Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2016
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2016-229 vom 30. Juni 2016
Parlamentarische Initiative der SVP-Fraktion und FDP-Fraktion: Beitragszahlungen BLPK 50:50 AG-AN Der Regierungsrat beantragt: Die Überweisung wird nicht empfohlen (siehe Beilage) - Beschluss des Landrats vom 17. November 2016 < abgelehnt > |
Landratspräsident Philipp Schoch (Grüne) weist darauf hin, dass eine parlamentarische Initiative gemäss § 36 Landratsgesetz zur Vorberatung an eine Kommission überwiesen werde, wenn sie von der Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder vorläufig unterstützt werde. Im vorliegenden Fall wäre die Personalkommission mit der Ausarbeitung betraut.
Der Landrat entscheidet über die Überweisung gemäss § 53 Geschäftsordnung des Landrats im Anschluss an die Stellungnahme des Regierungsrates. Im aktuellen Fall hat der Regierungsrat ablehnend Stellung genommen.
Es geht heute um die Frage, ob die Initiative vorläufig unterstützt und somit an die Personalkommission überwiesen werden soll, damit diese eine Vorlage ausarbeitet.
> Begründung des Regierungsrats
Hanspeter Weibel (SVP) bedankt sich für die Instruktion. Es immer hilfreich, wenn der Landratspräsident vorbereitet zur Sitzung kommt und weiss, worum es geht. Das kann man vielleicht nicht von allen Landratsmitgliedern sagen. Der Votant dankt auch Regierungsrat Anton Lauber dafür, dass er aufgezeigt hat, dass unterschieden werden muss zwischen Reform und Sanierung. Hier geht es nun um die Reform. Regierungsrat Anton Lauber hat auch klar deklariert, dass er zwei Hüte anhat. Im Landrat sitzen einige, welche im engsten Sinne in den Ausstand treten müssten, weil sie auch betroffen sind. Die Ausstandsdiskussion soll nun aber nicht geführt werden. Einige Mitglieder des Landrates beeinflussen mit ihrem Abstimmungsverhalten direkt ihr Portemonnaie. Regierungsrat Anton Lauber war wenigstens so offen und hat dies deklariert. In diesem Sinne ist auch die Fundamentalopposition der SP-Fraktion zu verstehen.
Es gibt zwar Leistungsziele für die Pensionskasse. Das System wurde jedoch auf das Beitragsprimat umgestellt. Das Beitragsprimat ist eine Folge der Finanzierung. Und die Finanzierung liegt in der Verantwortung des Landrates. Darin dürfte Einigkeit bestehen. Es stellt sich die Frage, was wem folgt. Werden zuerst die Leistungen definiert und dann gesagt, was es zur Finanzierung braucht. Wenn das die Meinung ist, hat der Landrat dazu nichts mehr zu sagen. Die umgekehrte Argumentation ist jedoch auch möglich: Die Finanzierungsvorgaben zeigen auf, was am Schluss auf Grund der Möglichkeiten auf der Leistungsseite herauskommt. Das ist das Grundverständnis des Beitragsprimats.
Es wurde ein paar Mal gesagt, es sei kompliziert. Wenn man etwas kompliziert machen will, kann man es auch kompliziert machen. Es muss nicht kompliziert sein. Es wurde davon gesprochen, es werde an einzelnen Stellschrauben geschraubt. Die Stellschraube, an welcher mit der Initiative geschraubt werden soll, ist einfach und überschaubar. Zudem sind die Folgen klar definiert. Sprich: Nichts anderes als eine faire Finanzierung, eine partnerschaftliche Finanzierung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Auf das Argument, man habe das vor drei Jahren so vereinbart, soll hier nicht mehr eingegangen werden. Die Rahmenbedingungen haben sich seither dramatisch geändert. Es kann nicht sein, dass die Folgen davon wiederum der Arbeitgeber – der Steuerzahler – übernehmen muss. Es besteht die Möglichkeit zur Korrektur: Es soll eine paritätische Pensionskasse geben, wie sie schweizweit üblich ist.
In diesem Sinne wird gebeten, die Parlamentarische Initiative zu unterstützten.
Miriam Locher (SP) sagt, dass vieles, was bei den vorangegangen Traktanden erwähnt worden sei, auch hier wieder zum Tragen komme. Für die SP-Fraktion gleicht der vorliegende Vorstoss einem politisch motivierten Schnellschuss. Die SP-Fraktion wird ihn deshalb einstimmig ablehnen.
Der Vorschlag von SVP und FDP wird als völlig fehl am Platz erachtet. Er trägt einmal mehr dazu bei, dass beim Kantons- und Gemeindepersonal die Unsicherheit verstärkt wird.
Es ist unsinnig, dass derart kurz nach dem extrem aufwändig ausgehandelten Kompromiss ein derartiger Vorstoss für Stimmung sorgen soll. Mit einer Massnahme, welche sehr zu Lasten der Arbeitnehmer gehen würde, würde der Kanton Basel-Landschaft seinen Ruf als unzuverlässigen Arbeitgeber nochmals verstärken.
Beim Bund ist zurzeit alles im Umbruch – es wurde gesagt. Diese Entscheide nicht abwarten zu wollen ist schlicht unanständig. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass dieses Anliegen kein Gehör finden soll.
