Protokoll der Landratssitzung vom 3. März 2011

Nr. 2523 - 2525

Landratspräsidentin Beatrice Fuchs (SP) schlägt vor, die drei nachfolgenden, inhaltlich zusammenhängenden Motionen, welche alle als Postulate von der Regierung entgegengenommen werden, gemeinsam zu behandeln und anschliessend einzeln zur Abstimmung zu bringen.


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Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) führt aus, warum die Regierung bereit ist, die drei Motionen als Postulate entgegen zu nehmen: In zwei Fällen haben die Gemeinden für ihre Kostenbeteiligung auch anfechtbare Verfügungen verlangt, um eine gerichtliche Beurteilung herbeizuführen. Wegen der Hängigkeit der Fälle kann der Regierungsrat derzeit nicht ausführlich Stellung nehmen. Die Regierung ist aber bereit, eine umfassende Auslegeordnung betreffend Finanzierung und Unterhalt von Bushaltestellen vorzunehmen und dem Landrat darüber Bericht zu erstatten. Das betrifft auch die Nebenanlagen wie Bushaltestellen-Häuschen.


Felix Keller (CVP) ist für klare Verhältnisse und möchte die ersten beiden Geschäfte als Motionen überweisen. Der dritte Vorstoss kann seines Erachtens als Postulat überwiesen werden.


Dort, wo der Kanton als Besteller des öffentlichen Verkehrs auftritt, soll er auch die volle Finanzierung übernehmen und nicht bei den Bushaltestellen - wie ein separater Passus im Gesetz besagt - 50  % Kostenbeteiligung von den Gemeinden einfordern.


Die Abrechnung für den Betrieb wie auch für die Infrastruktur soll zukünftig über den Finanzausgleich erfolgen. So wie bei einem Ortsbus, für welchen die Gemeinde als Bestellerin vollumfänglich für die Kosten aufzukommen hat und den gesamten Betrieb wie auch die Infrastrukturkosten zahlt, müsste analog der Kanton die vollen Kosten übernehmen, wo er als Besteller auftritt; das wäre am einfachsten. Nun hält § 11 des Strassengesetzes Folgendes fest: «Umfang des Strassenraumes. Der Strassenraum umfasst die Strasse mit den ihrer technisch richtigen Ausgestaltung dienenden Anlagen wie insbesondere Kunstbauten, Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel[...]». Die Haltestellen gehören also klar zum Strassenraum, daher soll auch der Kanton für die Kosten aufkommen.


Nun sind Verfahren hängig, wie Regierungspräsident Jörg Krähenbühl bereits erwähnte, denn die Gemeinden haben untereschiedliche Ansprüche an die Bushaltestellen. Meistens reicht für die Gemeinde eine so genannte Fahrbahnhaltestelle aus, d.h. der Bus hat einfach auf der Fahrbahn zu halten. Der Kanton plane aber überall die Einführung von Busbuchten, welche nun einmal locker eine Viertelmillion kosten. Dass die Gemeinden nicht begeistert sind, so viel Geld auszugeben, wo sie gar nicht mitreden können oder diese gar nicht wollen, sei begreiflich - daher auch die hängigen Verfahren in mindestens vier Gemeinden.


Im Strassengesetz heisst es auch, dass die Gemeinden « in der Regel » 50 % daran zahlen müssen. Es werde aber immer darauf beharrt, dass sie so viel bezahlen; auch Ausnahmen von der Regel sollte es geben. Daher unterstützt die CVP/EVP-Fraktion die Motion 2010/162 von Landrätin Petra Schmidt und Myrta Stohler sowie seine eigene Motion 2010/163. Er beantragt darin klar: Aus den oben aufgeführten Gründen wird die Regierung beauftragt, das Strassengesetz dahingehend zu ändern, dass § 37 ersatzlos gestrichen wird. Betreffend die Motion 2010/300 ist man bereit, diese als Postulat zu überweisen. Hier geht es um die Finanzierung und den Unterhalt von Bushaltestellen, also die Infrastruktur.


