Protokoll der Landratssitzung vom 17. Juni 2010
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Kommissionspräsidentin Agathe Schuler (CVP) informiert, der Gesuchsteller R.B. sei zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten abzüglich Untersuchungshaft verurteilt worden. Das Urteil wurde am 28. April 2010 rechtskräftig und mit Schreiben vom 11. April 2010 ging ein Gesuch um Erlass der restlichen Freiheitsstrafe ein. Das Statthalteramt wertete dieses Schreiben nicht als Einsprache gegen den Strafbefehl, sondern als Begnadigungsgesuch. Die Petitionskommission behandelte das Gesuch in der Folge und beantragt dem Landrat, das Gesuch abzulehnen. Der Gesuchsteller sei nicht begnadigungswürdig. Weder handelt es sich um einen Härtefall noch ist der Strafvollzug unzumutbar. Alles Weitere kann im Bericht der Petitionskommission nachgelesen werden.
://: Der Landrat erklärt sich diskussionslos mit der Ablehnung des Begnadigungsgesuchs des R.B. einverstanden.
Für das Protokoll:
Andrea Maurer, Landeskanzlei
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