Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013
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2013-151
vom 16. Mai 2013
Parlamentarische Initiative
von Christoph Buser und Daniel Münger: Gesetz über den Vollzug des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit sowie die Einsetzung der tripartiten Kommission
Landratspräsident Jürg Degen (SP) weist darauf hin, dass es laut § 49 der Geschäftsordnung des Landrats (GO) eigentlich keine dringliche parlamentarische Initiative gebe. Die Initianten stellen aber den Antrag, der Rat möge die Geschäftsordnung insoweit ändern, was gem. § 91 mit 2/3-Mehrheit möglich ist, sofern die GO damit nicht in Widerspruch zum Landratsgesetz gerät. Letzteres wäre vorliegend nicht der Fall. Der Präsident bittet den Initianten Daniel Münger, sich zu dieser Änderung der GO und zur Dringlichkeit zu äussern.
Daniel Münger (SP) weist einleitend darauf hin, dass zu einer parlamentarischen Initiative die Regierung zwingend Stellung nehmen müsse. Unter der Prämisse, dass die Regierung diese Stellungnahme heute noch abgibt, äussert er sich zur Dringlichkeit wie folgt: Am 15.12.2011 hat er einen Vorstoss eingereicht betreffend wirksame Bekämpfung der Schwarzarbeit. 37 Landrätinnen und Landräte haben den Vorstoss mitunterschrieben. Am 3.5.2012 wurde der Vorstoss überwiesen. Bis heute liegt keine Vorlage der Regierung zu diesem Vorstoss vor. Im Gegenteil haben Nachfragen bei der VGD ergeben, dass man eine Fristverlängerung beantragen müsse; man sei nicht in der Lage, innerhalb der vorgesehenen Fristen eine Vorlage einzureichen. Die VGK hat mit dieser parlamentarischen Initiative zum Ausdruck gebracht, dass Schwarzarbeit ein dringendes Problem ist und dass sie sich dem umgehend annehmen möchte. Daher das heutige unübliche Vorgehen. Der Initiant beantragt daher dem Landrat, den Vorstoss umgehend an die VGK zu überweisen, sofern die Stellungnahme der Regierung erfolgt. Nach Informationen des Initianten ist die Regierung hierauf vorbereitet und parat.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) stellt fest, das Vorgehen sei sehr ungewöhnlich. Die Dringlicherklärung von Parlamentarischen Initiativen ist im Landratsgesetz nicht vorgesehen. Dringlich ist die Angelegenheit eigentlich nicht wirklich, auch wenn die Leistungsvereinbarung mit der Zentralen Arbeitsmarkt-Kontrolle (ZAK) für die Bekämpfung der Schwarzarbeit im Baugewerbe Ende 2013 ausläuft. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist eine wichtige Aufgabe. Die Regierung hat eine Vorlage hierzu auf Juni 2013 vorgesehen. Diese Auskunft erteilt Regierungsrat Ballmer als derzeit administrativer Leiter ad interim der VGD.
Er wehrt sich nicht gegen eine dringliche Behandlung, auch wenn sie, wie gesagt, nicht vorgesehen ist. Eine Vorlage ist für Juni, also relativ bald, vorgesehen. Sie wird jetzt obsolet durch eine Initiative von zwei Parlamentariern, die beide betroffen sind. § 58 der Kantonsverfassung enthält die Ausstandsregeln für Behördenmitglieder. Gem. § 14 Abs. 3 der eingereichten parlamentarischen Initiative wird der Regierungsrat beauftragt, mit der ZAK eine Leistungsvereinbarung gegen Entschädigung, «insbesondere für mindestens drei Vollzeitstellen, die räumliche und technische Infrastruktur sowie die fachliche Aus- und Weiterbildung» abzuschliessen. Für Adrian Ballmer ist hier die Interessenkollision offensichtlich.
Die Geschichte der parlamentarischen Initiative ist nicht unbedingt eine Erfolgsgeschichte. Dabei wird der reguläre Gesetzgebungsprozess mit seinen Qualitätskontrollen ausgehebelt. Es gibt keine Erarbeitung in einer Arbeitsgruppe von Fachleuten, es gibt kein verwaltungsinternes Mitberichtsverfahren, es gibt kein öffentliches Vernehmlassungsverfahren, wie es die Verfassung für Gesetze vorschreibt, bevor die Vorlage zur Beratung ins Parlament geht. Wenn das Parlament dies trotzdem so beschliessen will, dann kann es dies selbstverständlich tun. Er, Regierungsrat Ballmer, hat aber Zweifel, ob das eine gute Sache wäre.
Rolf Richterich (FDP) meint, über den eingeschlagenen Weg - Änderung der Geschäftsordnung - lohne es sich nicht zu streiten. Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, mit demselben 2/3-Quorum ein neues Geschäft auf die Traktandenliste zu nehmen. Und inhaltlich muss jeder selber wissen, wie er sich verhalten will.
Peter H. Müller (CVP) bemerkt zur Äusserung von Regierungsrat Ballmer, es handle sich um eine Initiative von nur zwei Parlamentariern, dass die Initiative auf einem einstimmigen Beschluss der VGK beruht, deren sämtliche Mitglieder die Initiative mitunterzeichnet haben.
Christoph Buser (FDP) nimmt zur Kenntnis, dass auf Juni eine Vorlage vorgesehen sei; die VGK sei hierüber nicht informiert worden. Man hatte einfach festgestellt, dass der Vorstoss von Daniel Münger schon lange liegt. Und was die parlamentarische Initiative angeht, so ist sie ein Instrument, das dem Parlament zusteht, auch wenn Regierungsrat Ballmer es nicht für ein gutes Instrument hält. Die Kommission möchte das Geschäft jetzt selbst an die Hand nehmen. Es trifft nicht zu, dass hierbei das normale gesetzgeberische Verfahren nicht eingehalten werde. Die Unterzeichner sind dafür zuständig, dass das Verfahren stattfindet. Es gibt ebenfalls eine externe Vernehmlassung. Der Regierungsrat muss einzig und allein bestimmen, in welche Kommission das Geschäft gehen soll; dieser Entscheid dürfte aber nicht allzu schwierig sein angesichts der Tatsache, dass die Initiative von allen Mitgliedern der VGK unterschrieben ist.