Martin Rüegg (SP) sieht es von Seiten SP-Fraktion ähnlich wie die CVP/EVP-Fraktion. Betreffend die ersten beiden Vorstösse kann man sowohl mit einer Überweisung als Postulat, notfalls auch als Motion leben. Den dritten Vorstoss könnte man ebenfalls als Postulat überweisen, möchte aber zuvor noch die Autorin des ersten Vorstosses anhören.


Lotti Stokar (Grüne) hat einmal gelernt: Wer zahlt, befiehlt. Bei den Bushaltestellen auf Kantonsstrassen sei es nun eben nicht so, denn wer befiehlt, zahle nicht einmal. Mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz wurde geregelt, dass der Kanton die Kosten des öffentlichen Verkehrs übernimmt; eine vernünftige Regelung, finden die Grünen. Wer die Aufgabe hat, soll sie auch finanzieren. Liest man die Motion von Petra Schmidt, so erhält man den Eindruck die Sache mit den Bushaltestellen sei vielleicht einfach vergessen gegangen. Denn nach Überweisung des 6. generellen Leistungsauftrags durch den Landrat habe man sich im unteren Kantonsteil über die neue Linie 64 als Tangentiallinie gefreut. Gleichzeitig sei die Freude der Gemeinden aber getrübt worden, als man merkte, dass nicht mehr Bushaltestellen geschaffen werden, sondern eine Art 'Busbuchten-Euphorie' ausgebrochen sei.


Fast könnte man meinen, die Kreisel-Euphorie sei nun plötzlich durch eine Busbucht-Euphorie abgelöst worden. Das Tiefbauamt habe jedenfalls in fast schon manischer Art und Weise begonnen, Busbuchten zu planen. Die Planung von deren Bedarf sowie Ausgestaltung obliegt natürlich dem Kanton. Die Gemeinden werden begrüsst. In Oberwil musste man aber feststellen, dass man nicht sehr viel Gewicht hat; hingegen die Rechnung darf man dann zu 50 % bezahlen.


Auch sie verweist auf die hohen Kosten der Busbuchten. In Oberwil seien zwei Busbuchten ausserhalb des Siedlungsgebietes für Schrebergarten-Benutzer gemacht worden. Dort pflegten sicher keine Oberwiler ihre Schrebergärtchen, fügt Lotti Stokar an, wenn sich diese auch im Gemeindebann befänden. Die Busbuchten kosteten insgesamt Fr. 366'000.-. Pro Tag steigen dort 8 Personen ein, und für diese 8 Personen sei nun eine separate Busbucht gebaut worden! Eine weitere Busbucht - Kostenpunkt praktisch eine halbe Million - wurde richtigerweise beim Gymnasium Oberwil erstellt. Zudem gibt es eine solche zu Fr. 225'000.- bei der Ziegelei. Nochmals zwei Buchten sind geplant, die wiederum eine halbe Million kosten werden. Insgesamt hätte die eine Gemeinde nach jetzigem Gesetz die Hälfte von Fr. 1,5 Mio. zu zahlen.


In ihrer Funktion als Gemeindepräsidentin stört es sie sehr, dass derjenige, der befiehlt, nicht auch alles allein bezahlt. Sind die Busbuchten aus Sicht des Kantons nötig, so soll er sie auch selbst bezahlen. Als Landrätin stellt Lotti Stokar zudem fest, dass die 'Busbuchten-Manie' dazu geführt hat, dass man sowohl aus Sicht der lokalen wie auch der BLT selbst dort Busbuchten macht, wo nur gerade jeder zehnte Bus hält. Bei der einen Haltestelle mache die Haltezeit gerade einmal 2 Sekunden im Tagesdurchschnitt aus, also kaum erwähnenswerte Zeit. Auch gebe es in diesem Gebiet keine Kolonnen - mit andern Worten: ein Luxus, den sich der Kanton hier leistet. Also soll er ihn auch selbst bezahlen, findet sie. Müsste der Kanton zu 100 % zahlen, so wäre wohl plötzlich die eine oder andere Busbucht nicht mehr nötig, spekuliert sie.


