Protokoll der Landratssitzung vom 16. Januar 2014
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2014-007 vom 14. Januar 2014 Vorlage: Mündliche Anfragen für die Landratssitzung vom 16. Januar 2014 - Beschluss des Landrats vom 16. Januar 2014: < alle Fragen beantwortet > |
17 Fragestunde
Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) begrüsst die Landrätinnen und Landräte zurück aus der Mittagspause. Es geht weiter mit der Fragestunde. Die Präsidentin informiert, dass die Behandlung einer Frage von Marie-Theres Beeler vergessen ging und deshalb schriftlich nachgereicht und zu Protokoll gegeben wird. Sie dankt der Fragestellerin für das Einverständnis zu diesem Vorgehen.
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1. Christine Koch: Kostenlose Benützung Eishalle St. Jakob Arena durch Schulklassen
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die nachstehende Frage.
Frage
Bevor die Eishalle St. Jakob Arena gebaut wurde, wurde den Gemeinden versprochen, dass Schulklassen gratis die Eishalle benützen dürfen. Das ist aber heute nicht so. Warum?
Antwort
In der Vereinbarung, die am 10. Dezember 2002 zwischen den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und der Genossenschaft Regionale Eissporthalle St. Jakob gegenseitig unterzeichnet wurde, wurden verschiedene Nutzungsmöglichkeiten der Infrastruktur durch den Kanton Basel-Landschaft festgelegt. So ist die Genossenschaft verpflichtet, einen Tag der «offenen Tür» pro Jahr mit kostenlosem Eislaufen für die Bevölkerung anzubieten. Nach frühzeitiger Absprache mit der Genossenschaft kann der Kanton für Aktivitäten, wie Jugend + Sport -Ausbildungskurse, Sportwochen, Schnupperkurse im Erwachsenensport, Sitzungen und Workshops sowie auch für die amtliche Kantonalkonferenz der Basellandschaftlichen Lehrerinnen und Lehrer, die Eissporthalle inklusive Garderoben und Theorieräume teilweise oder vollständig benützen. Eine kostenlose Benützung durch Schulklassen wurde nicht vereinbart.
Christine Koch (SP) bedankt sich für die Beantwortung. Es gibt ihres Wissens Gemeinden mit einer Vereinbarung, andere haben keine. In Laufen dürfen alle einmal pro Jahr gratis Schlittschuh laufen. Sie fragt sich, wie diese Ungleichheit unter den Gemeinden zustande kommt.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) kann nicht beurteilen, ob der Sonderfall Laufen mehr KASAK-Mittel erhalten hat oder nicht. Für eine konkrete Beurteilung müsste er mehr Wissen darüber haben, auf welcher Grundlage welche Gemeinden freien Zutritt haben.
2. Hans-Jürgen Ringgenberg: Harmos kostet eine halbe Milliarde
Es wird mehr als offensichtlich, dass die Bevölkerung bei der Abstimmung über das HarmoS-Konkordat von der Regierung hinters Licht geführt wurde. In der Abstimmungsbroschüre ging die Regierung von Minderkosten von 9,5 Mio. Franken aus. Heute muss man mit Mehrkosten in dreistelliger Millionenhöhe rechnen.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet die nachstehenden Fragen.
Frage 1
Wie stellt sich die Regierung zum Vorwurf, dass sie in der Abstimmungsvorlage dieses Geschäft falsch vorgestellt und ganz offensichtlich gelogen hat?
Antwort
Die Vorlage zum Umbau und zur Sanierung der Sekundarschule Hintzerzweien Muttenz vom
24. September 2013
als konkretes Beispiel oder die Beantwortung der
Interpellation
von Landrätin Christine Koch unter dem Titel «Sekundarschulbauten - wo sind die Investitionsgelder geblieben» vom 17. Dezember 2013 liefern aussagekräftige Erklärungen für die aktuellen und zukünftigen Investitionen in zweckmässigen und zukunftstauglichen Schulanlagen der Volksschulen. Medienberichte eignen sich nicht immer als ernsthafte Grundlagen für eine differenzierte Meinungsbildung.
