Protokoll der Landratssitzung vom 16. Januar 2014
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2013-389 vom 5. November 2013 Vorlage: Naturschutz im Wald: Weiterführung Verpflichtungskredit 2014 - 2015 - Bericht der Umweltschutz- und Energiekommission vom 2. Dezember 2013 - Beschluss des Landrats vom 16. Januar 2014: < beschlossen [FFR] > > Landratsbeschluss |
Andreas Bammatter (SP) beantragt, dieses Traktandum - wenn es nicht umstritten sei - trotz fortgeschrittener Zeit noch heute zu beraten. Es handelt sich um ein wichtiges Geschäft für den Wald, zugunsten desselben ein Kredit gesprochen werden soll. Die vorgesehenen Massnahmen müssen bis zum 30. März getätigt werden, und mit einem Landratsbeschluss heute gewinnt die Verwaltung zwei Wochen Zeit.
Stephan Grossenbacher (Grüne) will heute nicht weiter verhandeln.
://: Dem Antrag von Andreas Bammatter wird mit 49:18 Stimmen bei 3 Enthaltungen Folge geleistet. [ Namenliste ]
Kommissionspräsident Philipp Schoch (Grüne) erwähnt - an seinem Platz im Plenum sprechend - kurz, dass die UEK grossmehrheitlich dem Landrat empfehle, diesem Kredit zuzustimmen. [Erheiterung]
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- Detailberatung
Hannes Schweizer (SP): «Die SP-Fraktion unterstützt diese Vorlage einstimmig.»
Hansruedi Wirz (SVP): «Wir auch.» [Zunehmende Heiterkeit]
Elisabeth Augstburger (EVP): «Wir ebenfalls.»
Rahel Bänziger (Grüne): «Wir auch.»
Angesichts der kurzen Voten und zügigen Beratung schlägt Landratspräsidentin Marianne Hollinger (FDP) vor, bis Traktandum 30 fortzufahren. [Grosse Heiterkeit]
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- Beschlussfassung
://: Der Landrat stimmt dem Landratsbeschluss gemäss Antrag der Umweltschutz- und Energiekommission mit 63:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. [ Namenliste ]
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Landratsbeschluss
betreffend Verpflichtungskredit zur Weiterführung des Programms "Naturschutz im Wald 2014 bis 2015"
vom 16. Januar 2014
Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
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1.
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Für die Jahre 2014 bis 2015 wird ein Verpflichtungskredit von insgesamt CHF 4'030'000.-- für die Weiterführung des Programms "Naturschutz im Wald" bewilligt (CHF 600'000.-- für einmalige Abgeltungen, CHF 330'000.-- für Schutz, Unterhalt und Waldrandpflege, CHF 100'000.-- für Schutzkonzepte und Wirkungskontrolle Klettern-Naturschutz).
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2.
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Die Kredittranchen werden auf die Jahre 2014-2015 wie folgt verteilt:
2014 CHF 2'000'000.-- 2015 CHF 2'030'000.-- |
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3.
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Der Beitrag des Bundes in der Höhe von voraussichtlich CHF 560'000.-- bzw. 14% der Gesamtkosten sowie der weitere Verlauf des Programms werden zur Kenntnis genommen.
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4.
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Ziffer 1 dieses Beschlusses unterliegt gemäss § 31 Absatz 1 Buchstabe b der Kantonsverfassung der fakultativen Volksabstimmung.
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Für das Protokoll:
Michael Engesser, Landeskanzlei
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