Protokoll der Landratssitzung vom 16. Januar 2014
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Kommissionspräsident Hans Furer (glp) teilt mit, es gehe hier um die Korrektur eines Fehlers. Nicht nur Regierungsmitglieder machen Fehler, sondern alle, und so hofft er, dass nun nicht alle zurücktreten müssen. Der Fehler lag darin, dass der Landrat an der Sitzung vom 31. Oktober 2013 einen Gesuchsteller aus Binningen eingebürgert hatte, der in Binningen noch gar nicht ins Bürgerrecht aufgenommen worden war. Der Fehler kam dadurch zustande, dass Dossiers verwechselt wurden. Die Petitionskommission hat festgestellt, dass der Formfehler nach Schweizer Sitte gerecht und sauber aus der Welt geschafft werden muss. Das heisst, die ursprüngliche Einbürgerung muss widerrufen werden; weil aber die Voraussetzungen nun vorliegen, ist die Einbürgerung erneut auszusprechen.
://: Der Landrat beschliesst mit 64:6 Stimmen bei 12 Enthaltungen:
1. Der Beschluss des Landrates vom 31. Oktober 2013 in Sachen Erteilung des Kantonsbürgerrechts an den Gesuchsteller und die Festsetzung der Einbürgerungsgebühr werden widerrufen.
2. Dem Gesuchsteller wird das Kantonsbürgerrecht erteilt.
3. Die Gebühr wird wie vom Regierungsrat beantragt festgesetzt. [ Namenliste ]
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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