Sie bittet um Überweisung der beiden Vorstösse 2010/ 162 und 163 als Motion, damit auch klare Verhältnisse geschaffen werden. [vereinzelt zustimmendes Klofen]


Petra Schmidt (FDP) stellt klar, dass der Schein, es handle sich vor allem bei den Motionen von Felix Keller und Myrta Stohler /Petra Schmidt zweimal um dasselbe, trügt. So zeige gerade das Beispiel ihrer Vorrednerin mit den Schrebergärten wunderbar den kleinen Unterschied auf. Die Motion 2010/162 verlangt nämlich eine Ausnahme bei Bushaltestellen von expliziten Orts- oder Quartierbuslinien. Dort, wo diese Wunschstationen der Gemeinden erschliessen, sollen die Gemeinden vollumfänglich die Kosten tragen. Daher soll besagter Paragraf nicht ersatzlos gestrichen werden, sondern man erwartet einen Vorschlag, der diese Ausnahme enthält. Wie Lotti Stokar bereits gesagt habe, «Wer zahlt, befiehlt!» soll gelten. Und wünschen die Gemeinden zusätzliche Stationen, so sollen sie diese selbst bezahlen.


Der dritte Vorstoss kann nach Ansicht der FDP als Postulat überwiesen werden. Ihres Erachtens ist zudem eine klare Regelung betreffend Unterhalt zu finden; dieser könne den Gemeinden, die näher dran sind, zugemutet werden und soll nicht auf den Kanton abgewälzt werden. Die FDP unterstützt die beiden ersten Motionen und spricht sich für die Umwandlung der dritten in ein Postulat aus.


Myrta Stohler (SVP) unterstützt die Meinung ihrer Vorrednerin. Betreffend Finanzausgleich und Übergang des ÖV zum Kanton hält sie nochmals fest, dass wohl bei den etlichen damit zusammen hängenden Gesetzesänderungen der betreffende Bereich vergessen wurde und es daher angebracht ist, nun die ersten beiden Motionen zu überweisen. Den dritten Vorstoss möchte auch sie als Postulat überweisen. Denn in der Tat machen die Leute in der Gemeinde den Dreck, womit auch die Gemeinde für den Unterhalt und das Putzen aufzukommen hat.


Gerhard Hasler (SVP) meint, es sei schon alles gesagt. Die SVP unterstützt die ersten beiden Motionen mit den dazu gelieferten Begründungen. Ebenso stimmt man der Umwandlung der dritten Motion in ein Postulat zu.


Aus Sicht von Josua Studer (SD) sind die Bucht-Haltestellen zwar in der Tat teuer, aber kein Luxus, sondern notwendig aus Sicherheitsgründen. Nun könne man durchaus der Ansicht sein, die Bushaltestelle müsse auf der Fahrbahn gemacht werden, um damit den Verkehr ein bisschen zurück zu stutzen - damit es nicht so interessant ist, da durchzufahren. In der Realität sei es aber so, dass die Busse einfach überholt werden, auch bei ausgezogener Sicherheitslinie oder bei Sperrflächen. Dies führe zu sehr gefährlichen Situationen. Bei den Schrebergärten in den Schoren beispielsweise beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h, und treffen zwei Autos mit 60 km/h aufeinander, dann gute Nacht! Daher mussten auch dort solche Buchten erstellt werden, auch wenn nur 8 Leute ein- und aussteigen, meint er.


Man könne nun nicht sagen, innerorts sei es nicht nötig. In Riehen beispielsweise werden die Haltestellen am ganzen Grenzacherweg auf der Strasse gemacht, und er weiss aus eigener Erfahrung, dass die Busfahrer dort jeweils überholt werden. Es ist unübersichtlich, es gibt Fussgängerstreifen, die Leute steigen aus und ein. Es wird überholt, auch wenn Überholverbotsignale aufgestellt werden. Das Geld für diese Buchthaltestellen müsse man sich nun einmal leisten. Möglich wäre, dass man sie mit den Busseneinnahmen finanziert, dann würden die Verursacher zur Kasse gebeten.


