Protokoll der Landratssitzung vom 16. Mai 2013
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2013-067 vom 5. März 2013 [1. Lesung] Vorlage: Änderung des Sozialhilfegesetzes - Bericht der Finanzkommission vom 30. April 2013 - Beschluss des Landrats vom 16. Mai 2013: < 1. Lesung abgeschlossen > |
Marc Joset (SP) bedankt sich vorweg bei FIK-Vize Hans-Jürgen Ringgenberg für die sehr gute Vertretung während seiner dreimonatigen Abwesenheit. Er hat in dieser Zeit einige Geschäfte über die Bühne gebracht. Ein Dank geht auch an das Ersatzmitglied Peter Küng. Er war an jeder Sitzung dabei, ebenso wie Andreas Bammatter in der Bildungskommission.
Gemäss geltendem Recht muss das Sozialamt bei jedem Fall abklären, ob die nahen Verwandten Unterstützung bieten können. Mit der vorliegenden Änderung des Sozialhilfegesetzes soll diese Praxis geändert werden: Die Verwandtenunterstützungspflicht würde nicht mehr durchgesetzt. Bei der Alters- und Jugendhilfe wird schon seit längerem darauf verzichtet. Die Verwandtenunterstützungspflicht brachte bis vor einigen Jahren namhafte Beträge ein. Im Jahr 2007 setzte das Bundesgericht aber die Einkommens- und Vermögensgrenzen für die Unterstützungspflicht sehr viel höher an. In der Folge waren sehr viele Verwandte nicht mehr unterstützungspflichtig. Im Jahr 2012 gab es im Kanton Baselland noch einen einzigen Fall. Demgegenüber steht ein riesiger Aufwand, weil nach wie vor alle über 3500 Fälle geprüft werden müssen. Dies ist im Verhältnis zum Ertrag viel zu gross. Daher soll die Verwandtenunterstützungspflicht im Bereich der Sozialhilfe nun auch gestrichen werden.
Mit der Streichung wird gleichzeitig auch eine Ungleichbehandlung beseitigt. Verwandte, welche im Ausland leben, können kaum belangt werden. Im Amt für Sozialhilfe werden personelle Ressourcen frei, die anderweitig dringend benötigt werden (ca. eine halbe Stelle).
Das Eintreten auf die Vorlage war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung wurden u.a. präzisiert, dass Einzelpersonen nach wie vor gemäss ZGB ihre Verwandten auf Unterstützung einklagen können.
Die Finanzkommission beantragt einstimmig, mit 13 zu 0 Stimmen, der Änderung des Sozialhilfegesetzes gemäss unverändertem Entwurf zuzustimmen.
Die SVP tritt auf die erste Lesung ein und stimmt der Vorlage zu, gibt Roman Klauser (SVP) bekannt. Sie ist grundsätzlich der gleichen Meinung wie die Finanzkommission. Die Erhöhung der Summe auf 120'000 Franken bei Einzelpersonen und dem Vermögen von 250'000 (und bei bar von 180'000 auf 500'000 Franken) ist so hoch, dass man davon ausgehen muss, dass es nicht sehr viele Leute betreffen wird. Dass man die 3500 Überprüfungen aus diesem Grund nicht mehr vornehmen muss, ist naheliegend.
Ruedi Brassel (SP) sagt, dass auch die SP der Vorlage zustimmt. Es macht keinen Sinn, 3500 Fälle zu überprüfen, um einen einzigen zu finden, bei dem noch eine Zahlung fällig ist. Hier ist eine Revision am Platz, die damit vorgenommen wird.
Monica Gschwind (FDP) gibt die Zustimmung der FDP bekannt. Alle guten Gründe dafür sind bereits gehört worden. Es geht auch darum, dass die schweizerische und die ausländische Bevölkerung gleichbehandelt wird.
Alain Tüscher (EVP) macht deutlich, dass die CVP/EVP-Fraktion einstimmig hinter der Änderung steht. Er bedankt in ihrem Namen bei Ruedi Schaffner und Dani Schwörer für die gute Begleitung während der Besprechung des Geschäfts in der Kommission.
Lotti Stokar (Grüne) unterstützt zusammen mit ihrer Fraktion die Vorlage.
- 1. Lesung
§ 5, Abs. 1 und 2
kein Wortbegehren
§ 11, Abs. 2 b
kein Wortbegehren
§ 33, Titel
kein Wortbegehren
§ 33, Abs. 2 und 3
kein Wortbegehren
://: Damit ist die erste Lesung beendet.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei
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