Im HarmoS-Konkordat finden sich keinerlei Verpflichtungen im Zusammenhang mit Aufwendungen für angestauten Liegenschaftsunterhalt, Erdbebenertüchtigungen, energetischen Sanierungen oder dem bei Renovationsprojekten üblichen Ersatz von Provisorien. Er hatte bereits früher darauf hingewiesen, dass man bei einer Sanierung des Gymnasiums Muttenz den Raum der Informatikassistenz, der im 2. UG hinter dem Velokeller gelegen ist, nicht einfach ausbauen, sondern verlegen würde. Denn: Bei Erneuerungen gibt es in der Regel auch mehr Raum. Weiter stehen die Zusammenführung der Niveaus A, E und P der Sekundarstufe I sowie die Integration der ehemaligen Realschulen oder die Zusammenfassung mehrerer Schulanlagen auf einen Standort ebenfalls in keinem Zusammenhang mit der Bildungsharmonisierung. Diese Aufträge stammen aus dem Jahr 2002 (neues Bildungsgesetz). Es wäre unsinnig gewesen, man hätte am Standort Sissach zur Zusammenführung der Niveaus Container aufgestellt, während der Standort Diegten gleichzeitig aufgegeben worden wäre.
Die meisten Schulhäuser im Kanton Basel-Landschaft sind mindestens 40 Jahre alt oder älter. Sehr viele Liegenschaften sind noch fast im Originalzustand erhalten - die älteren sind gelegentlich besser «im Schuss» als Bauten aus Bauboomjahren. Die Situation wurde insbesondere durch die Tatsache verschärft, dass während der gesamten Dauer der Vorbereitung der Übernahme der Sekundarschulen durch den Kanton an den Schulhäusern praktisch keine Instandsetzungen oder Erneuerungen getätigt wurden. Der Lehrplan 21 ist bekanntlich noch gar nicht inkraft getreten. Was heute klargestellt werden kann, ist die klare Absicht - die von der Wirtschaft ausdrücklich unterstützt wird - Kompetenzen im Bereich Natur und Technik zu stärken. Dies hat Anpassungen zur Folge, die auf 5 bis 10% der Gesamtkosten oder etwa lediglich 13 bis 20 Millionen veranschlagt werden. Konsequenterweise hat der Regierungsrat weder gelogen noch Parlament oder Öffentlichkeit hinters Licht geführt. Ob in einzelnen Gemeinden HarmoS als Vorwand für Umbauwünsche missbrauchen, kann er nicht ausschliessen.
Frage 2
Warum können Primar- und Sekundarschule nicht unter dem gleichen Dach geführt werden?
Antwort
Es gibt im Kanton mehrere Beispiele, wo Primar- und Sekundarstufe auf einer Schulanlage geführt werden. Heute und auch zukünftig ist dies in Gelterkinden, Aesch, Zwingen, Therwil (Musikschule), Reigoldswil, Liestal Frenke und Arlesheim der Fall, also an 7 von 19 Schulstandorten. Nach wie vor werden Gemeinden und Kanton auch gegenseitig freie Schulräumlichkeiten nutzen.
Frage 3
Welche Korrekturen sind heute noch möglich, oder anders gefragt, wann gibt die Regierung zu dieser Kostenentwicklung endlich Gegensteuer?
Antwort
Das Hochbauamt der BUD prüft in jedem Einzelfall konkret die wirtschaftlich günstigsten Realisierungsmöglichkeiten. In der erwähnten Vorlage zum Projekt in Muttenz wird aufgezeigt, wie Alternativen geprüft und die optimale Lösung gewählt wurde. Die aktuellen Raumrichtlinien des Kantons für die Sekundarschulanlagen - für die Gemeinden werden ausdrücklich keine verpflichtenden Vorgaben formuliert - halten ausdrücklich fest, dass allfällige Anpassungen an aktuelle pädagogische Anforderungen jeweils im Zusammenhang mit ohnehin geplanten Sanierungen oder Erneuerungen zu realisieren sind. Eine gleichzeitige und flächendeckende Totalsanierung und Ausbau sind schon wegen der bestehenden Priorisierungen und des vom Regierungsrat definierten Rahmens seines Investitionsprogramms nicht vorgesehen.