Felix Keller (CVP) ergänzt zum Vorstoss von Elisabeth Schneider, es gehe nicht darum, den ganzen Unterhalt auf den Kanton abzuwälzen, sondern Ziel wäre eine klare Regelung. Heute zahlt etwa bei einer Wartehalle der Kanton das Fundament, während die Gemeinde die Wartehalle obendrauf bezahlt. Nun gibt es in jeder Gemeinde andere Wartehallen, da diese an unterschiedlichen Orten eingekauft werden. Klar geregelt werden sollen die Zuständigkeiten und der Kostenverteiler. Wer bezahlt etwa den Mistkübel, wer das Bänkli? Auch seines Erachtens soll klar fest geschrieben werden, dass die Gemeinde zuständig ist für das Putzen angesichts des zunehmenden Litteringproblems.


Auch betreffend Bushaltestellen-Infrastruktur gilt für Lotti Stokar (Grüne) «Wer befiehlt, der zahlt!». Nun mache es keinen Sinn, bei jeder Haltestelle eine Wartehalle zu bauen, die auch um die Fr. 25'000.- kostet, an gewissen Orten aber schon. Hierzu soll der Kanton ein Konzept entwickeln. Die Grünen unterstützen den Vorstoss sowohl als Motion wie als Postulat.


Regierungspräsident Jörg Krähenbühl (SVP) kann nicht alles Gesagte so stehen lassen. Einerseits kommen auch Haltestellen-Wünsche von den Gemeinden, meint er. Dann kommt der Kanton, und für ihn steht die Verkehrssicherheit an oberster Stelle. Also entscheide dieser dementsprechend, wo bei einer Haltestelle eine Kante gemacht wird und wo eine Bucht. Primär geht es um die Verkehrssicherheit aller Teilnehmer. Bezugnehmend auf Josua Studer zeigt er sich dankbar, dass im Landrat ein Profi sitze, der dies täglich erlebt. Passiere nämlich ein Unfall, so würden die Medien zuerst in die BUD oder SID telefonieren, um zu kritisieren, warum man denn diese und jene Vorsichtsmassnahme nicht getroffen habe. Im Übrigen könne der Landrat die Postulate oder Motionen wohl überweisen, nur nütze dies nichts, wenn das Kantonsgericht entscheidet, wie es gemacht werden muss.


Es sei eine Milchbüechlirechnung, die Lotti Stokar da anstelle. Natürlich gehe es nicht an, einen Tagesdurchschnitt zu berechnen. Denn bei gewissen Haltestellen wird vielleicht zu Randzeiten durchgefahren, weil das Angebot sehr grosszügig ist. Wenn nun behauptet werde, die Busse würden nur zwei Sekunden anhalten, so stimme das natürlich hinten und vorne nicht. Während der Rush Hour werde mit Sicherheit länger angehalten, und dann müssen die Fahrzeuge einfach von der Strasse weg, sonst ist es zu gefährlich.


Die Sache mit dem Unterhalt könne man regeln. Daher ist die Regierung bereit, den Vorstoss als Postulat entgegen zu nehmen und eine klare Auslegeordnung zu machen. Anschliessend könne man darüber diskutieren. In Bezug auf die Frage, wo es ein Wartehäuschen braucht, sind die Bedürfnisse der Gemeinden sehr unterschiedlich. Sie sollen daher selbst entscheiden können, wann sie eines wollen und wann nicht.


Keine weiteren Wortmeldungen


://: Der Landrat überweist die Motion 2010/162 von Petra Schmidt und Myrta Stohler mit 71 : 0 Stimmen ohne Enthaltungen. [ Namenliste ]


://: Mit 67 : 3 Stimmen bei 1 Enthaltung überweist der Landrat auch die Motion 2010/163 von Felix Keller an die Regierung. [ Namenliste ]


://: Die in ein Postulat umgewandelte Motion 2010/300 von Elisabeth Schneider wird mit 71 : 0 Stimmen ohne Enthaltungen an die Regierung überwiesen. [ Namenliste ]


Für das Protokoll:
Brigitta Laube, Landeskanzlei



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