Protokoll der Landratssitzung vom 16. Januar 2014
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2013-423 vom 28. November 2013 Motion der Justiz- und Sicherheitskommission (JSK): Regelung einer Bewilligungspflicht bei Grossanlässen im kantonalen Recht - Beschluss des Landrats vom 16. Januar 2014: < überwiesen > |
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) führt aus, die JSK habe im kantonalen Recht eine Lücke erkannt, die nun mit der Regelung einer Bewilligungspflicht bei Grossanlässen geschlossen werden soll. Die Bewilligung soll mit Auflagen und Kontrollen verbunden werden können. Der Kanton Basel-Stadt hat bereits eine entsprechende Regelung, die aber nicht 1:1 übernommen werden kann. Wichtig ist, dass Brauchtumsveranstaltungen wie Fasnacht, Chienbäse etc. nicht betroffen sind. Es geht um Sicherheits- und Risikoaspekte, die allerdings auch in anderen Bereichen als nur bei Sportveranstaltungen eine Rolle spielen können. Ziel ist die Sicherheit der Besucher; sie sollen sich nicht vor Krawallbrüdern und -schwestern fürchten müssen. Die Kommission hofft, dass die Regierung dies zügig an die Hand nehmen kann, schneller, als es die gesetzlichen Bestimmungen vorschreiben. Man hat ja inzwischen auch den Bundesgerichtsentscheid, der gute Leitplanken setzt. Die Kommission empfiehlt die Motion mit 12:0 Stimmen bei einer Abwesenheit zur Annahme. Die Regierung hat bereits die Annahme zugesichert.
Siro Imber (FDP) hält fest, für die FDP sei wichtig, dass der Variantenfächer offen sein muss. Nur unter dieser Voraussetzung kann die FDP der Motion zustimmen. Die Bewilligungspflicht darf nicht zu einer Bürokratisierung führen.
Hannes Schweizer (SP) hält fest, er spreche für eine Minderheit in der SP-Fraktion, die die Motion ablehnt. Diese Minderheit hat das Gefühl, es handle sich hier um eine Alibi-Übung, die die JSK aufgegleist hat, um der übrigen Schweiz zu zeigen: Seht her, wir unterstützen ja die Bestrebungen zur Einschränkung von Gewalt, und wir hoffen, dass dieses Mittel der Bewilligungspflicht dafür tauglich ist. Aber nach Meinung des Votanten ist gerade dieser Artikel 3, der eine Bewilligungspflicht regelt, so ungefähr die dümmste Bestimmung im ganzen Konkordat. In dieser Meinung bestärkt hat ihn ein Beispielsfall, der nicht etwa ein April-Scherz ist, sondern sich vergangene Woche tatsächlich ereignet hat: Der FC Zürich wollte in der Vorbereitungsphase ein Freundschaftsspiel gegen den FC Biel austragen und beantragte eine Bewilligung bei der Kantonspolizei Zürich. Die Auflagen im Bereich Sicherheitsdispositiv waren jedoch so hoch, dass sich der FC Zürich dieses Vorbereitungsspiel nicht leisten konnte. In der Regel sind 100 Zuschauerinnen und Zuschauer anwesend bei einem derartigen Spiel. Die beiden Clubs einigten sich dann darauf, das Spiel in Wohlen auszutragen. Dort wären wahrscheinlich nur 30 Personen anwesend gewesen, weil der Ort sowohl von Zürich wie von Biel zu weit entfernt ist. Aber in Wohlen müsste eine solche Bewilligung mindestens 20 Tage vorher beantragt werden. Somit konnte dieses Vorbereitungsspiel in einem Konkordatskanton nicht stattfinden, weil die Bewilligung nicht mehr innert Frist erlangt werden konnte.
In der hiesigen Region gibt es ein paar Fussballclubs, deren Highlight im Jahreslauf darin besteht, dass sie irgendwann im Herbst im Cup gegen einen Superleague-Club antreten dürfen. Mit der jetzt vorgesehenen Bewilligungspflicht - darin ist man sich wohl einig - wird von diesen Vereinen ein Sicherheitsdispositiv verlangt, das sie sich finanziell nicht leisten können. Und damit geht ein wichtiger Teil des Cup-Charakters - nämlich dass derartige Spiele auf dem Land stattfinden können - verloren. Mit der jetzt beabsichtigten Alibi-Übung, für Sportanlässe eine Bewilligungspflicht einzuführen, hat man rein gar nichts dazu beigetragen dass die Gewalt bei Sportanlässen abnimmt.
Peter Schafroth (FDP) stellt fest, er pflichte Hannes Schweizer bei, dies als Einzelsprecher, nicht als Vertreter seiner Fraktion. Es ist vorhin sehr mit der Verhältnismässigkeit argumentiert worden. Es wurde gesagt, wegen ein paarhundert Hooligans dürfe man nicht Tausende von anständigen Besuchern und Fans plagen. Aber was tut man jetzt hier? Man stellt wegen den Hooligans Sportveranstaltungen im Baselbiet unter Bewilligungspflicht. Haben wir heute ein Sicherheitsproblem, wenn das Trachtenfest in Laufen stattfindet? Nein, es gibt kein Sicherheitsproblem, das man nicht beherrschen könnte. Man wird also neu eine Bürokratie aufbauen und diejenigen, die Veranstaltungen durchführen, in ihren Anstrengungen behindern. Und was hat man am Schluss? Man hat eine Bewilligung für Swiss Indoors, wo die Halle auf Baselbieter Boden steht. Aber bei einem FCB-Match im Stadion hat Baselland nichts zu sagen.