Frage 4
Wann wird der Bevölkerung über die bisherige und zukünftige Entwicklung endlich reinen Wein eingeschenkt?
Antwort
Mit der Vorlage zur Übernahme der Sekundarschulanlagen und mit den konkreten Baukreditvorlagen wird genauso Klarheit geschaffen wie mit der Berichterstattung, wie sie der Regierungsrat in der erwähnten Interpellationsantwort vorlegt.
Zusatzfrage
Hans-Jürgen Ringgenberg
(SVP) bedankt sich für die Antworten, mit denen er allerdings überhaupt nicht zufrieden ist. Es ist zwar nachvollziehbar, dass es aufgestauten Renovationsbedarf gibt. Er verweist aber auf die in der Abstimmungsbroschüre versprochenen Minderkosten und hält fest, dass es aus heutiger Optik gelogen war. Er fragt, ob da von der BKSD an der Regierung vorbeiorganisiert wurde. Denn tatsächlich werden in vielen Gemeinden neue Schulhäuser gebaut, die entsprechend Geld kosten. Es gehört in die Verantwortung der Regierung, hier den Überblick zu wahren und abzusegnen.
Zusatzfrage 2
Paul Wenger
(SVP) hat den Ausführungen von Regierungspräsident Urs Wüthrich entnommen, dass der Lehrplan 21 nicht zwingend einen Einfluss auf die Kosten hat, die für die Gemeinden anfallen. Kann er somit den Reinacher Lokalpolitikern die Botschaft durchgeben, dass bei allfälligen Planungen auf den Lehrplan 21 keine Rücksicht genommen werden muss?
Frage 3
Caroline Mall
(SVP) fragt, wie viel an zusätzlich benötigtem Schulraum es aufgrund von HarmoS und den damit verknüpften Vorlagen braucht.
Antwort
Regierungspräsident
Urs Wüthrich
(SP) antwortet, dass sich die genannte Zahl von 9.5 Mio. Franken aufgrund Umstellung vom 5:4 auf das 6:3-Modell ergibt. Es handelt sich um die Einsparung durch die Lohndifferenz, weil das eine Jahr nicht mehr von Sekundar-, sondern Primarschulkräften bestritten wird. Der Kanton BL hat sich im Hinblick auf Bildungsharmonisierung mit BS auf eine Stundentafel verständigt. Mit dem Sprachenkonzept ist man auf Primarstufe bereits gestartet. Weiter soll die Stärkung der Kompetenzen in Natur und Technik in Angriff genommen werden. Der Rückstau (wie er sich in Reinach hat versichern lassen) ist in Sachen Unterhalt sehr gross. Es steht in HarmoS nirgends, dass Reinach ihre Schulhäuser neu positionieren müsse, auch nicht, dass ein Schulhaus verkauft werden muss, was zu einem Schulraummangel führte. Es ist wichtig, bei dieser Diskussion auseinander zu halten, was direkte Konsequenz aus dem HarmoS-Konkordat ist. Hier gibt es drei Elemente, die sich direkt auswirken: der Strukturwechsel (6:3), die bereits festgelegte Stundentafel und der Fremdsprachenunterricht. Der Rest ist von der Gemeinde freiwillig gewählt. Ein weiterer Aspekt, der im Landrat entschieden wird, ist der Entscheid für die Schulstandorte von Sek I. Das Zusammenfassen von Nebenstandorten (z.B. Wenslingen nach Gelterkinden) hat nichts mit dem HarmoS-Konkordat zu tun, sondern mit dem Auftrag aus dem Bildungsgesetz (2003), die drei Niveaus wenn möglich unter einem Dach zusammen zu fassen.