Was die insinuierte Abhängigkeit der beiden Hauptinitianten angeht, so ist festzuhalten, dass beide nicht bei der ZAK angestellt sind. Im Gegenteil, sie finanzieren die dortigen Angestellten. Die ZAK ist eine eigenständige Organisation, die von den Gewerkschaften, den Arbeitgebern und dem Kanton finanziert wird. Die beiden Hauptinitianten waren aufgrund konkreter Vorkommnisse der Meinung, es sei wichtig, jetzt vorwärts zu machen. Der Votant verwahrt sich gegen die Insinuation, er und Daniel Münger wollten sich bereichern an einem Gesetz, das sie durch die Hintertüre und auf unüblichen Wegen einführen wollten.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) bittet die weiteren noch auf der Liste stehen Redner, sich jetzt, um 12:05 Uhr, ganz kurz zu fassen, damit man rasch zur Abstimmung gelangt.
Urs Hess (SVP) findet, angesichts dessen, dass eine Regierungsvorlage unmittelbar bevorsteht, sei eine Dringlichkeit nicht gegeben. Er beantragt, diese abzulehnen.
Daniel Münger (SP) repliziert auf Regierungsrat Ballmer: Die VGK habe die parlamentarische Initiative überwiesen im vollsten Wissen über die Stellung der beiden Initianten in Bezug auf die ZAK. § 56 des Dekrets zum Gesetz über die Organisation und Geschäftsführung des Landrats sagt eindeutig: «Der Landrat behandelt die Vorlagen der Kommissionen im gleichen Verfahren wie eine Vorlage des Regierungsrats und der Gerichte.» Ob also dringlich oder nicht: Wenn der Landrat das Geschäft an die VGK überweist, erhält er möglichst schnell eine Gesetzesvorlage, über die dann hier im Parlament debattiert werden kann. Anderenfalls wird es immer noch weiter hinausgezögert.
Franz Hartmann (SVP) bestätigt, alle Kommissionsmitglieder hätten mitunterschrieben, weil es nötig sei, dass in dieser Sache etwas geschieht. Das Gesetz liegt ja vor. Es geht in die Kommission, kommt wieder zurück und kann dann rasch beraten werden. Das ist wichtig.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) will abstimmen lassen, zunächst nicht über die Dringlichkeit, sondern über die Frage, ob das Parlament die parlamentarische Initiative überhaupt zulässt.
://: Der Landrat beschliesst mit 68:7 Stimmen bei 9 Enthaltungen, die parlamentarische Initiative von Christoph Buser und Daniel Münger als dringlich zuzulassen. Die erforderliche 2/3-Mehrheit ist erreicht. [ Namenliste ]
Landratspräsident Jürg Degen (SP) interpretiert dies so, dass sich bei einer zweiten Abstimmung, bei der es um die Dringlichkeit als solche ginge, das gleiche Ergebnis ergäbe. Sofern kein Widerspruch erfolgt, nimmt er daher die Dringlichkeit als beschlossen an.
Es entsteht eine ungeordnete Diskussion über das Verfahren und seine Interpretation.
Landratspräsident Jürg Degen (SP) präzisiert: Es sei soeben darüber abgestimmt worden, ob gem. § 91 GO die Initiative überhaupt als dringliche zulässig wäre. Über die Dringlichkeit als solche ist noch nicht abgestimmt worden. Er hat jedoch den ersten Beschluss so interpretiert, dass der Landrat auch der Dringlichkeit zugestimmt hätte. Daher wird die dringliche Initiative in der Nachmittagssitzung behandelt.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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Nr. 1228
2013-152 vom 16. Mai 2013
Motion
von Klaus Kirchmayr, Grüne Fraktion: Sanierung BLPK und die Gemeinden
Klaus Kirchmayr (Grüne) stellt fest, die Dringlichkeit ergebe sich aus dem postulierten Datum Ende Juni für den geforderten Informationsanlass. Wenn man die Dringlichkeit nicht bejaht, wird der Termin obsolet.
Mirjam Würth (SP) kündigt an, die SP-Fraktion werde die Dringlichkeit einstimmig unterstützen.
Oskar Kämpfer (SVP) findet es schwierig, die Dringlichkeit zu bejahen, wenn man gleichzeitig einen Vorstoss unterstützen will, der auf eine Volksabstimmung zielt, so dass dann genügend Zeit für die geforderte Information gegeben wäre.
Regierungsrat Adrian Ballmer (FDP) wehrt sich nicht gegen die dringliche Behandlung. Es handelt sich aber selbstverständlich nicht um eine Motion, sondern um ein Postulat im Sinne von § 35 des Landratsgesetzes. Es ist aber bereits eine Informationsveranstaltung für Dienstag, 4. Juni, 16:00 Uhr, angesetzt.
://: Der Landrat beschliesst mit 60:14 Stimmen bei 6 Enthaltungen die Dringlichkeit der Motion 2013/152. Die erforderliche 2/3-Mehrheit (54) ist erreicht. [ Namenliste ]
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- Unterbruch der Sitzung
Landratspräsident Jürg Degen (SP) schliesst die Vormittagssitzung um 12.15 Uhr.
Für das Protokoll:
Jörg Bertsch, Landeskanzlei
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