduktion.


Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei



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