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3. Franz Meyer: FABI Vorlage vom 09. Februar 2014
Die ganze Region Nordwestschweiz fordert seit Jahrzehnten eine Aufwertung der wichtigen Juralinie (Basel-Delemont-Biel-Lausanne-Genf). Bisher wurde aber der dazu nötige Doppelspurausbau durch Bund und SBB immer wieder auf die lange Bank geschoben. Die Baselbieter Regierung will nun (gemäss BZ-Artikel vom 10.1.2014) selbst die Initiative ergreifen und mittels Vorfinanzierung von Doppelspurinseln zwischen Duggingen und Zwingen zumindest auf unserem Kantonsgebiet vorwärts machen. Dass ein solcher Schritt richtig und auch zielführend ist, haben andere Kantone (Beispiel Zürich mit der Durchmesserlinie) längst bewiesen. Ich unterstütze diesen Schritt daher sehr, können so die durch Léman 2030 sonst entstehenden Attraktivitätsverluste auf der Juralinie grösstenteils wettgemacht werden. Dies wäre somit auch ganz im Sinne der Resolution, welche die Parlamente BL (einstimmig) und BS (grossmehrheitlich) im Oktober 2013 verabschiedet haben.
Im Zusammenhang mit der am 9. Februar 2014 anstehenden Volksabstimmung zu FABI (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur) stellen sich mir noch folgende Fragen.
Regierungsrätin Sabine Pegoraro (FDP) erlaubt sich, zu den folgenden 3 Fragestellern (die in Zusammenhang mit FABI stehen) einige einleitende Bemerkungen.
Für den Doppelspurausbau im Laufental würden heute die Bestimmungen des ZEB (zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur) gelten. Im ZEB-Gesetz ist aber keine verbindliche Regelung enthalten, welche eine Vorfinanzierung des Doppelspurausbaus ermöglichen würde. Die Rede ist lediglich von einer Prüfung des Projekts ohne konkrete Zeitangabe. Für die Vorfinanzierung durch den Kanton müsste die Bundesversammlung das Projekt und seine Finanzierung bereits beschlossen haben, und das ist nicht der Fall. Eine Vorfinanzierung des Doppelspurausbaus wäre aufgrund der heutigen Bestimmungen also nicht möglich. Anders bei FABI. Dort ist der Doppelspurausbau in die Projektliste aufgenommen worden, allerdings nicht im ersten Teil bis 2025 (Abstimmung am 9. Februar 2014), dafür im 2. Ausbauschritt bis 2030. Dort ist er mit 100 Mio. Franken vorgesehen. Auch hier müsste das eidgenössische Parlament noch zustimmen, und es müssen noch ein paar Hürden genommen werden, damit die Vorfinanzierung möglich wird.
Im Eiskunstlauf-Jargon würde man hier von einem dreifachen Toeloop sprechen, den es auch noch sicher zu landen gälte. Es gibt aber Signale aus Bern, dass es so machbar sein könnte. Dazu muss FABI jedoch angenommen werden. Gäbe es ein Nein, würde man aufs Eis stürzen, die Kür wäre verpatzt und der Kanton müsste mit einem hinteren Rang Vorlieb nehmen.
Frage 1
Welchen Einfluss hätte ein «Nein» des Schweizer Volks zur Vorlage FABI auf eine Vorfinanzierung des dringend nötigen Doppelspurausbaus zwischen Duggingen und Zwingen?
Antwort
Ein Ja zu FABI ist Voraussetzung für die angestrebte Vorfinanzierung. Erst mit einer solchen Vorfinanzierung kann erreicht werden, dass der Doppelspurausbau bereits auf 2021 - dem Jahr der Drehung des ICN um eine halbe Stunde - fertiggestellt wird, was seinerseits Voraussetzung ist, dass ein zweites Schnellzugprodukt auf der Strecke Basel-Laufen-Delémont-Biel verkehren kann.
Frage 2
Wären von einem Nein zu FABI weitere ÖV-Investitionen in unserem Kanton betroffen, z.B. die ebenfalls dringende Ertüchtigung der Waldenburgerbahn, Herzstück etc.?
