Protokoll der Landratssitzung vom 17. November 2016
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2016-227 vom 30. Juni 2016
Interpellation von Kathrin Schweizer, SP Fraktion: Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für Kanton und Gemeinden - Schriftliche Antwort des Regierungsrates vom 25. Oktober 2016 - Beschluss des Landrates vom 17. November 2016: < erledigt > |
Kathrin Schweizer (SP) beantragt die Diskussion.
://: Dem Antrag wird stattgegeben.
Kathrin Schweizer (SP) hätte dem Finanzdirektor gerne gedankt dafür, dass er offenlegt, wie er die Unternehmenssteuerreform III im Kanton umzusetzen gedenkt. Leider ist er gerade nicht anwesend, und Monica Gschwind als im Moment einzige Vertreterin auf der Regierungsbank wäre da wohl etwas gefordert... Es ist unbestritten, dass eine Unternehmenssteuerreform wegen dem Holdingprivileg notwendig ist, das man in Zukunft nicht mehr aufrecht erhalten kann. Deshalb ist es für die SP klar, dass es eine Revision braucht. Der Vorschlag des Bundes macht aber klar, dass das Fuder überladen und so nicht tragbar ist. Dank den Offenlegungen der Pläne der Baselbieter Regierung sieht man, dass eine kantonale Umsetzung zu massiven Steuerverlusten führen wird. In der angespannten Finanzlage ist das natürlich umso ärgerlicher, vor allem, weil es Mitnahmeeffekte gibt. Man möchte für die Holdings eigentlich eine Lösung finden, am Schluss aber entlastet man andere Wirtschaftsbereiche, was vor allem die Staatskasse massiv belastet.
Es wäre zu wünschen gewesen, dass die Regierung, wie in anderen Kantonen, einen sozialverträglichen Vorschlag gebracht hätte. Die Regierung hat die Türe noch nicht ganz geschlossen; es besteht noch Hoffnung, etwas rauszuholen. Das wäre sicher wertvoll, wenn es um die Umsetzung im Kanton geht. So, wie es jetzt dasteht, wäre dies aber sehr schwierig.
Die Regierung schreibt, dass sie die Einnahmeverluste bei den natürlichen Personen nicht mit Steuererhöhungen kompensieren möchte. Das freut auf der einen Seite. Auf der anderen Seite fragt man sich aber, was man denn angesichts eines Einnahmenminus’ von 50 Millionen zu machen gedenkt? 10 Prozent weniger Personal erbrachten CHF 40 Millionen Einsparungen. Wie möchte man das kompensieren?
Auch für die Gemeinden bedeutet die Umsetzung massive Einnahmeverluste. Es ist noch unklar, wie diese das tragen werden. Vor allem darf man den Fokus nicht nur auf jene Gemeinden mit vielen juristischen Personen (und somit grossen Einbussen) legen. Die Reform wird den ganzen Finanzausgleich massiv auf den Kopf stellen. Es gab schon jetzt die Limitierung, dass die einkommensschwachen Gemeinden weniger aus dem Finanzausgleich erhalten. Sie werden das noch stärker spüren. Deshalb wird dies zu Widerstand aus den Gemeinden führen.
Frage: Ist mit einem neuen Sparpaket von weiteren 50 Millionen Franken ab 2020 zu rechnen, da die Einnahmeverluste nicht mit Steuereinnahmen kompensiert werden sollen?
Regierungsrat Anton Lauber (CVP) schickt voraus, dass er zu diesem unglaublich komplexen Thema problemlos anderthalb Stunden aus dem Stegreif referieren könnte. Er macht es aber etwas kürzer.