Kommissionspräsident Werner Rufi (FDP) hält fest, es falle ihm schwer, seinem Fussballer-Kollegen und Captain des FC Landrat Hannes Schweizer zu widersprechen. Die Regelung der Bewilligungspflicht muss man differenziert anschauen. Man kann das zum Beispiel von Zahlen abhängig machen, wie dies in Basel-Stadt der Fall ist. Man kann auch andere Parameter definieren. Es handelt sich klar nicht um eine Alibi-Übung, sondern es geht darum, in der Region zu einer einheitlichen Handhabung zu kommen. Es macht auch einen Unterschied, ob zum Beispiel in der St. Jakobs-Arena ein Eishockey-Match stattfindet, oder ob es sich um die Swiss Indoors handelt. Der von Hannes Schweizer angesprochene Match Zürich gegen Biel war vom Grundsatz her durchaus problematisch; es gab andere Spiele dieser Art, die von Hooligans genutzt wurden, um zu prügeln. Es ist daher nötig, die Dinge differenziert zu betrachten. Das kantonale Recht hat an dieser Stelle eine Lücke, und die soll geschlossen werden.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) verweist darauf, dass Basel-Stadt seit vielen Jahren eine derartige Bewilligungspflicht kenne und damit gute Erfahrungen mache, eben weil man sie pragmatisch umsetze. Es ist klar: Niemand macht Auflagen, die es nicht braucht. Es braucht keine hundert Polizisten, wenn die Swiss Indoors stattfinden, weil man weiss, dass dort keine Gefahr droht. Was das von Hannes Schweizer angesprochene Spiel Muttenz gegen YB angeht, das vor nicht allzu langer Zeit stattfand: Wegen dieses Spiels, das eigentlich ein Fest hätte sein sollen, musste man sich, trostlos genug, über das Sicherheitsdispositiv Gedanken machen. Man kam zum Ergebnis, dass es sinnvoll und nötig sei, eine gewisse Anzahl Polizisten vor Ort zu haben. Das Fest fand dann statt, aber unter unschönen Rahmenbedingungen. Es kamen 60 oder 70 sogenannte Fans, deren einziger Beitrag vom Match war, dass sie unablässig «Scheiss YB» riefen. Nach dem Spiel versuchten sie, den Gäste-Car zu stürmen, was durch ein Polizeiaufgebot verhindert werden musste. Dann gingen sie zum Bahnhof und versuchten, den Extra-Zug zu stürmen. Nachdem die Polizei einige von ihnen gefasst hatte, verging dem Rest der Mut und sie zogen ab. Es ist trostlos, dass es hier ein Polizeiaufgebot brauchte; aber der Augenschein hat gezeigt, dass es nötig war. Das Beispiel zeigt: Wenn man mit ein paar Auflagen dafür sorgen kann, dass die Polizei weniger Aufwand betreiben muss, dann wäre das sicher hilfreich. Es geht nicht um Überreglementierung. Es ist vernünftig, wenn die Motion überwiesen wird und die SID dann einen Regelungsvorschlag macht. Das Parlament hat es ja am Ende in der Hand, den Vorschlag abzuändern oder gar zu verwerfen.
Hannes Schweizer (SP) fragt den Sicherheitsdirektor, ob er dies richtig verstanden habe: Wenn der Kanton ein Sicherheitsdispositiv verlangt, dann trägt er auch die Kosten? Oder muss der veranstaltende Verein die Kosten tragen?
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erwidert, es gebe ja noch gar keine Regelung zur Bewilligungspflicht und damit auch nicht zu den Kosten. Derzeit ist es so, dass die Polizei diejenigen Sicherheitsvorkehrungen trifft, die sie für angemessen hält, und grundsätzlich einen Teil der Kosten auf den Veranstalter überwälzt. In dem Muttenzer Fall hätte der Verein die Kosten nicht tragen können, so dass das Spiel nicht hätte stattfinden können. Deshalb hat der Kanton dort einen Weg gefunden, den grössten Teil der Kosten bei sich zu behalten. Generell gesagt hat der Kanton ein Interesse daran, keine höheren Kosten als nötig anfallen zu lassen, und ebenso hat er ein Interesse daran, dass solche Cup-Spiele wie Muttenz-YB auch in Zukunft stattfinden können.
Hans-Jürgen Ringgenberg (SVP) möchte von Regierungsrat Isaac Reber wissen, was man unter einem «Grossanlass» versteht.
Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) erwidert, das könne er heute noch nicht sagen. Das ist eine der Fragen, über die man sich Gedanken machen müsste, wenn man die Bewilligungspflicht regelt. In Basel-Stadt liegt der Schwellenwert bei 20'000 Personen.
Wenn man im Landkanton ebenfalls diese Zahl festschreiben würde, ist allerdings ungewiss, ob überhaupt jemals eine Veranstaltung unter die Bewilligungspflicht fallen würde. Man muss einfach eine verhältnismässige, angemessene Zahl definieren.
://: Der Landrat überweist mit 55:21 Stimmen bei 4 Enthaltungen die Motion 2013/423 an den Regierungsrat. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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