Antwort
Ein Nein zu FABI hätte schwerwiegende Nachteile für dringende anstehende ÖV-Investitionen in der Region. FABI ermöglicht einerseits die bekannten Ausbauprojekte im ersten Ausbauschritt 2025 (Leistungssteigerung Ostzufahrt Bahnhof Basel SBB, Entflechtung Pratteln und Wendegleis Liestal). Diese ermöglichen einen Viertelstundentakt der S-Bahn zwischen Basel und Liestal und schaffen die notwendigen Kapazitäten für den wachsenden Güterverkehr und Personenfernverkehr. Andererseits wird mit FABI ab 2016 auch die Finanzierung des Unterhalts und des Ausbaus der Privatbahnen Waldenburgerbahn und BLT geregelt. Dies sichert das Bestehen der BLT-Tramlinien im Unteren Baselbiet und der Weiterführung der Waldenburgerbahn. Für die nächsten Ausbauschritte sind weitere wichtige Projekte in der Region traktandiert. So das Herzstück Regio-S-Bahn und Massnahmen für einen Viertelstundentakt der S-Bahn auch im Fricktal und im Raum Birseck/Laufental.
Ohne FABI würden die für 2025 angedachten Infrastrukturprojekte auf unbestimmte Zeit verschoben und müssten zum Teil über die Kantone finanziert werden.
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4. Andreas Giger-Schmid: Regionale Bedeutung der Fabi-Vorlage
Am 9. Februar 2014 entscheiden Volk und Stände über die Vorlage «Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI)». Mit einem Ja zu FABI wird nicht nur der öffentliche Verkehr für die Zukunft gewappnet, auch die Schweizer Wirtschaft soll damit weiterhin in Fahrt bleiben. Der öffentliche Verkehr ist der Motor unserer Gesellschaft und Wirtschaft. Er bringt täglich Millionen Menschen zur Arbeit und hilft mit, dass die Güter rechtzeitig an den richtigen Ort kommen. Von einer gezielten Weiterentwicklung des Bahnnetzes profitiert auch der Tourismus, der auf optimale Mobilitätsanbindungen angewiesen ist. Mehr noch: die hohe Qualität der Verkehrsinfrastrukturen ist ein massgeblicher Faktor der Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes. Dieses Faktum unterstreichen bspw. die Vergleiche der OECD, in welchem die Schweiz einen Spitzenplatz einnimmt. Das Erfolgsmodell Schweiz basiert nicht zuletzt auf unserem guten ÖV-System. Mit FABI soll gezielt in den Standortfaktor öffentlicher Verkehr investiert werden und FABI soll die Schweiz im internationalen Standortwettbewerb nachhaltig stärken.
Frage 1
Wie beurteilt der Regierungsrat die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Vorlage für unsere Region und insbesondere für unseren Kanton?
Antwort
Regierungsrätin
Sabine Pegoraro
(FDP) kann dem Fragesteller in seiner Einschätzung der volkswirtschaftlichen Bedeutung eines funktionierenden ÖV nur zustimmen. Dessen Bedeutung ist gross. Neben der Gewährleistung von sicheren und zuverlässigen Pendlerwegen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer hängen auch viele Arbeitsplätze direkt oder indirekt mit dem ÖV zusammen.
So sind schweizweit in einem direkten oder indirekten Zusammenhang 3 von 100 Arbeitsplätzen dem ÖV zuzuschreiben.
In der Region Basel mit seinen bedeutenden Pharma- und Logistikstandorten dürfte dieser Wert sogar noch etwas höher liegen. Damit dies auch so bleibt, ist die Sicherstellung des ÖV auch in Zukunft nötig.
Frage 2
Welche Bedeutung sieht der Regierungsrat in dieser Vorlage im Hinblick auf die Umsetzung der laufenden Baselbieter Wirtschaftoffensive?
Antwort
Mit FABI werden wir in den nächsten 10 bis 15 Jahren im ÖV der Nordwestschweiz wichtige Angebotsverbesserungen erreichen, die den Bahnkunden aber auch dem Güterverkehr und damit der Wirtschaft zugutekommen. Die Wirtschaft ist auf gute Verkehrsverbindungen angewiesen und schaut genau hin, wo sie sich ansiedeln will. Ohne gute Verkehrserschliessungen ist es schwierig, neue Firmen zu gewinnen. Deshalb ist FABI auch im Zusammenhang mit der Wirtschaftsoffensive von grosser Bedeutung und es zählt das Sprichwort: Wohlstand gedeiht entlang den Verkehrswegen.