Christof Hiltmann (FDP) stellt fest, dass es grosse Missverständnisse bezüglich Pensionskasse und den einzelnen Elementen der Pensionskasse gebe. Auch Hanspeter Weibel hat nicht zu mehr Klarheit beigetragen. Die Thematik, welche hier bezüglich der Aufteilung der Beiträge geführt wird, hat nichts mit dem Leistungsziel zu tun. Sie hat nichts zu tun mit der Sanierung der Pensionskasse. Hier stellt sich einzig und alleine die Frage, ob bei Beiträgen von CHF 100, Kanton und Arbeitnehmer je CHF 50 oder ob der Kanton CHF 55 und der Arbeitnehmer CHF 45 bezahlen. Es geht um nicht mehr und nicht weniger. Es wird an überhaupt nichts gerüttelt. Im Grundsatz geht es hier um eine Lohnsenkung. So fair muss man sein.
Der Regierungsrat hat die Sache richtig beantwortet. Er argumentiert, dass damit die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber verschlechtert wird. Das ist wahrscheinlich so, denn wenn am Lohn geschraubt wird, verschlechtert das die Wettbewerbssituation des Kantons als Arbeitgeber.
Wenn man die Initiative unterstützt, ist das ein Beitrag an die Sparbemühungen. Die FDP-Fraktion hätte sich auch vorstellen können, dass dieser Vorschlag auch in Dir-WOM-2 zur Senkung der Personalkosten eingeflossen wäre. Mit dieser Massnahme würde der Kanton bei den Personalkosten entlastet. Es geht nicht um die Sanierung der Deckungslücke. Es geht auch nicht darum, das Leistungsziel von 60 % zu bejahen oder zu verneinen. Es geht darum, wer welchen Anteil bezahlt. Die FDP und die SVP sind der Meinung, dass es angesichts der momentanen Lage des Kantons richtig ist, hier den Ausgleich zu schaffen. Ein Ausgleich, wie es in der KMU-Privatwirtschaft in vielen Fällen anzutreffen ist – nicht überall, muss offen gesagt werden. Bei Betrieben, denen es nicht gut geht, die ein Sanierungsfall sind, ist es Gang und Gäbe, die Beitragszahlungen auf 50:50 zu setzen. Bitte nicht verwechseln: Es geht nur um die Änderungen des Verhältnisschlüssel. Die FDP-Fraktion ist natürlich der Meinung, dass der Schlüssel geändert werden sollte.
Werner Hotz (EVP) weist darauf hin, dass im Jahr 2013 im Kanton Basel-Landschaft eine Kompromissvorlage vom Volk angenommen worden sei. Im Vorfeld wurden nach langen Verhandlungen Lösungen fixiert. In den vergangenen drei Jahren hat sich die Ausgangslage im Umfeld der BLPK nicht grundlegend verändert. Und wenn nicht eine fundamentale Veränderung im Umfeld der BLPK eintritt, sollte aus Treu und Glauben an dieser Aufteilung – zumindest zum jetzigen Zeitpunkt – festgehalten werden.
Die fundamentale Änderung bzw. der Grundlagenirrtum ist zwischen 2013 und 2016 nicht eingetreten. Deshalb sollte die Initiative abgelehnt werden. Die Grüne/EVP-Fraktion wird nein stimmen.
Mirjam Würth (SP) will nicht zum Inhalt Stellung nehmen. Die Votantin wehrt sich jedoch ganz entschieden dagegen, dass im Landratssaal Mitglieder sitzen, welche nicht auf die Geschäfte vorbereitet seien. So etwas als Eingangsvotum zu sagen, ist total unanständig.
Urs Kaufmann (SP) würde die Überweisung als grossen Vertrauensbruch erachten. Zudem würde dies im Widerspruch zu dem vor drei Jahren geschlossenen Kompromiss stehen. Die bisherigen Fragen, bei welchen es um den technischen Zinssatz ging, waren anders gelagert. Das ist sehr kompliziert und es hat wenig Sinn gemacht, dass der Landrat mit Postulaten auf dieser Ebene Einfluss nimmt.
Dieser Vorstoss ist ein politisches Signal. Das ist eine Abkehr vom vor drei Jahren gemachten Kompromiss. Viele andere grosse Arbeitgeber haben genau solche Aufschlüsselungen haben – 60 % Arbeitgeber- und 40 % Arbeitnehmerbeitrag. Das ist nicht etwas völlig Aussergewöhnliches. Es wäre ein ganz schlimmes Signal an die Angestellten des Kantons, nach dem der Lohn bereits reduziert wurde, den Kompromiss von vor drei Jahren über den Haufen zu werfen.
Der Votant bittet deshalb darum, den Vorstoss nicht zu überweisen, um damit nicht unnötig Verunsicherung zu verursachen.
Pia Fankhauser (SP) dankt Christof Hiltmann für seine Ehrlichkeit: Es geht bei diesem Vorstoss um eine Lohnsenkung. Faktisch hätten die Leute mit dieser parlamentarischen Initiative weniger Geld im Sack.
://: Die parlamentarische Initiative 2016/229 wird mit 40:39 Stimmen abgelehnt.
Für das Protokoll:
Peter Zingg, Landeskanzlei