Erstens: Die Reform muss kommen. Sie ist nicht zu verhindern. Wird sie nicht gemacht, sind die Konsequenzen deutlich unerfreulicher. Die Rede ist von Planungssicherheit. Die Unternehmen müssen wissen, was auf sie in steuerlicher Hinsicht zukommt – insbesondere auf jene, die international tätig sind. Und es geht um die Investitionssicherheit für die Firmen. Dies war für den Regierungsrat der Leitstern in der Diskussion. Deshalb gab man nach den Sommerferien die Eckwerte heraus, was für den Kanton als machbar erachtet wird. Die Eckwerte sind jetzt in Diskussion mit den Wirtschaftsverbänden, den Gemeinden und den Parteien. Dies führt am Ende zu einem Gesamtpaket. Es war von Anfang an bekannt, dass es Lösungsansätze gibt bei der Frage der Kinder- und Ausbildungszulagen. Dies ist jetzt aktuell in Diskussion und ist mit Wirtschaftsvertretern und Arbeitgebervertretern besprochen, weil die Kosten letztlich über die Lohnprozente den Arbeitgebern auferlegt werden. Ein definitiver Bescheid kann im Moment noch nicht gegeben werden.
Zur Frage der Gemeinden: Zieht man den Finanzausgleich bei, sind sowohl Geber- als auch Nehmergemeinden betroffen. Gebergemeinden, die einen hohen Anteil von Steuereinnahmen juristischer Personen aufweisen, werden dies spüren. Gleichzeitig werden Empfängergemeinden es spüren, weil das Niveau des Finanzausgleichs sinkt. Der Finanzausgleich weist heute einen Umsatz von etwa CHF 60 Mio. auf. Es wäre problematisch, wenn dieser weiter sinken würde.
Zur Frage der Kompensation: Als Finanzdirektor darf man in einem hochvolatilen Umfeld arbeiten, was hoch interessant ist. Derzeit ist man am rechnen, wobei es sich um statische Annahmen basierend auf dem Ist-Zustand handelt, die linear auf die Zukunft raufgerechnet werden. Darin sind keine Dynamik, kein Wachstum der Wirtschaft enthalten, ebensowenig wie dynamische Effekte von Zu- und Wegzug von Unternehmen oder deren Weiterentwicklungen. Im Moment ist man dabei, dies zu konkretisieren. Gleichzeitig konnte man in den Medien von einem verstärkten Wirtschaftswachstum lesen. Damit sei gesagt, dass man heute noch nicht zu 100% sicher sein kann, ob die als Basis dienenden Zahlen für die Unternehmenssteuerreform III sich als Verlust auch wirklich so bewahrheiten wird. Zudem ist der Zeitraum von 2019 ab Inkraftsetzung bis 2022 und später sehr lang, was keine zuverlässige Prognose ermöglicht. Zur Zeit sieht es aber besser aus als ursprünglich angenommen. Eine Herausforderung wird es aber auch in Zukunft sein, da sich das Problem nicht einfach in Luft auflösen wird.
In der Finanzplanung hat man die Unternehmenssteuerreform III und deren Umsetzung seit seinem Amtsantritt im Auge. Dabei hat der Votant immer von einem Dreieck gesprochen: Man muss den OSZE- und den EU-Standards, den Unternehmern sowie der Ergiebigkeit des Kantons gerecht werden. Vor allem die letzten beiden sind zentral. So sind auch die 14% zustande gekommen. Was kann die Wirtschaft ertragen, und was ist der Kanton in der Lage zu verkraften? Zu diesen Fragen ist man weiterhin in Diskussion, die man aber vorsichtig führen muss. Es geht um Firmen, von denen es im Kanton nicht so viele gibt, die aber sehr viel zum Steuervolumen beitragen. Würde nur eine davon den Kanton verlassen, könnte das zu Problemen führen.
Die Frage, wie man das zu kompensieren gedenkt, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. In der Finanzplanung lief diese Frage aber immer mit. Für den Votanten geht es darum, das Kostenwachstum zu dämmen, die Wirtschaftlichkeit und die Effektivität des staatlichen Handelns regelmässig und systematisch jährlich zu überprüfen. Dies ist Gegenstand des Aufgaben- und Finanzplans. Miteinbeziehen darf man auch das Wirtschaftswachstum, wovon man in der Region profitiert. Auf dieser Basis sollte man für die Zukunft gerüstet sein.
Es ist also nicht so einfach. Klar ist nur: Würde man auf die Unternehmenssteuerreform III verzichten, wäre die Situation deutlich schwieriger.
://: Damit ist die Interpellation 2016/227 erledigt.
Für das Protokoll:
Markus Kocher, Landeskanzlei