Frage 3
Wie beurteilt der Regierungsrat die allfälligen regionalen verkehrspoltischen Folgen eines Neins zu dieser Vorlage?
Antwort
Ein Nein zu FABI würde einerseits wichtige Projekte nach hinten schieben. Andererseits würde zur Realisierung dieser Projekte der Kanton stärker zur Kasse gebeten werden, bzw. auf ein Teil der Projekte müsste verzichtet werden, weil die Kantone ihren Anteil kaum stemmen könnten. Dies hätte logischerweise negative Konsequenzen auf das Funktionieren des Verkehrs der Region und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung.
Franz Meyer (CVP) bedankt sich herzlich bei der Regierungsrätin für die umfangreiche wie klare Beantwortung der Fragen.
Andreas Giger (SP) schliesst sich dem Dank an.
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5. Rolf Richterich: Doppelspurinsel im Laufental
Letzten Freitag wurde publik, dass die Doppelspurinsel im Laufental sehr bald realisiert werden könnte. Dies bedingt eine sehr rasche Projektierung.
Frage 1
Wie wird die Projektierung für das Vorprojekt durchgeführt und finanziert?
Antwort
Die Gelder für Planung und Vorprojekt des Doppelspurausbaus im Laufental sind mit der Vorlage
2008-349
zur «Weiterentwicklung der Regio-S-Bahn Basel» am 15. Oktober 2009 vom Landrat beschlossen worden. Die Gelder für das Vorprojekt sind also vorhanden, und der Auftrag zur Erstellung des Vorprojekts ist der SBB bereits erteilt worden. Die SBB wird voraussichtlich im Sommer 2014 mit den Arbeiten beginnen können.
Frage 2
Wann liegt ein bewilligtes Projekt vor?
Antwort
So schnell als möglich. Gemäss Aussage der SBB wird bis Ende 2015 ein genehmigtes Projekt vorliegen. Mit dem Bau könnte 2016 begonnen werden. Das ist zwingend nötig, weil der Bau der Doppelspur (unter laufendem Betrieb) etwa 5 Jahre in Anspruch nimmt. Um eine Schlechterstellung des Laufentals zu vermeiden muss es 2021 bereit sein, weil dann der Fahrplanwechsel kommt.
Frage 3
Bisher weigerten sich die SBB immer, die Lage der Doppelspurinsel festzulegen. Ist die Lage mit Bund und SBB nun abgesprochen und klar?
Antwort
Die «richtige» Lage der Doppelspurinseln im Laufental hängt vom zugrunde liegenden Angebotskonzept auf der Laufentallinie ab. Hier finden noch Detailgespräche zwischen den Kantonen, der SBB und dem Bund statt. Diese werden im Frühling 2014 abgeschlossen, so dass die Lage der Doppelspurinseln vor Sommer 2014 festgelegt werden kann. Immer unter der Voraussetzung, dass es ein Ja zu FABI gibt. Bei einem Nein fehlt die gesetzliche Grundlage, um die Vorfinanzierung durchzuführen.
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6. Marie-Theres Beeler: Schliessung «Schulheim Wolfbrunnen»
Die «Stiftung Wolfbrunnen» in Lausen ist Trägerin des einzigen Schulheims in der Nordwestschweiz, das ausschliesslich Mädchen zwischen 12 und 16 Jahren aufnimmt. Das Schulheim ist insbesondere für mehrfach traumatisierte Mädchen als eine speziell auf weibliche Jugendliche ausgerichtete Institution von grosser Bedeutung, zumal es in der Deutschschweiz nurmehr zwei Schulheime ausschliesslich für Mädchen gibt. Die hohe Nachfrage schlägt sich auch in einer hundertprozentigen Auslastung nieder.
Der Stiftung wurde vom Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote (AKJB) angekündigt, dass die Leistungsvereinbarung 2012-2016 mit dem Kanton Basel-Landschaft die letzte sei und der Stiftungsrat eine Überführung in die Schulheime Röserental und Schillingsrain in Zusammenarbeit mit den betreffenden Trägerschaften in Angriff nehmen soll.
Diese Zusammenlegung würde zur Aufhebung einer Institution führen, die insbesondere als Angebot für gewaltbetroffene Mädchen regional von grosser Bedeutung ist und einen hohen Leistungsausweis vorweisen kann.
Regierungspräsident Urs Wüthrich (SP) beantwortet, auf schriftlichen Weg nachgereicht, die nachstehenden Fragen.
Frage 1
Ist die Vermutung richtig, dass eine Evaluation unter Einbeziehung fachlicher Überlegungen fehlt und mit der Überführung die Unterbelegung in anderen, schlechter ausgelasteten Heimen kompensiert werden soll?
Antwort
Bei der Erwägung der Sachlage wurde in Betracht gezogen, dass das Schulheim Wolfbrunnen der Stiftung Wolfbrunnen bisher gut ausgelastet ist und als Angebot speziell für junge Frauen differenziert beurteilt werden muss.
Für die bestehenden Liegenschaften des Schulheimes wären sehr hohe bauliche Investitionen nötig (Neubau/umfassender Umbau), welche unausweichlich zu höheren Leistungspauschalen führen würden.
Die Problemstellungen in der Jugendhilfe werden immer komplexer und fordern dynamische Organisationen mit mannigfaltigen interdisziplinären und flexiblen Angeboten, wie z.B. interne Time-Outs, Tagesstrukturen, Intensivierung der Elternarbeit und psychiatrische Unterstützung. Diese Ausweitung und Differenzierung der Leistungen und die baulichen Investitionen sind kostenmässig für eine Kleinsteinrichtung als unverhältnismässig zu beurteilen. Die Erweiterung der Leistungen sind aber für eine zukunftsgerichtete und bedarfsgerechte Entwicklung der stationären Jugendhilfe nötig.
Bei den Unterbringungen in Heimen mit interner Schule von Jugendlichen mit zivilrechtlichen Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft besteht ein Rückgang. Das Angebot der Stiftung Wolfbrunnen wird mehrheitlich von ausserkantonalen weiblichen Jugendlichen beansprucht.
Infolge des Berichts Nr. 039/2009 der Finanzkontrolle des Kantons beurteilte die GPK des Landrates die betriebswirtschaftliche Grösse einiger Institutionen der Jugendhilfe als kritisch. Sie erteilte an das Amt für Kind, Jugend und Behindertenangebote folgende Empfehlungen zu prüfen und umzusetzen:
- Förderung der regionalen Kooperation durch Zusammenlegung der Administration.
- Koordiniertes Vorgehen der Trägerschaften bei Investitions- und Expansionsvorhaben.
- Förderung von Fusionen, Kooperationen, allfälligen Verstaatlichungen oder Stilllegungen bei wirtschaftlich zu teuren Institutionen.
Es stimmt nicht, dass durch die Überführung in eine der genannten Institutionen deren Unterbelegung kompensiert werden soll. Aktuell sind die Schulheime Röserental und Schillingsrain voll belegt. Mit der Überführung von sieben bis acht der bestehenden zwölf Plätze (eine Wohngruppe) ist insgesamt nur ein kleiner Platzabbau geplant.
Frage 2
Ist der Regierungsrat bereit, die Weiterführung einer spezifischen Institution für weibliche Jugendliche im Kanton Basel-Landschaft zu ermöglichen?
Antwort
Die notwendigen Leistungen sollen bedarfsgerecht zur Verfügung stehen. Das wichtige Angebot soll weiterentwickelt und in einem geeigneten Rahmen weitergeführt werden. Die Planungen für den Wolfbrunnen erfordern dabei die Kooperation mit anderen Einrichtungen. Eine Insellösung wäre bezüglich den notwendigen Änderungen im Leistungsangebot nicht zielführend und kostenintensiv, weshalb Integrations- und Kooperationsmodelle Priorität haben. Bezüglich der Form der Überführung sollen verschiedene Varianten geprüft werden. Da der Bedarf wenig standortgebunden ist, sind auch ausserkantonale Lösungen denkbar. Ziel der Überführung ist es, das mädchenspezifische Angebot mit den Rahmenbedingungen einer grösseren Einheit zum Nutzen der Jugendlichen zu verbinden.
://: Damit sind alle Fragen beantwortet.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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